karaya Posted April 25, 2005 at 05:21 PM Share Posted April 25, 2005 at 05:21 PM Nachdem in einem anderen Thread http://www.gunboard.de/gb3/viewtopic.php?t=4489&start=45 die Frage aufgekommen war, wie sog. Kleinschrotpatronen einzuordnen sind, hier nochmal das Ergebnis meiner Nachforschungen: Kleinschrotpatronen sind definitiv verbotene Gegenstände gem. der Anlage 2 zu §2 Abs. 2-4 WaffG, Abschnitt 1 Nr. 1.5.6. Unter die zitierte Vorschrift fällt: "Kleinschrotmunition, die in [Patronen]Lagern nach Tabelle 5 der Maßtafeln mit einem Durchmesser (P1) bis 12,5mm geladen werden kann" Wie und wo P1 gemessen wird, ergibt sich aus der untenstehenden Grafik. Die Werte für P1 für verschiedene Kaliber unterstelle ich mal als bekannt, nachdem das Einscannen der endlosen Tabellen ziemlich mühsam ist Der Kommentar Apel/Bushart WaffR, 2.Band, 3. Auflage meint dazu: "Nr. 1.5.6 entspricht §17 Abs. 2 Nr.3 der 3. WaffV, stellt allerdings nicht mehr auf die Eignung ab, in erlaubnisfreien Waffen verschossen zu werden, sondern auf die Maße für das Patronen- oder Kartuschenlager. Das Ziel ist identisch: Es soll verhindert werden, daß zumindest teilweise erlaubnisfreie Waffen legal mit Kleinschrot geladen und damit "scharf" gemacht werden können." Aus dem oben Dargestellten ergibt sich eindeutig, daß sämtliche der diskutierten "Kleinschrotpatronen" bis einschließlich .45 ACP verbotene Gegenstände sind, weil P1 kleiner als 12,5 mm ist. Eine "Kleinschrotpatrone" im Kaliber .50 AE wäre dagegen wohl erlaubt, analog alle in .50er Revolverkalibern und darüber. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted April 25, 2005 at 06:06 PM Share Posted April 25, 2005 at 06:06 PM "Kleinschrotmunition, die in [Patronen]Lagern nach Tabelle 5 der Maßtafeln mit einem Durchmesser (P1) bis 12,5mm geladen werden kann" Im Prinzip ja! ABER die Tabelle 5 erfasst nur Patronenlager von Gasern und Schreckschußwaffen. In solche Lager läßt sich keine Schrotmunition in den Kalibern 9mm, .38/.357, .45ACP usw laden. Außerdem würden zahlreiche Händler in D dann verbotene Gegenstände verkaufen. Schrotpatronen in den o.g. Kalibern gibt es definitiv im Handel. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted April 25, 2005 at 06:15 PM Author Share Posted April 25, 2005 at 06:15 PM ABER die Tabelle 5 erfasst nur Patronenlager von Gasern und Schreckschußwaffen. In solche Lager läßt sich keine Schrotmunition in den Kalibern 9mm, .38/.357, .45ACP usw laden. Kann sein, daß Du recht hast. In meiner Ausgabe des Steindorf hört die Nummerierung der Tabellen ausgerechnet bei 4 auf. 9 mm Flobert-Schrot und .22 Schrot falllen aber auf jeden Fall darunter würde ich sagen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted April 25, 2005 at 06:16 PM Share Posted April 25, 2005 at 06:16 PM Guckst Du auch hier: http://www.topguns-berlin.de/munition/kleinkaliber.html Ganz nach unten scrollen! Sogar .22-er Schrot ist nach wie vor erhältlich. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted April 25, 2005 at 06:17 PM Share Posted April 25, 2005 at 06:17 PM Die andere Frage ist halt, wer kauft schon so einen Mumpitz wie .22-er Schrot?!? :mrgreen: GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted April 25, 2005 at 06:20 PM Author Share Posted April 25, 2005 at 06:20 PM .22 Schrot ist doch wohl in jedem Fall in Patronenlager des Kalibers .22 lang Knall zu laden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted April 25, 2005 at 06:29 PM Share Posted April 25, 2005 at 06:29 PM Aber aus irgendeinem Grund scheint das Zeug in D nach wie vor ganz legal verkauft zu werden. Sonst hätten sie den Triebel und andere schon längst drangekriegt. :?: GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted April 25, 2005 at 06:34 PM Author Share Posted April 25, 2005 at 06:34 PM Aber aus irgendeinem Grund scheint das Zeug in D nach wie vor ganz legal verkauft zu werden. Sonst hätten sie den Triebel und andere schon längst drangekriegt. Das ist doch völlig exotisch. Ich habe noch nie gesehen, daß darüber diskutiert wurde. Bei der Frage ob sich die Mun in die Lager laden läßt, kommt es auch nicht darauf an, ob die Waffe auseinanderfliegt. Deswegen glaube ich auch, daß .45 ACP, .38 Special etc. erfasst sind. Der Witz ist, daß man den Text wie folgt geändert hat: Im alten WaffG und der 3.WaffV war die Rede davon, ob die Patronen "zum Verfeuern aus erlaubnisfreien Waffen geeignet" sind. Jetzt geht es nur noch darum, ob man sie in die Lager von erlaubnisfreien Waffen stopfen kann. Und das wird bei vielen der Fall sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
hemo Posted April 27, 2005 at 07:14 AM Share Posted April 27, 2005 at 07:14 AM Jetzt haste mich verwirrt. Bevor ich in die Problematik einsteige, verrate mir jetzt mal jemand, ob .22 Schrot nun verboten ist. Früher war die Mun für Sportschützen interessant, weil es Randfeuerschrot (kleinen 9mm)war, mit dem man auf seinem Grundstück schießen durfte. hemo (mit Dank für die Aufnahme in diesen erlauchten Kreis) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted April 27, 2005 at 07:37 AM Share Posted April 27, 2005 at 07:37 AM Wie gesagt: Einige Händler in D verkaufen nach wie vor Schrotpatronen in Faustfeuerwaffenkalibern. Siehe obige Links. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die ALLESAMT illegale Ware verhökern! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
hemo Posted April 27, 2005 at 07:45 AM Share Posted April 27, 2005 at 07:45 AM Da muß man natürlich unterscheiden, für wen sie verboten sind. Für Sportschützen wahrscheinlich, weil es keine Regeln gibt, oder eine Sportordnung, nach der Schießen mit Randschroten erlaubt ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted April 27, 2005 at 08:17 AM Share Posted April 27, 2005 at 08:17 AM Da muß man natürlich unterscheiden, für wen sie verboten sind. Für Sportschützen wahrscheinlich, weil es keine Regeln gibt, oder eine Sportordnung, nach der Schießen mit Randschroten erlaubt ist. Wie Radio Erevan zu sagen pflegt: Im Prinzip ja. Man könnte mittels Adapterpatrone Kleinschrot aus Flinten verschießen, die lt. BDS-Sportordnung (z.B. IPSC Flinte oder Wurfscheibe) zugelassen sind. Aber es macht wirklich keinen Sinn. Link to comment Share on other sites More sharing options...
hemo Posted April 27, 2005 at 08:37 AM Share Posted April 27, 2005 at 08:37 AM Der war lustig Link to comment Share on other sites More sharing options...
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