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Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Thüringen


Jägermeister

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Der Bund Deutscher Sportschützen 1975 e. V. setzt sich für den Schießsport in allen Facetten ein. Er fordert für die Sportausübung dauerhaft verlässliche rechtliche, gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen. Insbesondere verlangt der BDS 1975 e. V. ein unbürokratisches und ideologiefreies Waffenrecht, dessen Einschränkungen in die Sportausübung und den Waffenbesitz von Sportschützen auf das für die innere Sicherheit zwingend Erforderliche beschränkt sind. Die Rechtsetzung im Waffenrecht erfolgt überwiegend im Bund, aber auch die Bundesländer haben gesetzgeberische Einflussmöglichkeiten und Zuständigkeiten sowie umfängliche Verantwortung für den Vollzug.

Der BDS 1975 e.V. hat daher Parteien, die sich in der anstehenden Landtagswahl im Freistaat Thüringen am 14. September 2014 bewerben, um die Beantwortung relevanter Fragen zu Waffenrecht und Sportschießen gebeten. Im Folgenden werden Fragen und die Antworten der Bewerber in alphabetischer Reihenfolge - die keine Wertung darstellt - in konsolidierter Fassung wiedergegeben.

(1) Welche landespolitische Agenda werden Sie beim Waffenrecht und seinem Vollzug in der kommenden Landtagswahlperiode verfolgen, welche Ziele streben Sie an und welche Maßnahmen und Initiativen planen Sie?

AfD: „Konkrete Maßnahmen sind derzeit nicht geplant, solange die AfD noch nicht im Thüringer Landtag vertreten ist. Allerdings widersetzt sich die AfD Thüringen aktuellen wie künftigen Bestrebungen bspw. der Grünen, das deutsche Waffenrecht unter anderem durch eine zentrale Aufbewahrung von Schusswaffen weiter zu verschärfen und hierdurch legalen Waffenbesitz wie auch allgemein am Schießsport Interessierte unter einen Generalverdacht zu stellen. Wir sehen mit Besorgnis, dass durch Verwaltungsvorschriften, die Einführung bzw. Erhöhung von Steuern und Gebühren der Besitz von Waffen wie auch der traditionell in Deutschland verankerte Schießsport und das damit verbundene Brauchtum von politischer Seite weiter unattraktiv gemacht werden soll.“

CDU: „Das Waffenrecht und dessen Vollzug hat in erster Linie die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Dabei darf der zulässige private Besitz von Waffen u. a. für sport- und jagdliche Zwecke aus Sicht der CDU Thüringen nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Die Mehrheit der Änderungen des Waffengesetzes in den Jahren 2008 und insbesondere 2009 nach dem schrecklichen Amoklauf in Winnenden hat sich nach unserer Auffassung in der Vollzugspraxis bewährt. Die Notwendigkeit von Anpassungen im Waffenrecht wird derzeit im Hinblick auf die technische Entwicklung (u. a. geänderte DIN-Normen) und im Hinblick auf Fragen der Praktikabilität geprüft.“

FDP: „Eine Verschärfung des Waffenrechts lehnen wir ab. Wir werden uns dafür einsetzten, dass eine weitere Gängelung rechtstreuer Sportschützen, Jäger und Waffensammler beim Vollzug des Waffengesetzes nicht erfolgt. Die Einschränkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung bei anlasslosen Kontrollen oder die derzeitig diskutierte Überprüfung durch den Verfassungsschutz sind aus Sicht der FDP eine unverhältnismäßige Verschärfung des Waffenrechts, die einer Kriminalisierung unbescholtener Bürger gleich kommt. Die Bedrohung der inneren Sicherheit geht von illegalem Waffenbesitz aus, der konsequent bekämpft werden muss. Wir werden erneut versuchen die Jagdsteuer abzuschaffen.“

