erik_fridjoffson Posted August 27, 2014 at 05:31 PM Share Posted August 27, 2014 at 05:31 PM 70 Waffen, das ist eindeutig nur das Vorzimmer vom Waffenraum:bayer: Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted August 27, 2014 at 06:07 PM Share Posted August 27, 2014 at 06:07 PM Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted August 27, 2014 at 06:19 PM Share Posted August 27, 2014 at 06:19 PM Na ja Leute, behaltet mal ein wenig Bodenhaftung Wir brauchen uns hier nicht gegenseitig zu toppen versuchen, wie seinerzeit nach dem Fußball unter der Dusche .................. Ich werde hier auch keine Zahlen nennen, aber mit 70 Waffen im Haus dürfte man wohl schon zu den oberen 10 Prozent der Legalwaffenbesitzer gehören. Es sei dem Manne und jedem, der so viele hat, gegönnt, es wäre aber noch schöner, wenn er nicht durch eigenes Ungeschick sich Probleme und uns als Waffenbesitzer mal wieder negative Schlagzeilen beschert hätte . GP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted August 27, 2014 at 07:08 PM Share Posted August 27, 2014 at 07:08 PM Ich werde hier auch keine Zahlen nennen, aber mit 70 Waffen im Haus dürfte man wohl schon zu den oberen 10 Prozent der Legalwaffenbesitzer gehören. Keine Ahnung, wieviele Sammler es in Deutschland gibt, aber für die ist diese Anzahl sicherlich eher die untere Grenze. Ansonsten ließe sich imho gar keine Sammlung im gesetzlichen Sinne aufbauen. Aktive Jäger und breidbandig aufgestellte Sportschützen in Personalunion kommen auch schnell in diese Region. Es sei dem Manne und jedem, der so viele hat, gegönnt, es wäre aber noch schöner, wenn er nicht durch eigenes Ungeschick sich Probleme und uns als Waffenbesitzer mal wieder negative Schlagzeilen beschert hätte. Ob das auf uns alle abfärbt, weiß ich nicht, immerhin ist der Mann schon etwas älter. Was sich aber auch hier sehr gut aufzeigt: Wenn der Gesetzgeber Änderungen an rechtlichen Grundlagen tätigt, sollte er sich auch in der Pflicht sehen, wirklich und umfassend zu informieren. Nicht nur im Bundesanzeiger, den keine Sau liest. Link to comment Share on other sites More sharing options...
johann Posted August 28, 2014 at 07:06 AM Share Posted August 28, 2014 at 07:06 AM Ob das auf uns alle abfärbt, weiß ich nicht, immerhin ist der Mann schon etwas älter. Was sich aber auch hier sehr gut aufzeigt: Wenn der Gesetzgeber Änderungen an rechtlichen Grundlagen tätigt, sollte er sich auch in der Pflicht sehen, wirklich und umfassend zu informieren. Nicht nur im Bundesanzeiger, den keine Sau liest. Glaubst Du nicht, dass ein Sportschütze, der sich noch über 60 Waffen kaufen konnte wirklich nichts von der WBK-Pflicht für alle Waffen mitbekommen hat? Johann Link to comment Share on other sites More sharing options...
laloux Posted August 28, 2014 at 09:48 AM Share Posted August 28, 2014 at 09:48 AM Glaubst Du nicht, dass ein Sportschütze, der sich noch über 60 Waffen kaufen konnte wirklich nichts von der WBK-Pflicht für alle Waffen mitbekommen hat? Johann Das muss nicht zwingnd sein! Wenn diei Waffen allesammt vor dem Eintritt der Rechtsänderung 1973 gekauft wurden, chadann ann ich mir gut vorstellen dass viele Waffenbesitzer das gar nicht mitbekommen haben bzw. ihre Waffen als "registriert" betrachtet hatten wenn diese ausschliesslich im Fachhandel . wurden. Dabei musste ja der Personalausweis vorgelegt werden und der Fachhändler hatte die im Normalfall im Handelsbuch. Die Registrierungspflicht ist eine gesetzliche Rückwirkung, ds ist bzgl. dem Vertrauensschutz sowieso problematisch. Dder politische Prozess beim Zustandekommen des WaffG 1972 war sowieso nicht ganz "hasenrein". Da wurden Regelungen mit herein genommen denen damals das BKA ganz klar die Wirksamkeit absprach (kriminalitätsdämpfend laut BKA nein) und dass das WaffG einen "unberufenen Volkssturm" sprich Aufstand verhindern soll findet sich auch nur in den Niederschriften der Parlamentsdebatten. Breit öffentlich hat das damals wie heute die Politik/Regierung nie zugegeben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
johann Posted August 28, 2014 at 10:25 AM Share Posted August 28, 2014 at 10:25 AM Das muss nicht zwingnd sein! Wenn diei Waffen allesammt vor dem Eintritt der Rechtsänderung 1973 gekauft wurden, chadann ann ich mir gut vorstellen dass viele Waffenbesitzer das gar nicht mitbekommen haben bzw. ihre Waffen als "registriert" betrachtet hatten wenn diese ausschliesslich im Fachhandel . wurden. Dabei musste ja der Personalausweis vorgelegt werden und der Fachhändler hatte die im Normalfall im Handelsbuch. ...... und dass das WaffG einen "unberufenen Volkssturm" sprich Aufstand verhindern soll findet sich auch nur in den Niederschriften der Parlamentsdebatten. Breit öffentlich hat das damals wie heute die Politik/Regierung nie zugegeben. Zumindest konnte man damals in der Presse lesen dass das WaffG in erster Linie auf betreiben der Jäger zur Unterbindung der Wilderei verschärfte. Meine Motorradspezeln wissen auch nicht wenn sie mal erwischt werden dass ihre Bikes nicht i.O. sind, wo sie sie doch so gekauft haben und der Händler, der sich natürlich auskennen muss, bestätigt hat dass alles den Vorschriten entspricht. Dass sie die Motorräder vor dem TÜV-Termin etwas umbauen dient nur Übungszwecken. In einem anderen Artikel wurde behauptet dass die Anmeldung vorgenommen und nur bei der Behörde verschlampt wurde. Johann Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now