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FWR: VG Würzburg zur Erwerbsbeschränkung auf Sportschützen-WBK


bopper

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http://www.fwr.de/re_14iv_vgwue.html

Erwerbsstreckungsgebot auf Sportschützen-WBK nicht anwendbar

VG Würzburg bestätigt die Rechtsauffassung des Forum Waffenrecht

Mit seinem Urteil vom 10. März 2005, das seit dem 18.04.2005 rechtskräftig ist, ist das Verwaltungsgericht Würzburg der bisher vom Forum Waffenrecht vertretenen Auffassung, dass die Erwerbsbeschränkung auf zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten aus § 14 Abs. 2 WaffG nicht auf die Sportschützen-WBK nach § 14 Abs. 4 WaffG anwendbar ist, in vollem Umfang gefolgt.

Seine Urteilsbegründung stützt das Gericht vor allem auf den Willen des Gesetzgebers, der in der Begründung zum Waffengesetz niedergeschrieben ist. Nach einem älteren Gesetzesentwurf hätte die Erwerbsbeschränkung ausdrücklich auch auf die Sportschützen-WBK angewandt werden sollen. Diese Verweisung ist vor Verabschiedung des Gesetzes auf Empfehlung des Innenausschusses noch gestrichen worden. Diese Streichung zeigt, dass der Gesetzgeber nicht wollte, dass die Beschränkung auch für die Sportschützen-WBK nach § 14 Abs. 4 WaffG gelten solle.

Mit den Argumenten, die das Forum Waffenrecht bereits im Dezember 2003 in der Mitgliederzeitschrift "Forum news" vertreten hat, kommt das Gericht zu folgendem eindeutigen Ergebnis:

"Die Auslegung der streitentscheidenden Vorschriften des § 14 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 4 WaffG (...) führt zu dem Ergebnis, dass das Erwerbsstreckungsgebot des § 14 Abs. 2 Satz 3 WaffG nicht auf die in § 14 Abs. 4 WaffG genannten Schusswaffen Anwendung findet. Auch § 9 Abs. 1 und 2 WaffG ist keine geeignete Rechtsgrundlage für eine derartige Regelung."

Mit seiner ausführlichen und eindeutigen Begründung erteilt das Gericht auch anderen Auffassungen zur Auslegung des § 14 Abs. 4 WaffG - wie sie in der Vergangenheit vom BDMP vertreten worden sind - eine klare Absage.

Das Urteil (Az.: W 5 K 04.1515) haben wir hier für Sie im Volltext (PDF) bereitgestellt

Gilt das nun Bundesweit verbindlich oder nur in Bayern?

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Das Urteil gilt erst mal nur für mich selbst.

Ich war gleich heute morgen beim LRA Schweinfurt und habe mir den 2/6-Bullshit aus meiner neugelben WBK streichen lassen.

Das dauerte gerade mal 2 Minuten. Strich durch den Satz, Dienstsiegel drauf, fertig! 8)

Allerdings hat das Bayerische Innenministeriun bislang noch KEINEN Runderlaß an die Waffenrechtsbehörden rausgelassen, in denen diese angewiesen werden, 2/6 bayernweit nicht mehr auf Neugelb einzutragen.

Also wird jede neue WBK nach wie vor mit 2/6 versehen. Wem das nicht gefällt, muß auch klagen.

Laut meiner Sachbearbeiterin gibt es irgendwo in D ein anderslautendes erstinstanzliches Urteil. Ob dieses rechtskräftig ist, weiß ich nicht!

Mal sehen, wie sich mein juristischer Sieg auf die kommenden Verwaltungsvorschriften auswirken wird.

Es bleibt spannend!!! :roll:

Jedenfalls sollte dieses Urteil Euch allen Mut machen, gegen offenkundiges Waffenunrecht juristisch vorzugehen!

ES LOHNT SICH!!!

MAN KANN GEWINNEN!!!

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren! 8)

Und glaubt's mir Leute: GEWINNEN IST GEIL!!! :P

GRUß

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bei uns steht´s ja auch nicht drin :mrgreen:

aber er wollte ´s ja freiwillig übernehmen und deshalb wil ich ... du weisst schon

Also für uns in Berlin-Brandenburg war das noch nie ein Problem

_____________________________________________________________

Die Bundesregierung ähnelt immer mehr der Olsenbande. Ständig hat sie einen Plan. Immer geht es um Millionen. Jedesmal geht es schief !

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Ruhig, Jungs. Die Kreisverwaltung Neuwied (und andere Sachbearbeiter) hatten längst vor dieser Entscheidung des Gerichts in das neue Gesetz geschaut und die Gelbe richtig interpretiert.

hemo

sach ich doch, nur die Bayuwaren haben ab und zu Interpretationsprobleme :shock:

@ HP

Azda alkötóky ésty a kiadóza legyaránt elhatározta ... :mrgreen:

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Hi Steven 1000!

Bedauerlicherweise bedeutet dieses Urteil erstmal, daß 2/6 in Bayern NUR für HOLLOWPOINT nicht mehr gilt!

ABER: dieses Urteil hat sicher einen nicht zu unterschätzenden Einfluß auf die kommenden Verwaltungsvorschriften. Dadurch wurde den 2/6-Befürwortern für WBK "gelb" ganz schön viel Wind aus den Segeln genommen.

GRUß

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