Grüne: „Bisher bestehen keine Pläne für eine waffenrechtliche Initiative in der kommenden Legislatur, für die wir uns im Bundesrat einsetzen möchten. Aber die Bundestagsfraktion wird sich weiterhin dafür stark machen, die Sicherheit beim privaten Waffenbesitz zu erhöhen. Bei diesen Initiativen geht es keineswegs darum, WaffenbesitzerInnen zu schikanieren. Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hegen kein grundsätzliches Misstrauen gegen jeden und jede, der bzw. die eine Waffe besitzt. Es ist aber unbestreitbar, dass, wenn eine Schusswaffe missbraucht wird, die Gefahr und der Schaden für die Allgemeinheit besonders groß sind. Begrüßenswert ist daher die Einführung des nationalen Waffenregisters, mit dem verhindert werden soll, dass legale Waffen zu illegalen werden oder zumindest nicht mehr korrekt zugeordnet werden können. Die massive Verbreitung und Präsenz von funktionsfähigen Schusswaffen in Privatwohnungen ist in hohem Maße Besorgnis erregend. Das Waffengesetz muss wesentlich deutlicher als bislang die Gewährleistung der persönlichen und öffentlichen Sicherheit in den Mittelpunkt stellen. Eine Änderung des Waffenrechts kann nur ein Teil des komplexen Prozesses der Aufarbeitung von Amokläufen an Schulen sein. Ohne die Verfügbarkeit von funktionsfähigen Schusswaffen wären Taten wie am Gutenberg Gymnasium in Erfurt, in Winnenden oder jüngst in Bielefeld nicht möglich gewesen. Alle Amoktäter hatten einen leichten Zugriff auf scharfe Waffen und Munition in ihren Privatwohnungen. Funktionsfähige Schusswaffen und Munition gehören grundsätzlich nicht in private Haushalte. Es müssen Lösungen gefunden werden, die ein Mehr an Sicherheit bringen, ohne Schießsport unmöglich zu machen. Großkalibrige Faustfeuerwaffen haben für uns nichts beim Schießsport zu suchen.“

Linke: „Bei missbräuchlicher Nutzung bergen Waffen ein großes potentielles Risiko, immense Schäden an Leib, Leben und Psyche möglicher Opfer zu verursachen. Die Gesellschaft muss diskutieren, welche Risiken sie für welche Freiheiten auf sich nimmt. DIE LINKE tritt grundsätzlich dafür ein, die Verbreitung von Waffen in der Gesellschaft so gering wie möglich und die Standards der Sicherheit so hoch wie möglich zu halten. Längerfristig ist an einer Neuausrichtung des Waffenrechts mitzuarbeiten und Waffen weitestgehend aus Privathaushalten zu entfernen. Inwieweit halbautomatische Waffen, Waffen mit großen Kalibern oder Waffen, bei denen besonders hohe Geschossenergien erzielt werden sowie das IPSC-Schießen für den Schießsport notwendig sind, muss hinterfragt werden. DIE LINKE tritt daher für eine Evaluierung des jetzigen Waffenrechts ein. Für die Jagd unterliegen einer anderen Logik: Hier muss das weidgerechte Erlegen des Tieres im Vordergrund stehen. Ein erneuter Eingriff in das Waffenrecht sollte aber gewährleisten, dass der Schießsport und die Jagd ohne unnötige Behinderungen weiter möglich sind. Es muss allerdings sorgfältig und konsequent unterschieden werden zwischen Waffenfetischismus und Sport. Illegale Waffen sind hingegen ein größeres Problem, als legale Waffen. Offensichtlich schrecken die existierenden Strafen aber zehntausende illegale Waffenbesitzer nicht ab. Die Politik muss dieses Thema verstärkt auf die Agenda setzen: So sollte eine erneute, zeitlich begrenzte Amnestie zur Waffenabgabe eingeführt werden.“

SPD: „Waffenrecht ist Bundesrecht. Aus Thüringer Perspektive halten wir den illegalen Waffenbesitz für ein ernstzunehmendes Problem. Ihm ist durch die zuständigen Behörden im Rahmen des geltenden Rechts zu begegnen. Eine Verringerung des illegalen Waffenbesitzes wäre wünschenswert.“

(2) Welche bundespolitischen Maßnahmen beabsichtigen Sie beim Waffenrecht? Wollen Sie in der kommenden Wahlperiode eine waffenrechtliche Initiative im Bundesrat ergreifen und ggf. mit welcher Intention?

AfD: „Siehe die Antwort zu 1.“

CDU: "Gegenwärtig sind unsererseits keine bundespolitischen Initiativen im Waffenrecht beabsichtigt. Die CDU Thüringen wird das Thema beobachten und bei Handlungsbedarf eine Initiative starten."

FDP: „Evaluierung des Waffenrechts. Das Waffenrecht muss neu geordnet werden, damit es auch für den juristischen Laien verständlich ist.“

Grüne: Siehe oben 1.

