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Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Sachsen


Jägermeister

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Der Bund Deutscher Sportschützen 1975 e. V. setzt sich für den Schießsport in allen Facetten ein. Er fordert für die Sportausübung dauerhaft verlässliche rechtliche, gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen. Insbesondere verlangt der BDS 1975 e. V. ein unbürokratisches und ideologiefreies Waffenrecht, dessen Einschränkungen in die Sportausübung und den Waffenbesitz von Sportschützen auf das für die innere Sicherheit zwingend Erforderliche beschränkt sind. Die Rechtsetzung im Waffenrecht erfolgt überwiegend im Bund, aber auch die Bundesländer haben gesetzgeberische Einflussmöglichkeiten und Zuständigkeiten sowie umfängliche Verantwortung für den Vollzug.

Der BDS 1975 e.V. hat daher Parteien, die sich in der anstehenden Landtagswahl im Freistaat Sachsen am 31. August 2014 bewerben, um die Beantwortung relevanter Fragen zu Waffenrecht und Sportschießen gebeten. Im Folgenden werden Fragen und die Antworten der Bewerber in alphabetischer Reihenfolge - die keine Wertung darstellt - in konsolidierter Fassung wiedergegeben.

(1) Welche landespolitische Agenda werden Sie beim Waffenrecht und seinem Vollzug in der kommenden Landtagswahlperiode verfolgen, welche Ziele streben Sie an und welche Maßnahmen und Initiativen planen Sie?

AfD: „Konkrete Maßnahmen sind derzeit nicht geplant, solange die AfD noch nicht im Sächsischen Landtag vertreten ist. Allerdings widersetzt sich die AfD Sachsen aktuellen wie künftigen Bestrebungen bspw. der Grünen, das deutsche Waffenrecht weiter zu verschärfen und hierdurch legalen Waffenbesitz wie auch allgemein am Schießsport Interessierte unter einen Generalverdacht zu stellen. Wir sehen mit Besorgnis, dass durch Verwaltungsvorschriften, die Einführung bzw. Erhöhung von Steuern und Gebühren der Besitz von Waffen wie auch der traditionell in Deutschland verankerte Schießsport und das damit verbundene Brauchtum von politischer Seite weiter unattraktiv gemacht werden soll.“

CDU: vgl. „Zusammenfassende Antwort“ unter 2.

FDP: „Zwischen legalem und illegalem Waffenbesitz, der durch den Staat konsequent verfolgt werden muss, ist strikt zu trennen. Wir treten ein für einen moderaten und nachvollziehbaren Vollzug des Waffenrechtes durch die Landesebene. Keineswegs darf der Vollzug des Gesetzes zu einer Gängelung von rechtstreuen Sportschützen führen oder der Waffenbesitz durch überhöhte Gebührensätze erschwert werden.“

Grüne: „Wir und alle staatlichen Behörden müssen Konsequenzen aus der neonazistischen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund – NSU“ ziehen. Neonazis verfügen in diesem Land offenbar über einen großen Fundus an (illegalen) Waffen. Es ist offenbar nicht schwer, an Waffen zu gelangen. Das muss sich ändern. Neonazis müssen entwaffnet werden. Dies ist mit den Mitteln des Waffenrechts möglich. Allerdings bedarf es dazu personell ausreichend ausgestatteter Waffenbehörden, die das Vorliegen der Voraussetzungen für den Besitz einer Waffe fortwährend prüfen und entsprechend handeln. Wir GRÜNE glauben, dass die Waffenbehörden ihrem gesetzlichen Auftrag in Sachsen nicht nachkommen (können).“

SPD: „Im Rahmen einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung und zur Erhöhung der inneren Sicherheit im Freistaat Sachsen setzen wir uns als SPD für eine Verringerung des illegalen Waffenbesitzes ein, beispielsweise durch Amnestieregelungen. Sorgen machen uns zudem diejenigen Fälle, in denen beim Verfassungsschutz aktenkundige Rechtsextremisten aus dem Freistaat Sachsen über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen. Ob in diesen Fällen tatsächlich die notwendige Zuverlässigkeit vorliegt bzw. deren Vorliegen von den zuständigen Kreispolizeibehörden hinreichend überprüft werden konnte, halten wir für zweifelhaft. Zwar handelt es sich um einen äußerst geringen Personenanteil im Vergleich zu der Gesamtzahl von Personen in Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis im Freistaat Sachsen (2013: 45 von über 34.000 Personen). Trotzdem ist zu prüfen, ob hinsichtlich dieses Problembereichs die gegenwärtigen Vorschriften und die personelle Ausstattung in den zuständigen Behörden ausreichend sind oder hier Änderungsbedarf besteht.“

