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Erschütternder Polizistenmord in Hessen: Trauer über gewaltsamen Tod eines 50jährigen PVB


Jägermeister

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bei Polizisten ist es üblich, und ich spreche da aus familiärer Erfahrung, sowohl Perso als auch DA bei sich zu tragen - glaub es mir einfach

PVB musst du mit Leib und Seele sein ansonsten kannst du Versicherungen verkaufen

.

leider war das wohl ein pflichtbewusster Beamter, sonst würde er wahrscheinlich noch leben

und solche "anlasslosen" Kontrollen sind üblich da kann dann der Zufall eine nicht unerhebliche Rolle spielen

PS: meinen Perso habe ich fast nie dabei, die Fahrerlaubnis schon ... aber aus Faulheit :whistling:

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bei Polizisten ist es üblich, und ich spreche da aus familiärer Erfahrung, sowohl Perso als auch DA bei sich zu tragen - glaub es mir einfach.

Wenn es denn so ist.... kein Problem damit.

leider war das wohl ein pflichtbewusster Beamter, sonst würde er wahrscheinlich noch leben

das verdient zumidest eine leise Kritik, den Pflichtbewusstsein und das, was dort geschah, hat wahrscheinlich (noch vermuten wir beide) nicht soviel miteinander zu tun.

und solche "anlasslosen" Kontrollen sind üblich da kann dann der Zufall eine nicht unerhebliche Rolle spielen

Selbst wenn sie üblich sind, sind sie unter diesen Umständen inkorrekt.

Im Dienst, in Uniform, zu zweit - selbst dann bleibt bei "anlasslos" eine Menge Unbehagen übrig - gerade wir Sportschützen haben mit dem Begriff "anlasslos" schon unsere Probleme. Auf dem Boden unserer Gesetze ists auch zwefelhaft - die Begründungen sind ziemlich zurechtgestrickt.

Aber ausser Dienst, in Zivil, nur mit so einer Pappe in der Hand, die man heute in 5 min per Generator auf jedem Farbdrucker ausdrucken kann.... da könnte ja jeder kommen.

Sobald ein Polizist in Zivil ist, gilt für ihn das, was jedem Bürger geraten wird: Eskalationen vermeiden.

(und ich warte noch auf die Fakten von Dir, die mich widerlegen)

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Sobald ein Polizist in Zivil ist, gilt für ihn das, was jedem Bürger geraten wird: Eskalationen vermeiden.

(und ich warte noch auf die Fakten von Dir, die mich widerlegen)

Au, verdammt! Muß ich doch glatt dem Klaus12 beipflichten. Von einem Polizisten der in seiner Freizeit einen gerichtlich zu verfolgenden Umstand wahrnimmt, wird erwartet sich "in Dienst zu stellen". Ich benutze hier österreichische Terminologie, habe aber gehört, daß es in D gleich läuft.

Der Pferdefuß bei der Argumentation: Siehe mein vorheriger Post.

BTW Statistisch die gefährlichsten Einsätze für Polizisten sind Ruhestörungen und Verkehrskontrollen. Klingelts?

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Au, verdammt! Muß ich doch glatt dem Klaus12 beipflichten.

das ist bereits das zweite Mal ...:drinks:... und innerhalb kurzer Zeit ... ;-)

Von einem Polizisten der in seiner Freizeit einen gerichtlich zu verfolgenden Umstand wahrnimmt, wird erwartet sich "in Dienst zu stellen". Ich benutze hier österreichische Terminologie, habe aber gehört, daß es in D gleich läuft.

so ist es, man erwartet es sogar von ihm und das ist eigentlich auch richtig so ...

bei uns heisst es " ... in den Dienst zurückversetzen ...

.