Linke: Siehe oben 1.

SPD: „Die Thüringer SPD plant aktuell keine konkreten Veränderungen beim Waffenrecht.“

(Vor 3) Die Zuständigkeit für die Festlegung der Gebühren in Waffensachen ist in der letzten Föderalismusreform vom Bund auf die Bundesländer übergegangen. Thüringen hat von seiner Regelungskompetenz aber noch keinen Gebrauch gemacht. Werden Sie sich dafür einsetzten, dass die Gebühren in Waffensachen durch Landesrecht geregelt werden?

AfD: „Ja. Derzeit legen im Freistaat Thüringen die Waffenbehörden die Gebühren fest.“

CDU: „Durch das am 15.08.2013 in Kraft getretene Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes müssen die Länder bis zum 14. August 2018 eigene Kostenregelungen für den Vollzug des Waffenrechts treffen. Bislang hat Thüringen noch keine eigene Kostenregelung geschaffen. Wir werden uns zu Beginn der neuen Legislatur damit umfassend beschäftigen. Zurzeit ist noch keine abschließende Aussage zu unserem Vorgehen möglich. Bei unserer Entscheidung werden wir uns am Vorgehen anderer Länder orientieren und darauf achten, dass die Reglungen nicht zu bürokratisch ausfallen. Zudem wollen wir die Waffenbesitzer nicht unverhältnismäßig belasten und berücksichtigen, dass eine Prüfung auf Zuverlässigkeit im öffentlichen Interesse liegt.“

FDP: „Ja. Um eine zeitgemäße und verhältnismäßige Gebührenerhebung zu ermöglichen, ist es sinnvoll Gebühren in Waffensachen durch Landesrecht zu regeln. Bei der Überführung in Landesrecht muss bspw. dafür gesorgt werden, dass keine Gebührenerhebung für Aufbewahrungskontrollen erhoben werden, egal ob periodisch oder anlasslose Kontrollen, da diese im öffentlichen Interesse liegen. Unverhältnismäßige Gebührenerhebungen, wie sie in anderen Bundesländern erfolgt sind, müssen selbstverständlich bei einer Regelung durch Landesrecht verhindert werden.“

Grüne: „In Thüringen ist auf kurz oder lang eine eigene Gebührenverordnung vorgesehen. Allein die Ausweisung der Gebühren in Deutscher Mark und die damit verbundenen Umrechnungsschwierigkeiten zeigen, dass es für Thüringen Zeit wäre, von der eigenen Regelungskompetenz Gebrauch zu machen. Zu überprüfen ist in diesem Zusammenhang, ob die Höhe der Gebühren zeitgemäß ist sowie inwieweit Anpassungen an das Waffengesetz von 2003 notwendig sind.“

Linke: „Ob eine landeseigene Gebührenordnung erlassen werden soll, ist bislang noch kein Entscheidungsgegenstand für DIE LINKE in Thüringen gewesen.“

SPD: „Die Einführung einer Gebühr für Waffenkontrollen, die Regelüberprüfung und die Waffensteuer sind nicht Gegenstand unseres Regierungsprogrammes. Verdachtsunabhängigen Waffenkontrollen liegen im öffentlichen Interesse. Darum sollten hier keine Gebühren erhoben werden.“

(3) Werden Sie sich für eine ausdrückliche landesrechtliche Regelung wie im Freistaat Bayern einsetzen, wonach für eine beanstandungsfreie, verdachtsunabhängige Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition keine Gebühren erhoben werden, weil diese Kontrolle im öffentlichen Interesse liegt?

AfD: „Ja.“

CDU: Siehe oben vor 3.

FDP: „Ja. Die gesetzlich vorgeschriebenen waffenrechtlichen Kontrollen in Privathäusern und Wohnungen von Waffenbesitzern stellen einen Eingriff in die gemäß Art. 13 GG grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung dar. Kontrollen dürfen daher nur unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit von dazu befähigten Personen durchgeführt werden. Die Kontrolle selbst ist eine dem öffentlichen Interesse dienende Maßnahme. Aus diesem Grund müssen die Länder beanstandungsfreie verdachtsunabhängige Kontrollen gebührenfrei durchführen.“

Grüne: „Kontrollen dienen der persönlichen und öffentlichen Sicherheit. Wir halten die Erhebung von Gebühren für beanstandungsfreie, verdachtsunabhängige Kontrollen der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition für nicht erforderlich.“

Linke: Keine Antwort.

