xhbkx Posted December 14, 2014 at 08:59 AM Share Posted December 14, 2014 at 08:59 AM Hallo, ich habe über 2 Ecken gehört, dass der Transport von Waffen nur noch mit 0,0 promille erfolgen darf. Ist an der Gesetzesänderung was dran? Ich rede hier auch nicht davon sich zu besaufen sondern von dem üblichen Bier zum Abendessen. mfg Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 14, 2014 at 09:04 AM Share Posted December 14, 2014 at 09:04 AM Noch ist da keine Gesetzesänderung geplant, zumindest offiziell. Das liegt an dem Jäger-Urteil von vor Kurzem. Nach Bockjagd mit 0,3‰ den Jagdschein weg. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 14, 2014 at 09:07 AM Share Posted December 14, 2014 at 09:07 AM Da -> Ein paar Freds weiter unten Link to comment Share on other sites More sharing options...
xhbkx Posted December 14, 2014 at 09:18 AM Author Share Posted December 14, 2014 at 09:18 AM das Thema kenne ich schon, nur das sich da ein Vorsitzender eines Reservistenverbands hinstellt und das auf den Transport ummünzt war mir neu. Hätte auch sein können, dass ich da etwas nicht mitbekommen habe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
johann Posted December 14, 2014 at 09:31 AM Share Posted December 14, 2014 at 09:31 AM Noch ist da keine Gesetzesänderung geplant, zumindest offiziell. Das liegt an dem Jäger-Urteil von vor Kurzem. Nach Bockjagd mit 0,3‰ den Jagdschein weg. Die übliche Übertreibung oder doch Tippfehler? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted December 14, 2014 at 09:31 AM Share Posted December 14, 2014 at 09:31 AM das Thema kenne ich schon, nur das sich da ein Vorsitzender eines Reservistenverbands hinstellt und das auf den Transport ummünzt war mir neu. Hätte auch sein können, dass ich da etwas nicht mitbekommen habe. Wo findet man diese Aussage? Abgesehen davon ist es ja nicht neu, wenn der VdRBw in guter alter Tradition etwas im vorauseilenden Gehorsam interpretiert bzw. umsetzt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted December 14, 2014 at 10:03 AM Share Posted December 14, 2014 at 10:03 AM Die übliche Übertreibung oder doch Tippfehler? Er hat hackedicht gejagt und ist anschließend noch besoffen Auto gefahren. Das ist der Grund der Verurteilung. Zum Zeitpunkt der Feststellung fast 1‰ bereits absteigend. Ich sehe schon bei Bewegung eines Kfz im öffentlichen Straßenverkehr bei absoluter Fahruntüchtigkeit die Zuverlässigkeit nicht und da war er bei Feststellung nur haarscharf drunter. Wenn dann obendrein noch mit der Waffe im öffentlichen Raum (auf Tiere) geschossen wird, applaudiere ich, dass dieser "Gefährder" die Instrumente los ist. Ich will nicht ein paar hundert Meter neben einem Besoffenen aufgebaumt haben und von dem Suffi aus der Kanzel geknipst oder auf dem Pirschweg "erlegt" werden. Zum Transport haben nahezu alle Zeitschriften einen Kommentar gedruckt. NIemand sah den Transport gefährdet. Letztendlich weiß man das aber nur, wenn man selbst vor Gericht steht. Der eine Fall ist das Selbstfahren, der andere das Mitfahren. Die Empfehlung war Waffen nicht Schuus- und zugriffsbereit versorgt haben und selbst noch kontrollfähig bleiben. Wie im Straßenverkehr empfiehlt sich aber immer 0,0‰ . Link to comment Share on other sites More sharing options...
xhbkx Posted December 14, 2014 at 11:00 AM Author Share Posted December 14, 2014 at 11:00 AM Zum Transport haben nahezu alle Zeitschriften einen Kommentar gedruckt. NIemand sah den Transport gefährdet. Letztendlich weiß man das aber nur, wenn man selbst vor Gericht steht. Der eine Fall ist das Selbstfahren, der andere das Mitfahren. Die Empfehlung war Waffen nicht Schuus- und zugriffsbereit versorgt haben und selbst noch kontrollfähig bleiben. Wie im Straßenverkehr empfiehlt sich aber immer 0,0‰ . Was zu empfehlen ist und was nicht juckt mich in erster Linie erst mal gar nicht. Es geht nur darum was gesetzlich vorgeschrieben ist. Generell trinken die meisten ja eher sehr wenig. Es geht hier in erster linie um das obligatorische Feierabendbier zum essen. Fällt das flach werden auch einige Vereinswirtschaften Probleme bekommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 14, 2014 at 11:45 AM Share Posted December 14, 2014 at 11:45 AM Er hat hackedicht gejagt und ist anschließend noch besoffen Auto gefahren. Das ist der Grund der Verurteilung. Entweder stimmt die Berichterstattung dann nicht oder deine Interpretation ist vollkommen falsch. Wieso hat der dann seinen Führerschein behalten? Der wird normalerweise zuerst eingezogen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted December 14, 2014 at 12:04 PM Share Posted December 14, 2014 at 12:04 PM Ich habe ausschließlich aus der Berichterstattung berichtet. Hast du einen Beleg bezüglich der Führerscheinthese? Der interessiert mich jedoch in einem Waffenforum nachrangig. Die zitierten Blutalkoholwerte sind die in der Berichterstattung gennanten und von mir korrekt wiedergegebenen. Bezüglich 0,3‰ würde mich interessieren woher dieser falsche Wert kommt. Es waren die genannten 0,96‰ beim ersten Atemalkoholtest. Link to comment Share on other sites More sharing options...