(2) Welche bundespolitischen Maßnahmen beabsichtigen Sie beim Waffenrecht? Wollen Sie in der kommenden Wahlperiode eine waffenrechtliche Initiative im Bundesrat ergreifen und ggf. mit welcher Intention?

AfD: „Siehe die Antwort zu 1.“

CDU: „Zusammenfassende Antwort: Wir gehen davon aus, dass sich die bestehende Rechtslage im Freistaat Sachsen grundsätzlich bewährt. Am 1. April 2008 trat das Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften in seinen wesentlichen Teilen in Kraft. Es werden immer wieder Diskussionen um das Waffenrecht begonnen. Zuletzt anhand der Berichterstattung, dass in Sachsen die Zahl der Schusswaffen weiter zunimmt. Die Sächsische Union ist der Ansicht, dass man die Debatte sachlich führen muss, um die legalen Waffenbesitzer, zu denen u. a. Jäger, Sportschützen gehören, nicht zu kriminalisieren. Wir sind der Auffassung, dass sich die Sicherheit durch die im neuen Waffenrecht enthaltenen Nachweispflichten unabhängig von Kontrollen verbessert. Sicherheitsfragen wirft illegaler Waffenbesitz auf. Über dessen Anzahl kann aber nur spekuliert werden.“

FDP: „Einer Verschärfung des geltenden Waffenrechtes werden wir konsequent entgegentreten. Auch eine zentrale Einlagerung von Sportwaffen wird von uns abgelehnt. Zudem halten wir es für nötig, die verdachtsunabhängigen Kontrollen generell zu überdenken. Unseren Einfluss im Bundesrat werden wir im Falle einer erneuten Regierungsbeteiligung hier geltend machen.“

Grüne: „Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat sich bereits in der letzten Legislatur dafür eingesetzt, das Waffenrecht zu novellieren und gefordert, den Schießsport auf die für die olympischen Disziplinen zugelassenen Sportwaffen zu beschränken, dass grundsätzlich mit nicht-scharfer Munition an elektronischen Schießständen geübt wird, dass Munition und Waffen nicht mehr in privaten Haushalten und generell nur getrennt aufbewahrt werden dürfen. Über eine erneute bundespolitische Initiative in diesem Sinne werden wir nachdenken.“

SPD: „Die SPD Sachsen plant zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Bundesratsinitiative zum Waffenrecht. Hinsichtlich bundespolitischer Maßnahmen sowie Zielstellungen im Bereich des Waffenrechts innerhalb der kommenden Wahlperiode unterstützen wir die hierzu im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD getroffenen Vereinbarungen (siehe Koalitionsvertrag, S. 147).“

(3) Werden Sie sich für eine ausdrückliche landesrechtliche Regelung wie im Freistaat Bayern einsetzen, wonach für eine beanstandungsfreie, verdachtsunabhängige Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition keine Gebühren erhoben werden, weil diese Kontrolle im öffentlichen Interesse liegt?

Erläuterung: Die Zuständigkeit für die Festlegung der Gebühren in Waffensachen ist in der letzten Föderalismusreform vom Bund auf die Bundesländer übergegangen. Sachsen hat mit dem Neunten Sächsischen Kostenverzeichnis (Anlage 1, Nr. 99) eigene Gebühren für waffenrechtliche Angelegenheiten festgelegt.

AfD: „Ja.“

CDU: Keine Angabe, vgl. „Zusammenfassende Antwort“ unter 2.

