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Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Brandenburg


Jägermeister

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Die Wahlprüfsteine als .pdf zum Herunterladen

Die SPD hat leider keine elektronisch weiterzuverarbeitende Datei zur Verfügung gestellt und Sie finden die Antworten daher en bloc unter diesem Link zum .pdf-Dokument.

Der Bund Deutscher Sportschützen 1975 e. V. setzt sich für den Schießsport in allen Facetten ein. Er fordert für die Sportausübung dauerhaft verlässliche rechtliche, gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen. Insbesondere verlangt der BDS 1975 e. V. ein unbürokratisches und ideologiefreies Waffenrecht, dessen Einschränkungen in die Sportausübung und den Waffenbesitz von Sportschützen auf das für die innere Sicherheit zwingend Erforderliche beschränkt sind. Die Rechtsetzung im Waffenrecht erfolgt überwiegend im Bund, aber auch die Bundesländer haben gesetzgeberische Einflussmöglichkeiten und Zuständigkeiten sowie umfängliche Verantwortung für den Vollzug.

Der BDS 1975 e.V. hat daher Parteien, die sich in der anstehenden Landtagswahl in Brandenburg am 14. September 2014 bewerben, um die Beantwortung relevanter Fragen zu Waffenrecht und Sportschießen gebeten. Im Folgenden werden Fragen und die Antworten der Bewerber in alphabetischer Reihenfolge - die keine Wertung darstellt - in konsolidierter Fassung wiedergegeben.

(1) Welche landespolitische Agenda werden Sie beim Waffenrecht und seinem Vollzug in der kommenden Landtagswahlperiode verfolgen, welche Ziele streben Sie an und welche Maßnahmen und Initiativen planen Sie?

AfD: „Konkrete Maßnahmen sind derzeit nicht geplant, solange die AfD noch nicht im Brandenburger Landtag vertreten ist. Allerdings widersetzt sich die AfD Brandenburg aktuellen wie künftigen Bestrebungen bspw. der Grünen, das deutsche Waffenrecht unter anderem durch eine zentrale Aufbewahrung von Schusswaffen weiter zu verschärfen und hierdurch legalen Waffenbesitz wie auch allgemein am Schießsport Interessierte unter einen Generalverdacht zu stellen. Wir sehen mit Besorgnis, dass durch Verwaltungsvorschriften, die Einführung bzw. Erhöhung von Steuern und Gebühren der Besitz von Waffen wie auch der traditionell in Deutschland verankerte Schießsport und das damit verbundene Brauchtum von politischer Seite weiter unattraktiv gemacht werden soll.“

CDU: „Derzeit sind keine Maßnahmen geplant. Das Waffenrecht in seiner jetzigen Form ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, insbesondere ist keine Verschärfung geplant.“

FDP: „Beim landesrechtlichen Vollzug des Waffenrechts wird sich die FDP Brandenburg für Bürokratieabbau und eine Umsetzung mit Augenmaß einsetzen.“

Grüne: „Keine.“

Linke: „In Brandenburg gibt es derzeit etwa 120.000 erlaubnispflichtige Schusswaffen. Diese befinden sich in den Händen von etwa 27.000 Erlaubnisinhabern, darunter befinden etwa 12.000 Erlaubnisinhaber zum Zweck des sportlichen Schießens. „Mehr öffentliche Sicherheit durch weniger private Waffen“, das ist die Position der LINKEN. In der Vergangenheit haben verschiedenste schreckliche Vorfälle gezeigt, wie tödlich Schusswaffen in unzuverlässigen Händen sind. DIE LINKE ist für eine weitest gehende Herausnahme von Schusswaffen aus Privathaushalten, die konsequente Umsetzung und Durchsetzung des zentralen Waffenregisters und des Waffenrechts durch die Behörden. Dazu gehört die finanzielle und personelle Ausstattung dieser Behörden. Um mehr zu erreichen muss der Dialog mit Sportschützen, Jägern und Büchsenherstellern gesucht und geführt werden.“

(2) Welche bundespolitischen Maßnahmen beabsichtigen Sie beim Waffenrecht? Wollen Sie in der kommenden Wahlperiode eine waffenrechtliche Initiative im Bundesrat ergreifen und ggf. mit welcher Intention?