johann Posted December 14, 2014 at 12:09 PM Share Posted December 14, 2014 at 12:09 PM Entweder stimmt die Berichterstattung dann nicht oder deine Interpretation ist vollkommen falsch. Wieso hat der dann seinen Führerschein behalten? Der wird normalerweise zuerst eingezogen. Vielleicht ist hackedicht etwas übertrieben, sicher ist jedoch dass er hart an der Grenze zur Fahruntüchtigkeit siehe AAK Werte war, möglich wäre dass die Führerscheinsache einfach verjährt ist, die Fristen sind da recht kurz. Johann Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 14, 2014 at 12:14 PM Share Posted December 14, 2014 at 12:14 PM So dicht an der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit wird der FS imho vor Ort sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Verjährung greift da also eher nicht. Zumal das FS-Verfahren vom waffenrechtlichen Verfahren losgelöst verhandelt wird. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted December 14, 2014 at 12:29 PM Share Posted December 14, 2014 at 12:29 PM Hast du irgendwas zum nachlesen bezüglich des Führerscheins? @ johann 1‰ bei absteigenden Werten kann man glaub ich ganz gut als hackedicht bezeichnen. Es liegen ausreichend wissenschaftliche Belege zu Auswirkungen vor. DIe Beeinträchtigen sind auch ohne Ausffalerscheinungen da, falls jemnd über gewohnheitsmäßigen Umgang mit Alkohol schreiben möchte. Das schafft kein besseres Wahrnehmungsvermögen und auch keine höherer Reaktionszeit. Man ist trotzdem voll, auch wenn man geradeaus gehen kann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
johann Posted December 14, 2014 at 12:51 PM Share Posted December 14, 2014 at 12:51 PM Hast du irgendwas zum nachlesen bezüglich des Führerscheins? @ johann 1‰ bei absteigenden Werten kann man glaub ich ganz gut als hackedicht bezeichnen. Es liegen ausreichend wissenschaftliche Belege zu Auswirkungen vor. DIe Beeinträchtigen sind auch ohne Ausffalerscheinungen da, falls jemnd über gewohnheitsmäßigen Umgang mit Alkohol schreiben möchte. Das schafft kein besseres Wahrnehmungsvermögen und auch keine höherer Reaktionszeit. Man ist trotzdem voll, auch wenn man geradeaus gehen kann. Nachdem hackedicht kein wirklich aussagekräftiger Wert ist und auch im Gesetz so nicht ausgeführt wird verwende ich weiter die bayerische Sichtweise bei der man das erst bei 1, 6 %o so bezeichnet. Abgesehen davon kann die Führerscheinsache in diesem Fall, weil nur eine Ordnungswidrigkeit sicher nachgewiesen werden konnte, möglicherweise auch parallel abgearbeitet werden. Johann Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted December 14, 2014 at 01:20 PM Share Posted December 14, 2014 at 01:20 PM Nachdem hackedicht kein wirklich aussagekräftiger Wert ist und auch im Gesetz so nicht ausgeführt wird verwende ich weiter die bayerische Sichtweise bei der man das erst bei 1, 6 %o so bezeichnet. Johann Also wenn du Korinthen kacken willst, mach ich mit. Wo ist festgelegt, dass Bayern erst ab 1,6‰ als hackedicht bezeichnet? Link to comment Share on other sites More sharing options...
johann Posted December 14, 2014 at 01:30 PM Share Posted December 14, 2014 at 01:30 PM Also wenn du Korinthen kacken willst, mach ich mit. Wo ist festgelegt, dass Bayern erst ab 1,6‰ als hackedicht bezeichnet? Niemand fröhliches Verdauen :wub: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted December 15, 2014 at 09:00 AM Share Posted December 15, 2014 at 09:00 AM das Thema kenne ich schon, nur das sich da ein Vorsitzender eines Reservistenverbands hinstellt und das auf den Transport ummünzt war mir neu. Hätte auch sein können, dass ich da etwas nicht mitbekommen habe. nur noch mal nachfrag: "Wo finde ich die Aussage vom Vorsitzenden?" Link to comment Share on other sites More sharing options...