@ George,

ich kann dir da keine Fakten nennen kann dir aber versichern dass die meisten Polizisten in Zivil sich anders verhalten als der wirkliche Zivilist

und deshalb leben Polizisten gefährlicher als der Rest von dem Ganzen

egal ob aus Diensterfüllungspflicht, aus eigenem Ego oder vor der Freundin/Frau angeben zu wollen

ein Polizist wird sich in Ausnahmesituationen zum grössten Teil anders Verhalten als du und ich

Gruß Klaus

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"

Und ausserdem - warum schleppt er in der Freizeit den Dienstausweis mit ?

Ich glaube Du hast wirklich nur geringe Kenntnisse von der Materie. Selbstverständlich besteht keine Verpflichtung seinen Dienstausweis mitzuführen, es gibt sogar Anlässe wo dies (je nach Bundesland) verboten ist, z.B. private Auslandsreisen. Die andere Seite ist aber die, dass von einem Polizeibeamten erwartet wird, sich ggf. auch in den Dienst "Versetzen" zu können. Die Uniform selbst ist übrigens kein Garant dafür einen PVB vor sich zu haben. Die kann und darf jeder anziehen (nur das tragen der Hoheitsabzeichen ist strafrechtlich relevant) sofern er sich nicht als PVB ausgibt. Um das in den Dienst versetzen mit besonderem Nachdruck durchführen zu können, ist der Beamte nach abgeschlossener Laufbahnausbildung befugt seine Dienstwaffe (gemeint die persönliche Handwaffe) in und außer Dienst mit sich zu führen um genau diese Möglichkeit zu realisieren zu können. Auch da gibt es genügend Kollegen die von dieser "Möglichkeit" keinen Gebrauch machen wollen oder können (z.B. Verwahrung der Dienstwaffe zu Hause, etc.). Das letztere entpflichtet aber nicht von dem Umstand, dass er sich ggf. als Polizeibeamter in den Dienst versetzen müsste. Wie das dann auch immer im Einzelfall ausschaut. Denkbar ist es ja auch, ganz einfach die Kollegen anzurufen. Einsätze bei Verkehrsunfällen bis zum Eintreffen der Streife, etc. da bedarf es nicht unbedingt zwingend einer Schusswaffe. Bevor Du aber weiterhin solche zweifelhaften Behauptungen "im Vergleich zu weniger gefährdet wie der Privatmann" aufstellst, würde ich Dir einfach empfehlen mal darüber nachzudenken, wie unsinnig der Vergleich wirklich ist. Ach ja, natürlich gibt es dienstliche Statistiken darüber wie oft ein Polizeibeamter im Dienst verletzt und/oder Opfer einer Straftat geworden ist. Da gibt es aber keine Korrelation zu Opfern von Straftaten unter "den Normal Bürgern". Ein solcher Vergleich wie von Dir aufgestellt oder angedacht ist ja auch völliger Nonsens.

Wir haben derzeit ca. 243.000 Polizeibeamte (Kripo, Schutzpolizei und Bundespolizei) in der Bundesrepublik, demgegenüber stehen ca. 81 Millionen Einwohner (noch abzgl. der PolBeamten), wie soll denn da eine verlässlicher statistischer Zusammenhang belegt oder widerlegt werden. Deine Überlegung hinkt schon daher weil zwar sicherlich jeder Bürger Opfer einer Straftat werden kann, aber kein Bürger gezwungen werden kann sich täglich in nicht vorhersehbare Risikosituationen zu bringen.

Wenn der Bürger einen Einbruch bemerkt (und natürlich noch kann) ist er nicht gezwungen den Angriff abzuwehren, er kann flüchten und Hilfe holen. Der Vollzugsbeamte der gerufen wird muss von Amtswegen den Bereich betreten, durchsuchen und versuchen den/die möglichen Täter festzunehmen. Ein kleiner aber feiner Unterschied. Allein aus diesem Grunde ist zumindest eine latente Gefährdung eines Polizisten (zumindest im Dienst) grundsätzlich vorhanden.