AfD: „Siehe die Antwort zu 1.“

CDU: „Nein, es sind derzeit keine waffenrechtlichen Initiativen geplant.“

FDP: „Der illegale Besitz von Waffen ist eine Bedrohung für die Sicherheit der Bürger. Deshalb setzen wir uns dafür ein, illegalen Waffenbesitz konsequent zu verfolgen. Wir setzen uns für eine fortlaufende, wissenschaftlich begleitete Überprüfung des geltenden Waffenrechts ein; auch die verdachtsunabhängigen Kontrollen gehören auf den Prüfstand. Eine weitere Verschärfung des Waffengesetzes zur Erlangung einer Waffenbesitzkarte lehnen wir ab. Die zentrale Lagerung von Jagd- und Sportwaffen dienen nicht der Sicherheit und wird deshalb von uns abgelehnt.“

Grüne: „Diese möglichen Maßnahmen liegen bei der Bundespartei bzw. der

Bundestagsfraktion.“

Linke: „Waffen bergen ein hohes potentielles Risiko, immense Schäden an Leib, Leben und Psyche möglicher Opfer zu verursachen. Die Gesellschaft muss diskutieren, welche Risiken sie für welche Freiheiten auf sich nimmt. DIE LINKE tritt grundsätzlich dafür ein, die Verbreitung von Waffen in der Gesellschaft so gering wie möglich und die Standards der Sicherheit so hoch wie möglich zu halten. Längerfristig ist an einer Neuausrichtung des Waffenrechts zu arbeiten. DIE LINKE tritt daher für eine Evaluierung des jetzigen Waffenrechts ein. Ein erneuter Eingriff in das Waffenrecht sollte aber gewährleisten, dass der Schießsport und die Jagd ohne unnötige Behinderungen weiter möglich sind. Ob und inwieweit halbautomatische Waffen, Waffen mit großen Kalibern oder Waffen, bei denen besonders hohe Geschossenergien erzielt werden oder das IPSC-Schießen für den Schießsport notwendig sind, muss hinterfragt werden. Illegale Waffen sind und bleiben hingegen das größere Problem. Die Politik muss dieses Thema weiter verstärkt auf die Agenda setzen: So sollte eine erneute, zeitlich begrenzte Amnestie zur Waffenabgabe eingeführt werden."

(3) Werden Sie sich für eine ausdrückliche landesrechtliche Regelung wie im Freistaat Bayern einsetzen, wonach für eine beanstandungsfreie, verdachtsunabhängige Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition keine Gebühren erhoben werden, weil diese Kontrolle im öffentlichen Interesse liegt?

Erläuterung: Die Zuständigkeit für die Festlegung der Gebühren in Waffensachen ist in der letzten Föderalismusreform vom Bund auf die Bundesländer übergegangen. Brandenburg hat von der Regelungskompetenz bereits Gebrauch gemacht und im Jahr 2009 aufgrund § 3 Abs. 1, 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 9 S. 2, § 18 Abs. 2 S. 2 des Gebührengesetzes in der Gebührenordnung des Ministers des Innern (GebOMI) unter der Tarifstelle 14 die waffenrechtlichen Angelegenheiten geregelt.“

AfD: „Ja. Die derzeitige Gebühr von 75 Euro ist abzuschaffen.“

CDU: „Der Gesetzeswortlaut der bundesrechtlichen Regelung des § 36 Absatz 3 des Waffengesetzes verlangt nicht den Besuch sämtlicher Waffenbesitzer. In Brandenburg werden regelmäßig als Nachweis über die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Schusswaffen Belege (Kaufbelege, Fotos eines vorhandenen Waffenschrankes etc.) gefordert. Sofern die Geeignetheit des Schrankes zur sicheren Aufbewahrung der Waffen anhand der vorgelegten Unterlagen nicht ermittelt werden kann, erfolgt eine Inaugenscheinnahme des Schrankes vor Ort. Darüber hinaus finden seit der letzten Novellierung des Waffenrechts auch verdachtsunabhängige und unangemeldete Kontrollen statt. Diese erfolgen stichprobenartig gleichermaßen bei Sportschützen und Jägern. Im Rahmen der Enquete-Kommission 5/2 zur Funktional- und Verwaltungsreform hat sich insbesondere die CDU dafür ausgesprochen, dass die Polizei zukünftig in Zivil die Waffenkontrollen durchführen sollte, um eine Stigmatisierung von Waffenbesitzern und Jägern in ihrem sozialen Umfeld zu vermeiden.“

