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Crowdfunding für eine Waffenrechts-Datenbank


Katja Triebel

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Ich bin juristischer Laie.

Habe ich ein waffenrechtliches Problem muß ich ohnbehin zum Fachanwalt.

Fachanwälte müssen, um diesem Anspruch gerecht zu werden, die wichtigen Urteile ihres Bereiches kennen.

Alle Kontakte die ich bisher mit Anwälten hatte, liesen nicht erkennen, daß die auf meine (ohnehin nicht möglichen) Ratschläge setzen wollten.

Also, was genau soll mir als Laie jetzt der Zugang zu einer Sammlung von Urteilen bringen, von denen ich den überwiegenden Teil aufgrund

von Juristendeutsch und fehlender, einschlägiger Kenntnisse ohnehin nicht verstehen würde ?

Da es bis November noch reichlich Zeit ist, kann mir da vielleicht jemand doch überzeugende Argumente nennen.

Bisher bin ich jedenfalls der Meinung, von ordentlichen Rechtsschutzversicherungen mehr praktischen Nutzung zu haben.

GP

Der Enduser (wir) war nie im Fokus der Datenbank, sondern schon immer die Rechtsanwälte.

Doch Rechtsanwälten kann man nur eine gefüllte Datenbank verkaufen, keine leere.

Da diese Datenbank jedoch 10-30.000 Euro nur wegen des Ankaufs der Urteile kostet (sämtliche Arbeit der Webseite, Einpflegen etc. ist darin nicht enthalten), können Ostgathe und Helix das Projekt nur durchziehen, wenn es Spender und Investoren gibt. Leider haben alle - ausser PL und FvLW - eine Finanzierung abgelehnt. Und deshalb habe ich Ostgathe gesagt, er soll das mit Crowdfunding versuchen. Er selber hat sich dann das mit der Lifetime-Membership ausgedacht für die, die in den ersten drei Monaten investieren. Alle künftigen Nutzer müssen dann jährlich eine Lizenz erwerben bzw. sich kostenpflichtig die PDF runterladen.

Durch unsere kleine Investition von 20 Euro können die beiden Projektleiter 1 bis 2,5 Urteile ankaufen und in die Datenbank packen. Sobald diese 1000 Urteile aufweist, können Ostgathe und Helix diese Rechtsanwälten anbieten, die dafür jährlich eine Lizenz zahlen müssen.

Was haben wir davon?

Rechtsanwälte arbeiten - wie fast alle - Kosten-Nutzen orientiert. Keiner von denen wird wegen eines Streitwerts von 2500 oder 7500 Euro mehrere Stunden lang recherchieren, sondern einfach seinen Stiefel durchziehen...

Je informierter der Rechtsanwalt ist, desto besser kann er sich für dich einsetzen. Sprich, du übernimmst die Recherche und legst ihm die entsprechenden Urteile vor. Mit deiner Lifetime Lizenz kannst du den Volltext lesen und eine PDF ausdrucken bzw. speichern und deinem RA geben. Das ist ausdrücklich erlaubt.

Aber manchmal geht es auch ohne RA. Dein Sachbearbeiter schreibt dir einen Brief und fordert dich zu etwas auf, das nicht rechtmäßig ist. Du reagierst einfach mit dem genehmen Gerichtsurteil. In 50% der Fälle stellt der SB das Verfahren ein. So arbeiten auch Versicherungen und Co. : erst mal Schadensersatz ablehnen und dann einknicken, wenn man denen ein Urteil zeigt.

Für mich war der Vorteil einer Publizierung sämtlicher Urteile von Anfang an ersichtlich. Denn nur Transparenz und Information können dich in deinen Rechten stärken. Ich hoffe, dass mit dem künftigen Wissen wesentlich mehr Leute auf ihr Recht pochen und auch ggfs. in Revision gehen. Gerichtsurteile sprechen im seltensten Fall Recht. Und bei Waffen sind insbesondere die Richter an den Amtsgerichten durch ihre eigene Unwissenheit und Ideologie befangen.