SPD: „Die Einführung einer Gebühr für Waffenkontrollen, die Regelüberprüfung und die Waffensteuer sind nicht Gegenstand unseres Regierungsprogrammes. Verdachtsunabhängigen Waffenkontrollen liegen im öffentlichen Interesse. Darum sollten hier keine Gebühren erhoben werden.“

(4) Werden Sie sich für eine ausdrückliche landesrechtliche Regelung wie im Freistaat Bayern einsetzen, wonach für die periodische Prüfung der Zuverlässigkeit (Regelüberprüfung) keine Gebühren erhoben werden, weil diese Prüfung im öffentlichen Interesse liegt?

AfD: „Ja. Die derzeitigen Gebühren der zuständigen Behörden sind aufzuheben.“

CDU: Siehe oben vor 3., insb. "... wollen wir die Waffenbesitzer nicht unverhältnismäßig belasten und berücksichtigen, dass eine Prüfung auf Zuverlässigkeit im öffentlichen Interesse liegt."

FDP: „Ja. Die Kontrolle selbst ist eine dem öffentlichen Interesse dienende Maßnahme. Aus diesem Grund müssen die Länder auch beanstandungslose Regelüberprüfungen gebührenfrei durchführen.“

Grüne: „Gleiches" (siehe oben 3., d. Red.) "gilt für die periodische Prüfung der Zuverlässigkeit (Regelüberprüfung).“

Linke: Keine Antwort.

SPD: „Die Einführung einer Gebühr für Waffenkontrollen, die Regelüberprüfung und die Waffensteuer sind nicht Gegenstand unseres Regierungsprogrammes. Verdachtsunabhängigen Waffenkontrollen liegen im öffentlichen Interesse. Darum sollten hier keine Gebühren erhoben werden.“

(5) Mehrere Kommunen haben zur Schaffung neuer Einnahmequellen erwogen, kommunale Waffensteuern zu erheben, was in manchen Bundesländern politische Unterstützung auf Landesebene gefunden hat, um den legalen Waffenbesitz zu belasten. Lehnen Sie eine kommunale Waffensteuer ab und sind Sie erforderlichenfalls bereit, eine kommunale Waffensteuer landesrechtlich zu untersagen?

AfD: „Die AfD Thüringen lehnt solche Bestrebungen ab. Die staatlichen Ebenen müssen durch andere Maßnahmen erreichen, ihre finanzielle Situation auf eine tragfähige Grundlage zu stellen, insbesondere vor dem Hintergrund der Rekordsteuereinnahmen. Des Weiteren ist es zumindest fraglich, ob der mit einer solchen Erhebung verbundene Verwaltungsaufwand und die hiermit verbundenen Kosten die möglichen Einnahmen nicht ohnehin marginalisieren würden. Vor diesem Hintergrund müsste eine solche Steuer folglich hoch ausfallen. Es ist nicht einzusehen, Waffenbesitz in einem solchen Maß weiter zu belasten und ihn somit unattraktiv zu machen. Wir in der AfD halten nichts davon, über finanziellen Druck politische Korrektheit zu erzwingen. Hierdurch wären auch die positiven Beiträge von Schießsportvereinen im Hinblick auf Brauchtum und Vereinsleben für den örtlichen und regionalen Zusammenhalt betroffen.“

