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Wegen Fleisch-Hehlerei verurteilt: Wirt soll Waffen abgeben


Jägermeister

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Vor Jahren verkaufte ein Gastwirt aus dem Landkreis gestohlenes Fleisch. Das hat nun späte Folgen für ihn auf einem ganz anderen Gebiet.

Weil er gestohlenes Fleisch weiterverkauft hatte, wurde ein Gastwirt aus dem nördlichen Wittelsbacher Land vor drei Jahren wegen Hehlerei verurteilt. Nun droht ihm deshalb weiterer Ärger auf einem ganz anderen Gebiet.

http://www.augsburger-allgemeine.de/aichach/Wegen-Fleisch-Hehlerei-verurteilt-Wirt-soll-Waffen-abgeben-id31986382.html
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Es ist weit weg, aber da muss man bei der Verurteilung drauf achten. 50 Tagessaätze a 40 € wären manchmal auch verhandelbar.

Na ja, verhandelbar ist im Basar Alles und wie es immer öfter zumindest scheint, auch im Rechtswesen offenbar Vieles.

Vom Grundsatz her geht Dein Beispiel aber nicht.

Die Tagessätze sind der Strafrahmen, dieser orientiert sich an Tat und Schuld.

Die Höhe der Tagessätze orientiert sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Täters,

ist sozusagen die Sozialkomponente.

Der Tagessatz steht als Pendant für einen Tag Freiheitsstrafe.

Damit würde bei Deinem Beispiel die Strafe zumindest de jure um fast die Hälfte gesenkt, obwohl die Geldsumme höher wäre.

Das dürfte schwierig sein !

Aber ich gebe Dir Recht, ein Anwalt mit entsprechenden Fähigkeiten könnte vielleicht doch das "Toyota Prinzip" erreichen :brille:

Wenn man sieht, was bei diesem Formel Eins Menschen mit viel Geld so alles möglich war, scheint einem nichts mehr unmöglich:whistling:

GP

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Aber ich gebe Dir Recht, ein Anwalt mit entsprechenden Fähigkeiten könnte vielleicht doch das "Toyota Prinzip" erreichen :brille:

Wenn man sieht, was bei diesem Formel Eins Menschen mit viel Geld so alles möglich war, scheint einem nichts mehr unmöglich:whistling:

Nur stellt sich dann die Frage ob dann die wesentlich höhere Geldauflage für eine Einstellung des Verfahrens aufgebracht werden kann.

Johann

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Stimmt so nicht ganz. Die Tagessätze ergeben die Gesamtsumme

Sicher, das bestreitet ja niemand, aber immer abhängig von der Höhe der TS.

Bleibt die Gesamtsumme unverändert, kann man durchaus aushandeln, den Tagessatz monetär zu erhöhen, um insgesamt weniger Tagessätze auf der Uhr zu haben.

Nein !

Es geht in erster Linie um den Strafrahmen und nicht um die Höhe der Geldsumme.

Deshalb ist diese, da immer variabel und vom Einkommen beeinflußt, im Vergleich zur Anzahl der Tagessätze nachrangig.

Ginge es, bei gleicher Tat und Schuld um die Gesamtsumme, dann müßte der Millionär nur einen Bruchteil der Tagessätze bekommen

und das sieht das Gesetz eben nicht vor.

Das ist eigentlich einleuchtend und sogar logisch :rolleyes:

GP

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