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Liste B des Deutschen Schützenbundes genehmigt


jbrodhuhn

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Liste B des Deutschen Schützenbundes genehmigt

Mit Bescheid vom 01.10.2014 hat das Bundesverwaltungsamt die Liste B, in der die zur Bundessportordnung abweichenden Disziplinen der Landesverbände aufgeführt sind, genehmigt.

Nach dem bis ins Frühjahr diesen Jahres anhängigen Rechtsstreit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Deutschen Schützenbund, in dem das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass das Bundesverwaltungsamt die Wettbewerbe der Landesverbände nicht "mangels öffentlichen Interesses" ablehnen durfte, sind nun alle bisher eingereichten Wettbewerbe der Landesverbände in die Liste B eingearbeitet.

Die Wettbewerbe können nur in den Landesverbänden ausgeführt werden, für die sie genehmigt sind. Ebenfalls kann eine Bedürfnis von für diese Wettbewerbe benötigten Waffen nur den Sportlerinnen und Sportlern bescheinigt werden, die auch Mitglied in dem Landesverband sind, für den diese Wettbewerbe genehmigt sind.Liste B des Deutschen Schützenbundes genehmigt

Mit Bescheid vom 01.10.2014 hat das Bundesverwaltungsamt die Liste B, in der die zur Bundessportordnung abweichenden Disziplinen der Landesverbände aufgeführt sind, genehmigt.

Nach dem bis ins Frühjahr diesen Jahres anhängigen Rechtsstreit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Deutschen Schützenbund, in dem das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass das Bundesverwaltungsamt die Wettbewerbe der Landesverbände nicht "mangels öffentlichen Interesses" ablehnen durfte, sind nun alle bisher eingereichten Wettbewerbe der Landesverbände in die Liste B eingearbeitet.

Die Wettbewerbe können nur in den Landesverbänden ausgeführt werden, für die sie genehmigt sind. Ebenfalls kann eine Bedürfnis von für diese Wettbewerbe benötigten Waffen nur den Sportlerinnen und Sportlern bescheinigt werden, die auch Mitglied in dem Landesverband sind, für den diese Wettbewerbe genehmigt sind.

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