HornerArms Posted October 11, 2014 at 07:13 PM Share Posted October 11, 2014 at 07:13 PM https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2014/20_A_1347_12_Urteil_20140924.html :up: 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 11, 2014 at 07:20 PM Share Posted October 11, 2014 at 07:20 PM Endlich! Dem Kläger gehört eine Medaille und der Anwalt mit Geld überschüttet. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 11, 2014 at 07:35 PM Share Posted October 11, 2014 at 07:35 PM Das angegriffene Urteil wird geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, die Waffe des Herstellers Ruger, Modell 10-22, Herstellungsnummer 356-30717, in die Waffenbesitzkarte Nr. 4/08 ohne eine auf die Magazinkapazität bezogene Einschränkung einzutragen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet. Die Revision wird zugelassen. Ganz durch ist das Thema wohl noch nicht, wohl aber ein sehr guter Anfang! Und neue Gefahr droht gleich auch noch: Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit folgt ferner nicht daraus, dass der Kläger angegeben hat, seine Waffe beim Schießen auf dem Schießstand mit einem zehnschüssigen Magazin zu verwenden. Es ist weder vom Beklagten dargetan worden noch sonst ersichtlich, dass diese Verwendung gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Aus § 13 Abs. 1 Nr. 1 WaffG ergibt sich, dass das jagdliche Schießen Teil des Bedürfnisses eines Jägers ist. Diesbezügliche Reglementierungen, insbesondere solche hinsichtlich der Magazinkapazität, finden sich jedoch weder im Waffengesetz noch im Bundesjagdgesetz noch im Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen. Auch der vom Beklagten in Bezug genommenen DJV-Schießstandordnung und Schießvorschrift kann nicht entnommen werden, dass die Verwendung eines Halbautomaten mit einem zehnschüssigen Magazin beim jagdlichen Schießen unzulässig (verboten) ist. ... Und siehe oben: Die Revision ist zuzulassen, weil die Voraussetzungen von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO vorliegen. Die Frage, ob dem sich aus § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c BJagdG ergebenden Verbot mit Blick auf § 13 Abs. 1 Nr. 2 WaffG bei der waffenrechtlichen Erlaubniserteilung durch einen einschränkenden Zusatz hinsichtlich der Magazinkapazität Rechnung zu tragen ist, hat grundsätzliche Bedeutung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted October 11, 2014 at 08:51 PM Share Posted October 11, 2014 at 08:51 PM Es scheint ein Richter mit Sachverstand zu sein. Bravo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 11, 2014 at 08:55 PM Share Posted October 11, 2014 at 08:55 PM Was mich nach erstem Überfliegen stört: Selbst- und Jagdschutz sind als Teil des jagdlichen Bedürfnisses nicht aufgeführt in der Begründung des Klägers. Auch das An- und Einschießen im Revier fehlt mir. Oder habe ich etwas übersehen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted October 11, 2014 at 09:08 PM Share Posted October 11, 2014 at 09:08 PM Aus § 13 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 6 WaffG folge, dass ein Jäger Jagdwaffen über die reine Jagdausübung hinaus verwenden dürfe. das? Der Kläger hat es nicht mit angeführt sondern nur das Traing, hat wohl sehr zurückhaltend formuliert. im Urteil ist in der Begründung aber mit genannt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted October 12, 2014 at 05:13 AM Share Posted October 12, 2014 at 05:13 AM Da werden Stubenwurm und sein Landrover-kumpel wohl ne Flasche Champus köpfen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 12, 2014 at 06:41 AM Share Posted October 12, 2014 at 06:41 AM Waren die beiden das Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted October 12, 2014 at 06:49 AM Share Posted October 12, 2014 at 06:49 AM Ne Würmchen nicht selbst. Der in WO unter dem Nick Franky bekannte, war wahrscheinlich einer davon. Bei dem Treffen in Wittloge hat er damals davon erzählt. Das ist inzwischen zwei/drei Jahre her. Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted October 12, 2014 at 08:14 AM Share Posted October 12, 2014 at 08:14 AM Jetzt muss nur noch jemand Frankonia klar machen, das die SLB mit 10 Schussmagazinen auch auf Jagdschein verkaufen dürfen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted October 12, 2014 at 08:17 AM Share Posted October 12, 2014 at 08:17 AM Einfach den Link schicken, die werden das in ihrem eigenen Interesse wohl weiterpublizieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted October 12, 2014 at 09:21 AM Share Posted October 12, 2014 at 09:21 AM Jetzt muss nur noch jemand Frankonia klar machen, das die SLB mit 10 Schussmagazinen auch auf Jagdschein verkaufen dürfen. Machen die ja auch. Du kannst zum 2 Schussmagazin ja andere Magazine dazukaufen In der Grundausstattung ist es m.M.n. zielführend ein 2 Schussmag zu besitzen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted October 12, 2014 at 09:23 AM Share Posted October 12, 2014 at 09:23 AM Sie wollten mir aber keine SLB mit 10er Magazin im Paket verkaufen und ein 2er dazulegen. Ich musste auf die Lieferung von einer SLB mit 2er Magazin warten. Dort konnten die dann auch ein 10er problemlos mitverkaufen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted October 12, 2014 at 09:31 AM Share Posted October 12, 2014 at 09:31 AM Na weil ja das 2er nicht dabei war Beim nächsten mal machst du nen Vorschlag zur Güte: Das 10er öffnen und mit etwas im Laden herumliegenden auf 2er blockieren. Dann ist alles gut. Auf das 2er würde ich nie verzichten. Es regelt klar das jagdliche Bedürfnis. Alles andere ist immer einschränkend und damit bleibts schwammig. Daran ändert auch das Urteil nichts. Allerdings ist das schon merkwürdiges Getue und gilt nicht für Frankonia allgemein. Manche Läden und Verkäufer haben ja ihre eigenen Spezialitäten. P.S.: beim nachlesen ...oder verstehe ich das falsch: Sie wollten keine SLB mit 10er verkaufen, bei dem sie einfach nur ein 2er dazulegen könnten? Das ist dann einfach nur fachlicher Unsinn des Handelnden. Was meint er worin sich die Waffen unterscheiden? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 12, 2014 at 09:57 AM Share Posted October 12, 2014 at 09:57 AM ...oder verstehe ich das falsch: Sie wollten keine SLB mit 10er verkaufen, bei dem sie einfach nur ein 2er dazulegen könnten?So ist es dort. Was meint er worin sich die Waffen unterscheiden?Erheblich im Preis! Bei der SLB von Schmeisser macht das mal eben 300€ aus. Für die selbe Waffe, nur einmal mit 2'er Magazinkapazität und einmal mit 10'er Magazinkapazität. Eben in Abhängigkeit dessen, ob ich einen Jagdschein oder einen Voreintrag als EWB vorlege. Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted October 12, 2014 at 11:04 AM Share Posted October 12, 2014 at 11:04 AM Nirgendwo steht, das sich beim Schuss auf Wild ein 2-Schuss Magazin in der Waffe befinden muss. nur wenn eins drin ist, darf es maximal zwei Schuss fassen. meine Theorie: 10 Schuss Magazin voll, eine Patrone ins Patronenlager, Magazin raus, Peng. Magazin wieder rein, durchladen, Magazin wieder raus, Peng. Ich warte ja noch, das ich bei meiner Behörde ein zwei Schuss Magazin vorführen soll... Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted October 12, 2014 at 11:05 AM Share Posted October 12, 2014 at 11:05 AM Aber gerade bei den AR15 SLB würde ja auch ein 2er reichen, danach kann ich doch SLB ohne Ende mit 10ern nachkaufen . Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted October 12, 2014 at 11:16 AM Share Posted October 12, 2014 at 11:16 AM Nirgendwo steht, das sich beim Schuss auf Wild ein 2-Schuss Magazin in der Waffe befinden muss. nur wenn eins drin ist, darf es maximal zwei Schuss fassen. meine Theorie: 10 Schuss Magazin voll, eine Patrone ins Patronenlager, Magazin raus, Peng. Magazin wieder rein, durchladen, Magazin wieder raus, Peng. Ich warte ja noch, das ich bei meiner Behörde ein zwei Schuss Magazin vorführen soll... auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen; In dem Fall nimmt die Waffe ein Magazin mit mehr als zwei Patronen im Magazin auf. Damit fällt die Waffe (nicht das Magazin) ins Verbot Abgesehen davon ist das eine eher unpraktische Methode, die wohl eher dem