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Schießstandsachverständige im Fokus


gbadmin

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DSB News:

Zum 1. Januar 2015 tritt die Regelung des § 12 Abs. 4 Nr. 1 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) in Kraft, nach der nur noch öffentlich bestellte und vereidigte Schießstandsachverständige als "anerkannte Schießstandsachverständige" zu Durchführung der Regelüberprüfungen nach Abs. 1 dieser Vorschrift zugelassen sind.

Mehr Infos beim DSB mittels Klick hier

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Es ist nicht eben so passiert, sondern von verschiedenen Personen mit zum Teil gegensätzlichen Ansichten herbeigeführt worden. Die Folge wird sein, dass zukünftige Regelüberprüfungen für die Schießsportvereine wesentlich teurer werden. Die SV werden die Kosten der öffentlichen Bestellung + Vereidigung abwälzen. Dann kommt noch hinzu: Alle 5 Jahre muß die öffentliche Bestellung verlängert werden ---> Kosten von jeweils min. 200 Euro, die der SV umlegt. Der Fiskus wird auch hinschauen, denn mit der Verlängerung ist jeweils eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen.

Eine tolle Entwicklung !

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Dass das nicht vom Himmel gefallen ist, ist klar. Hier ging es stark um Eigeninteressen und Machtausübung. Davon einmal ab gibt es derzeit in ganz Deutschland vielleicht 5 - 10 öBuV SSV. Außer in Bayern, wo die per Handauflegen öBuV wurden. Wie sollen die Handvoll SSV alle Stände abnehmen?

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung kostet je nach zuständiger Kammer zwischen 6 und 10.000€. Und man wird gezwungen sein, gerichtlich tätig zu werden. Lohnt nur für hauptamtliche SSV. Davon kenne ich exakt 1.

Wer will sich das also antun?

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.... Und man wird gezwungen sein, gerichtlich tätig zu werden. Lohnt nur für hauptamtliche SSV. Davon kenne ich exakt 1.

Wer will sich das antun?

Gerichtliche Aufträge sind aus finanzieller Sicht vorteilhaft. Bekanntlich gewinnen zwei Personen in jedem Prozess: der Anwalt + der Sachverständige. Da ist aber noch eine andere Hürde: Viele Schießstand-SV arbeiten nebenberuflich. Für eine öffentliche Bestellung will die IHK aber eine Freistellung des Arbeitgebers vorliegen haben. Halte ich auch für erforderlich, wäre misslich, wenn der SV sein Gutachten in der Gerichtsverhandlung nicht erläutern könnte, da er zum Verhandlungstag keinen Urlaub von seinem Arbeitgeber bekommen hat.

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Na das meine ich ja. Hauptberuflich kenne ich wie gesagt nur einen einzigen SSV. Also jemanden, der sonst nichts weiter macht. Alle anderen SSV machen das neben dem eigentlichen Beruf.

Vorteilhaft, wenn man selbstständig ist, was viele aber auch nicht sind. Folge: Keine Abnahme, keine Stände, kein Schießbetrieb, keine Schützen, keine Vereine...

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Für eine öffentliche Bestellung will die IHK aber eine Freistellung des Arbeitgebers vorliegen haben. Halte ich auch für erforderlich, wäre misslich, wenn der SV sein Gutachten in der Gerichtsverhandlung nicht erläutern könnte, da er zum Verhandlungstag keinen Urlaub von seinem Arbeitgeber bekommen hat.

Den Text von ruestow hast Du aber schon gelesen, oder?

Der SV wird gerichtlich geladen und dann MUSS der AG ihn freistellen.

Ohne Freistellungsbescheid kein öbuv. So einfach ist das.

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