Jägermeister Posted November 5, 2014 at 08:19 AM Share Posted November 5, 2014 at 08:19 AM Rund 900 Waffenbesitzer gibt es in Rosenheim. Ein 71-jähriger Sportschütze gehört jetzt nicht mehr dazu. Er musste seine drei Waffen - eine Pistole, einen Revolver, ein Gewehr - abgeben. Grund: Der Verfassungsschutz rechnete den NPD-Sympathisanten der rechtsextremen Szene zu. Der Rosenheimer bestritt dies, klagte gegen den Bescheid der Stadt - allerdings ohne Erfolg. Seit ein paar Tagen hat das Urteil des Verwaltungsgerichts München Rechtskraft. Waffen in schlechten Händen | Rosenheim Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted November 5, 2014 at 09:42 AM Share Posted November 5, 2014 at 09:42 AM Laut VG ist obergerichtlich geklärt, dass Ex-Mitglieder einer wegen festgestellter Verfassungswidrigkeit aufgelösten Partei regelmäßig als waffenrechtlich unzuverlässig gelten. Wegen der fehlenden Distanz der NPD zum Nationalsozialismus, ihres biologistischen Volksverständnisses und ihrer feindseligen Haltung gegenüber der europäischen Einigung (siehe Kasten) spreche alles dafür, dass der Entzug von Waffen auch bei NPD-Anhängern rechtmäßig ist. Sind AfD und CDU/CSU Anhänger auch gefährdet? Dort gibt es alldas ja auch. Obn das nun Positionen zur Wehrmacht sind, eine Verwahrung gegen Fremdzuströme und eine Euro/Europakritische Haltung findet man dort auch ohne lang zu suchen. Ich hätte die Begründung sauberer gefunden, wenn ein NPD Verbot bestünde. Dies konnte durch das BVerfG bislang nicht bestätigt werden. So bleibt zu diesem Satz doch ein merkwürdiger Beigeschmack. Da er aber nach eigenem Bekunden das immer bemühte "kämpferische Element" gegen die FDGO selbst beitrug, ist das Urteil zu verkraften. Dazu gab es m.K.n. zwar auch ein höhere Stufe als die bloße Androhung, aber das ist eher strafrechtlich relevant. Für die Zuverlässigkeit könnte diese geringere Stufe ausreichend sein. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
johann Posted November 5, 2014 at 10:18 AM Share Posted November 5, 2014 at 10:18 AM Da er aber nach eigenem Bekunden das immer bemühte "kämpferische Element" gegen die FDGO selbst beitrug, ist das Urteil zu verkraften. Dazu gab es m.K.n. zwar auch ein höhere Stufe als die bloße Androhung, aber das ist eher strafrechtlich relevant. Für die Zuverlässigkeit könnte diese geringere Stufe ausreichend sein. Diese Feinheiten werden halt in der allgemeinen Diskussion leicht übersehen, oder doch absichtlich unterschlagen. Johann Link to comment Share on other sites More sharing options...
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