FDP: „Das Neunte Sächsische Kostenverzeichnis sieht für derartige Kontrollen keinen Gebührensatz vor. Die FDP wird sich dafür einsetzen, dass auf die Sportschützen auch in Zukunft hier keine zusätzlichen Kosten zukommen und hält eine ausdrückliche Regelung der Kostenfreiheit für erstrebenswert.“

Grüne: „Die Anlasskontrolle ist auch in Sachsen nicht gebührenpflichtig, wenn sich daraus keine waffenrechtlichen Anordnungen/Untersagungen etc. ergeben. Demgegenüber ist die regelmäßige waffenrechtliche Kontrolle nach § 4 Abs. 3 Waffengesetz in Sachsen gebührenpflichtig. Das planen wir nicht, zu ändern.“

SPD: „Die SPD Sachsen ist der Ansicht, dass verdachtsunabhängige Kontrollen der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition nicht im vorrangigen Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden, sondern im öffentlichen Interesse erfolgen und somit hierfür keine Gebühren erhoben werden sollten. Diese Bewertung entspricht auch den Festlegungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 5. März 2012 zu § 36 Abs. 3 Satz 2 (S. 44). Folgerichtig sieht das Sächsische Kostenverzeichnis für verdachtsunabhängige Kontrollen keine Gebührenerhebung vor. Auch unter die Tarifstelle 16. des Kostenverzeichnisses (sonstige waffenrechtliche Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen, die nicht in der laufenden Nummer 99 gesondert aufgeführt sind) fällt diese Form der Kontrolle nicht, weil diese nur Amtshandlungen betrifft, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden. Für eine ausdrückliche Regelung der Gebührenfreiheit besteht unseres Erachtens insofern aktuell kein Bedarf.“

(4) Werden Sie sich für eine ausdrückliche landesrechtliche Regelung wie im Freistaat Bayern einsetzen, wonach für die periodische Prüfung der Zuverlässigkeit (Regelüberprüfung) keine Gebühren erhoben werden, weil diese Prüfung im öffentlichen Interesse liegt?

Auf die Erläuterung zu (3) wird verwiesen.

AfD: „Ja. Die derzeitige Gebühr von 30 Euro ist aufzuheben.“

CDU: Keine Angabe, vgl. „Zusammenfassende Antwort“ unter 2.

FDP: „Angelegenheiten, die dem privaten Interesse der Schützen dienen, wie etwa die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, sollen unserer Ansicht nach auch in Zukunft mit angemessenen Gebühren im Kostenverzeichnis aufgeführt werden. Anderer Ansicht sind wir bei Angelegenheiten, die im öffentlichen Interesse liegen, wie etwa der Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 des Waffengesetzes. Hierfür sieht das Kostenverzeichnis eine Gebühr von 30 Euro vor. Den Schützen wird hier im Namen des öffentlichen Interesses ein nicht zu rechtfertigendes Sonderopfer auferlegt. Die FDP wird sich dafür einsetzen, Sachverhalte, die dem öffentlichen Interesse dienen, aus dem Kostenverzeichnis zu streichen. Dieses sollte kein Instrument zur Bestrafung von Bürgern für ihre Freizeitaktivitäten sein.“

Grüne: Siehe Antwort zu Frage 3.

