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Überfall auf Supermarkt in Hannover: Mutiger Kunde von Räuber erschossen


gbadmin

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Unbewaffnet gegen bewaffnet........das endet meistens ungut.

Da muss ich Hollow uneingeschränkt beipflichten, ist ja nicht jeder Chuck Norris und Nein es läuft meistens eben nicht wie im Film gut ab. Eine Konfrontation endet eben im RL sonst oftmals :rip: ab. Für ein paar Euros sein Leben aufs Spiel zu setzen und allenfalls dabei zu sterben, lohnt sich wirklich nicht.

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Zivilcourage wie verlangt?

Also mir fielen dazu spontan eher ein paar andere Begriffe ein.... :brille:

Im Artikel steht ja genau drin, was die Polizei, also der für solche Vorkommnisse zuständige Teil des Staates, erwartet und verlangt.

Was nur, so frage ich mich, bringt einen denkenden Menschen dazu, sich unbewaffnet mit einem Bewaffneten anzulegen, nur um fremder Unternehmen (vermutlich gut) versichertes Geld zu retten ?

Ich hoffe, nie in solche Situation zu kommen, denn es herrscht nun mal in einem Staat, der das Gewaltmonopol beansprucht und dem zivilen Bürger

kein Tragen von Waffen erlaubt,,

in derartiger Situation keine Chancengleichheit, also somit auch keinerlei reale Möglichkeit oder gar Verpflichtung, aktiv etwas zu unternehmen.

GP

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Also mir fielen dazu spontan eher ein paar andere Begriffe ein.... :brille:

Im Artikel steht ja genau drin, was die Polizei, also der für solche Vorkommnisse zuständige Teil des Staates, erwartet und verlangt.

Was nur, so frage ich mich, bringt einen denkenden Menschen dazu, sich unbewaffnet mit einem Bewaffneten anzulegen, nur um fremder Unternehmen (vermutlich gut) versichertes Geld zu retten ?

Ich hoffe, nie in solche Situation zu kommen, denn es herrscht nun mal in einem Staat, der das Gewaltmonopol beansprucht und dem zivilen Bürger

kein Tragen von Waffen erlaubt,,

in derartiger Situation keine Chancengleichheit, also somit auch keinerlei reale Möglichkeit oder gar Verpflichtung, aktiv etwas zu unternehmen.

GP

Was den letzten Absatz anbelangt, bin ich voll bei dir.

Zu dem davor: Wie waere es mit Den bekannten "allgemein begreiflichen Gefuehlbewegungen"? Auf gut deutsch zB Wut. Ueblicherweise ein schlechter Ratgeber soll aber vorkommen.

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Falls der Täter gefasst wird, ist er noch nicht mal wegen Mord dran. Da der Zivilcouragierte angegriffen hatte, wird der Räuber allenfalls wegen Totschlag verurteilt oder gar nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

AUA !!!!

§ 211 StGB - Absatz 2

(2) Mörder ist, wer

  • aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

  • heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

  • um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Sorry, aber wer den Zeugen einer Straftat tötet ist ein Mörder - ohne wenn und aber !

DeSüWe

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Dann macht der Verwirrung, Furcht, Schrecken, Panik geltend und beruft sich auf Notwehr wegen Angst um sein Leben und dann klappt das schon mit dem Totschlag.

Es dürfte eigentlich bekannt sein, dass man sich bei rechtmäßigen Maßnahmen nicht auf Notwehr berufen kann. Nehmt es mir bitte nicht übel, ich möchte keinen hier zu nahe treten, aber entweder erfolgt hier ( und nicht nur hier in diesem Thread ) ein unüberlegtes posten - Hauptsache ich habe meinen Senf dazugegeben und provoziere damit ordentlich - oder aber es herrschen erschreckende Wissenslücken zu einem Thema was uns eigentlich alle angeht.

Danke für die Aufmerksamkeit

DeSüWe

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