hemo Posted April 19, 2005 at 11:16 AM Posted April 19, 2005 at 11:16 AM Das Disziplinarverfahren gegen Daschner ist eingestellt. Daschner übernimmt neue Behördenleitung. Das finde ich absolut klasse!! hemo Daschner hatte immer meine absolut volle Sympathie :laola:
Impulse Austria Posted April 19, 2005 at 11:17 AM Posted April 19, 2005 at 11:17 AM Wer ist Daschner?
Nasenbär Posted April 19, 2005 at 11:22 AM Posted April 19, 2005 at 11:22 AM daschner ist der ehemalige chef der frankfurter polizei. in einem fall, in dem ein kind reicher eltern entführt worden war, soll er geduldet haben, dass dem gefassten entführer gewalt bzw. folter abgedroht wird, damit er das versteck des kindes verraten solle, weil man annahm, dass es noch leben würde. erst später stellte sich heraus, dass der täter das kind sofort ermordet hatte.
hemo Posted April 19, 2005 at 11:24 AM Author Posted April 19, 2005 at 11:24 AM Das ist der Frankfurter Polizeibeamte, der dem Drecksack Gewalt angedroht hat, wenn er nicht das Versteck von dem armen kleinen Jungen "Metzler" ausspuckt. Er hat gespuckt. Leider zu spät. Die Würde des Mörders wurde vom Strafgericht dann höher eingestuft, als das Leben des Kindes. Skandal. Daschner ist milde bestraft worden, das Disziplinarverfahren gegen ihn wurde von umsichtigen Politikern eingestellt. Dem Herrn Daschner gebührt von allen Eltern der Welt ein Ehrenabzeichen. hemo meins inclusive
Henry Posted April 19, 2005 at 11:38 AM Posted April 19, 2005 at 11:38 AM ... finde ich auch gut, daß Herr Daschner (welchen Dienstgrad hat der eigentlich ..) zumindest tw. rehabilitiert ist ...
rugerclub Posted April 19, 2005 at 11:54 AM Posted April 19, 2005 at 11:54 AM Für meinen Geschmack hat die Androhung von Gewalt nicht den Rechtsrahmen verletzt. Aber was ist, wenn man den falschen vor sich hat? Einen der nichts weis? Darüber hatten wir schon mal ausführlich gesprochen. http://www.gunboard.de/gb2/viewtopic.php?t=1040
Nasenbär Posted April 19, 2005 at 11:58 AM Posted April 19, 2005 at 11:58 AM ehrlich gesagt: ich weiss in dieser sache bis heute nicht, was richtig und was falsch ist - geschweige denn, was gesetzeskonform ist und was nicht. es ist nur furchtbar, dass es das kind nicht überlebt hat und das auch die bestrafung des perverslings den jungen nicht wieder lebendig machen kann. aus meiner sicht übrigens wieder ein klarer fall gegen die todesstrafe: so leidet er garantiert mehr ....
MiBö Posted April 19, 2005 at 12:02 PM Posted April 19, 2005 at 12:02 PM Das ist der Frankfurter Polizeibeamte, der dem Drecksack Gewalt angedroht hat, wenn er nicht das Versteck von dem armen kleinen Jungen "Metzler" ausspuckt. Er hat gespuckt. Leider zu spät. Die Würde des Mörders wurde vom Strafgericht dann höher eingestuft, als das Leben des Kindes. Skandal. Daschner ist milde bestraft worden, das Disziplinarverfahren gegen ihn wurde von umsichtigen Politikern eingestellt. Dem Herrn Daschner gebührt von allen Eltern der Welt ein Ehrenabzeichen. hemo meins inclusive Sehe ich genauso!!!!
hemo Posted April 19, 2005 at 01:32 PM Author Posted April 19, 2005 at 01:32 PM Der hatte es schon zugegeben. Was ist, wenn er die Polizei anlügt und sich wichtigtun will? Was ist mit den Eltern, die sich nur auf die Polizei verlassen können. Wenn mein Sohn betroffen gewesen wäre, hätte ich auch nicht vorher im Grundgesetz und in verschiedenen Konventionen geblätter, bevor ich dem Burschen was angedroht hätte. hemo Glückwunsch an Herrn Daschner und Dank für uneigennützige Courage :captain: Und jetzt könnt ihr in Ruhe Grundrechte und die, die es werden wollen wälzen und abwägen und mir dann den Vorrang der Menschenwürde erklären
Glock17 Posted April 19, 2005 at 02:20 PM Posted April 19, 2005 at 02:20 PM Selbst dÃe "milde" Bestrafung war zu hart.