SPD: „Bislang sieht das Sächsische Kostenverzeichnis in Anlage 1 Nr. 99 unter der Tarifstelle 15 eine Festgebühr von 30 Euro für die Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG vor. Diese Regelung folgt dem Grundsatz des § 1 Sächsisches Verwaltungskostengesetz, welcher festlegt, dass die Behörden des Freistaates Sachsen für Amtshandlungen Verwaltungsgebühren und Auslagen erheben. Kostenschuldner ist der Veranlasser der Amtshandlung bzw. derjenige, in dessen Interesse die Amtshandlung vorgenommen wird. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 3 Sächsisches Verwaltungskostengesetz hinsichtlich Amtshandlungen, die ausschließlich oder überwiegend im öffentlichen Interesse von Amts wegen vorgenommen werden. Im Gegensatz zu den verdachtsunabhängigen Kontrollen, welche unserer Ansicht nach klar im öffentlichen Interesse erfolgen und daher gebührenfrei sein sollten, wird die Regelüberprüfung nicht primär im öffentlichen Interesse durchgeführt. Vielmehr überwiegt hier das Interesse des Erlaubnisinhabers an der Durchführung der Regelüberprüfung, da das Ergebnis dieser Überprüfung Voraussetzung für den Fortbestand der ihm erteilten waffenrechtlichen Erlaubnis ist. Die Festsetzung einer Gebühr für diese spezifische Amtshandlung erscheint uns daher nicht unbillig, solange diese maßvoll und angemessen ist. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 1. September 2009 (BVerwG 6 C 30.08) die Erhebung einer Gebühr für Regelüberprüfungen als zulässig erachtet, sofern diese Gebühr nicht in einem groben Missverhältnis zu dem mit der behördlichen Leistung verbundenen Verwaltungs- und Personalaufwand steht. Im Übrigen sieht auch das bayerische Kostenverzeichnis nicht bezüglich jeder Regelüberprüfung gemäß § 4 Absatz 3 WaffG Kostenfreiheit vor, sondern nur in denjenigen Fällen, in denen keine unmittelbare Einbindung des Betroffenen im Einzelfall erforderlich ist. Für die übrigen Fälle schreibt der Freistaat Bayern eine Gebühr zwischen 30 bis 200 Euro vor und geht damit sogar über die Festgebühr von 30 Euro im Sächsischen Kostenverzeichnis hinaus. Durch diese Differenzierung wird zudem deutlich, dass der Freistaat Bayern hinsichtlich der Regelüberprüfung die Kostenfreiheit nicht an der Frage eines öffentlichen Interesses festmacht, sondern an dem bei der Überprüfung anfallenden Verwaltungsaufwand.

(5) Mehrere Kommunen haben zur Schaffung neuer Einnahmequellen erwogen, kommunale Waffensteuern zu erheben, was in manchen Bundesländern politische Unterstützung auf Landesebene gefunden hat, um den legalen Waffenbesitz zu belasten. Lehnen Sie eine kommunale Waffensteuer ab und sind Sie erforderlichenfalls bereit, eine kommunale Waffensteuer landesrechtlich zu untersagen?

AfD: „Die AfD Sachsen lehnt solche Bestrebungen ab. Die staatlichen Ebenen müssen durch andere Maßnahmen erreichen, ihre finanzielle Situation auf eine tragfähige Grundlage zu stellen, insbesondere vor dem Hintergrund der Rekordsteuereinnahmen. Des Weiteren ist es zumindest fraglich, ob der mit einer solchen Erhebung verbundene Verwaltungsaufwand und die hiermit verbundenen Kosten die möglichen Einnahmen nicht ohnehin marginalisieren würden. Vor diesem Hintergrund müsste eine solche Steuer folglich hoch ausfallen. Es ist nicht einzusehen, Waffenbesitz in einem solchen Maß weiter zu belasten und ihn somit unattraktiv zu machen. Wir in der AfD halten nichts davon, über finanziellen Druck politische Korrektheit zu erzwingen. Hierdurch wären auch die positiven Beiträge von Schießsportvereinen im Hinblick auf Brauchtum und Vereinsleben für den örtlichen und regionalen Zusammenhalt betroffen.“

CDU: „Uns ist in Sachsen bislang eine Diskussion um eine kommunale Waffensteuer nicht bekannt. Im Übrigen respektiert die Sächsische Union die Kommunale Selbstverwaltung- und Finanzhoheit der sächsischen Kommunen. Die Verantwortung sollte auch dort verbleiben.“

FDP: „Zusätzliche finanzielle Belastungen der Bürger lehnen wir entschieden ab, insbesondere auch im Freizeitbereich. Entsprechenden kommunalen Bestrebungen werden wir entschieden entgegentreten und von Landesebene aus gegensteuern. Gerade Sportschützen und andere Waffenbesitzer sind durch die bestehenden Gebührensätze bereits genug belastet.“

Grüne: „Eine kommunale Waffensteuer lehnen wir, soweit sie rechtlich zulässig ist, nicht ab. Grundsätzlich sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Auffassung, dass Waffen in Deutschland relativ leicht zugänglich sind. Darin sehen wir ein enormes Gefährdungspotenzial. Eine Einschränkung des Besitzes von Schusswaffen ist auch kriminalpolitisch wünschenswert. Eine „Verteuerung“ des Waffenbesitzes wäre eine Möglichkeit der Regulierung.“

