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Waffenbau mit 3D-Drucker: Japaner muss ins Gefängnis


erik_fridjoffson

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Die Herstellung von zwei Schusswaffen mit einem 3D-Drucker und ein davon gedrehtes Video bringen einen Japaner für zwei Jahre hinter Gitter. Yoshitomo Imura wurde zu der Gefängnisstrafe verurteilt, weil er "schwere kriminelle Verantwortung" für seine Tat trage, wie das Bezirksgericht in Yokohama mitteilte. Der frühere Universitätsmitarbeiter hatte sich die Anleitung zum Waffenbau demnach aus dem Internet besorgt. Sein Video über sein Vorgehen könne Nachahmer anstiften, lautete die Begründung für das harte Urteil.

https://de.nachrichten.yahoo.com/waffenbau-3d-drucker-japaner-muss-ins-gef%C3%A4ngnis-141517286.html

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Schußwaffe aus Plastik-3D-Drucker?

Wie soll das funktionieren?

Und dann noch der tolle Hinweis:

Überdies lassen sich Waffen aus 3D-Druckern nicht mit den herkömmlichen Detektoren aufspüren, wie sie beispielsweise an den Flughäfen eingesetzt werden. Der US-Kongress verlängerte daher im Dezember ein Verbot von Waffen, die kein Metall enthalten.

:help::wallb::nar:

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Ist in Deutschland übrigens genauso strafbar! Schußwaffen herstellen bedarf einer Lizenz. Besonders dumm ist es natürlich, wenn man welche herstellt, die gar nicht wirklich funktionieren, das öffentlich macht und dann dafür (zu Recht) in den Knast geht. Sehr sehr dumme Aktion. Und nur weil man etwas im ach so virtuellen Internet macht, hat das doch sehr reale Auswirkungen.

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Illegal eine Schusswaffe herzustellen ist nach deutschem Recht strafbar, das ist richtig. Nun ist der Begriff "Schusswaffe" exakt definiert im Waffengesetz.

Wenn nun die wesentliche Eigenschaft dieser Definition, ein Geschoss durch einen Lauf zu treiben, nicht zutrifft, ist es dann noch eine Schusswaffe, die illegal hergestellt wurde und somit strafbar, oder eher ein Look a like?

Der Bau von Anscheinswaffen ist imho nicht geregelt bzw. verboten und somit straffrei.

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Das Problem ist nicht ob Anscheinswaffe oder nicht, sondern ob das Dingens dafür gedacht ist Projektile mit heißen Gasen durch einen Lauf zu treiben. Selbst wenn die das praktisch nur 1-3 mal aushalten oder auch gar nicht, sind das dann Feuerwaffen. Ich habe auch eigentlich keine Angst vor uns Verrückten, die am liebsten 100 Waffen hätten, weil sie alle Waffen interessant, schön oder einfach witzig finden. Ich habe Angst vor den Leuten, die genau EINE Waffe haben möchten, die nur 3 Schuß aushalten muß. Die sind doch das Problem. Mein Kumpel hat sich schon mit 3D Druck beschäftigt. Er hat sich seinen 3D Drucker sogar selbst gebaut. Dieses 3D Druckgeschäft ist sehr mühsam und funktioniert wahrlich nicht auf Knopfdruck. Die heutigen kommerziell erhältlichen Drucker sind da sicher schon besser und erschwinglicher geworden, es sollte aber doch noch deutlich billiger und einfacher sein, einfach die eine illegale Knarre mit den 3 Schuß zu kaufen. Die Munition kann man eh nicht drucken. Und was ich so gehört habe, ist beim illegalen Waffenbesitz das Besorgen von Munition das größere Problem. Die Waffen bleiben einem ja wenn man geschoßen hat, die Munition ist dann weg.

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Nicht jeder ;)

Schusswaffe aus dem 3D-Drucker - Liberator im Praxis-Check - CHIP

Kommt immer drauf an, mit welcher Intention man an die Sache rangeht.

Es gibt aber recht tauglichere Modelle und aus dem örtlichen Baumarkt bekommt man alle Teile auch, ohne erst langwierig etwas ausdrucken zu müssen.

Alternativ kann man natürlich auch weiterhin einfach illegale Waffen und Munition erwerben.

Mehr Details für Technikinteressierte bringt dieses Video und Bohrer, Säge und Schleifbock sind auch kein Teufelszeug

Auf youtube kann man sich den gesamten Prozess als Videodokumentation anschauen und auch 3D Printed Buckshot bestaunen.

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Bei einer (Anscheins-)Kurzwaffe ist die Selbstherstellung eventuell wegen des Griffstücks problematisch, dies ist ja ein wesentliches Teil.

Ich meinte mit Anscheinswaffe nicht jene Waffen welche im WaffG verankert sind. Gemeint ist ein Ausdruck oder Teile welche zusammengesetzt optisch dass Aussehen einer Schusswaffe haben, ohne tatsächlich eine zu sein, also kein nach derzeitiger Rechtslage, Gegenstand der eine Schusswaffe ist oder eine gewesen ist und nun wieder schussunfähig ist.

Also eher ein 3D-Modell, nicht schussfähig.

Gruß

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