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Dschihadisten in Deutschland: Ermittler finden Kalaschnikow bei Syrien-Rückkehrer


Mike57

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Eigentlich fahndeten hessische Ermittler nach einem Drogenhändler. Bei der Hausdurchsuchung entdeckten sie jedoch die Ausrüstung eines Dschihadisten...In Sicherheitskreisen gilt es als eine "Horrorvision", dass Islamisten in der Bundesrepublik über Waffen verfügen wie Walid D...:laugh:

http://www.spiegel.de/politik/ausland/dschihad-waffenfund-bei-deutschem-islamisten-nach-syrien-rueckkehr-a-1003267.html

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Solche Dinge wussten die Arschlöcher auch schon vorher. Siehe Bin Laden und seine Boten. Das kann man schlecht Snowden anlasten. Und in Mombasa haben die während des Terroraktes permanent mit dem Mobiltelefon sich Anweisungen von außerhalb des Landes geholt. Dank Liveberichterstattung im Fernsehen konnten die Anführer ihre Marionetten exakt lenken. Was ist nun schlimmer?

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Da es im mittleren Dienst (also der großen Masse) keine Karriere gibt, braucht man das auch nicht zu berücksichtigen.

Von Eingaben und Beschwerden wird rege Gebrauch gemacht. Der jährlich Bericht des Wehrbeauftragten legt dazu ausreichend Zeugnis ab. Man ist zudem recht klagefreudig, wie man in der Verbandszeitung nachlesen kann. Das "Stillhalten" ist damit schlecht erkennbar.

Ansonsten hilft ein Blick ins Soldatengesetz:

"§ 11 Gehorsam

(1) Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist; die irrige Annahme, es handele sich um einen solchen Befehl, befreit den Soldaten nur dann von der Verantwortung, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den ihm bekannten Umständen nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den Befehl zu wehren.

(2) Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird."

Zudem sind Vorgesetzte entsprechend gebunden

"

§ 10 Pflichten des Vorgesetzten

(1) Der Vorgesetzte soll in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben.

(2) Er hat die Pflicht zur Dienstaufsicht und ist für die Disziplin seiner Untergebenen verantwortlich.

(3) Er hat für seine Untergebenen zu sorgen.

(4) Er darf Befehle nur zu dienstlichen Zwecken und nur unter Beachtung der Regeln des Völkerrechts, der Gesetze und der Dienstvorschriften erteilen.

Das Soldatengesetz ist kein internes Regelwerk, sondern ein echtes Gesetz. http://www.gesetze-im-internet.de/sg/index.html#BJNR001140956BJNE002303310

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Da es im mittleren Dienst (also der großen Masse) keine Karriere gibt, braucht man das auch nicht zu berücksichtigen.

Von Eingaben und Beschwerden wird rege Gebrauch gemacht. Der jährlich Bericht des Wehrbeauftragten legt dazu ausreichend Zeugnis ab. Man ist zudem recht klagefreudig, wie man in der Verbandszeitung nachlesen kann. Das "Stillhalten" ist damit schlecht erkennbar.

Ansonsten hilft ein Blick ins Soldatengesetz:

"§ 11 Gehorsam

(1) Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist; die irrige Annahme, es handele sich um einen solchen Befehl, befreit den Soldaten nur dann von der Verantwortung, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den ihm bekannten Umständen nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den Befehl zu wehren.

(2) Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird."

Zudem sind Vorgesetzte entsprechend gebunden

"

§ 10 Pflichten des Vorgesetzten

(1) Der Vorgesetzte soll in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben.

(2) Er hat die Pflicht zur Dienstaufsicht und ist für die Disziplin seiner Untergebenen verantwortlich.

(3) Er hat für seine Untergebenen zu sorgen.

(4) Er darf Befehle nur zu dienstlichen Zwecken und nur unter Beachtung der Regeln des Völkerrechts, der Gesetze und der Dienstvorschriften erteilen.

Das Soldatengesetz ist kein internes Regelwerk, sondern ein echtes Gesetz. http://www.gesetze-im-internet.de/sg/index.html#BJNR001140956BJNE002303310

In einem "richtigen" Krieg (nicht einem Kleinkrieg wie Afghanistan), so à la WK I, II, III geht das ganze Juristendeutsch sehr schnell den Bach hinunter. Egal ob bei uns oder irgendeinem anderen Kombattanten.

GRUß

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Zurück zum eigentlichen Thema und einem artverwandten Vorfall:

http://www.ffh.de/news-service/ffh-nachrichten/nController/News/nAction/show/nCategory/rheinmain/nId/50641/nItem/islamistin-wollte-bei-rueckkehr-sprengsatz-mitnehmen.html

Wird ja immer bunter hier. Aber "bunt" propagieren die Grünen ja schon lange genug......

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