fluxer Posted September 28, 2014 at 07:58 AM Share Posted September 28, 2014 at 07:58 AM darf ich als WBK Inhaber auf einen genehmigten Schießstand alleine Schießen, hintergrund der Frage ist als Wiederlader test der Ladungen ehe eine größere Menge hergestellt wird. danke für die Antworten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted September 28, 2014 at 07:59 AM Share Posted September 28, 2014 at 07:59 AM Erst ab 2 Leuten muss einer die Aufsicht spielen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
pancho lobo Posted September 28, 2014 at 08:32 AM Share Posted September 28, 2014 at 08:32 AM :rtfm:hola amigo Fluxer, selber lesen: WaffG § 27 und AWaffV § 10...google oder andere Suchfunktion benutzen...aus dem Gedächniss: eine Person die die Voraussetzung zur Standaufsicht erfüllt darf sich selbst beaufsichtigen wenn sicher gestellt ist das sie sich alleine auf dem Stand befindet... saludos de pancho lobo:bayer: Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted September 28, 2014 at 09:17 AM Share Posted September 28, 2014 at 09:17 AM Wobei diverse Vereine das gerne wieder per Aushang etc. untersagen. Begründung: Wenn Dir was passiert merkt es keiner. Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted September 28, 2014 at 10:38 AM Share Posted September 28, 2014 at 10:38 AM Es ist § 11 der AWaffV § 11 Aufsicht ... (3) Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet. Also: WBK alleine reicht nicht. Der Schütze muss durch seinen Verein (oder Verband) als "... zur Aufsichtsführung befähigt ..." benannt sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kipphase Posted September 28, 2014 at 11:49 AM Share Posted September 28, 2014 at 11:49 AM Beim Westfälischen Schützenbund beinhaltet die Waffensachkunde auch die Befähigung zur Standaufsicht auf Ständen, auf denen nach DSB-SpO geschossen wird. Das wird auf dem Sachkundezeugnis ausdrücklich mit ausgewiesen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hausmeister Posted September 28, 2014 at 12:27 PM Share Posted September 28, 2014 at 12:27 PM Es ist § 11 der AWaffV Also: WBK alleine reicht nicht. Der Schütze muss durch seinen Verein (oder Verband) als "... zur Aufsichtsführung befähigt ..." benannt sein. So isses bei uns! Link to comment Share on other sites More sharing options...
pancho lobo Posted September 28, 2014 at 02:07 PM Share Posted September 28, 2014 at 02:07 PM :rtfm:hola amigo Seebär, im WaffG oder AWaffV §11/3 steht NIX von Verein/Verband geprüfte. Natürlich kann der Hausrechtinhaber andere (schärfere) Bestimmungen vorschreiben. saludos de pancho lobo:bayer: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted September 28, 2014 at 02:24 PM Share Posted September 28, 2014 at 02:24 PM Hier gilt es alt und neu zu trennen. DIe Aufsicht musste früher sogar bei der Behörde gemeldet sein. Heute reicht dies durch Anschrieb, Ausweis oder vergleichbares auf dem Schießstand erkennbar zu haben. Selbstbeaufsichtigung geht auch, wenn man allein ist. Man benötigt die Befähigung zur Standaufsicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
sailfan Posted September 28, 2014 at 02:49 PM Share Posted September 28, 2014 at 02:49 PM :rtfm:hola amigo Seebär, im WaffG oder AWaffV §11/3 steht NIX von Verein/Verband geprüfte. Natürlich kann der Hausrechtinhaber andere (schärfere) Bestimmungen vorschreiben. saludos de pancho lobo:bayer: In AWaffV § 10/6 im Zusammenhang mit Abs. 3 sollte ein schießsportlicher Standbetreiber sich genau überlegen, ob er ein Nachweisdokument aushändigt unter Außerachtlassung von bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes. Klar, bei Schießbuden und kommerziellen Ständen gibts da weniger belastbare Formalien ..... bei uns nunmal schon. Bei einer turnusmäßigen oder wie bei dem kürzlichen Schießunfall sicher fälligen Überprüfung ist sonst ganz schnell der Laden dicht bzw. die Haftungspflichtigen verteilen den schwarzen Peter. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted September 28, 2014 at 03:02 PM Share Posted September 28, 2014 at 03:02 PM Ein Standbetreiber hat nun erst einmal gar nichts mit einem Schiesssportverband zu tun. Diese können auch welche betreiben. Vorraussetzungen ist aber weder eine Verbands-noch eine Vereinszugehörigkeit zu irgendetwas Schießsportlichen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
