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Zuverlässigkeit WBK / Jagdschein


Chris89

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Hallo liebes Forum,

Ich bin hier neu, werde mich aber noch gesondert vorstellen.

Ich habe die Suche benutzt aber nicht was wirklich passendes zu meinem Fall gefunden, da es ja auch immer speziell auf eine Person ausgelegt ist...

So nun zu meiner Frage:

Ich bin seit 6 Monaten in einem Schützenverein und schieße dort GK und KK und möchte nächstes Jahr eine WBK beantragen.

Zusätzlich möchte ich ab Mai 2015 auch einen Jahdschein machen, der Kurs dauert ca. 6 Monate.

Nun die Vorgeschichte zu meiner Frage:

Ich würde mit 16 zu 40 Sozialstunden verurteilt vor einem Gericht, weil wir im Wald Paintball gespielt haben.

Danach war nichts mehr keine Verurteilungen oder Anzeigen mehr davor auch nicht, war seit dem immer Gesetzeskonform und habe nichts mehr angestellt.

Nun bin ich 25 wenn es um Erteilung der WBK geht schon 26.

Kann mir das in meiner Jugend verhängten Strafe noch angelastet werden?

Vielen Dank schon mal für eure Beiträge.

Mfg Chris

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Hallo,

Vielen Dank für deine schnelle Antort Medizinmann.

Also einen Auszug aus dem Bundeszentralregister habe ich bei meinem Amtsgericht eingesehen dort steht nichts wegen Verurteilungen oder sonstwas drin.

Können die Behörden das noch sonst wo einsehen?

Wie meinst du das ist nicht rechtens, dürfte ich dagegen vorgehen?

Vielen Dank.

Gruß Chris

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Zur Not für 50€ den Kleinen Waffenschein beantragen.

:arab:hola amigo MC,

warum 50 € der Behörde im Rachen werfen?

1.-die UNTAT liegt fast 10 Jahre zurück.

2.-hola amigo Johann, der Eintrag besteht NICHT zu Unrecht, sondern wegen das Paintball spielen im Wald.

3. die Ablehnung der WBK durch den SB wäre das Unrecht wogegen er erfolgreich klagen könnte.

saludos de pancho lobo:bayer::drinks:

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Vielen Dank für die vielen und informativen Antworten :up:

Ich habe nochmal in meinen Akten zuhause nachgesehen:

Das Strafmaß war: 32 Sozialstunden und 500€ an eine Vogelschutzorganisation zu zahlen, kein 60 bzw. 90 Tagessätze.

Der SB darf mich also nach 5 Jahren nicht mehr "belangen" verstehe ich das richtig?

Sollte er es doch tuen kann ich Widerspruch einlegen? (Damit wird man sich keine Freunde auf dem Amt machen :blink: )

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Vielen Dank für die vielen und informativen Antworten :up:

Ich habe nochmal in meinen Akten zuhause nachgesehen:

Das Strafmaß war: 32 Sozialstunden und 500€ an eine Vogelschutzorganisation zu zahlen, kein 60 bzw. 90 Tagessätze.

Der SB darf mich also nach 5 Jahren nicht mehr "belangen" verstehe ich das richtig?

Sollte er es doch tuen kann ich Widerspruch einlegen? (Damit wird man sich keine Freunde auf dem Amt machen :blink: )

Das mit dem "sich keine Freunde auf dem Amt machen" ist die falsche Denke!

Wenn Du Widerspruch einlegst und ggf. gegen die Behörde klagst, ist das doch kein persönlicher Affront gegen die Behördenmitarbeiter, sondern ein Streit um die korrekte Rechtsanwendung.

Ich habe auch schon gegen meine Waffenrechtsbehörde geklagt und gewonnen

Trotzdem habe ich ein gutes Verhältnis zu meinen beiden SBinen.

GRUß

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Bevor man in solchem Fall an die Beantragung einer WBK herangeht, sollte man erst mal dafür Sorge tragen, eine einschlägige Rechtsschutzversicherung

hinter sich zu haben !