CDU: „Den Thüringer Kommunen steht, als Ausformung ihrer verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung, gemäß § 5 Abs. 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) das sogenannte Steuerfindungsrecht zu. Das heißt, den Kommunen wurde durch den Landesgesetzgeber das Recht übertragen, örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern zu erheben. Soweit eine Kommune erwägt eine kommunale Waffensteuer zu erheben, ist sie insoweit an die durch das ThürKAG vorgegebenen Voraussetzungen gebunden. Es muss sich zunächst um Verbrauchs- oder Aufwandsteuern im Sinne des § 5 Abs. 1 ThürKAG handeln. Verbrauchssteuern sind Steuern, die an den Verbrauch von Konsumgegenständen anknüpfen (z.B. Mineralölsteuer), während Aufwandsteuern auf die Einkommensverwendung für die persönliche Lebensgestaltung abstellen (z.B. Zweitwohnungssteuer). Daneben ist eine Örtlichkeit der Steuer erforderlich, das heißt sowohl der Steuertatbestand, als auch die unmittelbaren steuerlichen Auswirkungen müssen eine gewisse Ortsbezogenheit aufweisen. Schließlich darf eine Kommune nur dann eine Verbrauchs- oder Aufwandsteuer erheben, wenn diese mit bundesrechtlich geregelten Steuern nicht gleichartig ist (sogenanntes Gleichheitsverbot), Art. 105 Abs. 2a Satz 1 Grundgesetz (GG). Soweit diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Kommune eine Verbrauchs- und Aufwandsteuer erheben. Nach § 2 Abs. 1 ThürKAG ist dazu der Erlass einer besonderen Satzung erforderlich, welche nach § 2 Abs. 4 ThürKAG grundsätzlich der Genehmigung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde bedarf. Demzufolge muss jede Satzung, auch für eine kommunale Waffensteuer, einzelfallabhängig auf das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen geprüft werden. Die CDU Thüringen ist prinzipiell gegen neue Belastungen für die Bürger, respektiert aber die kommunale Selbstverwaltung.“

FDP: „Wie die Jagdsteuer lehnen wir auch eine kommunale Waffensteuer als Bagatellsteuer ab. Fraglich ist darüber hinaus, ob bei einer kommunalen Waffensteuer der örtliche Bezug gegeben wäre, da eine Waffe auch außerhalb der Gemeinde- oder Kreisgebietes (bei der Jagd oder Veranstaltungen) eingesetzt werden kann.“

Grüne: „Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung besitzen die Kommunen kommunale Finanzhoheit und das Steuerfindungsrecht. So haben die Thüringer Kommunen nach dem Kommunalen Abgabengesetz das Recht örtliche Aufwands- und Verbrauchssteuern zu erheben. Voraussetzung ist ihre satzungsrechtliche Grundlage. Die kommunale Selbstverwaltung hat in Thüringen Verfassungsrang, die von der Landesebene zu achten und zu berücksichtigen ist. Es obliegt daher den Thüringer Kommunen, diese Frage für sich eigenverantwortlich zu beantworten. Allerdings bleibt zu berücksichtigen, dass Kommunen, die über die Einführung einer Waffensteuer nachdenken, Ausnahmetatbestände für einen beruflich veranlassten Waffenbesitz schaffen müssten. Fraglich ist, ob der entstehende Verwaltungsaufwand, den zu erwartenden Ertrag übersteigen würde. Aus unserer Sicht ist eine derartige Waffensteuer nicht notwendig“

Linke: „Nach dem Waffengesetz sind die Kommunen für die Kontrolle der Waffenbesitzerinnen und -besitzer zuständig. Die Kommunen sind verpflichtet, diese Regelüberprüfungen nach Waffengesetz vorzunehmen. Durch die Umsetzung des Waffengesetzes entstehen den Kommunen Aufwendungen. Die Umsetzung ist sowohl im Interesse der Waffenbesitzer wie auch der allgemeinen Öffentlichkeit. Zur Deckung der dafür erforderlichen Aufwendungen kann eine kommunale Waffensteuer im Rahmen örtlicher Verbrauch- und Aufwandsteuern erhoben werden. Eine gesetzliche Pflicht dazu besteht nicht. Die Entscheidung muss letztlich vor Ort getroffen werden. In den Bestimmungen zur Erhebung einer kommunalen Waffensteuer oder Gebühr sind Ausnahmen für Sportschützen, Biathleten vorzunehmen und Jäger, wenn sie öffentliche Aufgaben bei der Pflege und dem Schutz von Natur und Landschaft übernehmen.“

SPD: „Die Einführung einer Gebühr für Waffenkontrollen, die Regelüberprüfung und die Waffensteuer sind nicht Gegenstand unseres Regierungsprogrammes. Verdachtsunabhängigen Waffenkontrollen liegen im öffentlichen Interesse. Darum sollten hier keine Gebühren erhoben werden.“

(6) Begrüßen Sie es, wenn Jugendliche Schießsport betreiben oder lehnen Sie dies ab?

