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Selbstverteidigung: Gaspistole als Helfer in der Not: 19-Jähriger wird freigesprochen


Jägermeister

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Stefan G. befand sich "eindeutig in einer Notwehrlage", als er am 20. März 2014 im City-Center seine Gaspistole aus der Jackentasche gezogen und einen Schuss abgefeuert hat. Zu diesem Ergebnis war am Donnerstag das Landgericht gekommen, vor der sich der 19-jährige Landshuter unter anderem wegen versuchten Totschlags zu verantworten hatte. Hinter Gitter muss er trotzdem: Von der ursprünglichen Anklage waren übriggeblieben ein Verstoß gegen das Waffengesetz, ein schwerer Raub und ein Wohnungseinbruchdiebstahl, wofür er nach dem Jugendstrafrecht und unter Einbeziehung eines früheren Urteils zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt wurde.
Gaspistole als Helfer in der Not: 19-Jähriger wird freigesprochen - idowa mediendienste
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