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Schweizer Unteroffizier mit StGw 90 an deutscher Grenze gestoppt


mühleberg

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  • 2 weeks later...

Bekannt bei uns ist, dass ehemalige DDR und heutige BRD Zöllner, keine Ahnung haben, dass nach Schiessübungen in der Schweiz, einige Schützen vergessen,

dass da im Auto noch irgendein StGw liegt. Und diese (Zöllner) sind gnadenlos!

Beim erwähnten "Verbrecher" hat sogar am Gewehr noch der Verschluss gefehlt. Aber um das zu verstehen, braucht es eben schon ein bisschen Hirnschmalz.

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Für den hier vorliegenden Verbrechenstatbestand, Mindeststrafe ein Jahr ist doch hier ausreichend Augenmaß gezeigt worden, oder fehlts nur am Hirn den Sachverhalt zu verstehen?

Johann

Verbrechenstatbestand:3???:

Ach ja, Waffenbesitzer sind ja per se erst einmal Verbrecher - Schwerstkriminelle, die die ganze Härte des Gesetzes spüren müssen.

Wo kämen wir denn hin, wenn auch noch Ausländer Kriegswaffen in D einführen können.

Vielleicht haben die meisten hier genügend Hirn um durchaus den Sachverhalt zu verstehen und sie haben vielleicht auch noch genügend Hirn übrig, um das Urteil nicht zu verstehen, weil sie ihr Hirn eben nicht nur im s/w-Modus nutzen.

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Nunja, der schweizer Unteroffizier mußte auch nicht sehr viel mehr für den Versuch der illegalen Einfuhr einer Kriegswaffe (das wars nunmal für deutsche Gesetzeshüter) zahlen als Hansi Müller aus Ulm, wenn dieser versehentlich mal 20 Stundenkilometer zu schnell auf Schweizer Landstraßen unterwegs ist (2200 Franken = 1500,- €).

Also vielleicht mal die Kirche im Dorf lassen.

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Nunja, der schweizer Unteroffizier mußte auch nicht sehr viel mehr für den Versuch der illegalen Einfuhr einer Kriegswaffe (das wars nunmal für deutsche Gesetzeshüter) zahlen als Hansi Müller aus Ulm, wenn dieser versehentlich mal 20 Stundenkilometer zu schnell auf Schweizer Landstraßen unterwegs ist (2200 Franken = 1500,- €).

Also vielleicht mal die Kirche im Dorf lassen.

Ich werde umsiedeln.

Ich wusste es schon immer.

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Nunja, der schweizer Unteroffizier mußte auch nicht sehr viel mehr für den Versuch der illegalen Einfuhr einer Kriegswaffe (das wars nunmal für deutsche Gesetzeshüter) zahlen als Hansi Müller aus Ulm, wenn dieser versehentlich mal 20 Stundenkilometer zu schnell auf Schweizer Landstraßen unterwegs ist (2200 Franken = 1500,- €). Also vielleicht mal die Kirche im Dorf lassen.
:up:

Also ich finde schon, dass er damit gut bedient worden ist. Als zuverlässig geprüfter deutscher Waffenbesitzer eben mal so vergessen wo man das teure Stück eigentlich gelassen hat - oder wesentliche Teile davon ( siehe "Hirnschmalz") mein lieber Scholli. Vielleicht ist es ja gar nicht so einfach bei einer entsprechend großen Sammlung, die auch noch gebraucht/genutzt sein, will den Überblick zu behalten.

DeSüWe

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Ein Schweizer Motorradfahrer donnert mit mehr als 200 Stundenkilometer über eine deutsche Landstraße. Ein Zivil-PKW der Polizei stoppt ihn. Dann überrascht der Raser die Beamten mit seiner Begründung: "In der Schweiz muss ich für eine solche Überschreitung ins Gefängnis, und deshalb würde ich dort auch nicht Motorrad fahren."

:hysterical:

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als Hansi Müller aus Ulm, wenn dieser versehentlich mal 20 Stundenkilometer zu schnell auf Schweizer Landstraßen unterwegs ist (2200 Franken = 1500,- €).

Also vielleicht mal die Kirche im Dorf lassen.

Jein, er kam wohl nicht so "billig" davon. Der Schweizer Unteroffizier wurde sicherlich deswegen (steht zwar nicht im Artikel aber ich vermute es stark) auch bei uns militärdiszplinarisch bestraft wegen seinem Vergehen. Es gibt nämlich auch laut Militärverordnung Regeln wann, wo, wie und unter welchen Umständen man seine persönliche Dienstwaffe transportieren/führen darf. Ich hege die strake Vermutung, dass er da auch von unserer hiesigen Militärjustiz eine saftige Busse bekam und/oder andere disziplinarische Mssnahmen.

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