So könnte man die Aufzählung beliebig fortsetzen, was mir aber wenig sinnvoll erscheint, weil Du stellst Behauptungen auf, verlangst für Deine Theorien von allen anderen noch Belege. Anstatt die von Dir geäußerten Theorien glaubhaft zu belegen. Das wäre a) eine gute Sitte und B) wird Dir das aus dem gerade gesagten nicht wirklich gelingen, weil es eben nicht so ist.

Schönen Tag noch.

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Mich verwundert die Richtung, in die dieser Fred abdriftet. Einerseits wird darüber genörgelt, das keine Polizei da ist, wenn man sie braucht, andererseits gibt es da einen PVB, der in seiner Freizeit einschreitet und mit dem Leben bezahlt. Und das wird ihm auch noch zum Vorwurf gereicht. Unverständlich.

Ich finde diese Richtung auch nicht so toll, aber es zeigt die Zwickmühle deutlich auf, in der wir alle stecken. Die Polizei rät ja selber dazu lieber sie anzurufen als auf schräge Vögel zuzugehen, die einem auffallen. Wenn der arme Kerl jetzt kein Polizist gewesen wäre, sondern nur ein Handwerker, der seinen Hund ausführt, dann würde allerdings schon wirklich keiner mehr darüber reden. Wieder ein Irrer mit illegaler Waffe, da läßt sich halt pressetechnisch nichts herausholen. Begeisterung kam in den Redaktionen wahrscheinlich erst auf, als klar wurde, daß der Erschossene ein Polizist in Freizeit war.

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Wenn ich das Dienstgebäude verlasse, bin ich in jeder Hinsicht außer Dienst.

GRUß

Wenn du Beamter bist eben gerade NICHT! Nach der einschlägigen Rechtsprechung gibt es keine Unterscheidung im Beamtenstatus, der gilt bis zur Versetzung in den Ruhestand, Entlassung, o.Ä. Für PVB gilt das jeweilige Polizeigesetz des Landes und die entsprechende Verwaltungsvorschrift des Innenmininsterium. In BaWü kann man das wunderbar im PolG nachlesen, gem. § 75 gilt dies für das ganze Land, so dass ein PVB auch außerhalb seines normalen Einsatzgebietes tätig werden darf. Zu der Frage in den "Dienst versetzen" gibt es gleichfalls einige richterliche Urteile dazu, welche die erlassenen Verwaltungsvorschriften eindeutig bestätigen. So z.B. auch ein Urteil des AG Stuttgart aus 2005.

In dem verhandelten Fall wurde durch einem im Urlaub befindlichen Beamten ein entflohener Strafgefangener gestellt und mittels Anwendung Unmittelbaren Zwang, durch die mitgeführte Dienstwaffe (Ein Schuss ins Bein), der Täter festgenommen. In der Urteilsbegründung hieß es u.a. ausdrücklich, dass es unschädlich gewesen ist, dass der Beamte im Urlaub gewesen ist. Selbst der Einsatz der Schusswaffe wurde als angemessen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angesehen.

Ich kann natürlich nur für Ba-Wü sprechen, aber die Angelegenheiten sind sowohl für die anderen Landespolizeien als auch für die Polizeien des Bundes in dem Punkte nicht anders geregelt.

Um das nochmal klar zu betonen, es muss der selbe Grund für das Tätigwerden ("in Dienst versetzen")vorliegen, wie wenn der Betreffende tatsächlich im "aktiven Dienst" wäre.

Gruß

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Wie JM schon schrieb - bei jeder Gelegenheit wird nach mehr Polizei geschrien.

Unabhängig davon, was der Polizist kontrollieren wollte - unter gewissen Umständen war er dazu berechtigt; er hat dafür leider mit seinem Leben bezahlt.

Viel interessanter wäre es, den Weg der illegalen Waffe zu verfolgen um evtl. die Quelle zu verschließen.

