Hollowpoint Posted February 5, 2015 at 12:03 PM Share Posted February 5, 2015 at 12:03 PM perfekte Beherrschung der fäkalischen Sprache! Tja.............klassische Bildung halt! :mrgreen: GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
johann Posted April 24, 2015 at 06:57 AM Share Posted April 24, 2015 at 06:57 AM Heute beginnt die Hauptverhandlung, die Berichterstattung im öffentlich rechtlichen TV erstaunlich zurückhaltend, es wird auch schon darauf hingewiesen dass es mit dem Orden vermutlich nichts wird. Johann Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted April 24, 2015 at 07:12 AM Share Posted April 24, 2015 at 07:12 AM Im hessischen Rotfunk wird immer wieder gesagt, dass der "beinahe Intensivtäter" sie so feste zugeschlagen hat, dass daran starb. Hier arbeitet man also noch am Orden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted April 24, 2015 at 07:17 AM Share Posted April 24, 2015 at 07:17 AM Der Orden für das Opfer ist doch eh nichts wert, besser wäre wenn nicht schon wieder Entschuldigungen für den Täter gesucht werden würden (schwere Kindheit...) Ich prophezeie mal max. 3 Jahre Haft, eher 2 Jahre und Bewährung! Bei mir wäre Alkohol strafverschärfend und der bekäme Lebenslang ohne Chance auf Entlassung und wahlweise auf eigenem Wunsch die Giftspritze, nachdem bisherige Strafen scheinbar nichts gebracht haben Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted April 24, 2015 at 08:21 AM Share Posted April 24, 2015 at 08:21 AM Der Orden für das Opfer ist doch eh nichts wert, besser wäre wenn nicht schon wieder Entschuldigungen für den Täter gesucht werden würden (schwere Kindheit...) Ich prophezeie mal max. 3 Jahre Haft, eher 2 Jahre und Bewährung! Bei mir wäre Alkohol strafverschärfend und der bekäme Lebenslang ohne Chance auf Entlassung und wahlweise auf eigenem Wunsch die Giftspritze, nachdem bisherige Strafen scheinbar nichts gebracht haben Es wäre eigentlich ein Ansatz, den sogenannten Wiederholern oder Intensigvtätern den Alkohol komplett zu verbieten und DANN im Wiederholungsfall tatsöchlich strafverschärfend anzurechnen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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