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Ö-aktuell: Gendarm verurteilt, weil er Einbrecher erschoss


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Schuldig, fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen: Mit diesem (nicht rechtskräftigen) Urteil endete am Freitag der Prozess gegen einen 61-jährigen mittlerweile pensionierten Gendarmeriebeamten aus dem Salzburger Flachgau, der im Mai 2000 einen mit einem Auto flüchtenden Einbrecher erschossen hat. Die Verteidigung legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

Richterin Silvia Eichinger verurteilte den Mann wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu einer Geldstrafe von 5.040 Euro. Die Hälfte der Strafe wurde dem Beamten bedingt nachgesehen.

Zur Vorgeschichte: Der Beamte war mit seinem Kollegen am 9. Mai 2000 um 3.00 Uhr zu einem Einbruch im Gasthaus Kothhäusl in Seekirchen gerufen worden. Er hatte beim Gasthaus Nachschau gehalten und bemerkt, dass der Einbrecher in ein Auto gestiegen war. "Halt, Gendarmerie, stehen bleiben", rief der Beamte dem mutmaßlichen Täter zu, auf den er mit gezückter Pistole zugelaufen war und ihn mit der Taschenlampe angeleuchtet hatte. Als der Mann nicht reagierte, sein Auto startete und auf den Gendarmen zuraste, schoss der Beamte auf das Fahrzeug. Insgesamt gab er fünf Schüsse auf den flüchtenden Wagen ab. Der Einbrecher wurde vom zweiten Schuss getroffen und getötet.

Es habe sich um Notwehr gehandelt, argumentierte die Verteidigung des Angeklagten. Der Waffengebrauch wäre gerechtfertigt gewesen, weil es sich um einen allgemein gefährlichen Rechtsbrecher gehandelt habe. Dieser wäre bei einem Einbruch auf frischer Tat ertappt worden und dann mit dem Fahrzeug auf den Beamten zugerast. Er erwarte sich für seine Kollegenschaft, für sich aber auch für das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung einen Freispruch, sagte der Angeklagte zum Schluss der Verhandlung.

Doch die Richterin folgte der Argumentation von Staatsanwalt Thomas Wegleitner: Das Auto des Einbrechers sei zwar auf den Beamten zugefahren. Doch dieser sei zur Seite gegangen. Das Fahrzeug habe den Beamten schon passiert gehabt, als er den ersten Schuss abgegeben habe. "Eine Notwehrsituation war nicht mehr gegeben", begründete die Richterin. Außerdem müsse laut Gesetz der Waffengebrauch "auf die schonendste Weise" erfolgen.

"Ich kann nicht einfach instinktiv Schüsse abgeben", sagte Eichinger. So habe der Beamte keinen Schuss in den Bereich der Reifen abgegeben. Die Einschüsse seien in Fahrzeughöhe erfolgt. Vorzuwerfen sei dem Beamten fahrlässiges Verhalten, weil "Sie nicht auf die schonendste Weise vorgegangen sind". Die Richterin gab zu, dass es sich bei der Angelegenheit um einen "Grenzfall" handle. Als mildernde Umstände habe sie die Unbescholtenheit des Angeklagten sowie die Stresssituation gewertet. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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