john henry Posted December 7, 2014 at 11:57 AM Share Posted December 7, 2014 at 11:57 AM http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/bei_zivilcourage_droht_der_staatsanwalt paßt doch ins Bild. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted December 7, 2014 at 12:07 PM Share Posted December 7, 2014 at 12:07 PM http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/bei_zivilcourage_droht_der_staatsanwalt paßt doch ins Bild. Sag ich doch........ Das wird sich erst ändern, wenn Rot/Blutrot/Grün in D nix mehr zu sagen hat. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted December 7, 2014 at 12:16 PM Share Posted December 7, 2014 at 12:16 PM http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/bei_zivilcourage_droht_der_staatsanwalt paßt doch ins Bild. Leute - die Staatsanwaltschaft "E R M I T T E L T". Was soll sie tun, wenn die Anzeige wegen Körperverletzung eingegangen ist? Kritisch würde es werden, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt und der Helfer dann auch noch von einem 68er-Richter verurteilt würde. Aber davon, wie es weitergegangen ist, werden wir wahrscheinlich nichts lesen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted December 7, 2014 at 12:27 PM Share Posted December 7, 2014 at 12:27 PM Zum 110ten Mal: Als Beschuldigter geniest man im Verfahren Vorteile, die ein Zeuge nicht hat. Allerdings wuerde ich in diesem Fall erwarten, dass der StA blitzschnell niederlegt. Beim 15jaehrigen hat es ja sowieso keinen Sinn das Verfahrwn gegen den Nothelfer zu eroeffnen und dann dem Fruechtchen noch die falsche Beschuldigung reinzuwuergen. Etwas verwundert mich, dass die Polizei den kleinen Scheisser nicht einfach ausgelacht hat, statt die Anzeige aufzunehmen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
johann Posted December 7, 2014 at 12:41 PM Share Posted December 7, 2014 at 12:41 PM Etwas verwundert mich, dass die Polizei den kleinen Scheisser nicht einfach ausgelacht hat, statt die Anzeige aufzunehmen. Könnte der § 258 a StGB ein Grund sein? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted December 7, 2014 at 12:53 PM Share Posted December 7, 2014 at 12:53 PM Durchaus, wenn der Beamte nicht weiss, wie man protokolliert.... Es soll jemand schon Taeter ins Krankenhaus geschickt haben und trotzdem immer nur als Zeuge vor Gericht gewesen sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DeSüWe Posted December 7, 2014 at 12:58 PM Share Posted December 7, 2014 at 12:58 PM Beim 15jaehrigen hat es ja sowieso keinen Sinn das Verfahrwn gegen den Nothelfer zu eroeffnen und dann dem Fruechtchen noch die falsche Beschuldigung reinzuwuergen. Warum ? Falsche Verdächtigung - dann ist das Früchtchen dabei und Strafmündigkeit ist gegeben. Ein paar Stunden und eine weitere Kerbe sind ihm sicher. Die Beweisführung dürfte problemlos sein, auxch wenn sich die ursprünglich angegriffene junge Frau nicht mher ausfindig machen läßt - schließlich sind derartige Örtlichkeiten fast durchgehend videoüberwacht. Etwas verwundert mich, dass die Polizei den kleinen Scheisser nicht einfach ausgelacht hat, statt die Anzeige aufzunehmen. Weil die Polizei verpflichtet ist die Anzeige aufzunehmen. Und mal ganz unter uns - was kann einem besseres passieren als das so ein Scheißer eine Gegenanzeige startet ? Man wird, ohne eigenes zutun, vom Zeugen zum Beschuldigten, in der gleichen Sache. D.h. man hat mit einem Schlag alle Rechte die ein Beschuldigter hat. So what ? DeSüWe Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted December 7, 2014 at 01:06 PM Share Posted December 7, 2014 at 01:06 PM Warum ? Falsche Verdächtigung - dann ist das Früchtchen dabei und Strafmündigkeit ist gegeben. Ein paar Stunden und eine weitere Kerbe sind ihm sicher. Die Beweisführung dürfte problemlos sein, auxch wenn sich die ursprünglich angegriffene junge Frau nicht mher ausfindig machen läßt - schließlich sind derartige Örtlichkeiten fast durchgehend videoüberwacht. Und mal ganz unter uns - was kann einem besseres passieren als das so ein Scheißer eine Gegenanzeige startet ? Man wird, ohne eigenes zutun, vom Zeugen zum Beschuldigten, in der gleichen Sache. D.h. man hat mit einem Schlag alle Rechte die ein Beschuldigter hat. So what ? DeSüWe Zum zweiten Punkt, siehe mein voriger Post. Was den Rest anbelangt: Ich glaube ich koennte als Immigrant tatsaechlich die deutsche Kultur etwas bereichern. Aber gewisse rutikale Gebraeuche duerften hier nicht so gut ankommen. Da ist der Michel zu straight. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted December 7, 2014 at 01:23 PM Share Posted December 7, 2014 at 01:23 PM Zum 110ten Mal: Als Beschuldigter geniest man im Verfahren Vorteile, die ein Zeuge nicht hat. Allerdings wuerde ich in diesem Fall erwarten, dass der StA blitzschnell niederlegt. Beim 15jaehrigen hat es ja sowieso keinen Sinn das Verfahrwn gegen den Nothelfer zu eroeffnen und dann dem Fruechtchen noch die falsche Beschuldigung reinzuwuergen. Etwas verwundert mich, dass die Polizei den kleinen Scheisser nicht einfach ausgelacht hat, statt die Anzeige aufzunehmen. Das hätte ich allerdings auch erwartet - - ist aber vielleicht ja auch schon geschehen. Es würde aber nicht in die Strategie passen, aufzuzeigen, daß Helfer in D angeklagt (und verurteilt) werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
johann Posted December 7, 2014 at 01:41 PM Share Posted December 7, 2014 at 01:41 PM Durchaus, wenn der Beamte nicht weiss, wie man protokolliert.... Es soll jemand schon Taeter ins Krankenhaus geschickt haben und trotzdem immer nur als Zeuge vor Gericht gewesen sein. Die Leute soll es geben, manche machen sich da mehr Arbeit eine Sache abzuwimmeln als es Aufwand ist den Vorgang den Vorschriften entsprechend abzuarbeiten. Oft ist allerdings auch ein in Foren beschriebenes Praxiswissen einfach nicht mehr auf dem heutigen Stand. Johann Link to comment Share on other sites More sharing options...
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