johann Posted September 28, 2014 at 03:14 PM Share Posted September 28, 2014 at 03:14 PM Einfach ausgedrückt: Ein WBK - Inhaber darf alleine schießen wenn es der Standbetreiber erlaubt, wobei es durchaus verständliche Gründe geben kann es nur unter Aufsicht zuzulassen. Johann Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted September 28, 2014 at 04:33 PM Share Posted September 28, 2014 at 04:33 PM Nein. Der WBK-Inhaber muss die Befähigung zur Standaufsicht haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted September 28, 2014 at 04:44 PM Share Posted September 28, 2014 at 04:44 PM Dazu kommt bei einem vernünftigen Standbetreiber, die Auflage zum Erste-Hilfe-Lehrgang, die Einweisung zu den Rettungswegen, Lage von Feuerlöschern, Verbandskasten, Rettungsmittel, Notfallnr. Dann sollte der Zugang zu den Vereinswaffensafe, dem Munschrank gewährt werden (falls vorhanden), den bekommt bei uns allerdings nicht jede Standaufsicht... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted September 28, 2014 at 04:55 PM Share Posted September 28, 2014 at 04:55 PM Dazu kommt bei einem vernünftigen Standbetreiber, die Auflage zum Erste-Hilfe-Lehrgang, die Einweisung zu den Rettungswegen, Lage von Feuerlöschern, Verbandskasten, Rettungsmittel, Notfallnr. Davon wird man bei einer verantwortlichen Standaufsicht ausgehen können. Auch im Fall dessen, dass eine Kontrolle kommt. Also einfach nur Waffen gucken als Aufsicht ist nicht, bißchen mehr gehört da schon zu. Als Schießleiter eh. Aber das ist ein anderes Thema. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted September 28, 2014 at 04:57 PM Share Posted September 28, 2014 at 04:57 PM Sag das nicht, ich hab schon Standaufsichten erlebt, die wußten nicht mal den nächsten Verbandskasten Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted September 28, 2014 at 05:24 PM Share Posted September 28, 2014 at 05:24 PM Sag das nicht, ich hab schon Standaufsichten erlebt, die wußten nicht mal den nächsten Verbandskasten Genau, dann erkläre denen mal, was es heißt, die VERANTWORTLICHE Standaufsicht zu sein. Gerne erklärt diesen hohlen Mützen das auch der Staatsanwalt, wenn etwas passiert ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted September 28, 2014 at 05:29 PM Share Posted September 28, 2014 at 05:29 PM Genau, dann erkläre denen mal, was es heißt, die VERANTWORTLICHE Standaufsicht zu sein. Gerne erklärt diesen hohlen Mützen das auch der Staatsanwalt, wenn etwas passiert ist. Genau das mache ich dann, ferner kläre ich den Standbetreiber auf... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted September 28, 2014 at 05:51 PM Share Posted September 28, 2014 at 05:51 PM Standaufsicht muss bei uns den berufsgenossenschaftlich anerkannten Ersthelfer haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted September 28, 2014 at 06:40 PM Share Posted September 28, 2014 at 06:40 PM Standaufsicht muss bei uns den berufsgenossenschaftlich anerkannten Ersthelfer haben. Aus welchem Grund? Die sind mit der Anerkennung höherwertiger Ausbildungen ja sehr ... zurückhaltend. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted September 28, 2014 at 06:43 PM Share Posted September 28, 2014 at 06:43 PM Hm keine Ahnung, isso. Egal, bin sowieso Ersthelfer und mache den Lappen daher alle zwei Jahre. Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted September 28, 2014 at 08:24 PM Share Posted September 28, 2014 at 08:24 PM Alter Wolf, guggst Du § 10 AWaffV (3) Bei der Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson durch einen schießsportlichen Verein eines anerkannten Schießsportverbandes genügt an Stelle der Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 eine Registrierung der Aufsichtsperson bei dem Verein. Dieser hat bei der Registrierung das Vorliegen der Voraussetzungen der erforderlichen Sachkunde und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, auch der Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit zu überprüfen und zu vermerken. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted September 28, 2014 at 09:02 PM Share Posted September 28, 2014 at 09:02 PM Standaufsicht muss bei uns den berufsgenossenschaftlich anerkannten Ersthelfer haben. Echt? Da müssten wir zumachen. Ich bin froh wenn ich welche finde die die gesetzlichen Anforderung erfüllen, für weitergehende Forderungen bleibt da kein Spielraum. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted September 28, 2014 at 09:04 PM Share Posted September 28, 2014 at 09:04 PM Beim Westfälischen Schützenbund beinhaltet die Waffensachkunde auch die Befähigung zur Standaufsicht auf Ständen... Bei denen die wir durchführen ist dies selbstverstänlich auch dabei. Link to comment Share on other sites More sharing options...
pancho lobo Posted September 28, 2014 at 09:26 PM Share Posted September 28, 2014 at 09:26 PM :rtfm:hola amigos, die Ausgangsfrage war ob man ALLEINE auf´m Stand trainieren DARF, dazu folgendes: das WaffG / AWaffV verbietet es NICHT, es sind ausser die Voraussetzung die erfüllt werden müssen um eine WBK zu bekommen von seitens des Gesetzgebers keine anderen gefordert. Wat der Standbetreiber verlangt ist sein gutes Hausrecht. Seebär: das was Du zitierst bezieht sich auf die Aufsicht bei mehreren Schützen bzw. im Beisein Minderjährigen, das war nicht die Frage / siehe 1. Satz. Das Rote Kreuz, Die Malteser, Die Johanniter, der THW, manche Betriebe/Firmen, Banken, Kaufhäuser, Schulen usw. alle bieten/führen ERSTHELFER Ausbildung an/durch und diese Ausbildung ist von der BG annerkannt. Kostet bei den ersten 3 genannten 35.- ois für 16 Std. an 2 Tage. saludos de pancho lobo-der ALLES schon mitgemacht hat: Ersthelfer/Schießleiter und RO beim BDMP- Link to comment Share on other sites More sharing options...
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