SPD: „Innerhalb der SPD Sachsen hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine abschließende Positionierung in Bezug auf kommunale Waffenbesitzsteuern stattgefunden. Grundsätzlich sind wir als SPD jedoch der Ansicht, dass die sächsischen Gemeinden gemeinsam mit ihren Bürgerinnen und Bürgern vor Ort und auf Grundlage der lokalen Gegebenheiten und Bedürfnisse selbst entscheiden sollten, ob und in welchem Umfang örtliche Verbrauch- bzw. Aufwandsteuern erhoben werden sollen, solange und soweit deren Erhebung rechtlich zulässig ist. Eine Untersagung kommunaler Waffenbesitzsteuern durch den Landesgesetzgeber, beispielsweise durch entsprechende Änderungen im Sächsischen Kommunalabgabengesetz, sehen wir daher kritisch. Für wichtiger halten wir als SPD es, die sächsischen Kommunen dauerhaft finanziell so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben erfüllen können und dadurch nicht auf die Einführung zusätzlicher Steuern zur Sicherung ihrer Leistungsfähigkeit angewiesen sind. Aus diesem Grund haben wir als SPD bei der Verfassungsänderung zum Neuschuldenverbot in Sachsen den besonderen Schutz der Kommunen durchgesetzt.“

(6) Begrüßen Sie es, wenn Jugendliche Schießsport betreiben oder lehnen Sie dies ab?

AfD: „Die AfD Sachsen begrüßt es allgemein, wenn Jugendliche Sport betreiben und dies insbesondere im Rahmen des Vereinssports. Insofern begrüßt die AfD Sachsen dies gleichwertig mit den vielen anderen Sportarten natürlich auch beim Schießsport mit seiner langen Tradition. Positive Attribute von Vereinszugehörigkeiten wie soziale Einbindung und Gemeinschaft gelten hier genauso wie bei anderen Sportvereinen. Beim Schießsport kommt insbesondere ein hohes Maß an Verantwortung für das eigene Handeln hinzu, weshalb durch Jugendliche betriebener Schießsport die durch die Vereine bereits hinreichend gewährleistete Begleitung und Aufsicht bedarf.“

CDU: „Sportschießen stellt für uns eine Sportart dar, welche wir diskriminierungsfrei achten. Sofern Übungsleiter und Verantwortliche in den Vereinen ihre Verantwortung zur umfassenden Aufklärung der Risiken beim Umgang mit Schusswaffen, die gesellschaftliche Einordnung und die besondere persönliche Eignung der Sportschützen im Auge haben, steht aus unserer Sicht auch einer Ausübung durch Jugendliche nichts im Wege.“

FDP: „Das sportliche Engagement von Jugendlichen begrüßen wir außerordentlich. Die jungen Menschen können hier wichtige Fähigkeiten ausbauen und sportliche Fairness oder Gemeinschaftssinn entwickeln. Der Schießsport insgesamt ist, insbesondere in den ländlichen Regionen, ein wichtiger Bestandteil der Tradition und leistet einen bedeutenden Beitrag für das Gemeinschaftsleben.“

Grüne: „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind der Auffassung, dass Waffen nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gehören. Hier könnten wir uns sogar vorstellen, § 3 Waffengesetz abzuschaffen. Waffen können töten, auch wenn es Sportwaffen sind. Dass Kindern und Jugendlichen zu vermitteln ist wichtiger, als den Schießsport zu fördern.“

