Mutter Posted December 14, 2014 at 07:01 PM Share Posted December 14, 2014 at 07:01 PM Jepp und die benötigt für ihre Entscheidung keine SpO, die ja .338 bislang auch beinhaltet hat. Das läuft genauso willkürlich wie die §6AWaffV Sachen. "Das ist für zivile Anwendung unnötig, wollen wir nicht und Basta!" Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted December 14, 2014 at 10:04 PM Share Posted December 14, 2014 at 10:04 PM Das hat das BKA mit dem .22 Wechselsystem auch versucht und hat vor Gericht auf die Fesse bekommen. Das BKA hat so ein Spiel mir den Sportordnungen versucht und auch auf die Fresse bekommen. Die Finanzämter versuchen das gerade mit IPSC und werden auch ein Urteil bekommen. Warum sollte das hier nicht funktionieren? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted December 14, 2014 at 10:16 PM Share Posted December 14, 2014 at 10:16 PM Das sind vollkommen verschiedene Dinge. Im vorliegenden Fall hat das BKA auch Nullkommanix beizutragen. Hier ist als Oberhaupt das Wirtschaftsministerium auf Grundlage des KrWaffKontrG. Es gibt einfach keine Ansatzpunkte in der Gesetzesauslegung. Dafür bräuchte es Parameter die eine solche Festlegung beträfen. Es fehlt einfach etwas, dass diese Einstufung als gesetzeswidrig einstuft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted December 14, 2014 at 10:43 PM Share Posted December 14, 2014 at 10:43 PM Also können wir nur die Daumen drücken, das nicht irgendwann alle SLB als Kriegswaffen eingestuft werden? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 15, 2014 at 03:27 AM Share Posted December 15, 2014 at 03:27 AM Ohne rechtliche Grundlage geht in Deutschland gar nix. Und die ist hier das KrWaffKontrG mit der Kriegswaffenliste. Daran hat sich auch das dicke Gabi zu halten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted December 16, 2014 at 05:51 PM Share Posted December 16, 2014 at 05:51 PM Die neue Satzung und das neue Sporthandbuch sind jetzt auf www.bdsnet.de online. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted December 16, 2014 at 08:17 PM Share Posted December 16, 2014 at 08:17 PM Die Rechtsgrundlage KrWaffKontrG V. Rohrwaffen 29. d) halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre Es sind also zunächst mal alle HA betroffen und die Ausnahmen dezidiert genannt. Bereits bestehende Ausnahmen sind u.a. die Jagd- und Sportgewehre zu denen eben auch die bekannten Selbstlader gehören. Für die .338 Selbstlader gilt dies nicht. Die wurden eben nicht zu den Ausnahmen der Jagd- und Sportgewehre hinzugefügt. Deshalb ist es rechtlich konform und dennoch keine Gefahr der Übertragbarkeit auf andere übliche HA auf dieser Grundlage. Ich hoffe es ist verständlich. Gibt es eigentlich noch mehr Modelle als die von Waffen Albert, Noreen und Alexander Arms? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 16, 2014 at 08:53 PM Share Posted December 16, 2014 at 08:53 PM Barret M1 in Kaliber .50 BMG (oder wie das hieß). