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Voreintrag verweigert? Was tun?


tont

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Hallo Männer,

ich bin echt stinkig! :teufel: Folgendes hat sich heute morgen abgespielt. Nachdem die 2/6 Frist abgelaufen ist und ich wieder was erwerben kann, habe ich vor kurzem einen Bedürfnisantrag beim BDMP gestellt und diesen natürlich auch erhalten. Damit bin ich dann heute morgen zum LRA Rems-Murr-Kreis geschlappt, um mir den entsprechenden Voreintrag in die Grüne - WBK zu holen (diese und die Gelbe besitze ich seit Feb. 2014). Leider hat man mir den Voreintrag verweigert mit der Begründung, mein Führungszeugnis (Feb. 2014) wäre zu alt und da ich mir eine neue Waffen kaufen möchte, müsste erst ein neues beantragt werden. :jaja::jaja::jaja: Steht ich jetzt auf dem Schlauch oder ist das so ok??? Hätte ich hingegen ein oder zwei Waffen auf Gelb gekauft, hätte ich doch einfach den Kaufnachweis auf den Tisch geknallt und sie hätten diese wohl oder übel eintragen müssen. :n07:

Sehe ich jetzt grundsätzlich etwas falsch??? Wäre für eure Einschätzung und Hinweise dankbar.

Viele Grüße

Timo

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Danke für eure Antworten. Ich hatte das zwar auch irgend wie ganz tief Hinterkopf, aber nicht nach diesem kurzen Zeitraum. Was mich nur wundert, warum kann ich dann ohne Überprüfung auf Gelb kaufen??? Dann können sie ja maximal hinterher prüfen. Logisch ist anders.Aber logisch und Waffengesetz passt ja eh nicht!

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Jou,

:unsicher: Da ich das weis, ruf ich einfach 2 Wochen vorher beim SB an, der tschäggt das dann schonmal ab. Da kamma wohl nix machen.....

gruß DausO

Tscha, seitdem bei uns das LKA anstatt der lokalen Trachtengruppe die Finger im Spiel hat, geht unter 6-8 Wochen nix mehr.

Der Auszug aus dem Zentralregister ist dagegen am Tag nach der Anfrage schon da.......

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Es wird spätestens nach drei Jahren vom Amt eine Regelüberprüfung gemacht (28,78€). Bundesstaatsanwaltschaft, Polizeiliches Führungszeugnis, evtl Verfassungsschutz, Vereins bzw Verbandsbestätigung der Mitgliedschaft. So sichert sich das Amt bei "Gelb" ab. Bei "Grün" soll die Auskunft nicht älter wie ein halbes Jahr sein. (Niedersachsen und NRW)

Bei Verlängerung §27 SprengStoffG ähnlich mit höheren Kosten.

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Bei mir hieß es heute 2-3 Wochen. Als ich die WBK beantragte hat es genau 14 Tage gedauert. Bin mal gespannt ob sie das ganze Programm fahren oder nur ein Führungszeugnis (wie genannt) anfordern. Das sollte deutlich schneller gehen.

Das schönste ist bei uns immer der Blick, wenn jemand eine Waffe anmelden möchte :blink: Hier im Rems-Murr-Kreis ist wohl in der Regel das Gegenteil der Fall. An deer Tür hängt auch ein riesen Schild mit der Aufschrift: "Hier WaffenABGABE" :cuss:

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Hätte ich hingegen ein oder zwei Waffen auf Gelb gekauft, hätte ich doch einfach den Kaufnachweis auf den Tisch geknallt und sie hätten diese wohl oder übel eintragen müssen.

Ds ist echt 'ne Seuche. Aber was sagt uns das? Zivilen Ungehorsam üben und gegen die Devise: "So wenig Waffen wie möglich im Volk" verstoßen -> kaufen, was der Geldbeutel hergibt... :teufel88:

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Jou,

Wenn die letzte Überprüfung älter als ein halbes Jahr ist, wird neu geprüft :unsicher:

Das ist grosszügig im Vergelich zu anderswo. Bei uns in der Schweiz darf der Auszug aus dem Zentralstrafregister nicht älter als 3 Monate sein und das Papierchen kostet auch bei jeder Beantragung noch 20 Franken. Gut man kann es direkt bei der Poststelle beantragen, was aber ein schwacher Trost ist.

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Hallo Männer,...

Sehe ich jetzt grundsätzlich etwas falsch??? Wäre für eure Einschätzung und Hinweise dankbar.

Viele Grüße

Timo

Bei uns ist dies auch so.

Volles Programm, inkl. Anfrage bei der örtlichen Polizeibehörde. Dauert mehrere Wochen, wofür meist das örtliche Rathaus verantwortlich ist.

Dass es auch anders geht, zeigt die Nachbarbehörde. Da dauert der Voreintrag genau so lange wie du benötigst um am Automaten die Zahlkarte abzuwickeln.

Geprüft wird dort die Zuverlässigkeit auch - allerdings hinterher.

Macht ja auch keinen Unterschied. Ist das Ergebnis negativ, wird die Erlaubnis eben (kostenpflichtig) widerrufen.

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Bei uns ist dies auch so.

Geprüft wird dort die Zuverlässigkeit auch - allerdings hinterher.

Macht ja auch keinen Unterschied. Ist das Ergebnis negativ, wird die Erlaubnis eben (kostenpflichtig) widerrufen.

Das macht einen erheblichen Unterschied aus, zumindest vom Arbeitsaufwand, aber das wissen ja unser User mit Gerichtserfahrung.

Johann

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Erstmal keine schlafenden Hunde wecken, es ist ja nicht gesagt, daß alle Sachbearbeiter das zwingend so handhaben. Also erstmal dumm tun und einfach hingehen und den Eintrag machen lassen. Wenns nicht klappt, muß man eben die Gängelei, die Gebühr und Zeit hinnehmen, es nutzt ja nichts Krawall zu machen. Ich sehe das sportlich, wenn die Behörden meinen sich selbst im eigenen Saft beschäftigen zu müssen, sollen sie das gerne tun, dann kommen sie wenigstens nicht auf dumme Gedanken.

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Ich hatte das zwar auch irgend wie ganz tief Hinterkopf, aber nicht nach diesem kurzen Zeitraum.

6 Monate nach Ausstellung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnisse und dem Eintrag wohl von zwei Waffen in dieser Zeit eine erneute Zuverlässigkeitsüberprüfung zu machen, ist auch mehr als ungewöhnlich. Ich dachte, dies wäre ein längerer Zeitraum. Oder sind die 6 Monate eine KANN-Bestimmung?

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Wie gesagt, ich war auch sehr verwundert. Kaum zu Hause habe ich dann auch die einschlägigen Gesetze und die Verwaltungsverordnung durchsucht. Aber auch nichts dazu gefunden. Daher ja auch meine Frage hier. Bei uns im Rems Murr Kreis macht das LRA gerade ziemlich Druck bei nicht mehr so aktiven Sportschützen und Altwaffenbesitzern. In unserer SLG sind mehrere Fälle am Laufen in den ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde. Bisher auch mit Erfolg und die Damen mussten zähneknirschend zurückrudern, weil sie es nicht auch eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen wollten.

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