SPD: „Wir als SPD begrüßen es ausdrücklich, wenn Jugendliche Sport treiben und sich engagieren. Sport ist für uns von zentraler Bedeutung für unsere Gesellschaft. Insbesondere im Breitensport lernen die Jugendlichen Teamgeist sowie einen fairen Umgang miteinander und erlangen soziale Kompetenzen wie den Umgang mit Erfolgen und Misserfolgen. Er ist Teil und Ausdruck eines gesunden Lebensstils und ein gutes Instrument in der Integrations- und Bildungsarbeit. Sport und Sportvereine sind besonders wichtig für Kinder und Jugendliche. Sie vermitteln gesamtgesellschaftlich Werte und eröffnen die Möglichkeit, Leistungswillen zu entwickeln, Grenzen auszuloten und Selbstbewusstsein zu stärken. Individuelle Förderung ist auch der Schlüssel um persönliche Begabungen und Interessen der Kinder und Jugendlichen zur Entfaltung zu bringen. Hier kommt auch die Zusammenarbeit der Sportvereine mit Schulen ins Spiel. Was den Schießsport anbelangt, wissen wir um das herausragende Engagement vieler Schützenvereine in der Jugendarbeit. Vielen Jugendlichen wird durch das Angebot der Schützenvereine Verantwortungsbewusstsein, Konzentration, Teamgeist und Fairplay vermittelt. Im Schießsport besteht aufgrund der Gefährlichkeit der Waffen eine besondere Pflicht zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Hier tragen die Vereinsverantwortlichen und Übungsleiterinnen wie Übungsleiter eine hohe Verantwortung in der Vermittlung des sicheren Umgangs mit den Sportgeräten durch Jugendliche. Das große Engagement im Jugendbereich ist die Grundlage für die außergewöhnlichen Erfolge, die von deutschen Schützen bei Olympischen Spielen, Paralympics, Welt- und Europameisterschaften erreicht werden.“

(7) Planen Sie den Schießsport im Freistaat Sachsen zu fördern und ggf. durch welche Maßnahmen?

AfD: „Wir setzen uns allgemein für eine stärkere Förderung von Sport und Vereinsleben in Sachsen ein (vgl. S. 23 unseres Wahlprogramms) aufgrund ihrer positiven Beiträge bspw. zum Zusammenhalt, zur regionalen Identität und zur kulturellen Brauchtumspflege. Dies gilt gleichberechtigt auch für den Schießsport. Hierzu ist ein Gesamtkonzept in der kommenden Legislaturperiode zu entwickeln, aus welchem dann konkrete, maßgeschneiderte Maßnahmen für die unterschiedlichen Facetten des Sport-Vereinsbereichs abgeleitet werden.“

CDU: „Die investive Sportförderung des Freistaates Sachsen und auch die Sportförderung über den Landessportbund Sachsen schließt eine Förderung des Schießsportes nicht grundsätzlich aus. Entsprechend der zu Grunde liegenden Förderbedingungen ist es damit möglich, in Sachsen entsprechende Förderungen zu beantragen. Über Umfang und Förderfähigkeit entscheiden die Sächsische Aufbaubank bzw. der Landessportbund.“

FDP: „Der Freistaat Sachsen stellt der Sportförderung Landesmittel zur Verfügung. Für die Verwendung und Verteilung der Mittel auf einzelne Sportarten ist der Landessportbund Sachsen eigenverantwortlich zuständig. Darüber hinaus stehen auch Mittel für die Sportstättenförderung zur Verfügung. Auf diese Mittel können auch Vereine des Schießsports zugreifen.“

Grüne: „Schwerpunkt GRÜNER Landessportpolitik ist die Förderung des Breitensports. Insbesondere im ländlichen Raum sind Angebote des Breitensports sicherzustellen. Zudem möchten wir Sportangebote fördern, die nicht innerhalb der klassischen Vereins- und Verbandsstrukturen, sondern durch freie Gruppen und lokale Initiativen organisiert werden.“

SPD: „Die SPD bekennt sich ausdrücklich zum „Sportland Sachsen“ und dies umfasst ausdrücklich alle organisierten sportlichen Aktivitäten. Sport ist die größte Bürgerbewegung im Freistaat und erfüllt in besonderer Weise gemeinwohlorientierte Aufgaben. Wir wollen gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Akteuren die Bedeutung des Sports im Bewusstsein der Öffentlichkeit stärken und den Sport in all seinen Facetten fördern, damit sein Wert für die Gesellschafts-, Bildungs- und Gesundheitspolitik noch stärker anerkannt wird. Um Sachsens Position als Sportland weiter zu stärken, ist es wichtig, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für den Breiten- und Leistungssport auch in Zukunft bereitzustellen, sei es für die Ehrenamtsförderung, für das Engagement gegen Rassismus und Gewalt, für die Stärkung der Inklusion durch Sport, für eine verbesserte Verbindung von Sport und Schule, für Gesundheit und Prävention sowie für den Kampf gegen Doping für einen sauberen Sport. Die SPD ist ausdrücklich für eine deutlich verbesserte Sportförderung im Freistaat und will dazu in der neuen Legislaturperiode ein Sportfördergesetz umsetzten. Dieses wird die finanzielle Förderung für die Vereine und Aktiven planbar und verlässlich gestaltet. Wir wollen die institutionelle Förderung des Sports mit jährlich mindestens 20 Millionen Euro für den Landessportbund und seine Gliederungen ausgestalten. Darüber hinaus soll ein kontinuierlicher Ausbau und Erhalt der Sportinfrastruktur mit jährlich mindestens 25 Millionen Euro erfolgen. Diese Förderung der Sportstätten kommt allen Sportvereinen zugute, auch dem Schießsport. Wir wollen keine weiteren Gebührensteigerungen für die Sportstättennutzung. Für Kinder- und Jugendsport müssen die Anlagen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Außerdem streben wir den Ausbau der barrierefreien Sporteinrichtungen an. Investitionen in den Sport sind für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Investitionen in die Zukunft Sachsens.“

