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Kaliber 5,7x28mm (ursprünglich x39mm) Fangschußwaffe


WAPI

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Moin zusammen!

Ein Freund hat sich in den Kopf gesetzt, auf seinen Jagdschein eine Waffe im Kal. 5,7x39 zu erwerben. Als Waffe für die z.B. Fallenjagd.

Ich weiß nicht, ob das Kaliber überhaupt irgendwie jagdlich eingesetzt werden kann und habe ihm gesagt, dass ich hier im Forum mal nachfrage, ansonsten soll er sich das OK vom LJV einholen.

Hat jemand zu diesem Thema Erfahrung?

Gruß

Walter

Edited by Jägermeister
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Wenn Dein Freund in D wohnt, dann wird er

1. Probleme haben so eine Waffe angeboten zu bekommen

2. Diese nur mit BKA Ausnahmegenehmigung bekommen

3. bei der Munitionsbeschaffung große Probleme haben ( ist aber noch das lösbarste der 3 Punkte ).

Kurz:

so eine Pistole ist seit der WaffG Änderung 2008 eine "verbotene Waffe"...

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Ich glaube, der meint das Kaliber 5,45X18 der russischen PSM-Mäusepistole.

Diese Waffe ist für die Fallenjagd aber gar nicht gut geeignet, da ein Schuss damit nicht nur den Schädling in der Falle tötet, sondern diese auch durchlöchert.

Und falls es die 5,45X39 der AK 74 meint.......na dann viel Spaß mit der Fallenjagd! Ein Schuss damit und die Falle ist Schrott.

GRUß

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Fallenjagd -> Kurzwaffe?

Ja sischa dat!

Der Marder sitzt in der Falle und schaut Dich wütend an. Reinfassen und zwei Kilo pelzgewordenen Hass mit der bloßen Hand abwürgen ist nicht ratsam!

Da greift man besser zur KK-KW und lädt diese mit Subsonic-Mun. PÄTSCH.......Marder hat Loch im Schädel und kann gefahrlos aus der Falle entnommen werden.

GRUß

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das Kaliber 5,7 x 39 gibt es überhaupt nicht

es gab mal das Kal. 5,6 x 39 bei den Russen, die hatten das für die AK 47 entwickelt und 1979 in Afghanistan eingesetzt

da kursierten dann dieselben Gerüchte wie bei der .223 Rem , ein Treffer eines Geschosses an einer beliebigen Stelle würde einen sofortigen Schocktod bewirken.

siehe Wiki ==> http://de.wikipedia.org/wiki/5,45_x_39_mm

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Ihr habt Recht, meine übernommenen Angaben sind falsch, denn es ist das Kaliber 5,7x28.

Und es handelt sich um eine - in meinen Augen - optisch absolut hässliche Waffe, die P90.

Viele haben versucht, ih das auszureden, aber er ist halt Technik-Freak und für alles zu haben, was eben nicht jeder hat, deshalb die P90.

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es gab mal das Kal. 5,6 x 39 bei den Russen, die hatten das für die AK 47 entwickelt und 1979 in Afghanistan eingesetzt

Du meinst die 5,45x39? - das war aber die Standardpatrone für die im gesamten Warschauer Vertrag (außer z.B. bei den GT der DDR) ab Mitte der Siebziger/Anfang der 80er Jahre verwendete AK74, nicht für die AK47!

In der Tat war die erste nennenswerte kriegerische Verwendung dieser Waffe/Munition der Einmarsch der der mit "Camping in Afghanisten" (CA) gekennzeichneten Truppen mit dem Hubschrauberlandeplatz als Mütze in das Reich der Taliban und Opiumbauern.

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Ihr habt Recht, meine übernommenen Angaben sind falsch, denn es ist das Kaliber 5,7x28.

Und es handelt sich um eine - in meinen Augen - optisch absolut hässliche Waffe, die P90.

Viele haben versucht, ih das auszureden, aber er ist halt Technik-Freak und für alles zu haben, was eben nicht jeder hat, deshalb die P90.

Wenn er gerne eine verbotene Waffe besitzen möchte, muss er beim BKA vorsprechen und seine Gründe für die Ausnahmegenehmigung darlegen. Als interessierter Laie vermute ich mal, dass die Begründung "Fallenjagd" die Wiesbadener nicht überzeugen wird.

Wenn doch, wäre ich an dem Antrags- und Genehmigungsschreiben interessiert, kann auch anonymisiert sein.

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Ich nutze einen 22'er Revolver. Viel unauffälliger, als eine Langwaffe mit zu schleppen.

Aber BtT: Wenn er sich eine Langwaffe über den Jagdschein kaufen will, kann er kalibertechnisch kaufen, was er will, so lange es keine dem BJG nach verbotene Waffe ist. Das weiß selbst der größte Honk, Nachfragen vollkommen überflüssig oder aber arge Zweifel an der Sachkunde!

Wenn er über den Jagdschein einen seiner zwei bedürfnisfreien Voreinträge für eine Kurzwaffe nutzen will, darf dies eben keine verbotene Waffe sein. 1., weil nach BJG höchstwahrscheinlich ebenfalls verboten, 2., weil eben der Jagdschein keine Begründung für eine Ausnahmegenehmigung für eine verbotene Kurzwaffe ist. Insofern dann ein schwachsinniges Unterfangen.

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