Natürlich ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoller als das Crowdfunding hier. Falls du noch 20 Jahre leben solltest und in dieser Zeit Waffen besitzen möchtest, wäre die Investition 1 Euro pro Jahr. Ich weiss nicht, warum man da überhaupt anfängt mit dem Abwägen......

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Der Enduser (wir) war nie im Fokus der Datenbank, sondern schon immer die Rechtsanwälte.

Danke für die klare Ansage.

Doch Rechtsanwälten kann man nur eine gefüllte Datenbank verkaufen, keine leere.

Das ist unmißverständlich.

Es geht also um die Vorfinanzierung einer Datenbank die dann an die Hauptzielgruppe Rechtsanwälte verkauft werden soll.

Ich weiss nicht, warum man da überhaupt anfängt mit dem Abwägen......

Was genau ist daran nicht zu verstehen ?

Ich lasse meine Entscheidungen von niemand anderem treffen.

Ich pflege meine Entscheidungen nach meiner eigenen Überzeugung zu treffen.

Diese hat manchmal mit Geld, oft aber auch mit Grundsätzen zu tun, die unabhängig von Geld sind.

Danke für alle Antworten hier zum Thema.

Für mich ist die Sache jetzt abschließend geklärt.

GP

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Schön, das Du Antworten gefunden hast.

Mir hat sich gerade eine andere Frage aufgetan, die ja eventuell hier eine Antwort findet:

Sollte das große Ziel erreicht worden, genügend Geld für permanente Pflege der Datenbank vorhanden sein und diese irgendwann einmal wirtschaftlich gesund und selbsterhaltend auf die Beine gestellt wurde, was geschieht mit möglichen Überschüssen?

Ist es möglich, über die Datenbank dann wiederum andere Lobbytätigkeiten finanzieren zu können?

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Ist es möglich, ............?

Da ich mittlerweile doch schon an verschiedenen Finanzierungen, Unterstützungen, Spenden und Aktionen im Großbereich Waffenlobby teilgenommen habe,

habe ich dazu (m)eine Meinung.

Möglich ist Alles.

Beabsichtigt und verkündet wird Vieles.

Wieviel davon wird tatsächlich realisiert ?

Man stößt in den Foren quer durchs Net immer wieder mal auf Fragen nach dem Verbleib von dieser oder jener Kohle,

nach der Verwendung von Überschüssen, nach der Offenlegung von Zahlen.

Was davon berechtigt oder unangemessen ist, wird schwer zu klären sein, aber der Eindruck nachvollziehbarer Transparenz fehlte mir öfter.

Das könnte natürlich auch an mir als Betrachter liegen, ist aber letztlich der Grund dafür, daß sich bei mir eine ziemliche Ernüchterung eingestellt hat.

Sicher ist das schade, aber wer kann seine eigenen Erfahrungen schon ausblenden ? :brille:

GP

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Da bist du nicht der Einzige, der enttäuscht wurde.

Auch wir haben schon viel Geld investiert und kaum Effekte gesehen....

Das ist ja auch der Grund, warum Gunboard und GRA lieber auf freiwillige Spenden setzt statt auf Mitgliedsbeiträge.

Nun ist das Crowdfunding aber a) kein Lobbytool und B) keine Spende, sondern eine Investition.

Entweder du gibst 20 Euro, damit 1-2 Urteile angekauft werden können - oder eben nicht.

Ich vertraue Ostgathe in der Hinsicht, dass er sämtliches Geld für den Ankauf verwendet und auch alle angekauften Urteile ins Netz stellt.

Der Mann ist nicht umsonst Polizeibeamter :D

Ob die angekauften Urteile sinnvoll sind? Anscheinend schon - laut deren Kurzbericht waren bei den 70 Rücksendungen einige sehr interessante Urteile dabei.

Ich empfehle allen Bedenkenträgern einfach noch einige Wochen abzuwarten:

26. August 2014, 20.45 Uhr

Duisburg (ldj). Unser Liveticker bietet ab sofort noch mehr Transparenz hinsichtlich des aktuellen Projektbudgets. Von nun an werden auch Sonderzahlungen, die abseits von Lifetime-Lizenzen gezahlt wurden und damit über 20€ liegen, in der Investitionssumme berücksichtigt.

