erik_fridjoffson Posted October 21, 2014 at 01:15 PM Share Posted October 21, 2014 at 01:15 PM Die Herstellung von zwei Schusswaffen mit einem 3D-Drucker und ein davon gedrehtes Video bringen einen Japaner für zwei Jahre hinter Gitter. Yoshitomo Imura wurde zu der Gefängnisstrafe verurteilt, weil er "schwere kriminelle Verantwortung" für seine Tat trage, wie das Bezirksgericht in Yokohama mitteilte. Der frühere Universitätsmitarbeiter hatte sich die Anleitung zum Waffenbau demnach aus dem Internet besorgt. Sein Video über sein Vorgehen könne Nachahmer anstiften, lautete die Begründung für das harte Urteil. https://de.nachrichten.yahoo.com/waffenbau-3d-drucker-japaner-muss-ins-gef%C3%A4ngnis-141517286.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted October 21, 2014 at 01:32 PM Share Posted October 21, 2014 at 01:32 PM Schußwaffe aus Plastik-3D-Drucker? Wie soll das funktionieren? Und dann noch der tolle Hinweis: Überdies lassen sich Waffen aus 3D-Druckern nicht mit den herkömmlichen Detektoren aufspüren, wie sie beispielsweise an den Flughäfen eingesetzt werden. Der US-Kongress verlängerte daher im Dezember ein Verbot von Waffen, die kein Metall enthalten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Antonius Recker Posted October 21, 2014 at 11:28 PM Share Posted October 21, 2014 at 11:28 PM Ist in Deutschland übrigens genauso strafbar! Schußwaffen herstellen bedarf einer Lizenz. Besonders dumm ist es natürlich, wenn man welche herstellt, die gar nicht wirklich funktionieren, das öffentlich macht und dann dafür (zu Recht) in den Knast geht. Sehr sehr dumme Aktion. Und nur weil man etwas im ach so virtuellen Internet macht, hat das doch sehr reale Auswirkungen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 22, 2014 at 06:21 AM Share Posted October 22, 2014 at 06:21 AM Illegal eine Schusswaffe herzustellen ist nach deutschem Recht strafbar, das ist richtig. Nun ist der Begriff "Schusswaffe" exakt definiert im Waffengesetz. Wenn nun die wesentliche Eigenschaft dieser Definition, ein Geschoss durch einen Lauf zu treiben, nicht zutrifft, ist es dann noch eine Schusswaffe, die illegal hergestellt wurde und somit strafbar, oder eher ein Look a like? Der Bau von Anscheinswaffen ist imho nicht geregelt bzw. verboten und somit straffrei. Link to comment Share on other sites More sharing options...
General Posted October 22, 2014 at 07:10 AM Share Posted October 22, 2014 at 07:10 AM Der Bau von Anscheinswaffen ist imho nicht geregelt bzw. verboten und somit straffrei. So sehe ich das aber auch! Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted October 22, 2014 at 07:36 AM Share Posted October 22, 2014 at 07:36 AM Bei einer (Anscheins-)Kurzwaffe ist die Selbstherstellung eventuell wegen des Griffstücks problematisch, dies ist ja ein wesentliches Teil. Glaube nicht das meine Frau G. begeistert wäre, wenn ich mir noch ein paar Glock Griffstücke selber drucke. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Antonius Recker Posted October 22, 2014 at 08:19 AM Share Posted October 22, 2014 at 08:19 AM Das Problem ist nicht ob Anscheinswaffe oder nicht, sondern ob das Dingens dafür gedacht ist Projektile mit heißen Gasen durch einen Lauf zu treiben. Selbst wenn die das praktisch nur 1-3 mal aushalten oder auch gar nicht, sind das dann Feuerwaffen. Ich habe auch eigentlich keine Angst vor uns Verrückten, die am liebsten 100 Waffen hätten, weil sie alle Waffen interessant, schön oder einfach witzig finden. Ich habe Angst vor den Leuten, die genau EINE Waffe haben möchten, die nur 3 Schuß aushalten muß. Die sind doch das Problem. Mein Kumpel