.50 AE Posted December 16, 2014 at 07:53 AM Share Posted December 16, 2014 at 07:53 AM Keiner von uns ist verpflichten einem Atem-Alkoholtest zuzustimmen. Wenn jemand feststellen will ob ich Alkohol habe soll dann eben einen Blutalkoholtest veranlassen. Die Beweislast liegt nicht bei mir. Autofahrer sollten sich gut überlegen, ob sie bei einer Verkehrskontrolle dem Atem-Alkoholtest zustimmen. Zwingen kann die Polizei sie nicht. Daniel Nierenz, Anwalt für Ordnungs- und Strafrecht, erklärt, warum Sie nicht aktiv bei der Suche nach Beweismitteln helfen müssen. http://www.focus.de/finanzen/recht/kein-aprilscherz-warum-sie-in-der-verkehrskontrolle-nicht-pusten-sollten_id_3735444.html Und selbst beim Blutalkoholtest sollte man auf eine Richterliche Anordnung pochen. Läuft es schlecht und die Beamten nehmen den Verdächtigen mit zur Wache, ist trotzdem nicht alles aus. „Man sollte auf eine richterliche Anordnung zur Blutentnahme bestehen. Verweigert die Polizei den richterlichen Beschluss, wäre die Blutentnahme rechtswidrig und unterläge einem Beweisverwertungsverbot“, argumentiert Jurist Nierenz. Das sollte man durch einen Anwalt genau prüfen lassen - und in jedem Fall der Blutuntersuchung widersprechen. Denn dann liegt zumindest keine Einwilligung vor. „Die Kosten für Blutuntersuchung muss immer derjenige bezahlen, der im Unrecht ist. Sollte also eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,5 Promille nachgewiesen werden, muss man die Kosten des Verfahrens und die Strafe bezahlen“, sagt Nierenz. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted December 16, 2014 at 08:06 AM Share Posted December 16, 2014 at 08:06 AM ...Verweigert die Polizei den richterlichen Beschluss, wäre die Blutentnahme rechtswidrig und unterläge einem Beweisverwertungsverbot“, argumentiert Jurist Nierenz. Das wäre mir neu, daß es in Deutschland diesbezüglich Beweisverwertungsverbote gäbe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted December 16, 2014 at 08:14 AM Share Posted December 16, 2014 at 08:14 AM Oder man spart sich den ganzen Mist und trinkt halt nichts wenn man Waffen transportiert. Ob Recht oder nicht, schon auf den ganzen Zirkus hätte ich keine Lust. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted December 16, 2014 at 10:15 AM Share Posted December 16, 2014 at 10:15 AM Das wäre mir neu, daß es in Deutschland diesbezüglich Beweisverwertungsverbote gäbe. Zumindest ist es so, dass die Verweigerung nur theoretisch möglich wäre. Zum Atemalkoholtest ist die Lage klar. Die Blutalkoholkontrolle wird aber über einen Amtsarzt durchgeführt und die Rufbereitschaft ermöglicht die sehr unkomplizierte und zeitnahe Einholung der Anordnung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted December 16, 2014 at 10:20 AM Share Posted December 16, 2014 at 10:20 AM Oder man spart sich den ganzen Mist und trinkt halt nichts wenn man Waffen transportiert. Ob Recht oder nicht, schon auf den ganzen Zirkus hätte ich keine Lust. Nach einer großen Jagd, die immer auch ein traditionell gesellschaftlicher Anlass ist, findet in der Regel ein Schüsseltreiben statt und der Jagderfolg kann auch entsprechend gefeiert werden. Das gleiche eventuell beim Jahresabschlusspokal des Vereins mit anschließender Weihnachtsfeier. Die Vorahnung besteht in der Ausuferung der Zuverlässigkeitskriterien. Die Befürchtung ist eben, dass man die Waffen ordnungsgemäß im Futteral verstaut, sich von der Frau oder einem Mitjäger nach Hause fahren lässt und sich mit 0,7 Promille trotzdem um die Zuverlässigkeit bringt. Das ist zwar so nicht geurteilt worden, aber einzelne preschen immer vor. Es passiert ja immer mehr hintenrum auf Grundlage von Ordnungrecht oder Verwaltungsanordnungen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now