Sie erhalten damit einen genaueren Überblick über das insgesamt vorhandene Budget. Beachten Sie aber bitte, dass die Investitionssumme nur den Brutto-Betrag abbildet. Steuerzahlungen, Kosten für Bezahlsysteme und bereits getätigte Ausgaben für Entscheidungen sind hiervon in Abzug zu bringen.

Wir danken an dieser Stelle den vielen Kleininvestoren, prolegal, der FvLW, all4shooters (200 €) und nicht zuletzt zwei Privatleuten, die je 100 € gespendet haben, für diese großartige Unterstützung!

Schließlich weisen wir darauf hin, dass aufgrund der Sonderzahlungen und der Weitergabe von Gutscheincodes an Großinvestoren die Investitionssumme sich nicht proportional zur Anzahl der Investoren verhält. Weder in der Anzahl der Investoren noch in der Investitionssumme sind diejenigen enthalten, die sich für die Banküberweisung als Zahlungssystem entschieden haben und deren Zahlungseingang wir noch nicht registrieren konnten. Sie finden erst dann Berücksichtigung, wenn wir den Account nach Zahlungseingang freigeben. Hier stehen derzeit noch etwa -20- Zahlungseingänge aus. Etliche Anmeldungen dieser Art stammen noch vom 18. bzw. 19.08.2014; - eine Zahlung steht aber immer noch aus!

25. August 2014, 21.00 Uhr

Duisburg (ldj). Das Projekt boomt und versetzt uns in die Lage weitere Entscheidungen bei der Justiz anzufordern. Am heutigen Tage haben wir eine Bestellung von 280 Entscheidungen auf den Weg gebracht.

Aus der ersten Anforderung vom 11.08.2014 sind bisher insgesamt -89- von -138- Entscheidungen bei uns eingegangen.

Wir hatten uns dazu entschlossen, einige Entscheidungen vorab manuell einzustellen und konnten so die Anzahl der Volltexte von -18- auf -33- erhöhen. In den nächsten Wochen werden wir nach Plan den Einstellungsvorgang halbautomatisieren, so dass danach die Anzahl der Volltexte weiter gesteigert werden kann.

Inhaltlich und monetär liegen wir voll im Plan! So darf es weiter gehen! Allen Unterstützern gilt unser Dank!

https://www.lexdejur.de/projekt-rechtsprechung-zum-waffenrecht/aktuelle-kurznachrichten

Meiner Meinung nach kann man kaum transparenter arbeiten als diese beiden.

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Meiner Meinung nach kann man kaum transparenter arbeiten als diese beiden.

Unbekannterweise glaube ich nicht, dass die Beiden sich eine Yacht kaufen, wie damals der Betreiber eines dunklen Forums... :rolleyes:

Der Liveticker ist okay, um aktuell auf Stand zu halten. Ein ganz rundes Bild würde sich abzeichnen, wenn meine Frage beantwortet wird. Ich würde gerne nochmal mittels Forenverteiler auf die Aktion aufmerksam machen, möchte aber gerne vollumfänglich informieren. Schön wäre es, wenn einer der Initiatoren hier direkt antworten könnte.

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Hallo,

meinte dass es von Palandt schon so eine Zusammenfassung + Kommentare (WaffG + Urteile) schon gibt .....oder von einem anderen.....

Währe es nicht noch eine gute Option für die Datenbank, die BKA Bescheide (eigener Reiter / Datenbank) mit aufzunehmen..... und in der Rechtsprechung Datenbank / Urteile oben unterhalb von Normen oder Schlagwörter ein Link zu den BKA Bescheiden wo das Urteil tangiert / betrifft / verweist / im Wiederspruch zu dem Bescheid steht .......

BKA Bescheide sind kostenlos.....