Nachdem hier in Dithmarschen ein Autofahrer mit einer illegalen Waffe erschossen wurde (er hatte dummerweise nur einen langsam spazieren fahrenden Landarbeiter überholt), stellte sich heraus, daß eine lokale Disko wohl die Quelle war.

In diesen Fällen zeigt sich auch die Problematik der illegalen Waffen.

Es ist nicht Opas alter K 98 oder die alte 08/P 38 oder die Kriegs-PPK, die irgendwo illegal vor sich hinschlummert, es sind diese illegalen Waffen, die sich "furchtsame" Menschen kaufen und sogar eine ganze Zeit illegal führen, bis irgendein nichtiger Anlaß die Katastrophe auslöst. Das Gesetz kümmert sich auch hier um die falschen "Besitzer".

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Au, verdammt! Muß ich doch glatt dem Klaus12 beipflichten.

das ist bereits das zweite Mal ...:drinks:... und innerhalb kurzer Zeit ... ;-)

Das ist nett, dass ihr euch diesbezüglich verbrüdert, deswegen habt ihr trotzdem nicht recht.

BTW Statistisch die gefährlichsten Einsätze für Polizisten sind Ruhestörungen und Verkehrskontrollen. Klingelts?

Es klingelt isofern, dass ihr meine Post entweder nicht gelesen oder nicht verstanden habt - oder beides.

Ich habe mich AUSSCHLIESSLICH auf das Risiko eines Polizisten Bezogen, IM DIENST getötet zu werden.

Dieses Risiko ist gering. Geringer als allgemein im Bewusststein, und insbesondere geringer, als der nette Herr Pressesprecher mal wieder

in seiner Veröffentlichung falsch verbreitet.

Es geht mir hier AUSSCHLIESSLICH um korrekte und sachliche Behandlung von Tatsachen.

Das fängt bei einer solchen Berichterstattung an, und das geht nämlich genau umgekehrt los, sobald einer der Kollegen im Dienst Mist gebaut hat - wie genau gerade auch geschehen.

@ George,

ich kann dir da keine Fakten nennen

Das ist schlecht. Wenn du jemandes Post "nach Faktenlage" als falsch bezeichnest, aber gar keine Fakten hast, würde ich über deine Posts grundsätzlich mal nachdenken. (Ups, das war der Reservist, sorry, du hast mich als "widerlegt" bezeichnet). Und das ganz besonders, wenn deine Widerlegung auf den ANNAHME beruht, der Kollege hätte seinen Ausweis gezeigt.

......kann dir aber versichern dass die meisten Polizisten in Zivil sich anders verhalten als der wirkliche Zivilist

und deshalb leben Polizisten gefährlicher als der Rest von dem Ganzen

Das ist, bezüglich meiner Aussage in der ersten Post, AUCH FALSCH.

Das ist insbesondere, nachdem der Kollege in zivil und ausser Dienst unterwegs war, besonders falsch.

Und das ist angesichts der Tatsache, das der Täter sich von seiner Gruppe FERNGEHALTEN hat (so ist die gegenwärtige Darstellung in der Presse), ultimativ falsch.

...egal ob aus Diensterfüllungspflicht, aus eigenem Ego oder vor der Freundin/Frau angeben zu wollen

ein Polizist wird sich in Ausnahmesituationen zum grössten Teil anders Verhalten als du und ich

Dem stimme ich zu. Aber nicht insofern, das DARAUS eine besondere Gefährdung eines Polizisten entsteht.

Mich verwundert die Richtung, in die dieser Fred abdriftet.

Mich auch. Es wäre hilfreich, ein bischen mehr zu lesen, bevor man sich an andere dranhängt.

Einerseits wird darüber genörgelt, das keine Polizei da ist, wenn man sie braucht, .....

Tue ich nicht. Ich nörgle allenfalls über die falsche Einstellung von Polizei und Gerichten zu SV, WENN keine Polizei da ist.

Und ich nörgle über die beginnende paranoide Einstellung, zu einem Legalwaffenbesitzer ein SEK zu schicken, wenn sie eine Unterschrift brauchen.

