Glock17 Posted December 4, 2002 at 09:58 PM Share Posted December 4, 2002 at 09:58 PM Ein bekannter hat mich gebeten folgendes hier einzustellen: Er hat als er ein kleiner Junge war von seinem Vater einen K98 bekommen, damals legal von einem Händler gekauft, hatte alles seine richtigkeit, das teil war dann viele Jahre auf dem Dachboden verschollen, heute ist er aktiver Sportschütze und hat das Teil wieder gefunden und würde es gerne legalisieren lassen und damit schiessen. Wie muss er sich verhalten, an wen muss er sich wenden ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted December 5, 2002 at 07:16 AM Share Posted December 5, 2002 at 07:16 AM Was heißt "bekommen"? Hat er das Ding geerbt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
nightforce Posted December 5, 2002 at 08:16 AM Share Posted December 5, 2002 at 08:16 AM Da er es wahrscheinlich nicht geerbt hat, da ja vom Vater sicher auch keine WBK dafür ausgestellt war, wird der einzig richtige Weg sein, den K98 als Fundsache anzusehen. Gefundene Waffen können durchaus legalisiert werden, es sei denn, mit ihnen wurde eine Straftat begangen. Dies prüft in der Regel das BKA. Er sollte einfach einen Antrag beim zuständigen OA stellen, Bedürfnis vorausgesetzt natürlich. Wenn der Vater ne WBK dazu hatte, ist es als Erbfall anzusehen, das scheint mir aber hier nicht der Fall zu sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
nightforce Posted December 5, 2002 at 08:23 AM Share Posted December 5, 2002 at 08:23 AM noch ein kleiner Nachtrag von mir (habe das vorausgesetzt), Ich hoffe, dein Kumpel weiß Bescheid, wie man sich nach Waffenfunden verhält. Die Waffe muß zunächst von der Polizei sichergestellt werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted December 5, 2002 at 08:37 AM Share Posted December 5, 2002 at 08:37 AM Erben kann man auch, wenn der Erblasser keine WBK hatte. Fraglich bloß, ob der Besitz dann berechtigt ist. Fund ist es auf keinen Fall, denn dann müßte die Waffe vorher verloren gewesen sein, was auf dem Dachboden nie der Fall ist, jedenfalls nicht im Rechtssinne. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted December 5, 2002 at 03:00 PM Author Share Posted December 5, 2002 at 03:00 PM Ob er eine WBK dafür weiss ich nicht,werde ich noch erfragen, denke aber eher nein, da er meinte das man sowas hätte früher ohne große umstände kaufen können (seit wann gibts es eigentlich WBKs?), geerbt haben kann er das teil eigentlich nicht, da sein Vater noch lebt, er hat ihn als Junge von seinem Vater gekauft bekommen, und das damit eine Straftat verübt wurde denke ich kann man ausschließen. Und das Bedürfnis wäre übrigends dafür vorhanden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
nightforce Posted December 5, 2002 at 09:29 PM Share Posted December 5, 2002 at 09:29 PM Wenn eine Berechtigung zum Erwerb, Besitz vom Vater vorhanden ist, dann ist dies kein größeres Problem. Problematisch wird es, wenn keine Berechtigung vorliegt. Deiner Überschrift "Waffen legalisieren" kann ich aber entnehmen, daß dem offensichtlich nicht so ist. @ karaya, Rechtlich gesehen hast du natürlich Recht, ein Fund setzt voraus, daß etwas verloren wurde. Nur praktisch sieht es so aus, daß die meisten noch schußfähigen Einzelfunde von Waffen meist in Dachböden oder unter Dielen in Wohnhäusern gefunden werden, rein rechtlich wurden die ja nie verloren, sondern meist versteckt. Wenn ein Enkel z.B. einen 98-er auf dem Dachboden seines verstorbenen Großvaters findet, dann hat praktisch der Großvater die Waffe verloren, denn wenn dieser die Waffe versteckt hat, da dieser dafür keine Berechtigung hatte, ist der Enkel der Finder. Hier wurde die Waffe nun aber von einem Händler vom Vater erworben, gab oder gibt es dazu keine Berechtigung, so hat sich der Vater und auch der Händler rechtswidrig verhalten. Ein Versuch der Legalisierung der Waffe durch den Sohn würde zu einem Verfahren wegen unerlaubten Waffenbesitz gegen den Vater führen, wenn Sohnemann angibt, die Waffe vom Vater gekauft bekommen zu haben. Ein Fund würde da vieles leichter machen, nur sollten die "Verlierer" möglichst nicht mehr strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen sein, sofern die Waffe ilegal besessen wurde. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Max Posted December 6, 2002 at 12:09 PM Share Posted December 6, 2002 at 12:09 PM @ Nightforce, wenn die Waffe vor Einführung des Waffengesetzes von 1972 erworben wurde hat sich zumindest beim kauf niemand strafbar gemacht. Langwaffen waren damals frei ab 18 Jahren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
nightforce Posted December 6, 2002 at 02:03 PM Share Posted December 6, 2002 at 02:03 PM @ Max, Klar, dann hätte aber der Vater nach 72 die Waffe nach dem damalig neuen Gesetz als Altbesitz anmelden müssen, sofern er dafür eine Berechtigung nachweisen konnte, oder er hätte sie einem Berechtigten überlassen müssen, oder an einem Berechtigten veräußern können, bzw die Waffe abgeben können. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted December 6, 2002 at 02:35 PM Share Posted December 6, 2002 at 02:35 PM aktuelles Geschehniss aus NRW. Die Enkel des vor einem Jahr verstorbenen WKII Veteranen entdecken bei der Wohnungsauflösung die Dienstwaffe. Diese Waffe konnte nicht mehr legalisiert werden. WBK wurde vom Opa für die 08 nie beantragt - also illegal. Link to comment Share on other sites More sharing options...
nightforce Posted December 6, 2002 at 05:28 PM Share Posted December 6, 2002 at 05:28 PM @rugerclub, So ist es eben manchmal mit Funden unter dem Dachboden. Entsprechende Waffen dürfen dem Finder nur dann wieder ausgehändigt werden, wenn jener eine Berechtigung dazu hat, oder einen Berechtigten die Fundsache überlässt. Desweiteren werden sie beschossen, um an Hand der Projektile Straftaten damit auszuschließen. Zu NRW da gibt es auch schon andere Meldungen, wie ich gehört habe, werden dort auch Waffen, die durch Erbberechtigte abgegeben werden nicht wieder dem Handel zugeführt, sondern vernichtet. Vieleicht ein neuer Weg von NRW um den Besitz von Schußwaffen zu minimieren. In dem von dir aufgezeigten Fall, sofern der Enkel keine Erwerbsberechtigung hat, und auch mit der Waffe nachweislich keine Straftat begangen wurde, hat der Enkel trotzdem die Möglichkeit, die Waffe zurück zu bekommen, wenn er einen Berechtigten die Waffe überlassen will, oder sie durch einen Büchsenmacher schußunfähig machen lassen will, um sie als Andenken an seinem Großvater behalten zu können. Die Frage, die sich mir stellt, inwieweit lässt sich der Finder darauf ein, um sein "Fundstück" wiederzubekommen. Hat er Widerspruch eingelegt, oder die Handlung der Behörde stillschweigend hingenommen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
nightforce Posted December 6, 2002 at 05:37 PM Share Posted December 6, 2002 at 05:37 PM kleiner Nachtrag noch, Der Großvater mußte sich nicht unbedingt eine WBK ausstellen lassen, dann hat er aber die Waffe ilegal besessen, und da er heuer auch nicht mehr am Leben ist, kann man gegen ihn strafrechtlich nix mehr machen. So ist es also ein Fund, zumal der Enkel ja nichteinmal weiß, ob sie tatsächlich dem Großvater gehört hat, oder ob derjenige sie auch nur gefunden und versteckt hat, oder für einen seiner Kameraden aufbewahrt hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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