(8) Befürworten Sie die bestehende steuerliche Privilegierung der anerkannten Schießsportverbände für die Sportausübung im Rahmen der gesamten genehmigten Sportordnungen oder fordern Sie den Wegfall der Förderung als gemeinnützige Vereine?

AfD: „Die AfD befürwortet die steuerliche Privilegierung, da eine Ausnahme für die anerkannten Schießsportverbände im Vergleich zu anderen Sportverbänden bzw. gemeinnützigen Vereinen weder sachlich noch politisch aus Sicht der AfD begründbar ist. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die anerkannten Schießsportverbände durch ihre Funktion und Arbeit die gleichen positiven Beiträge leisten wie vergleichbare Verbände.“

CDU: „Sofern die Schießsportverbände eine entsprechende gemeinnützige Tätigkeit ausüben, spricht aus unserer Sicht nichts gegen eine steuerliche Privilegierung, so wie bei anderen Sportvereinen mit gemeinnütziger Grundlage.“

FDP: „Die steuerliche Privilegierung aller gemeinnützigen Vereine trägt der großen Bedeutung Rechnung, die Vereine, vor allem im Bereich des Sports, innerhalb unserer Gesellschaft besitzen. Diese hat sich aus unserer Sicht bewährt, wir sehen hier keinen Änderungsbedarf.“

Grüne: „Die steuerliche Privilegierung gemeinnütziger Vereine planen wir nicht abzuschaffen.“

SPD: „Wir befürworten die bestehenden steuerlichen Privilegien der anerkannten

Schießsportverbände und werden uns strickt gegen deren Infragestellung einsetzen. Darüber hinaus setzt sich die SPD für eine deutlich bessere finanzielle Ausgestaltung des Breiten- und Leistungssportes in Sachsen ein (vgl. dazu die Ausführungen unter Frage 7).“

Quelle: BDS-Newsletter vom 14.08.2014

wahlpruefsteine_bds_landstagswahl_sachsen_31.08.2014.pdf

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Aus einen E-Mail von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen mit bezeichnenden Aussagen.

Sehr geehrter Herr ...........,

aben Sie herzlichen Dank für Ihre Fragen und Ihr Interesse an GRÜNEN Positionen zur Landtagswahl in Sachsen. Gern versuche ich, Ihre Fragen eingehend zu beantworten.

(Frage 1) Welche landespolitische Agenda werden Sie beim Waffenrecht und seinem Vollzug in der kommenden Landtagswahlperiode verfolgen, welche Ziele streben Sie an und welche Maßnahmen und Initiativen planen Sie?

GRÜNE ANTWORT: Wir und alle staatlichen Behörden müssen Konsequenzen aus der neonazistischen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund – NSU“ ziehen. Neonazis verfügen in diesem Land offenbar über einen großen Fundus an (illegalen) Waffen. Es ist offenbar nicht schwer, an Waffen zu gelangen. Das muss sich ändern. Neonazis müssen entwaffnet werden. Dies ist mit den Mitteln des Waffenrechts möglich. Allerdings bedarf es dazu personell ausreichend ausgestatteter Waffenbehörden, die das Vorliegen der Voraussetzungen für den Besitz einer Waffe fortwährend prüfen und entsprechend handeln. Wir GRÜNE glauben, dass die Waffenbehörden ihrem gesetzlichen Auftrag in Sachsen nicht nachkommen (können).

