Jägermeister Posted November 15, 2014 at 05:16 PM Share Posted November 15, 2014 at 05:16 PM Ludwigshafen - Ein unbekannter Mann holt kurz eine Schusswaffe aus seiner Stofftasche und läuft dann einfach weiter. Was hat er damit vor? Ein aufmersamer Passant machte am Mittwoch eine merkwürdige Beobachtung: Er sah einen unbekannten Mann, der am Berliner Platz aus seiner Stofftasche kurz eine Schusswaffe rausholte, sie dann wieder einsteckte und einfach weiter lief.http://www.mannheim24.de/region/ludwighafen-unbekannter-mann-holt-eine-schusswaffe-raus-steckt-wieder-laeuft-weiter-4446784.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted November 15, 2014 at 05:34 PM Share Posted November 15, 2014 at 05:34 PM Der Neusprechausdruck "Non-Event" kann doch manchmal sooo zutreffend sein! 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted November 15, 2014 at 06:24 PM Share Posted November 15, 2014 at 06:24 PM ich frage mich, wie viele Kuffnucken gerade in Ludwigshafen und Mannheim irgendwelche Piffen einstecken haben. Die haben dann meistens einen etwas dunkleren Taint, gerne Schnauzer und ihre Frauen tragen Kopftuch oder Burka. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 15, 2014 at 11:18 PM Share Posted November 15, 2014 at 11:18 PM Oder es war nur ein Spielzeug aus Plastik. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 16, 2014 at 06:00 AM Author Share Posted November 16, 2014 at 06:00 AM Deshalb brachten die Beamten den Mann zu Boden und fesselten ihn. Hierbei fiel die ominöse Stofftasche runter, in der die Beamten letztlich einen geladenen Schreckschussrevolver fanden. Der alkoholisierte 55-Jährige aus Ludwigshafen wurde durchsucht. Er führte den so genannten „Kleinen Waffenschein“ mit sich. Die Schusswaffe und der Waffenschein wurden sichergestellt. Eine Erklärung für sein Verhalten, konnte der Mann jedoch nicht abgeben. Nix Plastik. Link to comment Share on other sites More sharing options...
EagleTom04 Posted November 16, 2014 at 06:45 AM Share Posted November 16, 2014 at 06:45 AM ich frage mich, wie viele Kuffnucken gerade in Ludwigshafen und Mannheim irgendwelche Piffen einstecken haben. Die haben dann meistens einen etwas dunkleren Taint, gerne Schnauzer und ihre Frauen tragen Kopftuch oder Burka. Das ist aber wegen der KÜLTÜR!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted November 16, 2014 at 08:17 AM Share Posted November 16, 2014 at 08:17 AM "Dennoch droht im eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit." Welchen Paragraph wollen die denn da nehmen ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 16, 2014 at 08:22 AM Author Share Posted November 16, 2014 at 08:22 AM Der alkoholisierte 55-Jährige... Der kriegt nur darum einen übergebraten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted November 16, 2014 at 08:26 AM Share Posted November 16, 2014 at 08:26 AM Ääächt jetzt? Da bin ich aber froh, dass der von der Strasse ist.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted November 16, 2014 at 08:39 AM Share Posted November 16, 2014 at 08:39 AM Der kriegt nur darum einen übergebraten. Ich finde im Waffengesetz komischerweise keinen Paragraphen zum Gühren einer Gaspuffe unter Alkoholeinfluss. Hilft mir mal jemand ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted November 16, 2014 at 08:41 AM Share Posted November 16, 2014 at 08:41 AM potentiell wird man ihm die persönliche Eignung aberkennen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted November 16, 2014 at 08:48 AM Share Posted November 16, 2014 at 08:48 AM Ja. Und durch das Zeigen der Waffe irgendeine abstrakte Gefahr für die öffentliche Ordnung. §118 OWiG könnte sich anbieten. Ich finde das auch in Ordnung. Wer draussen mit ner Waffe rumspielen muss, kriegt was auf die Pfoten. Es beruhigt nicht gerade. Es ist eben nicht erkennbar, ob das ein SRS ist oder nicht. Bei Kindern und entsprechendem Verhalten kann man hingegen davon ausgehen, dass es zunächst Spielzeug ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted November 16, 2014 at 09:09 AM Share Posted November 16, 2014 at 09:09 AM naja, der arabische Diplomatenbengel aus meinem damaligen Gymnasium hatte immer einen scharfen .357er mit in der Schule. Ist allerdings inzwischen gut 30 Jahre her. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted November 16, 2014 at 09:43 AM Share Posted November 16, 2014 at 09:43 AM War aber bestimmt nicht erlauibt, oder? Hätte man anzeigen können. Dann hätte man schauen können, was dem Diplomatenbengel erklärt wird. Ich folge aber einem alten Grundsatz: Keine Gleichheit im Unrecht. Nur weil es Straftäter gibt, dürfen andere nun nicht Straftaten begehen. Weil es Mörder gibt, dürfen andere nicht ebenfalls morden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted November 16, 2014 at 10:09 AM Share Posted November 16, 2014 at 10:09 AM Ein guter Anwalt hebelt das aus wie nix. Kommt auch darauf an was er tatsaechlich gemacht hat. Nur kurz rausgenommen und wieder reingesteckt oder rumgefuchtelt? Wundert mich, dass es ueberhaupt wem aufgefallen ist. Wird sich der aber wahrscheinlich nicht leisten koennen. Anderes via PN. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 16, 2014 at 10:29 AM Author Share Posted November 16, 2014 at 10:29 AM Und wenn er den Gaser die ganze Zeit offen in der Hand gehalten hätte -> vollkommen scheißegal, weil erlaubt, da Inhaber des KWS. Der kriegt wegen Alkohol einen rübergebügelt. Das "Grundsatzurteil" hat ja der Bock-Jäger vor Kurzem gelegt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted November 16, 2014 at 02:14 PM Share Posted November 16, 2014 at 02:14 PM Ich stelle mir immer wieder mal vor, es hängt sich einer ein Steinschloßgewehr über die Schulter um damit durch die Fußgängerzone zu laufen Was genau wollte man dagegen eigentlich machen ? Das Führen von Waffen mit Funkenzündung ist erlaubt, das Dingens dürfte sogar geladen sein, ein kleiner Waffenschein ist dafür nicht nötig - oder sehe ich da irgend etwas falsch ? GP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 16, 2014 at 02:39 PM Author Share Posted November 16, 2014 at 02:39 PM Einen kleinen Waffenschein bekommt man ausschließlich und nur für sogenannte SSW- oder SRS-Waffen. Für nix Anderes! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Qnkel Posted November 16, 2014 at 04:55 PM Share Posted November 16, 2014 at 04:55 PM Den KWS brauchste für die Funkenbüchse nich. Geladen darf sie allerdings nicht sein, da Du Schwarzpulver nur auf dem Schießstand verladen darfst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 16, 2014 at 05:06 PM Author Share Posted November 16, 2014 at 05:06 PM Den KWS brauchste für die Funkenbüchse nicht. Den gibt es dafür auch nicht. Genauso wenig wie für Luftpüster. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Qnkel Posted November 16, 2014 at 05:08 PM Share Posted November 16, 2014 at 05:08 PM Für ne Funkenbüchse brauchst auch kein WS zum führen. Weiß nicht, warum Du jetzt Lüfter ansprichst, aber dafür benötigt man ein WS zum führen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 16, 2014 at 05:10 PM Author Share Posted November 16, 2014 at 05:10 PM Weil der Kleine Waffenschein NUR für Gasplempen ist und ihr den in völlig falschen Zusammenhängen permanent aufführt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted November 16, 2014 at 05:11 PM Share Posted November 16, 2014 at 05:11 PM die Zuverlässigkeits- und Gaga-Kriterien gelten aber auch für den. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Qnkel Posted November 16, 2014 at 05:13 PM Share Posted November 16, 2014 at 05:13 PM Weil der Kleine Waffenschein NUR für Gasplempen ist und ihr den in völlig falschen Zusammenhängen permanent aufführt. Ihr? Gatopardo hat den KWS angesprochen und dazu eine richtige Aussage gemacht - als Randbemerkung. Du meintest daraufhin gleich in Erklärungsnot zu geraten UND das Thema gleich noch um Luftwaffen zu erweitern... so zum Thema "falsche Zusammenhänge"... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 16, 2014 at 05:17 PM Author Share Posted November 16, 2014 at 05:17 PM Ich bin nicht in Erklärungsnot. Du könntest mir aber mal die rechtliche Grundlage für Deine Schwarzpulvertheorie nennen. Und übrigens habe ich nirgendwo die Luftwaffe angeführt. Die fällt auch unters KriegswaffKontrG und nicht unters WaffG. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now