......andererseits gibt es da einen PVB, der in seiner Freizeit einschreitet .......

Gegen WAS hat er denn eingeschritten ?

.....und mit dem Leben bezahlt.

Das ist schlecht, absolut nicht hinnehmbar, nicht zu entschuldigen.

.....Und das wird ihm auch noch zum Vorwurf gereicht. Unverständlich.

Lieber Jägermeister, BITTE LIES DOCH ERSTMaL, WAS ICH GESCHRIEBEN HABE.

Ich habe gegen den Kollegen KEINEN VORWURF gemacht. Ich habe den Text der pressetselle kritisiert !

Ich finde diese Richtung auch nicht so toll, aber es zeigt die Zwickmühle deutlich auf, in der wir alle stecken. Die Polizei rät ja selber dazu lieber sie anzurufen als auf schräge Vögel zuzugehen, die einem auffallen. Wenn der arme Kerl jetzt kein Polizist gewesen wäre, sondern nur ein Handwerker, der seinen Hund ausführt, dann würde allerdings schon wirklich keiner mehr darüber reden.

Das ist ZUM TEIL das, was ich ursprünglich sagen wollte.

Wieder ein Irrer mit illegaler Waffe, da läßt sich halt pressetechnisch nichts herausholen. Begeisterung kam in den Redaktionen wahrscheinlich erst auf, als klar wurde, daß der Erschossene ein Polizist in Freizeit war.

Es geht nicht um die Presse, es geht um die Pressestelle der Polizei selbst.

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Ich habe mich AUSSCHLIESSLICH auf das Risiko eines Polizisten Bezogen, IM DIENST getötet zu werden.

Dieses Risiko ist gering. Geringer als allgemein im Bewusststein, und insbesondere geringer, als der nette Herr Pressesprecher mal wieder

in seiner Veröffentlichung falsch verbreitet.

Es geht mir hier AUSSCHLIESSLICH um korrekte und sachliche Behandlung von Tatsachen.

Du stellst aber einen ganz seltsamen Vergleich an. Das Risiko eines Polizisten im Dienst getötet zu werden, gegen das Risiko des Bürger Opfer eines Verbrechens zu werden.

Das hinkt schon mal ganz gewaltig, da Betrug etwas ganz anderes als ein Lebensrisiko ist.

Daraus dann auch noch ein geringeres Risiko abzuleiten, ist fragwürdig. Wenn Vergleich, dann zwischen Opfern von Tötungsdelikten. Anders ist das nicht möglich. Dazu muss man die besonderen Pflichten betrachten.

Wenn man dann noch bedenkt, dass der Polizist ganz nebenbei auch einfach ein Bürger ist, wird es kompliziert.

Soviel dann zur Korrektheit.

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Nun zu Dir.

Ich glaube Du hast wirklich nur geringe Kenntnisse von der Materie.

Wenn du damit meinst, dass ich keine Kenntnisse aus der Innensicht des Polizeidienstes habe: Ich kenne ca. 10 Polizeibeamte persönlich, angefangen vom Schützeverein-Vorsitzenen (und Legalwaffengegner) bis hin zum aktiven Sportschützen. Aber eine komplette Innensicht ist das nicht.

I

Selbstverständlich besteht keine Verpflichtung seinen Dienstausweis mitzuführen, es gibt sogar Anlässe wo dies (je nach Bundesland) verboten ist, z.B. private Auslandsreisen. Die andere Seite ist aber die, dass von einem Polizeibeamten erwartet wird, sich ggf. auch in den Dienst "Versetzen" zu können.

Das ist mir bekannt.

I

Die Uniform selbst ist übrigens kein Garant dafür einen PVB vor sich zu haben.

Allerdings darf ich von einem Uniformierten keinen Dienstausweis verlangen, bevor er seine Amtshandlungen durchführt (z.B. bei Fahrzeugkontrollen). Das ist mein Kenntnisstand.