Also bei einer Mitgliedschaft im DSB Verein die Gruppenversicherung für 10,- Euro im Jahr abschließen, oder dem vdW beitreten, oder im BDS sein.

Egal wie, es ist immer hilfreich, bereits rechtzeitig VOR Eintritt der möglichen Probleme eine RV abgeschlossen zu haben, da kann es dann keine Einwände seitens der Versicherung geben

und

hinterher ist das für einen Waffenbesitzer heutzutage eigentlich auch schon ein Muß geworden.

GP

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Was soll das bringen?

Dir natürlich nichts, da Du ohnehin alles besser kannst und weißt.

Wenn man im Recht ist, braucht man es nicht und wenn man im Unrecht ist zahlt sie nicht.

So einfach ist die Welt in Deinen Augen.

Würden die es richtig blicken, wären Rechtsschutzversicherungen ja komplett überflüssig.

Also Millionen Dumme und EIN Schlauer in dieser Republik.

Fachlicher Beistand kostet Geld

und

selbstverständlich zahlt eine RV auch dann, wenn man im Verwaltungsrecht nicht gewinnt.

Ausschlußkriterium bei RV ist vorsätzliche Tat im Strafrecht.

Also mach Du, was Du willst,

aber

zerrede nicht Tipps die ein Anfänger vielleicht gut brauchen kann !

GP

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Ja, aber erst nachher. Und die Gerichtskosten auch. Manche schreckt das ab bzw. sie können das finanziell nicht aufwenden. Wenn man dann schon einmal einen versierten Anwalt kostenfrei befragen kann, hilft das schon ganz erheblich, die eigene Sichtweise auf Richtigkeit taxieren und die Chancen bei Beschreitung des Klageweges einschätzen zu können.

Auch die Beratung seitens des Anwalts zu nebensächlichen Themen wie Prozesskostenbeihilfe und deren Beantragungswegen ist nicht zu unterschätzen. Dafür sind die nämlich auch da.

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Ich bin kein Versicherungsfachmann und auch kein Rechtsexperte, kann diese Dinge also im Detail nicht erklären,

aber wer wegen ZEHN Euro im Jahr einen Gedanken über die eventuelle Notwendigkeit einer RV verschwendet -

der soll es gerne bleiben lassen

Kleines Zusatzbeispiel:

Meinen letzten Rechtsstreit habe ich mit Glanz und Gloria gewonnen !

Eine Woche später hat der Verlierer den Offenbarungseid abgelegt,

Zukunftsprognose i.S. pfändbares Einkommen wie ich später gehört habe "hoffnungslos".

Jetzt frage ich mich, wer mir meine Kosten in diesem konkreten Fall bezahlt hätte ?

Dank RV weiß ich nicht mal, wie viel Kosten tatsächlich angefallen sind, ich habe davon jedenfalls keinen Cent bezahlt.

GP

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Eine Rechtsschutzversicherung ist ohne Zweifel dringend anzuraten. Die Empfehlung diese für diesen Sachverhalt vorher unbedingt abzuschließen ist es nicht. Das ist eine binäre Angelegenheit.

Gatopardo

Bevor man in solchem Fall an die Beantragung einer WBK herangeht, sollte man erst mal dafür Sorge tragen, eine einschlägige Rechtsschutzversicherung hinter sich zu haben !

Die an anderer Stelle genannte Zahlung wenn man Unrecht hat (Qnkel), muss ganz dringend hinterfragt werden.

Dann muss man ebenfalls prüfen welche Rechtsschutzversicherung man abschließt. Einige schließen Vorsatztaten grundsätzlich aus. Das betrifft die meisten Fälle bei Verstößen gegen das WaffG, auch bei WaffR-RV.

Wenn ich zwei empfehlen würde, wäre das die ÖRAG in Verbindung mit der Mitgliedschaft im FWR (unschlagbar) und grundsätzlich den BDS als Verband mit der ebenfalls bereits im Mitgliedsbeitrag enthaltenen RV.

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