FDP: „Derzeit wird für die Kontrolle der Aufbewahrung gemäß § 36 Abs. 3 Waffengesetz eine Gebühr von 75 Euro in Brandenburg erhoben. Wir sind der Auffassung, dass bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle in dem Fall, wenn keine Beanstandung erfolgt, keine Gebühren anfallen sollten.“

Grüne: „Nein", „Wir Grünen sprechen uns für die Gebührenerhebung aus. Es ist im Sinne aller, wenn Schusswaffen sicher gelagert werden und dies muss auch unangemeldet und regelmäßig überprüft werden.“

Linke „Die waffenrechtliche Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern erfolgt nach verschiedenen bundesrechtlichen Regelungen, teilweise auch von unterschiedlichen Behörden. Insofern handelt es sich um verschiedene Amtshandlungen. Eine bundesweite Harmonisierung der waffenrechtlichen Überprüfungen wird von der LINKEN unterstützt. Diese Harmonisierung ist Aufgabe des Bundesgesetzgebers."

(4) Werden Sie sich für eine ausdrückliche landesrechtliche Regelung wie im Freistaat Bayern einsetzen, wonach für die periodische Prüfung der Zuverlässigkeit (Regelüberprüfung) keine Gebühren erhoben werden, weil diese Prüfung im öffentlichen Interesse liegt?

Auf die Erläuterung zu (3) wird verwiesen.

AfD: „Ja. Die derzeitigen Gebühren zwischen 25 und 50 Euro sind abzuschaffen.“

CDU: „Bei diesen Amtshandlungen entstehen durch den Verwaltungsaufwand Ausgaben, die bereits aus haushaltsrechtlichen Gründen über kostendeckende Gebühren auszugleichen sind. Die Einführung einer Ausnahme von diesem Grundsatz des Gebührenrechts beim Waffenbesitz hätte Auswirkungen auf das gesamte Gebührenrecht und für die Steuerallgemeinheit.“

FDP: „Eine Regelung wie im Freistaat Bayern befürwortet die FDP Brandenburg. Die derzeit bestehende Gebühr in Höhe von 25 – 50 Euro ist nicht gerechtfertigt, da die Prüfung im öffentlichen Interesse liegt.“

Grüne: Siehe oben 3.

Linke: „Die waffenrechtliche Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern erfolgt nach verschiedenen bundesrechtlichen Regelungen, teilweise auch von unterschiedlichen Behörden. Insofern handelt es sich um verschiedene Amtshandlungen. Eine bundesweite Harmonisierung der waffenrechtlichen Überprüfungen wird von der LINKEN unterstützt. Diese Harmonisierung ist Aufgabe des Bundesgesetzgebers."

(5) Mehrere Kommunen haben zur Schaffung neuer Einnahmequellen erwogen, kommunale Waffensteuern zu erheben, was in manchen Bundesländern politische Unterstützung auf Landesebene gefunden hat, um den legalen Waffenbesitz zu belasten. Lehnen Sie eine kommunale Waffensteuer ab und sind Sie erforderlichenfalls bereit, eine kommunale Waffensteuer landesrechtlich zu untersagen?

AfD: „Die AfD Brandenburg lehnt solche Bestrebungen ab. Die staatlichen Ebenen müssen durch andere Maßnahmen erreichen, ihre finanzielle Situation auf eine tragfähige Grundlage zu stellen, insbesondere vor dem Hintergrund der Rekordsteuereinnahmen. Des Weiteren ist es zumindest fraglich, ob der mit einer solchen Erhebung verbundene Verwaltungsaufwand und die hiermit verbundenen Kosten die möglichen Einnahmen nicht ohnehin marginalisieren würden. Vor diesem Hintergrund müsste eine solche Steuer folglich hoch ausfallen. Es ist nicht einzusehen, Waffenbesitz in einem solchen Maß weiter zu belasten und ihn somit unattraktiv zu machen. Wir in der AfD halten nichts davon, über finanziellen Druck politische Korrektheit zu erzwingen. Hierdurch wären auch die positiven Beiträge von Schießsportvereinen im Hinblick auf Brauchtum und Vereinsleben für den örtlichen und regionalen Zusammenhalt betroffen.“