Die kann und darf jeder anziehen (nur das tragen der Hoheitsabzeichen ist strafrechtlich relevant) sofern er sich nicht als PVB ausgibt. Um das in den Dienst versetzen mit besonderem Nachdruck durchführen zu können, ist der Beamte nach abgeschlossener Laufbahnausbildung befugt seine Dienstwaffe (gemeint die persönliche Handwaffe) in und außer Dienst mit sich zu führen um genau diese Möglichkeit zu realisieren zu können.

Was im Zweifelsfall dazu führen kann, dass ich einem nicht Uniformierten, der mit einer Waffe herumfuchtelt und (bestenfalls) "Stehenbleiben! Polizei" ruft, Folge leisten sollte... oder besser nicht, mit dem Risiko, auf der Flucht erschossen zu werden ?

..... Bevor Du aber weiterhin solche zweifelhaften Behauptungen "im Vergleich zu weniger gefährdet wie der Privatmann" aufstellst, würde ich Dir einfach empfehlen mal darüber nachzudenken, wie unsinnig der Vergleich wirklich ist.

Wer nachdenken sollte, werden wir sogleich klären.

I

Ach ja, natürlich gibt es dienstliche Statistiken darüber wie oft ein Polizeibeamter im Dienst verletzt und/oder Opfer einer Straftat geworden ist.

Da gibt es zunächst die Statistik seit 1945, es sind ca. 400 Kollegen in Ausführung des Dienstes getötet worden. Da sich der Polizeidienst (und die soziale Lage) in der letzten Zeit verändert hat (und noch verändert) sehe ich es als sinnvoller an, nur die letzten 10-15 Jahre in betracht zu ziehen - das ist für statistische Relevanz der heutigen Lage lang genug.

Da haben wir

http://www.corsipo.de/ oder http://www.schusswaffeneinsatz.de/Fallsammlung_files/Toetung%20von%20Polizeibeamten.pdf

Beide Listen sind durchaus nicht identisch, habe aber eine Gemeinsamkeit: die Anzahl der aufgelisteten Opfer ist sehr klein.

Klein genug, dass man darüber diskutieren kann, ob ein im Jemen erschossener Polizist (Leibwächter in der Botschaft) hier statisch hinzugehört, oder der von seinen Kollegen getötete Polizist, oder einige andere.

Hält man sich aber aus dieser Diskussion heraus, so wird trotzdem von 2001 bis heute weniger als ein Polizist pro Jahr getötet. Im Jahre 2000 waren es alleine 8 Kollegen - dies kann man nun dazuzählen oder nicht. Wir reden als von 8-16 getöteten Polizisten in 14 Jahren.

I

Da gibt es aber keine Korrelation zu Opfern von Straftaten unter "den Normal Bürgern". Ein solcher Vergleich wie von Dir aufgestellt oder angedacht ist ja auch völliger Nonsens.

So ? ich rede nicht von Korrelation von Einzeltaten, sonden ich rede von Statistischem Risiko - mit allen Vor- und Nachteilen, die das hat. Was ist daran Nonsens ?

Ich habe als Bürger in Deutschland ein allgemeines Risiko von 0,8 Mordopfern pro 100.000 Einwohner (und Jahr), getötet zu werden. Das summiert sich zu (etwa) 800 Mordopfern pro Jahr.

I

Wir haben derzeit ca. 243.000 Polizeibeamte (Kripo, Schutzpolizei und Bundespolizei) in der Bundesrepublik, demgegenüber stehen ca. 81 Millionen Einwohner (noch abzgl. der PolBeamten), wie soll denn da eine verlässlicher statistischer Zusammenhang belegt oder widerlegt werden.

So, wie man das immer macht - durch Zahlen ?

Da du die Zahl 245.000 bestätigt hast - das ergibt für einen Polizisten etwa 0,5 bis 1 Opfer pro 100.000 Polizisten und Jahr während seiner dienstlichen Tätigkeit. ( die höhere Zahl, wenn man das Jahr 2000 dazuzählt - und alle im Ausland getöteten auch).