Till Posted April 19, 2005 at 03:37 PM Posted April 19, 2005 at 03:37 PM Daschner war Vizepolizeipräsident von Frankfurt. Gut zu hören, daß das wieder in Ordnung gebracht wird. Wobei ...., was übernimmt er den für einen Job? Zwischenzeitlich habe ich das Urteil gelesen, bei Interesse stelle ich es gerne hier rein. Nach dem Urteil hätten die ANGEHÖRIGEN des Opfers dem Täter straffrei Schmerzen androhen (bzw zufügen) dürfen, aber NICHT die Polizei ... Nur mal als Gedankenspiel: Was passiert eigentlich das nächstemal in so einem Fall, wenn die Angehörigen des Opfers von der Polizei die Herausgabe des Täters verlangen, um diesen verschärft befragen zu können und die Polizei weigert sich? Macht die Polizei sich dann eventuell der Beihilfe zum Mord schuldig? Dürfen sich die Angehörigen des Opfers den Täter dann mit Gewalt verschaffen, eventuellen Widerstand von Polizeibeamten sogar rechtmäßig brechen?
Karl 22 Posted April 19, 2005 at 04:05 PM Posted April 19, 2005 at 04:05 PM Nur mal als Gedankenspiel: Was passiert eigentlich das nächstemal in so einem Fall, wenn die Angehörigen des Opfers von der Polizei die Herausgabe des Täters verlangen, um diesen verschärft befragen zu können und die Polizei weigert sich? hoffentlich nichts, Strafverfolgung ist Aufgabe der Polizei und nicht der Angehörigen. Macht die Polizei sich dann eventuell der Beihilfe zum Mord schuldig? nein, wo sollten hier ein Verschulden der Polizei liegen? Dürfen sich die Angehörigen des Opfers den Täter dann mit Gewalt verschaffen, eventuellen Widerstand von Polizeibeamten sogar rechtmäßig brechen? nein, s. § 120 StGB Gefangenenbefreiung. Karl
karaya Posted April 19, 2005 at 04:35 PM Posted April 19, 2005 at 04:35 PM Dürfen sich die Angehörigen des Opfers den Täter dann mit Gewalt verschaffen, eventuellen Widerstand von Polizeibeamten sogar rechtmäßig brechen? Klar dürfen sie das. Eindeutiger Fall von entschuldigendem Notstand, §35 StGB: "Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von (...) einem Angehörigen (...) abzuwenden, handelt ohne Schuld."
Till Posted April 19, 2005 at 04:54 PM Posted April 19, 2005 at 04:54 PM Das Urteil ist in der letzten NJW abgedruckt. Da steht drin, daß die Polizei nicht darf, was die Angehörigen des Opfers im Rahmen ihres Notwehrrechts/Nothilferechts dürften. Geht man davon aus, daß in so einer Situation (Metzler-Fall, allerdings mit noch lebendem Entführungsopfer) trotz der Verhaftung des Täters dessen gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf das Leben des Opfers erst beendet ist, wenn er das Versteck verrät, dürften die Angehörigen - hätten sie den Täter selbst gefunden - eine Menge. Die Polizei hat den Täter, darf ihm aber nicht wehtun. Die Angehörigen dürften dem Täter wehtun, haben ihn aber nicht. Würde irgendein Dritter dem Täter vorsätzlich helfen (zB verstecken), würde er Beihilfe leisten, womit sich das Nothilferecht der Angehörigen fraglos auch gegen diesen Dritten richten würde. Wo ist der Unterschied zur Polizei? Folgt aus der Festnahme eine Garantenstellung der Polizei gegenüber dem Täter, die das Nothilferecht der Eltern bricht? Der Täter läßt - während er sich in Polizeigewahrsam befindet - das Opfer sterben, indem er das Versteck nicht verrät, er vollendet die Tat - bizarrerweise - während er bereits in Haft ist. Bis zur Vollendung der Tat schützt ihn die Polizei vor den Angehörigen, die ein Nothilferecht hätten, dh den Aufenthaltsort des Opfers auf jede geeignete Weise aus dem Täter herausholen könnten. An dem Ergebnis stimmt doch was nicht ...
