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BVerwG bestätigt Entzug der Waffenerlaubnis: Wer jagen geht, muss nüchtern bleiben


gbadmin

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Ein Jäger aus Köln erhält sein Arbeitsgerät nicht zurück. Die waffenrechtliche Erlaubnis wurde ihm zu Recht entzogen, urteilte nun das BVerwG. Der Mann hatte sich alkoholisiert auf die Jagd begeben und ein Tier erlegt. Dieses eine Mal reiche schon aus, um ihn als unzuverlässig einzustufen, so die Entscheidung.

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Nein, nicht zu Recht, sofern er seinen Führerschein behalten durfte bzw. nur kurz abgeben musste!

Er war eine wesentlich höhere Gefahr für die Straße als im Revier.

Hier wird mit verschiedenen Maßstäben gerechnet. Solche Urteile (einmaliges Fehlverhalten ohne Gefährdung) gab es vor 2000 nicht!

Dem Jäger half auch nicht, dass neben dem Alkoholkonsum kein weiteres Fehlverhalten vorgelegen hatte und offenbar alles wie gewohnt ablief. Am besagten Tag gestaltete sich seine Jagd sogar insoweit erfolgreich, als er einen Rehbock mit einem Schuss erlegte. Auf dem Rückweg wurde er dann von der Polizei kontrolliert, welche einen zu hohen Alkoholwert feststellte. Im Anschluss widerrief das Polizeipräsidium seine waffenrechtliche Erlaubnis. Es sah den Kölner Jäger als unzuverlässig im Sinne des § 5 Waffengesetz (WaffG) an.

Dass es im Falle des Kölners keine konkreten Gefahren gegeben hatte, sei unerheblich. Allein wer das Risiko solcher Ausfallerscheinungen eingehe, handele unvorsichtig und unsachgemäß. Ebenso sei nicht relevant, dass es sich hier um einen einmaligen Vorfall gehandelt habe. Wer dieses Risiko auch nur einmal in Kauf nehme, verdiene das Vertrauen nicht länger, dass er mit Waffen und Munition in Zukunft ordnungsgemäß umgehen wird.

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Bundesverwaltungsgericht_%28Deutschland%29.JPG?itok=TMvzUZBK

„Macht ein Waffenbesitzer in alkoholisiertem Zustand von seiner* Schusswaffe Gebrauch, rechtfertigt dies die Annahme, dass er im waffenrechtlichen Sinne unzuverlässig ist, auch, wenn zum Alkoholkonsum kein weiteres Fehlverhalten hinzutritt“, entschied das Gericht. Sorgfältig und sicher gehe mit Waffen nur um, wer keinen Alkohol getrunken habe.

Wer einen halben Liter Rotwein und ein Glas Wodka trinke und dann eine Waffe in die Hand nehme, der nehme in Kauf, dass andere verletzt werden könnten, hatte der Vorsitzende Richter des 6. Senats schon während der Verhandlung gesagt.

Tags:

Alkohol

Jagd

Bundesverwaltungsgericht

Leipzig

Prozess

Urteil

Gerichtsurteil

Waffenbesitzkarte

Verlust

Waffenschein

dpa

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Bei Wertung der Daten, sehe ich auch kein Kavaliersdelikt

Ein freiwilliger Alkoholtest vor Ort ergab einen Wert von 0,47 mg/l Atemluftalkoholkonzentration, ein späterer Alkoholtest auf der Wache einen Wert von 0,39 mg/l

AUf der Rückfahrt hatte er also einen Promillewert von 0,96 Promille. Später auf der Wache dann von 0,78 Promille. Da er also schon in der Abbauphase war und die Jagd wahrscheinlich nicht nur einige Minuten dauerte, steht zu vermuten, dass er sich oberhalb der Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille zuerst in den Straßenverkehr und dann auf die Jagd begeben hat.

Sprich der Mann war rotzbesoffen und somit mit seinem KfZ und seiner Waffe eine erhebliche Gefahr, auf jeden Fall aber extrem verantwortungslos.

Hier ist jemand nicht mit nem Bierchen zum Mittagessen erwischt worden.