Argumentationswillen, als der Praxis entspricht. Es geht ja nicht darum, was im Moment des Schusses passiert, sondern das eben ein entsprechendes Magazin aufgenommen wurde. Da ist die Waffe für die Jagdausübung dann verboten. Ob das Magazin zu dem Zeitpunkt noch in der Waffe war ist meines Erachtens unerheblich. Es war mit Einführen dieses 10er Magazins während der Jagdausübung verboten, mit dieser Waffe auf Wild zu schießen. Das die Waffe auch ohne Magazin betrieben werden kann, ist ja unzweifelhaft. Das sollte den Frankonia Mitarbeiter ja auch mal zum Nachdenke anregen. Ich kann dieses Verhalten auch nicht nachvollziehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted October 12, 2014 at 11:23 AM Share Posted October 12, 2014 at 11:23 AM Nach der Argumentation hätte ich mit der Merkel SR1 ein großes Problem: das jagdliche Magazin fast dort 3 Schuss. Es lässt sich mit 3 Schuss aber nur in der Waffe einrasten wenn der Verschuss offen ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted October 12, 2014 at 11:33 AM Share Posted October 12, 2014 at 11:33 AM So steht das im Gesetz Merkel gibt auch nur zwei- und fünfschüssige Kapazitäten an. Zu sehr geht man da besser nicht ins Detail. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted October 12, 2014 at 11:40 AM Share Posted October 12, 2014 at 11:40 AM Aber gerade bei den AR15 SLB würde ja auch ein 2er reichen, danach kann ich doch SLB ohne Ende mit 10ern nachkaufen . Absolut. Wenn du sagst, du hast schon ein 2er sollte das auch ausreichen. Ich halte es einfach nur für leichtere Argumentation bezüglich des jagdlichen Bedürfnisses. Eins vorzuweisen ist leichter. als zu diskutieren und für die Jagd brauche ich es sowieso. Es st der leichteste Nachweis der notwenigen "2 Patronenkapazität" (siehe Gesetzestext) Ich besitze auch nur ein 2er Mag für meine AR's. Alle anderen habe ich ohne Magazine gekauft. Für den sehr seltenen Fall der Mitnahme zur Jagd, reicht mir das. Ich schieße aber recht häufig die Jagddisziplinen mit dem AR. Macht mir einfach Spaß und das Mitschwingen auf dem laufenden Keiler (vorwärts/rückwärts) übt sich einfach besser mit mehreren 10er Mag. Da ist das von der reinen Trainingslehre deutlcih besser, als absetzen und neu laden. Bewegungsläufe müsse dauernd wiederholt werden, um überhaupt einen Übungserfolg zu verzeichnen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
TorstenM Posted October 12, 2014 at 02:07 PM Share Posted October 12, 2014 at 02:07 PM So ist es dort. Erheblich im Preis! Bei der SLB von Schmeisser macht das mal eben 300€ aus. Für die selbe Waffe, nur einmal mit 2'er Magazinkapazität und einmal mit 10'er Magazinkapazität. Eben in Abhängigkeit dessen, ob ich einen Jagdschein oder einen Voreintrag als EWB vorlege. Aha?! Gilt das hauptsächlich in der Filiale bei Dir? Also online sehe ich einen Preisunterschied nur beim AR15 Standard von Schmeisser, weil hier ein 10% Rabatt gewährt wird, somit 210€ Unterschied. Ich verstehe deren Prozentrechnung zwar nicht, aber egal 1.990 -> 1.780 = 210 != 10% Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted October 12, 2014 at 02:16 PM Share Posted October 12, 2014 at 02:16 PM Man, wat is dat alles kompliziert geworden. Als ich damals meine SL7 - als SpoSch, nicht als Jäger - gekauft habe, war ein 2- und ein 10-Schuß-Magazin "Grundausstattung". Ein zweites 10-Schuß-"Ersatzmagazin" wurde für damals 71,- DM dazugekauft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 12, 2014 at 02:37 PM Share Posted October 12, 2014 at 02:37 PM Aha?! ... Onlinepreise sind Filialpreise. Und die Schmeisser meinte ich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
HornerArms Posted October 12, 2014 at 04:50 PM Author Share Posted October 12, 2014 at 04:50 PM So ist es dort. Erheblich im Preis! Bei der SLB von Schmeisser macht das mal eben 300€ aus. Für die selbe Waffe, nur einmal mit 2'er Magazinkapazität und einmal mit 10'er Magazinkapazität. Eben in Abhängigkeit dessen, ob ich einen Jagdschein oder einen Voreintrag als EWB vorlege. Selber Schuld wer da kauft Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now