Jump to content

Neue Vorschriften für Minitions- und Pulvertransport


Hollowpoint

Recommended Posts

Das FWR hat gesprochen:

Munitionstransport für Jäger und Sportschützen -

Was ist nach den Vorschriften des

Gefahrgutrechts zu beachten?

Wichtige Änderungen ab 2005

Im Jahr 2003 sorgten Änderungen im Gefahrgutrecht dafür, daß die Transportmengen von Munition, die von den gefahrgutrechtlichen Vorschriften freigestellt waren, drastisch sanken. Ohne besondere Vorkehrungen treffen zu müssen, durften nur noch maximal 5 kg Munition bzw. 1 kg Pulver transportiert werden.

Nicht zuletzt dank der Intervention des Forum Waffenrecht über den an den Reformgesprächen beteiligten Gefahrgutexperten des Landes Rheinland-Pfalz, der das Forum Waffenrecht auf Bundesebene im Verkehrsministerium unterstützte, konnten die bisherigen Grenzen angehoben werden.

So fand der Verkehrsausschuß nach der Anhörung der Länderexperten zu einer Begründung, die unseren Interessen als legalen Waffenbesitzern gerecht wird und schließlich die Erhöhung der "Freimengen" auf 50 kg Munition bzw. 3 kg Pulver für Endverbraucher (Sonderregelgungen gelten für gewerblich Tägige) möglich machte:

"Die Anhebung der Grenze von 20 kg [Anm. 20 kg entstammen einem vorangehenden Änderungsentwurf] auf 50 kg Munition für die Freistellung von der Anwendung der Gefahrgutvorschriften betrifft insbesondere Sportschützen, Jäger und Böllerschützen. Sie bezweckt, dass dieser Personenkreis für die Teilnahme an Veranstaltungen die erforderliche Menge an Munition und dergleichen mitführen kann. Diese Personen unterliegen alle der Zuverlässigkeitsprüfung [...] nach Waffengesetz. Diese Mengenbegrenzung gilt [...] nur in Fahrzeugen, die in Deutschland zugelassen sind."

Die Gefahrgutrechtlich relevanten Vorschriften finden Sie im Volltext auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.

Einstufung Munition & Pulver

Jagd und Sportmunition ist in die Gefahrenklasse 1.4S eingeteilt. Diese Klasse umfaßt Stoffe und Gegenstände, die im Falle der Entzündung oder Zündung während der Beförderung nur eine geringe Explosionsgefahr darstellen. Die Auswirkungen bei einer Explosion bleiben im wesentlichen auf das Versandstück beschränkt, und es ist nicht zu erwarten, daß Stücke größerer Abmessungen abgesprengt werden können. Ein von außen wirkendes Feuer darf keine gleichzeitige Explosion des gesamten oder nahezu gesamten Inhalts des Versandstückes nach sich ziehen.

Der Zusatz "S" steht für einen Stoff oder Gegenstand, der so verpackt oder gestaltet ist, daß jede durch nicht beabsichtigte Reaktion auftretende Wirkung auf das Versandstück beschränkt bleibt, außer das Versandstück wurde durch Brand beschädigt; in diesem Falle müssen die Luftdruck- und Splitterwirkung auf ein Maß beschränkt bleiben, daß Feuerbekämpfungs- oder andere Notmaßnahmen in der unmittelbaren Nähe des Versandstückes weder wesentlich eingeschränkt noch verhindert werden.

Schwarzpulver gehört der Klasse 1.1D an, NC Pulver ist als 1.3C klassifiziert. Bei Pulver liegt die Höchstmenge, die transportiert werden darf, ohne daß alle Gefahrgutvorschriften eingehalten werden müssen, nun bei fünf Kilogramm. Sprengstoffrechtlich vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. das generelle Rauchverbot gelten natürlich im Zusammenhang mit Pulvertransport bei jeder Menge.

Zwar sehen die international gültigen ADR-Bestimmungen eine generelle Befreiung für den Transport in Einzelhandelsabpackungen zum privaten Zweck vor. Diese generelle Befreiung ist jedoch durch nationales Recht in Deutschland wieder eingeschränkt. Völlig von den Gefahrgutvorschriften befreit sind nur Mengen von maximal 50 kg Munition (Bruttogesamtmasse) bzw. 3 kg Pulver (Nettoexplosivstoffmasse).

Bezeichnung offizielle Bezeichnung Gefahrgutklasse UN-Nummer

Jagd- und Sportmunition Patronen für Waffen mit inertem Geschoß oder Patronen für Handfeuerwaffen 1.4S 12

Schwarzpulver Schwarzpulver gekörnt oder in Mehlform 1.1D 27

Schwarzpulver Schwarzpulver gepreßt oder als Pellets 1.1D 28

NC Pulver Treibladungspulver 1.3C 161

Zündhütchen Anzündhütchen 1.4S 44

Wenn's mehr wird...