CDU: „Ja, wir lehnen eine kommunale Waffensteuer ab.“

FDP: „Eine kommunale Waffensteuer wird von der FDP Brandenburg abgelehnt. Die Zielsetzung der zusätzlichen Belastung von legalem Waffenbesitz widerspricht unserem Grundsatz den Bürger nicht über Gebühr zu belasten. Neben der Frage, ob eine solche Waffensteuer rechtlich zulässig wäre, lehnen wir auch eine solche Steuer mit Lenkungswirkung ab. Eine zusätzliche Belastung des legalen Waffenbesitzes entbehrt unserer Auffassung nach jeder sachlich gerechtfertigten Grundlage.“

Grüne: „Ja.“

Linke: „Nach dem Waffengesetz sind die Kommunen für die Kontrolle der Waffenbesitzerinnen und -besitzer zuständig. Die Kommunen sind verpflichtet, diese Regelüberprüfungen nach Waffengesetz vorzunehmen. Durch die Umsetzung des Waffengesetzes entstehen den Kommunen Aufwendungen. Zur Deckung der dafür erforderlichen Aufwendungen kann eine kommunale Waffensteuer im Rahmen örtlicher Verbrauch- und Aufwandsteuern erhoben werden. Ob kommunale Steuern der jeweils richtige Weg sind, diese zu decken, muss vor Ort entschieden werden. Eine gesetzliche Pflicht dazu besteht nicht. Kommunale Waffensteuern sollen deshalb nicht dazu dienen, neue Einnahmequellen zu erschließen."

(6) Begrüßen Sie es, wenn Jugendliche Schießsport betreiben oder lehnen Sie dies ab?

AfD: „Die AfD Brandenburg begrüßt es allgemein, wenn Jugendliche Sport betreiben und dies insbesondere im Rahmen des Vereinssports. Insofern begrüßen wir dies gleichwertig mit den vielen anderen Sportarten natürlich auch beim Schießsport mit seiner langen Tradition. Positive Attribute von Vereinszugehörigkeiten wie soziale Einbindung und Gemeinschaft gelten hier genauso wie bei anderen Sportvereinen. Beim Schießsport kommt insbesondere ein hohes Maß an Verantwortung für das eigene Handeln hinzu, weshalb durch Jugendliche betriebener Schießsport die durch die Vereine bereits betriebene Begleitung und Aufsicht bedarf.“

CDU: „Die CDU unterstützt die freie Entfaltung der Jugendlichen im Rahmen der geltenden Gesetze. In Brandenburg besteht eine positive Tradition auch im Olympischen Bereich.“

FDP: „Jeder Jugendliche, der gerne Schießsport betreiben möchte, sollte dies tun können. Eine Einordnung zwischen Sportarten, die für Jugendliche opportun sind und solche, die abzulehnen sind, nimmt die FDP Brandenburg als eine liberale Partei nicht vor.“

Grüne: „Wir unterstützen grundsätzlich den Vereinssport, gerade auch von Jugendlichen. Dabei haben wir keine Präferenz für einzelne Sportarten.“

Linke: „DIE LINKE unterstützt die Ausübung von organisiertem Sport. Dazu zählt auch der organisierte Schießsport. Zudem ist Schießen auch Teildisziplin in verschiedenen Sportarten. Mit dem Schießsportzentrum Frankfurt (Oder) hat das Land Brandenburg auch eine entsprechende Ausbildungs- und Trainingsstätte. Zur Gewährleistung des Qualität und der internationalen Leistungsfähigkeit, aber auch zum verantwortungsvollen Umgang mit Waffen gehört der frühzeitige Beginn der Sportart im Jugendalter."

(7) Planen Sie den Schießsport in Brandenburg zu fördern und ggf. durch welche Maßnahmen?