Das BVerwG wertete ausdrücklich auch den hohe Alkoholisierungszustand

Bei der vom Kläger konsumierten Alkoholmenge waren solche Ausfallerscheinungen jedenfalls nicht hinreichend sicher ausgeschlossen. Diese war vielmehr geeignet, die Reaktionsgeschwindigkeit sowie die Wahrnehmungsfähigkeit zu mindern und enthemmend zu wirken.

Bei 0,25 mg/l beginnt der Gefährdungsgrenzwert zur relativen Fahruntüchtigkeit. Auch hier sind die Strafen empfindlich.

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So weit ich mitbekommen habe, hat er seinen Führerschein behalten und in der Begründung steht, dass es keine Gefährdung gab.

Stellt euch mal bitte die Auswirkungen des Urteils vor:

Jäger werden oft nachts zu Wildunfällen gerufen. Sollen die jetzt alle zu Hause bleiben?

Mein Fazit: NIE was sagen, NIE was freiwillig mitmachen - stattdessen Rechtsanwalt anrufen!

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So weit ich mitbekommen habe, hat er seinen Führerschein behalten und in der Begründung steht, dass es keine Gefährdung gab.

Stellt euch mal bitte die Auswirkungen des Urteils vor:

Jäger werden oft nachts zu Wildunfällen gerufen. Sollen die jetzt alle zu Hause bleiben?

Mein Fazit: NIE was sagen, NIE was freiwillig mitmachen - stattdessen Rechtsanwalt anrufen!

Bei der angegeben Promillegrenze ist das höchst unwahrscheinlich. Auch hier sind empfindliche Strafen vorgesehen.

Natürlich bleibt man zu Hause. Wie soll man auch besoffen zu einer Unfallstelle fahren und das Führen von Schusswaffen im Suff hat grundsätzlich zu unterbleiben.

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Immer wieder schön zu sehen, dass LWBs alles Chorknaben sind.

Ich bin dafür das Gesetz zu ändern. Die Unzuverlässigsvermutung wird mittlerweile nicht mehr für die Abwendung von einer Gefahr, die höher ist als die allgemeine Gefahr des Lebens, sondern für jegliche Gefahrenabwendung benutzt.

Ja, er hat Scheiße gebaut.

Ja, er hat eine Strafe verdient. Analog zum Führerscheinentzug evtl 3 oder 6 Monate Jagdscheinentzug.

Nein, das Fehlverhalten hat nicht die öffentliche Sicherheit immens bedroht.

Nein, 5 Jahre Jagd, Waffen und evtl. Pachtgebiet verlieren ist nicht angemessen.

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Ich finde das nicht gerade Chorknabenhaft.

Im Vollsuff am Straßenverkehr teilzunheme stelle eine erhebliche Gefahr für sich und andere dar.

Das ist hinreichend wissenschaftlich belegt.

Bereist das reicht mir aus, um im die Zuverlässigkeit abzuerkennen.

Mit Auffälligkeiten ist auch der Führerschein nicht nur für wenige Monate, sondern Jahre weg.

Mir fehlt ernsthaftes Verständnis für Leute, die im Rausch in der offenen Landschaft schießen.

Darf dann auch auf der Kanzel gekifft und gekokst werden?

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1318574715442907300082/promillegrenzen_370x206.gif

Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet:

Danach besitzt man keine Fahrerlaubnis mehr

Der Führerschein wird vernichtet

Um wieder fahren zu dürfen, muss nach Ablauf der Sperrfrist (1 Jahr oder länger) eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden

Die alten Klassen 1,2,3... sind verfallen und können nicht wieder erteilt werden

Oft verlangt die Behörde vor der Wiedererteilung ein Medzinisch-Psychologisches Gutachten (MPU)

Fahrerlaubnisentzug wirkt somit wesentlich drastischer als ein bloß befristetes Fahrverbot.

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Ich lasse Schützen von denen ich weiß, dass sie getrunken habe und erkennbar alkoholisierte Schützen nicht mal in die Nähe unseres Standes wenn ich Aufsicht habe. Ich trinke nie Alkohol wenn ich mit Waffen Umgang habe und lasse Waffen immer in Ruhe wenn ich getrunken habe. Was dazu geführt hat, dass ich so gut wie nie mehr Alkohol trinke.

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