Klaus12 Posted April 19, 2005 at 05:00 PM Posted April 19, 2005 at 05:00 PM Klar dürfen sie das. Eindeutiger Fall von entschuldigendem Notstand, §35 StGB: "Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von (...) einem Angehörigen (...) abzuwenden, handelt ohne Schuld." das glaub´ich schon, dass die das dürfen, aber wenn er sich in Polizeigewahrsam befindet wird das schlecht gehen. Dann müsste er ja "ausgeliefert" werden ... Trotzdem, auch meine Zustimmung
Till Posted April 19, 2005 at 05:03 PM Posted April 19, 2005 at 05:03 PM karaya, so sehe ich das auch. Leiter des PP für Logistik&Technik (oder so ähnlich) isser geworden, er kehrt nicht auf seinen Posten zurück. Kein Mensch weiß, zu welchem Zweck Koch seinerzeit dieses PP geschaffen hat. Dient wahrscheinlich dem Verwaltungsabbau ... PS: Halthalt, da war ich zu schnell. Wieso wäre ein derariges Vorgehen der Angehörigen nicht rechtmäßig?
hemo Posted April 19, 2005 at 05:07 PM Author Posted April 19, 2005 at 05:07 PM Ich bin begeistert. Ihr diskutiert in die richtige Richtung. Halten wir doch mal zusammen. Eltern gehen zur Polizei und die lassen sie mit dem Täter "sprechen". Dann geht die Polizei mal kurz raus und läßt die Eltern über ihr Problem mit dem Täter reden. Faustrecht? Nein. Bruch der Garantenstellung der Polizei? Nein. Beihilfe? Niemals. hemo Leseverbot für Juristen :no: Lesegebot für Eltern, die ein Kind aufgezogen haben mit allen Höhen und Tiefen und das von einem "Würdenträger" kaltblütig ermordet wurde
Karl 22 Posted April 19, 2005 at 05:07 PM Posted April 19, 2005 at 05:07 PM Die Angehörigen dürften dem Täter wehtun, haben ihn aber nicht. ... Dürfen sie ihm wiklich wehtun, oder werden sie nur nicht bestraft? Karl
hemo Posted April 19, 2005 at 05:17 PM Author Posted April 19, 2005 at 05:17 PM Versetz dich mal in die Lage eines Vaters, dessen Sohn in der Gewalt eines Mörders ist. Was heißt denn "wehtun", wenn du das Leben deines Kindes retten kannst, wenn du dem potentiellen Mörder weh tust? Solchen Gestalten würde ich im Minutentakt ein Ohr nach dem anderen....,wenn mein Kind danach wieder heimkomt. hemo Artikel 1 GG: Änderung: Eltern sind auch Menschen. Die Würde der Lebenden steht über der Würde der Mordenden
karaya Posted April 19, 2005 at 05:19 PM Posted April 19, 2005 at 05:19 PM PS: Halthalt, da war ich zu schnell. Wieso wäre ein derariges Vorgehen der Angehörigen nicht rechtmäßig? Weil Rechtfertigungsgründe nicht greifen. §34 StGB greift wohl nicht ein, wenn die Eltern gewaltsam gegen die Polizei vorgehen, also z.B. das Polizeirevier im Stil von T1 stürmen.