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted December 16, 2014 at 08:59 PM Share Posted December 16, 2014 at 08:59 PM Na das ist aber nicht in .338 Sorry, wenn ich missverständlich fragte. Ist das .50 auch ausgeschlossen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 16, 2014 at 09:05 PM Share Posted December 16, 2014 at 09:05 PM So weit ich weiß, ist das für den Normalzivilisten nicht käuflich zu erwerben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted December 16, 2014 at 09:44 PM Share Posted December 16, 2014 at 09:44 PM Ich frag das, weil .50BMG ja nicht grundsätzlich als Selbstlader ausgeschlossen ist. Das gilt so ja nur für die vorhandenen .338 LM Selbstlader. Ich hab nochmal etwas in den Erläuterungen gewühlt. Ursprünglich wurde die Thematik sehr viel strenger betrachtet, als heutzutage. Kennen wir ja aus dem alten WaffG noch, gegen das der §6AWaffv ja wie eine Freiheitsikone wirkt. Ich hoffe die Systematik ist irgendwie verständlich. (26) Luftgekühlte Maschinengewehre (MG) der Nr. 29 a) KWL sind vollautomatische Waffen mit einem Kaliber unter Kal. 20 mm (ab 20 mm Nr. 32 KWL). Wassergekühlte Maschinengewehre sind keine Kriegswaffen, sondern verbotene Waffen nach Anlage 2 WaffG. Nr. 29 a) (27) Bei vollautomatischen Kriegswaffen der Nr. 29 a - c) KWL können mit einer Betätigung des Abzugs entsprechend dem Munitionsvorrat an der Schusswaffe mehrere Schüsse aus demselben Rohr (Feuerstoß, Dauerfeuer) abgegeben werden. Maschinenpistolen der Nr. 29 KWL sind stets Kriegswaffen. Pistolen mit Reihenfeuer (vollautomatische Pistolen, wie z.B. Glock 18) sind keine Kriegswaffen. Sie fallen unter den Verbotstatbestand der Anlage 2 zum WaffG Textziffer 1.2.1. Nr. 29 Vollautomatische Gewehre der Nr. 29 c) KWL sind stets Kriegswaffen; hiervon ausgenommen sind vollautomatische Gewehre im Kal. .22 l.f.B. oder mit Schrotpatronen. Nr. 29 c) (28) Halbautomatische Gewehre der Nr. 29 d) KWL sind Selbstladeschusswaffen, bei denen nach dem ersten Schuss lediglich durch erneutes Betätigen des Abzuges weitere Einzelschüsse aus demselben Rohr abgegeben werden können. Eine Umstellvorrichtung für Dauerfeuer darf nicht vorhanden sein. Nr. 29 d) (29) Zu den halbautomatischen Gewehren der Nr. 29 d) KWL gehören insbesondere folgende Modelle sowie weitere, die bei militärischen Verbänden eingeführt sind: Halbautomatische militärische Belgien Gewehre - Selbstladegewehr SAFN 49 8 mm x 57 IS und .30-06 - FN G 1, Kal. 7,62 mm x 51 - FN FAL, Kal. 7,62 mm x 51 Brasilien - MD2 7,62 mm x 51 S.A. Rifle (baugleich mit Springfield SAR-48) Volksrepublik China - Norinco M 305, Kal. 7,62 mm x 51 (baugleich mit Springfield M 1 A) CSSR - Selbstladegewehr Modell 52 7,62 mm Frankreich - Selbstladegewehr M 1949 und 1949/56 (MAS) 7,5 mm Großbritannien - Selbstladegewehr L1 A1, Kal. 7,62 mm x 51 Israel - Selbstladegewehre Galil, Kal. 5,56 mm x 45 und 7,62 mm x 51 Österreich - Selbstladegewehr Steyr AUG-P, Kal. 5,56 mm x 45 Schweiz - Selbstladegewehr SK 46 Mod. 11 7,5 mm - Stgw. SIG 57 PE, Kal. 7,5 mm - Stgw. SIG 90 PE (GP 90), Kal. 5,56 mm x 45 (nicht aber das Gewehr SIG-Kempf SG 550 Zivil- Match, Kal. .223 Rem. und das Gewehr SAR Europa Sport, Kal. 222 Rem. und .223 Rem.) Frühere UDSSR - Selbstladegewehr-Karabiner SKS Simonow 7,62 mm - Dragunov, Kal. 7,62 mm x 54R Deutschland - Selbstladegewehr HK PSG 1 - Selbstladegewehr HK 91, Kal. 7,62 mm x 51 - Selbstladegewehr HK 93, Kal. 5,56 mm x 45 USA - M 1 A 1 Kal. .308 Win. (nicht aber das SLG „Springfield M 1 A National Match“ und das SLG „Springfield M 1 A Typ Loaded“) - Springfield SAR-48, Kal. 7,62 mm x 51 Andere halbautomatische Gewehre rechnen im Zweifel nicht zu den Kriegswaffen, wenn sie eines der folgenden Merkmale aufweisen: - Vorhandensein