Würde auch ein weiteres Alleinstellungsmerkmal, gegen über den mit Anbieter Rechtsdatenbanksoftware darstellen......oder vielleicht an die Rechtsdatenbanksoftware Hersteller eure verkaufen und kein Eigenvertrieb......sondern immer eure Datenbank pflegen , erweitern,(sehr zeitaufwendig) neue Optionen (Bsp. Waff. Gutachter bei welchem Gericht bestellt, freie Sachverständige / Gutachter, das Schwerpunktfachgebiet, ob er unabhängig ist , Schießstand Sachverständiger usw) und ab und zu update, für ein Jahr inkl. Dann mal Datenbank 2.0 ersetzt 1.0 an Rechtsdatenbanksoftware Hersteller wieder verkaufen.

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So eine komplette Fachgebiet Datenbank "Alles aus einer Hand" ist Benutzer freundlicher und wird Gerner benutz , besseres Alleinstellungsmerkmal. So ein WaffGoogle Art ..... etwas ergoogle ist heute Standard........

- Urteile

- kommentierte Zusammenfassung

- BKA Bescheide

- Gesetze, Ausführungsverordnung usw.

- Sachverständiger

- Gutachter

- Fachanwälte Adressen

- Adressen v. Behörden nach Bundesländer u. Bund

- Muster Briefe

- usw......

so könnte die Datenbank zum Beispiel auch für Waffenhändler, BüMa, Vereine von Interesse sein, wie der BüMa für sein Eigenbau / Import eine BKA Prüfung einleitet / beantragt.....oder für ein Verein (Vorstand), Muster schreiben , bei Unklarheiten Ansprechpartner, Behördenadressen, Gutachteradressen für ihre Schießstände usw....

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  • 3 weeks later...

Einem Sportschützen wurde der Voreintrag von der Behörde verweigert.

Er hatte ins Crowdfunding investiert und sich dort ein Urteil rausgesucht, dass seinen Anspruch rechtfertigte.

Waffenbehörde hat mit dem Verband telefoniert.

Verband hat gesagt, sie klagen, falls verweigert wird und wiesen auf das Urteil hin.

Waffenbehörde hat den Vorteintrag bewilligt.

GENAU dafür ist die Datenbank gedacht. Und obwohl erst 40 Entscheidungen drin stehen, war bereits eine erfolgreich, einen Prozess zu verhindern und das Recht des Bürgers durchzusetzen.

Information aus der FB-Gruppe Waffenlobby

  • Like 1
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Liebe Unterstützer und Mitstreiter,

Sie dürfen wir informieren, dass Sie ab heute -5- kostenlose Erstberatungen bei waffen- bzw. jagdrechtlichen Rechtsstreitigkeiten über unseren Kooperationspartner, der Rechtsanwaltskanzlei Pötzl, Langenberg & Kollegen (PLK-Kiel), in Anspruch nehmen können.

Weitere Informationen!

Wir möchten Sie darüber informieren, dass der vorgenannte Mehrwert die Ergänzung unserer AGB und der Nutzungsbedingungen für das Crowdfunding (NBCF) wie folgt erforderlich macht:

§ 11 AGB:

(2a) Soweit lexdejur® seinen Kunden bzw. Investoren Rechtsberatungsleistungen durch Kooperationspartner anbietet, tritt lexdejur® lediglich als Vermittler auf. Das Rechtsgeschäft kommt nur zwischen Kunde/Investor und dem Kooperationspartner zu Stande. Eine diesbezügliche Mängelhaftung seitens lexdejur® ist ausgeschlossen.

§ 1 NBCF:

(5a) Soweit lexdejur® seinen Kunden bzw. Investoren Rechtsberatungsleistungen durch Kooperationspartner anbietet, tritt lexdejur® lediglich als Vermittler auf. Das Rechtsgeschäft kommt nur zwischen Kunde/Investor und dem Kooperationspartner zu Stande.

Eine aktualisierte Version der AGB liegt unserer eMail bei.

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Mehrwert eine Freude gemacht zu haben.

Mit Dank und besten Grüßen

Ihr

Dirk Ostgathe

Quelle: Rundmail von eben.
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