DAS nenne ich ein geringeres oder vergleichbares Risiko (getötet zu werden) wie das Risiko eine Normalbürgers . was ist daran falsch?

Deine Überlegung hinkt schon daher weil zwar sicherlich jeder Bürger Opfer einer Straftat werden kann, aber kein Bürger gezwungen werden kann sich täglich in nicht vorhersehbare Risikosituationen zu bringen.

Wenn du das ehöhte Risiko eine Polizisten berücksichtigen willst, dann bestärkst du nur meine Aussage - selbst unter DIESER Vorraussetzung sind die Zahlen wie dargestellt.

Wenn der Bürger einen Einbruch bemerkt (und natürlich noch kann) ist er nicht gezwungen den Angriff abzuwehren, er kann flüchten und Hilfe holen. Der Vollzugsbeamte der gerufen wird muss von Amtswegen den Bereich betreten, durchsuchen und versuchen den/die möglichen Täter festzunehmen. Ein kleiner aber feiner Unterschied. Allein aus diesem Grunde ist zumindest eine latente Gefährdung eines Polizisten (zumindest im Dienst) grundsätzlich vorhanden.

Ja. Aber nochmals - was sich eben NICHT in der zahl getöteter Polizisten niederschlägt....

So könnte man die Aufzählung beliebig fortsetzen, was mir aber wenig sinnvoll erscheint, weil Du stellst Behauptungen auf, verlangst für Deine Theorien von allen anderen noch Belege.

OH OH !

Ihr habt meine Darstellung "nach Faktenlage" als falsch bezeichnet. DAFÜR habe ich Beweise verlangt, Ihr habt keine Faktenlage vorgelegt, die EURE Behauptung stützt.

EURE BELEGE FEHLEN !

Anstatt die von Dir geäußerten Theorien glaubhaft zu belegen. Das wäre a) eine gute Sitte ......

Ich glaube, das war ein Schuss ins eigene Knie.

und B) wird Dir das aus dem gerade gesagten nicht wirklich gelingen, weil es eben nicht so ist.

Dem ist gerade abgeholfen worden.

Schönen Tag noch.

Dir auch.

Um es noch einmal klar zu machen - ich wehre mich ausdrücklich NUR gegen die reisserische Pressemeldung der Polizei, in der "vom hohen Risiko (getötet zu werden) im Polizeidienst" die Rede ist, so wie auch das :

"Das Risiko von Polizeibeamtinnen und -beamten im Einsatz schwer verletzt oder sogar getötet zu werden, nehme, so Malchow, seit Jahren massiv zu."

falsch ist.

falsch ist.

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DAS nenne ich ein geringeres oder vergleichbares Risiko (getötet zu werden) wie das Risiko eine Normalbürgers . was ist daran falsch?

Wenn du das ehöhte Risiko eine Polizisten berücksichtigen willst, dann bestärkst du nur meine Aussage - selbst unter DIESER Vorraussetzung sind die Zahlen wie dargestellt.

Ja. Aber nochmals - was sich eben NICHT in der zahl getöteter Polizisten niederschlägt....

OH OH !

Ihr habt meine Darstellung "nach Faktenlage" als falsch bezeichnet. DAFÜR habe ich Beweise verlangt, Ihr habt keine Faktenlage vorgelegt, die EURE Behauptung stützt.

EURE BELEGE FEHLEN !

Du drehst Dich irgendwie im Kreis. Ganz zu Anfang behauptest DU:

Die Wahrscheinlichkeit eines Bürgers, Opfer eines Verbrechens zu werden, ist deutlich höher - was heisst, das (Berufs) Risiko des Polizisten ist geringer als das allgemeine des Bürgers.