hat sich schon mit 3D Druck beschäftigt. Er hat sich seinen 3D Drucker sogar selbst gebaut. Dieses 3D Druckgeschäft ist sehr mühsam und funktioniert wahrlich nicht auf Knopfdruck. Die heutigen kommerziell erhältlichen Drucker sind da sicher schon besser und erschwinglicher geworden, es sollte aber doch noch deutlich billiger und einfacher sein, einfach die eine illegale Knarre mit den 3 Schuß zu kaufen. Die Munition kann man eh nicht drucken. Und was ich so gehört habe, ist beim illegalen Waffenbesitz das Besorgen von Munition das größere Problem. Die Waffen bleiben einem ja wenn man geschoßen hat, die Munition ist dann weg. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted October 22, 2014 at 10:26 AM Share Posted October 22, 2014 at 10:26 AM Schon Schlagbolzen und Federn kann man IMHO nicht drucken. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted October 22, 2014 at 10:33 AM Share Posted October 22, 2014 at 10:33 AM Munition lässt sich ebenfalls alternativ herstellen. Man kann sich natürlich auch fertige und stabilere Teile im Baumarkt kaufen, aber das wäre dann nicht so dramatisch. Eine Schrotpatrone lässt sich auch mit nem Nagel durch n Brett gehauen aus einem Baumarktrohr abfeuern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted October 22, 2014 at 10:46 AM Author Share Posted October 22, 2014 at 10:46 AM Wenn ich eine Schusswaffe bauen will, und ich Zugang zu Patronen mit Rand habe langen 2 Stück Rohr und eine Schraube für eine einschüssige Abschussvorrichtung (sog. Knastkanone) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted October 22, 2014 at 10:49 AM Share Posted October 22, 2014 at 10:49 AM Oh! Ich hätte nicht gedacht, daß ein Plastiklauf 8 Schüsse aushält. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted October 22, 2014 at 10:55 AM Share Posted October 22, 2014 at 10:55 AM Nicht jeder Schusswaffe aus dem 3D-Drucker - Liberator im Praxis-Check - CHIP Kommt immer drauf an, mit welcher Intention man an die Sache rangeht. Es gibt aber recht tauglichere Modelle und aus dem örtlichen Baumarkt bekommt man alle Teile auch, ohne erst langwierig etwas ausdrucken zu müssen. Alternativ kann man natürlich auch weiterhin einfach illegale Waffen und Munition erwerben. Mehr Details für Technikinteressierte bringt dieses Video und Bohrer, Säge und Schleifbock sind auch kein Teufelszeug Auf youtube kann man sich den gesamten Prozess als Videodokumentation anschauen und auch 3D Printed Buckshot bestaunen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted October 22, 2014 at 12:33 PM Share Posted October 22, 2014 at 12:33 PM Das ist doch alles noch garnichts. In England atmet einer gesiebte Luft (wenn ich richtig informiert bin), weil einer ein Maschinenteil 3D-hergestellt hat, welches einem Abzug ähnelte - aber garnicht für eine Waffe gedacht war. Link to comment Share on other sites More sharing options...
General Posted October 23, 2014 at 07:24 AM Share Posted October 23, 2014 at 07:24 AM Bei einer (Anscheins-)Kurzwaffe ist die Selbstherstellung eventuell wegen des Griffstücks problematisch, dies ist ja ein wesentliches Teil. Ich meinte mit Anscheinswaffe nicht jene Waffen welche im WaffG verankert sind. Gemeint ist ein Ausdruck oder Teile welche zusammengesetzt optisch dass Aussehen einer Schusswaffe haben, ohne tatsächlich eine zu sein, also kein nach derzeitiger Rechtslage, Gegenstand der eine Schusswaffe ist oder eine gewesen ist und nun wieder schussunfähig ist. Also eher ein 3D-Modell, nicht schussfähig. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
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