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Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen


mühleberg

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Im schweizerischen Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition steht;

Art. 3 Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen

Das Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen ist im Rahmen dieses Gesetzes gewährleistet.

Frage: Gibt es solch einen ähnlichen Passus eigentlich auch im deutschen Waffenrecht? Und wenn ja wie ist der exakte Wortlaut dort? Und wenn nein warum nicht?

P.S: Das Recht auf Waffentragen wird in der Schweiz durch den Gesetzgeber sehr restriktiv gehandhabt.

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In Deutschland hat das dt. Schaf das Recht all 4 Jahre zu einer versortierten Regierung ja zu sagen (nein geht nicht).

In der Zwischenzeit darf es auch mal bloecken, aber bitte nicht zu nahe am Bundestag, dass ist verboten.

Das koennte ja die Herren Politiker storen. :puke:

Nee, in DE hast Du keine Rechte auf Waffen, gleichzeitig garantiert der Staat aber auch nicht eine einklagbare Sicherheit!

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Immerhin haben wir laut Grundgesetz ein Recht auf Widerstand...

Artikel 20

[staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Als juristischer Laie könnte man daraus natürlich ableiten, dass es dem rechtstreuen Bürger sehr wohl erlaubt ist, Waffen zu besitzen. um sein Widerstandsrecht "ausüben" zu können.

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Tja, Grundgesetz und dann die Wirklichkeit. :rolleyes:

Aber so ist es in fast jedem Land, wo es eine Gesetzesfabrik (auch als Parlament bekannt) gibt, die jeden Tag Gesetze verabschiedet.

Da bleibt dann nach ein paar Jahren nicht mehr viel vom orginalen Gesetz uebrig.

Wenn man die US Verfassung liest, dann duerfte nach dem 2ten Artikel es iG keine einschraenkende Waffengesetze geben.

Natuerlich ist das nicht praxisgerecht, denn wer will das Schwerverbrechern Serienfeuerwaffen in die Haende fallen.

Wobei, wenn ein Verbrecher solche Waffen haben will, kann er Diese auch bei Militaer und/oder Polizei stehlen, illigal kaufen oder Waffen entsprechend modifizieren.

Es macht also keinen grossen Unterschied bei der Verbrechenseindaemmung!

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Wobei, wenn ein Verbrecher solche Waffen haben will, kann er Diese auch bei Militaer und/oder Polizei stehlen, illigal kaufen oder Waffen entsprechend modifizieren.

Es macht also keinen grossen Unterschied bei der Verbrechenseindaemmung!

Leider kapieren viele Politiker in ihrer utopischen Sehnsucht nach einer gerechten, friedlichen Welt nicht, dass Verbrecher sich nun mal nicht an Gesetze halten.

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Habe noch etwas anderes interessantes in diesem Bundesgesetz über Waffen... gefunden.

Art. 2 Geltungsbereich

1 Dieses Gesetz gilt nicht für die Armee, die Militärverwaltungen sowie die Zoll- und die Polizeibehörden.

2 Nicht unter dieses Gesetz fallen:

a. antike Waffen;

b. Druckluft-und Co2-Waffen;

c. Waffen, für die verwendbare Munition nicht mehr im öffentlichen Handel erhältlich ist und auch nicht mehr hergestellt wird.

3 Die Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes vom 13. Dezember 1996 und des Jagdgesetzes vom 20. Juni 1986 bleiben vorbehalten.

Vorallem Leute die nur CO2 Waffen kaufen oder sammeln wollen ist dies ein Vorteil. Leider ist dies in Deutschland anders geregelt mit den Druckluft und CO2 Waffen zumindestens. ein wenig eingeschränkt-oder?

Zu den antiken Waffen steht unter Verordnung über Waffen...

Art. 2 Antike Waffen

Als antike Waffen gelten:

a. Hand- und Faustfeuerwaffen, die vor 1890 hergestellt wurden;

b. Hieb-, Stich- und andere Waffen, die vor dem Jahr 1900 hergestellt wurden.

So das war es einmal. Will euch ja nicht mit diesen Auszügen auf die Nerven gehen. :oops: War mir nur noch wichtig mitzuteilen, für wenn dieses Gesetz in der Schweiz gilt und für wenn nicht.

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Nee, in DE hast Du keine Rechte auf Waffen, gleichzeitig garantiert der Staat aber auch nicht eine einklagbare Sicherheit!

das ist genau die krux - mal sehen wie lange es geht bis deswegen eine entsprechende verfassungsklage versucht wird - vermutlich ewig......

es geht uns halt in jedem bereich NOCH zu gut.

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Wenn man die US Verfassung liest, dann duerfte nach dem 2ten Artikel es iG keine einschraenkende Waffengesetze geben.

ist es nicht so das es staaten gibt in denen du "KEINE" schusswaffen besitzen darfst ? NY usw.

USA das land der unbegrenzten möglichkeiten ?? aber kriege vom zaun brechen !!

ich sag nur W = :puke:

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Aus dem Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland ergibt sich wenig bis nichts über ein Recht auf Erwerb, Besitz oder Tragen ("Führen") von Waffen.

Man könnte hier allenfalls Art. 2 Abs.1 GG (allgemeine Handlungsfreiheit) diskutieren, aber das gibt m.E. nicht viel her.

Das deutsche WaffG ist von seiner Konstruktion her m.E. so, daß es ein grundsätzliches Verbot des Umgangs mit vielen Arten von Waffen und Munition aufstellt, mit dem Vorbehalt, daß die zuständigen Behörden im Einzelfall davon Dispens, also eine Erlaubnis erteilen können.

Verbot mit Erlaubisvorbehalt nennt sich sowas.

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Neeeeiiiinnnnnn!

Geht das schon wieder los?

nein nein keine angst,werde mich aus diesem thema verabschieden, scheinbar fühlen sich manche auf den schlips getreten wenn man nicht IHRER meinung ist.

:hail: :hail: :hail: :hail: :hail:

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Blödsinn. Das ist hier nur nicht der passende Thread.

Im Thread "Bagdad 10 Tage oder 10 Monate" wird z.B. schon seit 2 Jahren ziemlich kontrovers über das Thema diskutiert. Ich fühle mich jedenfalls nicht auf den Schlips getreten, wenn jemand anderer Meinung ist als ich.

Allerdings behalte ich mir vor zu sagen, wenn ich eine andere Meinung für Blödsinn halte. Das Risiko, Widerspruch zu erhalten, gehört halt auch zur Meinungsfreiheit.

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Im Thread "Bagdad 10 Tage oder 10 Monate" wird z.B. schon seit 2 Jahren ziemlich kontrovers über das Thema diskutiert. Ich fühle mich jedenfalls nicht auf den Schlips getreten, wenn jemand anderer Meinung ist als ich.

.

dann ist ja gut, auch ich kann kritik vertragen !

es kann nicht jeder gleicher meinung sein, zum glück. 8)

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