Guest MarcDW Posted April 19, 2005 at 05:21 PM Posted April 19, 2005 at 05:21 PM Was ich nicht verstehe ist, da die Polizei dieses Herzchen ja nicht angepackt hat, sehen ich kein Vergehen. Erzaehlen kann man doch viel. Wers glaubt ist es selber schuld! Wenn man das weitertreibt, dann darf demnaechst die Polizei Taeter nur noch von 8-12 und von 13-17 vernehmen, da ansonsten die Verbrecher in Ihren Ruhezeiten gestoert wuerden. Das waere dann ja Schlafentzug und somit FOLTER Ausserdem muessten dann islamischen Verbrechern Gebetszeiten eingeraeumt werden. :aua:
Till Posted April 19, 2005 at 05:21 PM Posted April 19, 2005 at 05:21 PM Karl 22, kommt drauf an, was man unter einem "Angriff" versteht. Greift jemand mein Kind auf der Straße an, darf ich diesen Angriff mit Gewalt beenden. Ich verwirkliche dann zwar zB den Tatbestand der Körperverletzung, aber mein Handeln war durch Notwehr/Nothilfe zugunsten meines Kindes gerechtfertigt. Jetzt faßt die Polizei den Täter, dieser verrät aber nicht wo er das Opfer versteckt hat. Ist der Angriff des Täters auf Freiheit, Leben etc des Opfers beendet, nur weil er sich in Polizeigewahrsam befindet? Dauert der Angriff aber noch an, besteht auch das Notwehrrecht des Opfers und das Nothilferecht der Angehörigen noch, oder nicht? Damit dürften die Angehörigen dem Täter mE sogar erhebliche Schmerzen zufügen, ohne rechtswidrig zu handeln.
Till Posted April 19, 2005 at 05:29 PM Posted April 19, 2005 at 05:29 PM karaya, die Eltern dürften im Rahmen ihres Nothilferechts gerechtfertigt gegen jeden vorgehen, der dem Täter Beihilfe leistet. Gibt die Polizei den Täter nicht heraus, vereitelt sie das Notwehrrecht der Angehörigen und nimmt damit den Tod des Opfers in Kauf. Wieso soll dieses Verhalten rechtmäßig sein? Andererseits: gibt sie den Täter heraus und dem müssen die Angehörigen wirklich erst beide Ohren abschneiden, bevor er das Versteck verrät, hat sich die Polizei trotzdem nicht strafbar gemacht, da es keine Haupttat gibt! Ich denke ja nur mal laut über die Konsequenzen einer derartigen Rechtsprechnung nach ...
karaya Posted April 19, 2005 at 05:31 PM Posted April 19, 2005 at 05:31 PM Gibt die Polizei den Täter nicht heraus, vereitelt sie das Notwehrrecht der Angehörigen und nimmt damit den Tod des Opfers in Kauf. Wieso soll dieses Verhalten rechtmäßig sein? Weil es nach Ansicht der Rechtsprechung zu Daschner dem PAG und anderen für die Polizei gültigen Rechtvorschriften entspricht? Wer selber nicht foltern darf, darf auch andere nicht foltern lassen. Wobei der Begriff der "Folter" in diesem Zusammenhang sowieso albern ist. Das hat allerdings Daschner selbst provoziert, mit seinen formellen Ankündigungen und dem Gedanken noch einen Arzt beizuziehen. Hätte er nach Art von Schimanski Graefgen einfach am Kragen gepackt und gesagt "ich hau dir jetzt alle Zähne ein, wenn du nicht sagst, wo das Kind ist!", kein Mensch hätte von Folter gesprochen.
hemo Posted April 19, 2005 at 05:50 PM Author Posted April 19, 2005 at 05:50 PM Eh, Till, deine Argumente gefallen mir. Der Angriff auf das Kind dauert fort (es ist ja noch in einem Erdloch etc. gefesselt am verhungern). Die Polizei hält eine Drecks.... im warmen Vernehmungszimmer mit Kaffee und Zigaretten bei "Aussagelaune". Derweil stehen die Eltern draußen und verlassen sich auf die Künste der Polizei. Daschner ist scheinbar "Eltern", sonst hätte er nicht sein Schutzgefühl rausgelassen. Pech, daß die Sa...u die Tat schon begangen hatte. Unter Notwehrgesichtspunkten düfte ein Vater an der Polizei ins Vernehmungszimmer und dort mit Folter drohen. hemo schauen wir ins StGB :bash:
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