(Frage 2) Werden Sie sich für eine ausdrückliche landesrechtliche Regelung wie im Freistaat Bayern einsetzen, wonach für eine beanstandungsfreie, verdachtsunabhängige Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition keine Gebühren erhoben werden, weil diese Kontrolle im öffentlichen Interesse liegt?

GRÜNE ANTWORT: Die Anlasskontrolle ist auch in Sachsen nicht gebührenpflichtig, wenn sich daraus keine waffenrechtlichen Anordnungen/Untersagungen etc. ergeben. Demgegenüber ist die regelmäßige waffenrechtliche Kontrolle nach § 4 Abs. 3 Waffengesetz in Sachsen gebührenpflichtig. Das planen wir nicht, zu ändern.

(Frage 3) Mehrere Kommunen haben zur Schaffung neuer Einnahmequellen erwogen, kommunale Waffensteuern zu erheben, was in manchen Bundesländern politische Unterstützung auf Landesebene gefunden hat, um den legalen Waffenbesitz zu belasten. Lehnen Sie eine kommunale Waffensteuer ab und sind Sie erforderlichenfalls bereit, eine kommunale Waffensteuer landesrechtlich zu untersagen?

GRÜNE ANTWORT: Eine kommunale Waffensteuer lehnen wir, soweit sie rechtlich zulässig ist, nicht ab. Grundsätzlich sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Auffassung, dass Waffen in Deutschland relativ leicht zugänglich sind. Darin sehen wir ein enormes Gefährdungspotenzial. Eine Einschränkung des Besitzes von Schusswaffen ist auch kriminalpolitisch wünschenswert. Eine „Verteuerung“ des Waffenbesitzes wäre eine Möglichkeit der Regulierung.

(Frage 4) Begrüßen Sie es, wenn Jugendliche Schießsport betreiben oder lehnen Sie dies ab?

GRÜNE ANTWORT: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind der Auffassung, dass Waffen nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gehören. Hier könnten wir uns sogar vorstellen, § 3 Waffengesetz abzuschaffen. Waffen können töten, auch wenn es Sportwaffen sind. Dass Kindern und Jugendlichen zu vermitteln ist wichtiger, als den Schießsport zu fördern.

(Frage 5) Planen Sie den Schießsport im Freistaat Sachsen zu fördern und ggf. durch welche Maßnahmen?

GRÜNE ANTWORT: Schwerpunkt GRÜNER Landessportpolitik ist die Förderung des Breitensports. Insbesondere im ländlichen Raum sind Angebote des Breitensports sicherzustellen. Zudem möchten wir Sportangebote fördern, die nicht innerhalb der klassischen Vereins- und Verbandsstrukturen, sondern durch freie Gruppen und lokale Initiativen organisiert werden.

(Frage 6) Ihre Parteikollegin Frau Irene Mihalic, Innenpolitische Sprecherin der Fraktion B90/Die Grünen im Bundestag, fordert jetzt eine zentrale Lagerung der Munition der Waffenbesitzer und vertritt sogar die Auffassung, dass Schützenvereine ihren Betrieb einstellen sollten, wenn sie die sichere Lagerung von Munition nicht bewerkstelligen können. Vertreten die sächsischen Grünen auch diese Auffassung?

GRÜNE ANTWORT: Ja.

Herzliche Grüße

Marcel Bäck

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen

Assistent der LandesvorstandssprecherInnen

Wettiner Platz 10

01067 Dresden

Telefon: 0351 490 15 25

Zur Erläuterung, ich hatte mir erlaubt ein paar Wahlprüfsteine als Fragen an Parteien, unteranderem an die Grünen zu stellen. War ich bisher kein Wähler der Grünen, so haben mich die Antworten überzeugt die Grünen auch in Zukunft nicht zu wählen. Ich kann mir nicht helfen aber diese Partei wird mir immer unsympatischer!!!

Wie war doch der Spruch: "Grün wird das Gesicht ehe man erbricht!" :dr:

Die hervorhebungen im Text des E-Mails erfolgten von mir.

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