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Schussbereite Pistole im Handgepäck


Jägermeister

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Eigentlich wollte der Goldschmied aus Gelsenkirchen im vergangenen November von Düsseldorf nach Istanbul fliegen. Weil er damals aber eine schussfertige Pistole dabeihatte, musste er sich vor dem Amtsgericht verantworten. Dort gestand der 38-Jährige, die durchgeladene Waffe samt sieben Schuss Munition am Flughafen mitgeführt zu haben.
Schussbereite Pistole im Handgepäck | WAZ.de
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Deckt sich doch mit anderen Fällen, in denen sich zum Selbstschutz illegal ne Knarre besorgt wurde.

Hier war es immer wichtig wie real die Bedrohung war. Wenn er frühere Überfälle belegen konnte, siehst da ganz gut aus.

Es sind auch Leute freigesprochen worden, die in Notwehr ne Illegale eingesetzt hatten. Die hatten sich die Waffe in akuter Bedrohung besorgt.

Entgegen landläufiger Meinung ist reale Selbstverteidigung in Deutschland recht solide aufgestellt.

8 Monate auf Bewährung für jemanden, der niemanden geschädigt hat, empfinde ich als angemessen. Die waffenrechtliche Erlaubnisse brauchte man ja nicht aberkennen. ;)

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8 Monate auf Bewährung für jemanden, der niemanden geschädigt hat, empfinde ich als angemessen. Die waffenrechtliche Erlaubnisse brauchte man ja nicht aberkennen.

Du hast aber schon den ganzen Artikel gelesen? Der ist eher Serientäter als lammfromm. Und waffenrechtliche Erlaubnisse wird der nie kriegen.

Für einen Serientäter ohne schlechtes Gewissen und ohne Schuldgefühl ist der viel zu milde weggekommen. Liegt aber wahrscheinlich am richtigen Pass.

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Die Vortaten habe ich tatsächlich übersehen. Wenn diese verbüßt sind, sind diese jedoch verbüßt.

Im vorliegenden Fall begründet sich jedoch alles auf Selbstschutz und die einzige Möglichkeit dafür durch Illegalität.

Dahingehend gibt es im vorliegenden Fall kein Alleinstellungsmerkmal.

Was wäre denn die allgemeingültige Vorgabe?

Harte Strafen bei allen Waffendelikten oder Anerkennung des Selbstschutzes?

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