AfD: „Die AfD Thüringen begrüßt es allgemein, wenn Jugendliche Sport betreiben und dies insbesondere im Rahmen des Vereinssports. Insofern begrüßt die AfD Thüringen dies gleichwertig mit den vielen anderen Sportarten natürlich auch beim Schießsport mit seiner langen Tradition. Positive Attribute von Vereinszugehörigkeiten wie soziale Einbindung und Gemeinschaft gelten hier genauso wie bei anderen Sportvereinen. Beim Schießsport kommt insbesondere ein hohes Maß an Verantwortung für das eigene Handeln hinzu, weshalb durch Jugendliche betriebener Schießsport die durch die Vereine bereits betriebene Begleitung und Aufsicht bedarf.“

CDU: „Jugendliche sollen langsam an den Schießsport herangeführt werden. Wir erachten es daherfür sinnvoll, wenn sie zunächst mit Laserschusswaffen und nicht mit scharf geladenen Waffen das Schießen üben. Grundsätzlich ist es für einen verantwortungsvollen Umgang von jungen Menschen mit Waffen wichtig, dass sie auf ihrem Weg eine sensible Unterstützung erfahren. Wir stehen für einen verantwortungsbewussten Schießsport, der Jugendliche nicht kategorisch ausschließt, sondern jungen Menschen die Möglichkeit bietet, unter Aufsicht die richtige Bedienung und einen sinnvollen Einsatz von Schusswaffen zu erlernen.“

FDP: „Auch Jugendliche sollen Schießsport betreiben können. Gerade bei Jugendlichen hat sportliche Betätigung, wozu auch der Schießsport gehört, einen positiven Einfluss auf die Entwicklung von Persönlichkeit und Selbstwertgefühl. Hinzu kommt, dass neben dem Schießsport auch Schulungen dazu gehören bei denen Jugendliche ein verantwortlichen Umgang mit Waffen erlernen.“

Grüne: „Jugendliche lernen beim Sport Teamgeist sowie einen fairen Umgang miteinander und erlangen soziale Kompetenzen wie den Umgang mit Erfolgen und Misserfolgen. Wir wollen, dass alle Jugendlichen die Chance bekommen, in einer wichtigen Lebensphase sportliche und soziale Fähigkeiten zu entfalten, für welche Sportart sie sich auch entscheiden. Je früher demokratische und zivilgesellschaftliche Verfahrensweisen selbstwirksam erfahrbar gemacht werden, desto größer ist die Akzeptanz für Demokratie und zivilgesellschaftliches Engagement sowie für die Sport- und Vereinsentwicklung. Im Schießsport besteht aufgrund der Gefährlichkeit der Waffen eine besondere Pflicht zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.“

Linke: „DIE LINKE. Thüringen unterstützt die Ausübung von organisiertem Sport. Dazu zählt auch der organisierte Schießsport. Gerade Thüringen hat im Schießsport eine lange Tradition. Mit dem Suhler Schießsportzentrum (Olympiastützpunkt) hat Thüringen zudem für die Ausübung des Sportes hervorragende Bedingungen. Zur Gewährleistung des Qualität und der internationalen Leistungsfähigkeit gehört auch der frühzeitige Beginn der Sportart im Jugendalter.“

SPD: „Natürlich ist Schießen für Hobbyschützen Sport, den ihnen auch niemand verwehren will. Schützenvereine üben daher für viele Menschen in der Freizeit eine wichtige Funktion aus. Aber insbesondere mit Blick auf die Entwicklung Jugendlicher muss gelten: Sportschießen muss in jedem Falle so gestaltet sein, dass es auch als Sport und nicht als anregendes Spiel nähergebracht wird. Schießsport muss sich streng abgegrenzt vom Verteidigungsschießen, dem militärischen Schießen oder Spielen wie dem Paintball- oder Gotcha-Schießen.“

(7) Planen Sie den Schießsport in Thüringen zu fördern und ggf. durch welche Maßnahmen?

AfD: „Wir setzen uns allgemein für eine stärkere Förderung von Thüringens vielfältiger Vereinslandschaft in ihrer ganzen Breite ein (vgl. S. 14 f. unseres Wahlprogramms) aufgrund ihrer positiven Beiträge bspw. zum Zusammenhalt, zur regionalen Identität und zur kulturellen Brauchtumspflege. Dies gilt gleichberechtigt auch für den Schießsport. Hierzu ist ein Gesamtkonzept in der kommenden Legislaturperiode zu entwickeln, aus welchem dann konkrete, maßgeschneiderte Maßnahmen für die unterschiedlichen Facetten des Sport-Vereinsbereichs abgeleitet werden.“

