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Weil er Muslim ist: Mann darf nicht mehr Schützenkönig sein


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In den Medien wird der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS) wegen des muslimischen Schützenkönigs Mithat Gedik von Politikern und Kommentatoren als Prototyp der Provinzialität dargestellt. Der BHDS versteht sich als ökumenisch orientierter Dachverband in der katholischen Kirche. Dennoch werden der BHDS und seine Mitgliedsbruderschaften als Beispiel einer „intoleranten Gesellschaft“ und einer „integrationsfeindlichen Kultur“ bezeichnet, die es nicht wert seien, in der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten zu werden.

Die Stimmen, die sich erheben, reichen quer durch Medien und Parteien bis hin zu In- tegrationsbeauftragten und Diskriminierungsstellen. Es scheint so, als wollten diese Stimmen Zwangsharmonisierung und geistige Gleichschaltung in Deutschland erzwingen. Dies muss einen geschichtlich aufgeklärten Bundesbürger erschüttern.

Wie immer die vielschichtigen politischen und religiösen Meinungen und Ansichten zum Thema Integration der Muslime in Deutschland auch aussehen mögen, als Christen und Schützenbrüder dürfen und werden wir an unserem Recht auf positive Religionsfreiheit festhalten. Dieses Recht steht christlichen Schützenbrüdern ebenso zu wie z.B. unseren muslimischen, jüdischen oder buddhistischen Mitbürgern. Dies bedeutet für uns das Recht auf christliche Identität, wie jedem Bundesbürger das Recht auf positive Religionsfreiheit zusteht.

Die positive Religionsfreiheit darf aber nicht dazu führen, dass der Eindruck erweckt wird, katholische Schützenbruderschaften würden Mitgliedern anderer Religionen ohne Respekt begegnen. Wir Schützen stehen auf den Grundpfeilern des christlichen Glaubens in von Respekt getragenem Dialog mit allen Religionen. Denn unser Menschenbild erkennt jeden Einzelnen als Geschöpf Gottes an.

Würden Nichtchristen in unseren katholischen Bruderschaften Mitglieder werden, bedeutete dies letztendlich, das Recht auf eigene Identität und Bindung zur katholischen Kirche aufzugeben. Dieser Vorwurf aber ist der betroffenen Bruderschaft wegen der Aufnahme von Muslimen nicht zu ersparen. Denn durch das BHDS-Statut und die Satzung der betroffenen Bruderschaft verpflichten sich die Mitglieder zum Bekenntnis des Glaubens durch Eintreten für die katholischen Glaubensgrundsätze (Details zum BHDS-Statut sind unter www.Bund-Bruderschaften.de Rubrik Regelwerke).

Gerade in der heutigen Zeit, in der eine religiöse Identitätsfindung immer schwieriger wird, tragen katholische Schützenbruderschaften in einer pluralen Gesellschaft aktiv zum religiösen Dialog bei. Unsere Bruderschaften bilden einen sicheren Halt, geben Orientierung und fördern ausdrücklich das Miteinander von Religionen. Das Aufweichen oder gar die Verleugnung der eigenen Glaubensüberzeugung ist keine Grundlage. Erst gegenseitiger Respekt, Ehrlichkeit und Toleranz ermöglichen ein vertrauensvolles Miteinander, trotz aller Unterschiede.

Der Vorstand des BHDS hat heute als Ausdruck von Respekt und Integration gegenüber dem Schützenbruder Mithat Gedik beschlossen, ausnahmsweise keine Einwände gegen seine Königswürde in seiner Bruderschaft zu erheben. Die Ausübung eines Amtes ab Bezirksebene wird hingegen nicht möglich sein. [pdf]

Quelle: http://www.bund-bruderschaften.de/
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