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Das könnte noch spannend werden: Jäger verstößt gegen Waffengesetz


Jägermeister

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Ein Jäger aus dem Kreis Borken wird vermutlich seinen Waffenschein dauerhaft verlieren. Er hatte seine Gewehre in einem Tresor aufbewahrt, der nicht abgeschlossen war. Das ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Der Fall wurde gestern vor dem Verwaltungsgericht Münster verhandelt. Entdeckt wurde die Nachlässigkeit des Jägers bei einem Polizeieinsatz nach einem Ehestreit.
http://www1.wdr.de/studio/muenster/nrwinfos/nachrichten/studios69466.html[/CODE]

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Aber nicht alleinig und das muss er unbedingt haben. Deshalb der alleinige Zugang. Es bedarf der Ausübung der direkten Gewalt. Sobald jemand anderes auch nur (theoretisch) die Möglichkeit gehabt hätte, ohne seine direkte Kontrolle an die Waffen zu gelangen ist es ein Verstoß.

Wie das gewertet wird, ist aber höchst unterschiedlich. Die einen verhängen ein Ordnungsgeld, die anderen vermuten die Unzuverlässigkeit.

Auf die Spitze getrieben hat das dann ein Richter nach sorgfältiger Abwägung der Gesamtsituation zu bewerten.

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Aber nicht alleinig und das muss er unbedingt haben. Deshalb der alleinige Zugang.

Tut mir leid, aber das ist falsch. Alleiniger Zugang bezieht sich auf den Zugriff des Schlüssels, die Codes oder des Fingerabdrucks und nicht auf die Waffen, wenn er zu Hause ist. Wie will ich ansonsten jemandem meine Waffen zeigen können? Würde nach Deiner Logik nicht möglich sein.

Es bedarf der Ausübung der direkten Gewalt.

Hat er ja. Da gibt es diverse Urteile drüber.

Sobald jemand anderes auch nur (theoretisch) die Möglichkeit gehabt hätte, ohne seine direkte Kontrolle an die Waffen zu gelangen ist es ein Verstoß.

Dieser Punkt wurde in den obig angeführten Urteilen beleuchtet.

Wie das gewertet wird, ist aber höchst unterschiedlich. Die einen verhängen ein Ordnungsgeld, die anderen vermuten die Unzuverlässigkeit.

Auch die Geldbuße aufgrund einer Ordnungswidrigkeit kann die Unzuverlässigkeit begründen, oder nicht?

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Ich kenne lediglich Urteile, die die Besitzer verknackt hatten. Sogar bei alleinigen Wohnens. Keine direkte Ausübung bedeutet keine direkte Kontrolle, damit Verstoß.

Zeigen geht natürlich und erst recht in meiner LOgik. Dabei hat man nämlich die direkte Kontrolle. Verlässt man den Raum, hat man diese nicht mehr und hat wieder den Verstoß. Dann sogar wegen Überlassens.

Ich meine, ich habe genau das auch so hier niedergeschrieben.

Du kannst dein Waffen zeigen.

Du darfst sie auch befummeln lassen, solange du direkten Einfluss hast.

Du kannst jemanden unter deiner AUfsicht an den offenen Schrank lassen.

Bist du jedoch ohne direkten EInfluss/Kontrolle, ist es ein VErstoß.

Ja, die Ordnungswidrigkeit KANN zur Unzuverlässigkeit führen, muss sie aber nicht.

Denk mal an den Alleinwohner, der beim Reinigen an die Tür ging, um die Kontrolleure einzulassen. Den hats genau deswegen erwischt.

Er übte nicht mehr die tatsächliche Gewalt über seine Waffen aus und hatte damit auch keine Kontrolle mehr.

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Auch wenn ein Gesetz ein Sch...gesetz ist, hat man sich als rechtstreuer Bürger eben dran zu halten......ist nun mal so. Jetzt Folgendes: Was, wenn die Frau ein waffenrechtliches Dokument hat? Wenn gemeinsam aufbewahrt wird?

Auch dann hätte er die Kontrolle über den Schrank ausüben müssen.

Er hätte dann am besten vom Schrank aus streiten sollen ;)

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