Wenn nur Gegenstände einer Gefahrenklasse befördert werden, kann auf die Einhaltung bestimmter Regelungen aus dem ADR verzichtet werden. Damit sind z. B. die Kennzeichnungspflicht des Fahrzeuges (außen) mit orangefarbenen Warntafeln, schriftliche Weisungen und auch die ADR-Bescheinigung für den Fahrzeugführer ("Gefahrgutführerschein") bzw. die Zulassungsbescheinigung als EX/II-Fahrzeug (besonders gebautes Fahrzeug für den Transport explosionsgefährlicher Güter) nicht erforderlich.

Allerdings ist es erforderlich, sobald die freigestellte Menge von 50 kg Munition überschritten wird, daß die Ladung selbst gekennzeichnet wird und in geprüften Verpackungen transportiert wird. Es empfiehlt sich daher, größere Mengen von Munition in der Originalumverpackung des Herstellers zu transportieren. Hier kann man davon ausgehen, daß man einen geprüften und zugelassenen Karton hat. Außerdem ist der jeweilige Gefahrzettel bereits aufgedruckt.

Die Umverpackung, in der die Munition transportiert wird, muß den sogenannten "Gefahrzettel" (s. Abbildung) und die UN-Nummer (z.B.: 0012, Patornen für Handfeuerwaffen oder Patronen mit inertem Geschoß) tragen. Der Gefahrzettel ist kein "Begleitpapier" oder ähnliches, wie der Name vielleicht vermuten lassen würde, sondern lediglich das Signet mit dem Gefahrensymbol.

Die Ladung ist gegen Verrutschen und gegen Beschädigungen durch den Transport zu sichern.

Bei einem Transport von mehr als 50 kg Munition muß ein Feuerlöscher (Fassungsvermögen: 2 kg Pulver bzw. eine vergleichbare Menge anderen geeigneten Löschmittels) im Auto mitgeführt werden. Dieser muß für die Brandklassen A, B und C geeignet sein.

Beförderungspapiere sind nach Ausnahme 18 der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) nicht erforderlich, soweit die Güter zur Beförderung nicht an Dritte übergeben werden.

Beim Be- und Entladen gilt Rauchverbot, der Motor ist, soweit er nicht für das Beladen erforderlich ist, abzustellen und die Feststellbremse ist bei jedem Halten oder Parken anzuziehen.

Das Forum Waffenrecht wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, daß die vom Bundesverkehrsministerium eingeführten Einschränkungen für den privaten Transport wieder aufgehoben werden.

Stand März 2005

GRUß

Link to comment
Share on other sites

Das Ganze ist so laecherlich.

Hier in den USA werden 8 Pfunddosen verkauft und ich habe letzten Monat 5 davon bekommen und dazu noch einmal 30.000 Zuendhuetchen.

Das Alles kam per UPS.

Tatsache ist, das ein 20 Liter Bezinkannister gefaehrlicher ist als 20 Pfund Pulver.

Entgegen allgemeinen Glaubens, Pulver brennt einfach ab wenn es Feuer faengt und explodiert nicht.

Um eine explusive Reaktion zu bekommen, muss Pulver kompromiert werden.

Meinesachtens wird damit nur dem Wiederlader das Leben schwer gemacht und verteuert die Sache, so dass es weniger Wiederlader gibt und es sich nicht lohnt wiederzuladen.

Link to comment
Share on other sites

Entgegen allgemeinen Glaubens, Pulver brennt einfach ab wenn es Feuer faengt und explodiert nicht.

Um eine explusive Reaktion zu bekommen, muss Pulver kompromiert werden.

Meinesachtens wird damit nur dem Wiederlader das Leben schwer gemacht und verteuert die Sache, so dass es weniger Wiederlader gibt und es sich nicht lohnt wiederzuladen.

Hi, hi,

versuch das mal mit einem Kilo unkomprimiertem Schwarzpulver!!

Was die unnötige Verteuerung von Pulver angeht, muss ich Dir allerdings recht geben. Durch die Änderungen sollte sich die Lage aber ein wenig entspannen.

Link to comment
Share on other sites

  • 2 years later...

waffenboard.de unterstützt diese Action und bittet seine Mitglieder auch daran teilzunehmen.

[hr:adfe7e3902]

lichtaus1.JPG

[hr:adfe7e3902]

Habt Ihr alle mitgemacht und brav das Licht ausgeschaltet ??

PDT_Armataz_01_12

Ich hatte gestern Dienst und musste feststellen das die Münchner doch recht egoistisch eingestellt sind, viele Lichter gingen nicht aus. PDT_Armataz_01_03

Findet Ihr solche Actionen gut oder sinnvoll und würdet Ihr solche Actionen öfters befürworten ??

Link to comment
Share on other sites

Also ich finde die Aktion net so super.

Das ist doch nur eine Marketingaktion der Bild. Früher wetterte die Bild noch gegen Grüne und Spritsparaktionen.

Viel besser wäre ein Kampange, die aufklärt, wie man richtig Energie spart (LED, Wärmedämmung, Standbybetrieb, Solarzellen,...). Weil 5 Minuten Licht aus nützt der Umwelt gar nichts. Wobei ich ernsthaft bezweifle, dass viele Leute an der Aktion teilnehemn. Also ich mach da nicht mit.

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)