Nun sprichst Du ausschließlich von Mord welche mittels irgendwelcher Statistiken bewiesen werden soll. Nun gut Mord ist natürlich auch eine Straftat, aber die Aussage Opfer eines Verbrechens auf der anderen Seite an Eindeutigkeit nicht zu überbieten. Habe ich irgendwo die Behauptung aufgestellt, dass mehr Bürger wie Polizisten ermordert worden sind? Insofern hinkt der Vergleich. Ich sprach vom Risiko einer Straftat ausgesetzt worden zu sein nicht mehr und nicht weniger. Das war ja schließlich auch Deine Ausgangsbehauptung!

Soviel zum Thema "Knieschuss". Formuliere Deine These doch einfach deutlicher und die Behauptung welche mittels Statistik wieder zurecht gebogen werden soll ist schon wieder falsch. Wir sprechen vom Risiko einer Straftat ausgesetzt zu sein und nicht von vollendeten Tötungsdelikten.

Die Gefahr eines PVD in Ausübung des Dienstes einer höheren Gefährdung ausgesetzt zu sein, als der "Normal-Bürger" ist auf Grund des Gesagten eindeutig. Statistische Auswertungen von Straftaten gegenüber PVD' im Dienst ergaben, wenn es z.B. um die Deliktgruppen Beleidigung und Körperverletzung geht, das diese seit Jahre zulegen. Insofern hat der Herr Pressesprecher sehr wohl recht.

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Du stellst aber einen ganz seltsamen Vergleich an. Das Risiko eines Polizisten im Dienst getötet zu werden, gegen das Risiko des Bürger Opfer eines Verbrechens zu werden.

Ich vergleiche nicht DAS RISIKO, sondern die GRÖßE DES RISIKOS.

Was ist daran seltsam ?

Das hinkt schon mal ganz gewaltig, da Betrug etwas ganz anderes als ein Lebensrisiko ist.

Ich rede nicht von Betrug, und nicht von Lebensriskio. Da scheint bei dir irgend etwas gehörig durcheinanderzugeraten.

Daraus dann auch noch ein geringeres Risiko abzuleiten, ist fragwürdig.

Zahlen kann man ziemlich gut vergleichen. Da ist nichts fragwürdig.

Wenn Vergleich, dann zwischen Opfern von Tötungsdelikten.

Die Einsicht ist bewundernswert. Die getöteten Bürger sind Opfer eines Tötungsdelikts, und die getöteten Polizisten sind auch Opfer eines Tötungsdelikts. Ich sehe da eine gewisse Übereinstimmung.

Anders ist das nicht möglich. Dazu muss man die besonderen Pflichten betrachten.

Wieso ? Das Risiko, eine Arbeitsunfall (am Arbeitsplatz zu haben, ist etwa 0,4 pro 100.000 Einwohner im Jahr.

Das Gesamt-Unfallrisko ist etwa 15 pro 100.000.

Schau doich mal z.B. in

http://www.baua.de/de/Informationen-fuer-die-Praxis/Statistiken/Unfaelle/Gesamtunfallgeschehen/Gesamtunfallgeschehen.html

interesssante Lektüre, besonders die zeile:

"56 Todesopfer durch Schulunfälle gegeben hat, wovon 45 auf den Bereich Verkehr entfielen."

Und die anderen 11 ? sind das etwan 11 UNFALL-Tote in Schulen in 2012 ?

Wenn man dann noch bedenkt, dass der Polizist ganz nebenbei auch einfach ein Bürger ist, wird es kompliziert.

Das stimmt nur, wenn man einfach Dinge kompliziert sehen will.

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Ich montiere gerade eine italienische Waschtischarmatur mit Bewegungssensor und manuellem Einhebelmischer das fordert mich intellektuell derart, dass ich hier aufgebe. Sollte etwas moderiert werden müssen, dann bitte PN. Meine Frau hat allerdings jetzt ein stark erhöhtes Lebensrisiko, die hat das wunderschöne Teil angeschleppt.

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