Mutter Posted September 30, 2014 at 10:44 AM Share Posted September 30, 2014 at 10:44 AM Wie du meinst. Ich hab keine Lust lange über nebensächliches zu debattieren Wahrscheinlioch sind diese Waffen auch nie im Krieg eingesetzt worden, genau wie der K98. Alles eher so Deko. Prost und gut ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
sailfan Posted September 30, 2014 at 11:13 AM Share Posted September 30, 2014 at 11:13 AM Was ist eigentlich mit diesem lapidaren Satz in den FB gemeint: 3. Die oben angegebene Schusswaffe Norinco „CQ-A“ ist keine Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juli 2011 (BGBl. I S. 1597) geändert worden ist. Diese Einschätzung wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit E-Mail vom 25. Juli 2014 bestätigt. Hieße Bejahung: Klappe zu, für Im- und Export BAFA zuständig, wir allenfalls für Sondererlaubnis im Einzelfall ? Oder bezieht sich das auch auf den Anscheinscharakter ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
HornerArms Posted September 30, 2014 at 11:15 AM Share Posted September 30, 2014 at 11:15 AM Ja, keine Kriegswaffe, also Bads und nicht bmi Link to comment Share on other sites More sharing options...
HornerArms Posted September 30, 2014 at 11:19 AM Share Posted September 30, 2014 at 11:19 AM Wie du meinst. Ich hab keine Lust lange über nebensächliches zu debattieren Wahrscheinlioch sind diese Waffen auch nie im Krieg eingesetzt worden, genau wie der K98. Alles eher so Deko. Prost und gut ist. Solltest deim Motto mal ernster nehmen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted September 30, 2014 at 12:19 PM Share Posted September 30, 2014 at 12:19 PM Mach ich doch. Du hast meine lächelnden Smilies gesehen? Krawalltour? Wir können den Disput natürlich gern wieder zur Langeweil aller aufnehmen: StG44 und MP40 sind und bleiben ausgemachte Kriegswaffen. Bilder von deutschen Soldaten als Beleg spare ich mir. Eine Suchmaschine der Wahl hilft aber gern weiter. Jetzt besser? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zylinderbohrung Posted September 30, 2014 at 12:40 PM Share Posted September 30, 2014 at 12:40 PM Nicht aufregen Mutter. Horner Arms hat insofern Recht, dass es nach DEFINITION keine Kriegswaffen sind, weil Kriegswaffen nur solche Vollautomaten sind die nach dem 2. September 1945 eingeführt wurden. Siehe hier: KrWaffKontrG - Einzelnorm Allerdings sagt das WaffG überhaupt nicht zu Kriegswaffen (außer in §57), sondern verweist auf das KrWaffKontrG StG 44 und MP40 sind somit Vollautomaten und damit nach WaffG verboten, aber keine Kriegswaffen wie in KrWaffKontrG definiert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted September 30, 2014 at 01:10 PM Share Posted September 30, 2014 at 01:10 PM StG 44 und MP40 sind ... keine Kriegswaffen wie in KrWaffKontrG definiert. Darum darf ein Sportschütze halbautomatische Nachbauten dieser und anderer Weltkriegsveteranen auch in kurzen Kalibern unter 40 mm Hülsenlänge erwerben. Und sonstwas (erlaubtes) dranbasteln - wie z.B. einen Schubschaft oder Pica-Schienen. Das Ganze darf dann nur nicht am Ende aussehen wie z.B. ein M16, da das erst nach ´45 eingeführt wurde. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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