CDU: „Die CDU Thüringen begrüßt prinzipiell die Förderung des Schießsports. Der Freistaat Thüringen fördert den Sport durch den Dachverband des Sports, den Landessportbund Thüringen e. V. Wie die Förderung einzelner Sparten durch den Landessportbund ausgestaltet wird, obliegt der Autonomie des Landessportbunds. Hier ist eine Einflussnahme von staatlicher Seite nicht zielführend. Wir werden uns dennoch im Rahmen unserer Möglichkeiten bemühen, dass der Schießsport durch den Landessportbund gefördert wird.“

FDP: „Wir treten dafür an, die Sportbegeisterung in Thüringen zu stärken und zu fördern. Thüringen ist ein Sportland - das muss und soll auch so bleiben. Sportvereine und ihre ehrenamtlichen Unterstützer verdienen unsere besondere Unterstützung. Ohne das freiwillige ehrenamtliche Engagement, das zu den Grundpfeilern des Sports in Thüringen zählt, wäre sowohl die Organisation als auch die Durchführung von Wettkämpfen in Thüringen schlichtweg unmöglich. Ferner setzen wir uns für den Erhalt sowie den Ausbau von Sportstätten ein. Wir werden uns in diesem Zusammenhang speziell für die Sorgen und Nöte der "kleinen Vereine", die das Herzstück des Sports in Thüringen bilden, ganz besonders einsetzen. Dieses Engagement werden wir natürlich weiterhin auch für den Schießsport in Thüringen an den Tag legen.“

Grüne: „Die Sportvereine in Thüringen sind getragen vom großen freiwilligen und bürgerschaftlichen Engagement ihrer Mitglieder. Die aktive Beteiligung der Menschen an Vereins- und Sportentwicklung ist prägend für die vielfältige und lebendige Sportkultur, die ohne das zahlreiche Engagement nicht aufrecht gehalten werden könnte. Hierbei haben die Funktionsträger im Verein eine besondere Verantwortung, der im Steuerrecht durch die Regelungen zum Übungsleiterfreibetrag sowie durch die Ehrenamtspauschale Rechnung getragen wird. Wir wollen, dass dieses Engagement weiter wächst und unterstützen zielorientierte Initiativen, die aus Verbänden und Vereinen vorgetragen werden. Darüber hinaus hat sich unsere Landtagsfraktion in der vergangenen Legislatur für ein Bildungsfreistellungsgesetz im Thüringer Landtag eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun.“

Linke: „Der Schießsport ist eines der sportlichen Aushängeschilder Thüringens. DIE LINKE. Thüringen wird den Schießsport in Thüringen weiter unterstützen. Das Schießsportzentrum Suhl muss zur Aufrechterhaltung der Qualität und der internationalen Bedingungen für internationale Meisterschaften mit Landesmitteln unterstützt werden. Dazu gehört auch die langfristige Förderung hauptamtlicher Trainerinnen und Trainer im Schießsport.“

SPD: „Sport (natürlich auch der Schießsport) übernimmt in unserer Gesellschaft wichtige Aufgaben. Er stiftet Gemeinschaftsgefühl, trägt maßgeblich zur Gesunderhaltung bei und vermittelt Werte wie Fairness. Darum setzen wir uns dafür ein, angemessene Rahmenbedingungen für den Sport abzusichern und eine auskömmliche Finanzierung zu gewährleisten. Das werden wir tun: Damit Sport nachhaltig in die Gesellschaft wirken kann, sind intakte Sportstätten notwendig. Wir wollen sicherstellen, dass allen Bürgerinnen und Bürgern ein angemessenes Betätigungsfeld für Sport angeboten wird. Das stärkt die Vereine und steigert die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden. Wir werden mit einem Masterplan Sportstättenbau die Landesmittel verdoppeln. Das bedeutet zusätzliche Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro jährlich, die dringend gebraucht werden um den Investitionsstau abzubauen. Wir werden die für die Trainer notwendige Förderung im Nachwuchsleistungssport erhöhen und langfristig sichern. Wir wollen dafür sorgen, dass die Attraktivität des Trainerberufs im Nachwuchsleistungssport erhöht wird. Nachwuchsgewinnung: Wir setzen uns dafür ein, die Zusammenarbeit zwischen Schule, Kindertagesstätten und Sportvereinen zu verbessern. Die Finanzierung von Kooperationsmaßnahmen soll ausgebaut werden. Es müssen Anreize geschaffen werden, die es Sportlehrerinnen und Sportlehrern ermöglichen, sportartspezifische Fortbildungen der Sportfachverbände regelmäßig zu besuchen und stärker mit Sportvereinen zusammenzuarbeiten. Ehrenamtliche haben besonders in den ländlichen Bereichen eine weiter wachsende Bedeutung in der Sicherung sportlicher Angebote. Wir wollen ehrenamtliche Sportvorstände entlasten. Wir setzen uns dafür ein, die Freiwilligendienste enger mit dem Sport zu verzahnen und die Thüringer Sportjugend als Projektträger zu stärken, damit Freiwillige die Sportvereine in Jugend- und Seniorenarbeit sowie bei Veranstaltungen unterstützen können. Mit dem Bildungsfreistellungsgesetz wollen wir das Ehrenamt nachhaltig unterstützen. Mit bis zu fünf Tagen Bildungsurlaub, die zum Besuch von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bei anerkannten Bildungsträgern des organisierten Sports möglich sind, stärken wir das ehrenamtliche Engagement in den Sportvereinen.“

