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Wechsel des Verbands, Meldung nach §15 Abs. 5 WaffG


warrie87

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Hallo Leute,

da mein Verein derzeit in einen anderen Dachverband wechselt, habe ich meine Mitgliedschaft bei dem ursprünglichen Verband gekündigt. Dieser hat mir jetzt die Kündigung zum Jahreswechsel bestätigt. Natürlich muss dieser nun nach §15 Abs. 5 WaffG. den Austritt meiner Behörde melden.

Nun würde ich dem ganzen gerne zuvorkommen um Stress und unnötige Rennereien zu vermeiden. Da das ja nur ein Verbandswechsel ist und ich natürlich weiterhin schießen gehe ist das ganze ja auch eigentlich kein Problem. Würde mich nur interessieren, wie ich das ganze nachzuweisen habe. Reicht es der Behörde einfach mitzuteilen, dass wir den Verband gewechselt haben? Das könnte man ja ziemlich einfach nachweisen, in dem ich einfach der Behörde die Mitgliedsbestätigung vom BDS zustelle. Oder muss jeder Schütze jetzt einen ganz neuen, offiziellen Bedürfnisnachweis vom BDS erhalten?

Vielen Dank

Stefan

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Nach § 15 Abs. 5 muß eigentlich nur der Verein Austritte melden, nicht der Verband.

Ein Verein, der keinem anerkannten Verband angehört, kann allerdings keine Bedürfnisbescheinigung ausstellen.

Schießsport dürfte er trotzdem betreiben können, die Behörde könnte aber fragen, welcher Sportordnung er sich denn verbunden fühlt.

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Im Rheinland gabs das doch vor kurzem auch schon. Gibts da nen Bestandsschutz für die Zeit bis zur Neuaufstellung?

War eine schwierige Kiste mit x Versionen, deren Wahrheitsgehalt, je nach Seite, eingetrübt ist.

Der Wechsel in den anderen Landesverband ist anscheinend vollzogen worden, die SB´s haben augenscheinlich die Ruhe bewahrt und nicht die grobe Kelle rausgeholt.

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Ja, den Sinn dahinter habe ich auch nicht so ganz verstanden. Der ganze Verein wechselt halt jetzt vom BDMP zum BDS. Und der BDMP gibt halt in der Kündigungsbestätigung eindeutig an, dass diese Meldung durch den BDMP erfolgt.

Ich persönlich habe auch noch einen zweiten Verein und auch einen zweiten Verband. Aber alle anderen, die nur dort sind werden dann halt sicherlich vom Amt angeschrieben, da kann man dann direkt vorbeugen.

Danke für die Infos!

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Wenn der Status "Vereinsmitglied" nur auf der SLG-Mitgliedschaft beruht, kann der BdMP sie in Eurem Fall halt für aufgelöst erklären.

Wenn parallel eine Vereinsmitgliedschaft bei einem Standbetreiber besteht, dürfte der Status Sportschütze gesichert sein. Bei uns gibt es Mitglieder ohne Verbandszugehörigkeit, die aber trainieren, Schießbuch führen und auch eine Bescheinigung über Aktivität bekommen.

Nur mit neuen Waffen geht da eben nix.

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