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Antrag 2.te Großkaliber Kurzwaffe beim DSB


megashooter

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Hallo Leute,

eine Vereinskameradin hat vor ca. 4-6 Wochen einen Antrag auf eine 2.te

Großkaliber Kurzwaffe im Kal. 9mm para gestellt. Sie ist bereits im Besitz

einer Waffe im Kal. 9 para.

Die Befürwortung wurde mit der Begründung vom DSB abgelehnt, daß

ohne den Nachweis der Teilnahme an Wettkämpfen des DSB eine Befür-

wortung der gelichkalibrigen Waffe nicht möglich sei.

Kann denn das sein, lt. Waffengesetz stehen ih doch zwei Großkaliber-

kurzwaffen (Kontingent) zu ???

Lösung des Problemes:

Sie soll eine Waffe im Kaliber. 40S&W beantragen und nach dem Eintrag einfach einen Wechsellauf in 9mm kaufen und gut ist.

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Sie soll eine Waffe im Kaliber. 40S&W beantragen und nach dem Eintrag einfach einen Wechsellauf in 9mm kaufen und gut ist.

Wird bei DSB etwas schwierig, die .40S&W ist in der SpO nicht vorgesehen.

2.53 9mmLuger, 2.55 .357Mag., 2.58 .44Mag. und 2.59 .45ACP. Die Ziffern dazwischen waren mal mit diversen anderen Kalibern belegt, wurden aber mittlerweile wohl aus dem Programm genommen.

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Wird bei DSB etwas schwierig, die .40S&W ist in der SpO nicht vorgesehen.

2.53 9mmLuger, 2.55 .357Mag., 2.58 .44Mag. und 2.59 .45ACP. Die Ziffern dazwischen waren mal mit diversen anderen Kalibern belegt, wurden aber mittlerweile wohl aus dem Programm genommen.

Das wusste ich nicht :shock:

2. Lösungsvorschlag:

Wechsel oder Eintritt in einen Verband (z.B. kompletter Verein), wo das möglich ist.

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