(8) Befürworten Sie die bestehende steuerliche Privilegierung der anerkannten Schießsportverbände für die Sportausübung im Rahmen der gesamten genehmigten Sportordnungen oder fordern Sie den Wegfall der Förderung als gemeinnützige Vereine?

AfD: „Die AfD befürwortet die steuerliche Privilegierung, da eine Ausnahme für die anerkannten Schießsportverbände im Vergleich zu anderen Sportverbänden bzw. gemeinnützigen Vereinen weder sachlich noch politisch aus Sicht der AfD begründbar ist. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die anerkannten Schießsportverbände durch ihre Funktion und Arbeit die gleichen positiven Beiträge leisten wie vergleichbare Verbände.“

CDU: „Wir wollen die steuerliche Privilegierung gemeinnütziger Vereine beibehalten, denn sie sind ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen und sozio-kulturellen Lebens in unserem Land. Dazu zählen selbstverständlich auch Sportverbände der verschiedenen Sportarten, denn auch sie tragen in ihrer gemeinnützigen Erscheinungsform entscheidend zum gesellschaftlichen Zusammenhalt der Bürger bei. Eine inhaltliche Bewertung der Sportarten nehmen wir nicht vor. Jeder gemeinnützige Verein ist für uns gleichermaßen wichtig. Wir sehen daher keinen Änderungsbedarf an den bestehenden Regelungen der Abgabenordnung“

FDP: „Die FDP Thüringen befürwortet die bestehende steuerliche Privilegierung der anerkannten Schießsportverbände für die Sportausübung im Rahmen der gesamten genehmigten Sportordnungen. Der Wegfall der Förderung als gemeinnütziger Verein hätte verheerende Folgen für den Schießsport. Eine gesicherte Finanzierung und die Gewinnung und Begeisterung der Jugend für den Sport sind immens wichtige Grundvoraussetzungen, um diesem interessanten Sport eine gesicherte Weiterführung zu ermöglichen.“

Grüne: „Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements ist formal bereits als Gemeinnützigkeitskriterium in § 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung verankert; sie wird jedoch durch den Anwendungserlass (vgl. AEAO zu § 52 Tz. 2.5) dadurch ausgehebelt, dass die Norm nur in Verbindung mit einem weiteren Zweck anerkannt werden könne. Unsere Bundestagsfraktion setzt sich hier ganz konkret für eine Änderung ein. An der grundsätzlichen steuerlichen Privilegierung der anerkannten Schießsportverbände wollen wir nichts verändern.“

Linke: „Für anerkannte Sportfachverbände darf es auch zukünftig keine steuerlichen Erschwernisse bei der Ausübung der Sportart Schießen geben.“

SPD: „Einem Verein, der den Schießsport fördert, der die allgemeinen Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung erfüllt und dessen tatsächliche Tätigkeit seiner Satzung entspricht, kann nach unserer Auffassung nach der bestehenden Rechtslage die Gemeinnützigkeit nicht versagt werden. Bei künftigen Regelungen, die den Schießsport betreffen, wäre eine klare Abgrenzung nach olympischen und nicht olympischen Disziplinen allerdings wünschenswert. Sie würde zur Akzeptanz des Schießsports insgesamt beitragen.“

Falk, 01.09.2014

Quelle: BDS Homepage

wp_thueringen.pdf

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