AfD: „Wir setzen uns allgemein für eine stärkere Förderung von Brandenburgs vielfältiger Vereinslandschaft in ihrer ganzen Breite ein aufgrund ihrer positiven Beiträge bspw. zum Zusammenhalt, zur regionalen Identität und zur kulturellen Brauchtumspflege. Dies gilt gleichberechtigt auch für den Schießsport. Hierzu ist ein Gesamtkonzept in der kommenden Legislaturperiode zu entwickeln, aus welchem dann konkrete, maßgeschneiderte Maßnahmen für die unterschiedlichen Facetten des Sport-Vereinsbereichs abgeleitet werden.“

CDU: „Die Förderstrukturen laufen über den Landessportbund und die hierfür bestehenden Kriterien müssen erfüllt werden. Jedoch Engagement und Identifikation kann nur der Sport selber erzeugen.“

FDP: „Wir Liberale sehen den Schießsport als eine Sportart neben anderen Sportarten. Aus diesem Grund sollte auch bei der Förderung eine gleichberechtigte Förderung aller Sportarten in Brandenburg erfolgen. Aus diesem Grund sind spezielle Maßnahmen für den Schießsport aus unserer Sicht derzeit nicht notwendig.“

Grüne: „Auch hier haben wir keine Präferenz für einzelne Sportarten, wir unterstützen den Breitensport allgemein.“

Linke: „Der Schießsport ist eines der sportlichen Aushängeschilder des Landes Brandenburg. DIE LINKE wird den Sport im Land Brandenburg weiter unterstützen. Dazu gehört die langfristige Förderung hauptamtlicher Trainerinnen und Trainer, auch im Schießsport. So wurde in der vergangenen Legislaturperiode der Landeszuschuss an den Landessportbund um eine Million auf 16 Millionen Euro erhöht, er soll im Jahr 2015 auf dann 17 Millionen EURO erhöht werden. Zudem steht für die Sanierung und den Bau von Sportstätten im ländlichen Raum künftig mehr Geld zur Verfügung. Mit Fördermitteln der ländlichen Entwicklung aus dem EU-Agrarfonds ELER (Europäischer Fonds zur Entwicklung ländlicher Räume) sollen in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 investive Maßnahmen an Sportstätten als kommunikative Zentren der Regionen sowie als Zentren der Kinder- und Jugendarbeit unterstützt werden. Aus dem ELER-Budget für Brandenburg sollen hierfür jährlich rund zwei Millionen Euro bereitgestellt werden."

(8) Befürworten Sie die bestehende steuerliche Privilegierung der anerkannten Schießsportverbände für die Sportausübung im Rahmen der gesamten genehmigten Sportordnungen oder fordern Sie den Wegfall der Förderung als gemeinnützige Vereine?

AfD: „Die AfD befürwortet die steuerliche Privilegierung, da eine Ausnahme für die anerkannten Schießsportverbände im Vergleich zu anderen Sportverbänden bzw. gemeinnützigen Vereinen weder sachlich noch politisch aus Sicht der AfD begründbar ist. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die anerkannten Schießsportverbände durch ihre Funktion und Arbeit die gleichen positiven Beiträge leisten wie vergleichbare Verbände.“

CDU: „Nein, die CDU spricht sich gegen einen Wegfall der Förderung als gemeinnützige Vereine aus. § 52 Absatz 2 Nummer 21 Abgabenordnung benennt ausdrücklich die Förderung des Sports als gemeinnützigen Zweck. Im bundesweit einheitlich geltenden Anwendungserlass zur Abgabenordnung (Nummer 6 zu § 52) ist der Schießsport ausdrücklich benannt. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung danach vorliegen, kann das Finanzamt diese Steuerbefreiung nicht willkürlich versagen.“

FDP: „Eine Initiative hinsichtlich des Wegfalls der Förderung als gemeinnützige Vereine ist von der FDP Brandenburg nicht geplant. Unserer Ansicht nach hat sich das bisherige System der steuerlichen Privilegierung bewährt.“

Grüne: „Auch hier sehen wir keinen Grund Schießsportverbände anders zu behandeln als andere Sportvereine.“

Linke: „Für anerkannte Sportfachverbände darf es auch zukünftig keine steuerlichen Erschwernisse bei der Ausübung der Sportart Schießen geben."

Falk, 01.09.2014

Quelle: BDS Homepage

wp_brandenburg.pdf

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