von einem oder mehreren glatten oder mehreren gezogenen Läufen (Rohren) sowie Kombinationen von glatten und gezogenen Läufen, - Eignung nur für Randfeuer- oder Schrotpatronen. Bei der im Übrigen notwendigen Einzelfallprüfung ist insbesondere das Vorliegen mehrerer der folgenden Merkmale ein Indiz für die Kriegswaffeneigenschaft: - Entwicklung für militärische Zwecke, - Umstellbarkeit oder Umrüstbarkeit mittels allgemein gebräuchlicher Werkzeuge auf die Abgabe von Dauerfeuer/Feuerstößen, - Handschutz mit Lüftungsöffnungen, Kühlrippen am Waffenrohr, - Seitengewehr- oder Bajonettaufnahmevorrichtung, - Mündungsfeuerdämpfer, Mündungsbremse, Gewehrgranataufnahmemöglichkeit, - abklappbare oder einschiebbare Schulterstütze oder - Wechselmöglichkeit für Magazine mit mehr als 10 Patronen (30) Als Kennzeichen für Jagd- und Sportgewehre, die in Nr. 29 d) KWL ausdrücklich als ausgenommen bezeichnet werden und zu denen alle Gewehre mit anderer Antriebsenergie als heiße Gase (Luft- und Federdruck sowie CO ²) rechnen, zählen insbesondere: Jagd- und Sportgewehre - Glatter Lauf, so genannte Flinten für Schrotpatronen, - Eignung für Randfeuer- oder Schrotpatronen, - Kipplauf, - Mehrläufigkeit, - Abzug mit Stecher - Sportschäftung, - Gravuren an Schaft oder System. Im Übrigen fehlen in der Regel die Merkmale, die im Zweifel für ein halbautomatisches militärisches Gewehr sprechen. Alle Kriegswaffen der Nr. 29 KWL sind seit dem 1. April 2003 im unbrauchbar gemachten Zustand grundsätzlich nur noch als „Dekorationswaffen“ erhältlich. Bei einer Abnahme der unbrauchbar gemachten Kriegswaffen (Dekowaffen) durch ein deutsches Beschussamt kann unwiderlegbar davon ausgegangen werden, dass die Kriegswaffeneigenschaft der betreffenden Dekowaffen untergegangen ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 16, 2014 at 09:54 PM Share Posted December 16, 2014 at 09:54 PM Barret M1 in Kaliber .50 BMG (oder wie das hieß). Das Teil heißt genau: Barrett M82 -> https://www.dwj.de/magazin/aktuell/details/items/737.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted December 16, 2014 at 10:02 PM Share Posted December 16, 2014 at 10:02 PM Ja. Das gilt für einzelne Modelle. Das kenn ich und das Barrett hab ich auch schon ab und an geschossen. Ist aber auch nicht so toll wie man sich das zunächst vorstellt. Im Gegensatz dazu gabs auch ne HessenArms in .50 BMG die erwerbbar war. Da liegt der große Unterschied zu den .338LM HA. DIe sind durch die Bank weg raus. Kann aber an den wenigen Modellen liegen. Daher meine Frage, ob wer noch andere Selbstlader als die von mir genannten in .338 LM kennt. Ich gebe zu manchmal "etwas" unprüzise zu formulieren. Ich schreib das meist eher so wie n Schmierzettel rein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 16, 2014 at 10:10 PM Share Posted December 16, 2014 at 10:10 PM Gibt es eigentlich noch mehr Modelle als die von Waffen Albert, ... http://www.waffen-albert.de/app/download/5795423311/Testbericht+ALR.338.pdf Gute Kritiken hat sie ja bekommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted December 16, 2014 at 10:35 PM Share Posted December 16, 2014 at 10:35 PM Ist ja auch ein tolles Gerät und Vitali Grauer der Mann schlechthin für Qualitätsarbeit in diesem Segment. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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