Jägermeister Posted December 21, 2014 at 03:36 PM Share Posted December 21, 2014 at 03:36 PM Zehn Jugendliche gegen zwei Türsteher: Am Alexanderplatz ist am Abend ein Streit vor einer Diskothek eskaliert. Dabei gab es Verletzte. Alle Beteiligten wurden festgenommen.http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/berlin-mitte-nicht-in-disko-gekommen-schlaegerei-am-alexanderplatz/11148844.html Und so: Randale vor Disco: Weil sie nicht ins Traffic kamen, rasteten sie aus Nicht in die Disco zu kommen, weil der Türsteher "njet" sagt, ist bitter. Eine Gruppe von Jugendlichen wollte das Nein nicht akzeptieren, einer zog ein Messer!http://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/weil-sie-nicht-ins-traffic-kamen-rasteten-sie-aus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted December 21, 2014 at 03:50 PM Share Posted December 21, 2014 at 03:50 PM Na toll! Da greifen zehn Randalierer zwei Türsteher an, einer davon hatte ein Messer. Einer der Türsteher haut einen der Angreifer auf's Maul und sofort wird gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Dieses Rechtssystem ist total krank!!! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Qnkel Posted December 21, 2014 at 04:02 PM Share Posted December 21, 2014 at 04:02 PM Was ist daran krank den Tathergang zu ermitteln? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted December 21, 2014 at 04:25 PM Share Posted December 21, 2014 at 04:25 PM Wenn das so stimmt, was in der Presse berichtet wird (dieses caveat ist heutzutage leider sehr notwendig), dann sollte gegen den Mann nicht ermittelt werden. Klare Notwehr! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted December 21, 2014 at 04:29 PM Share Posted December 21, 2014 at 04:29 PM Das weiß man aber erst, wenn man ermittelt hat Link to comment Share on other sites More sharing options...
Greenhawker Posted December 21, 2014 at 04:49 PM Share Posted December 21, 2014 at 04:49 PM Braucht es dazu eine Anzeige? Ermittelt werden kann auch ohne Anzeige so viel ich weis, oder wurde die Anzeige evtl. von dem mit der verbeulten Fresse gestellt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted December 21, 2014 at 04:59 PM Share Posted December 21, 2014 at 04:59 PM Nun bist du am grundlegenden Problem der begrenzten Kenntnis durch Pressemitteilungen angelangt. Allg. üblich sind in solchen Situationen gegenseitige Anzeigen. MAn muss einfach abwarten, obwohl dieses Alltagsding kein großes oder andauerndes Interesse hervorruft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted December 21, 2014 at 05:39 PM Share Posted December 21, 2014 at 05:39 PM Solche Anzeigen habe ich auch zur Genüge kassiert, allerdings kommt es immer darauf an, wie es der ermittelnde Beamte niederschreibt. Selbst mir haben ab und an Polizisten bei der Formulierung von Gegenanzeigen geholfen. Bei mir wurde immer alles eingestellt. Wenn ich als Security etwas gegen Frauen unternehmen musste, habe ich immer 1 bis 2 Stammgäste als Zeugen bis vor die Tür mitgehen lassen, da immer mit Anzeigen wegen sexueller Nötigung zu rechnen war. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tatunca Posted December 21, 2014 at 05:43 PM Share Posted December 21, 2014 at 05:43 PM Dieses Rechtssystem ist total krank Ja ich wundere mich auch immer bei manchen Urteilen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Cobr4 Posted December 21, 2014 at 05:51 PM Share Posted December 21, 2014 at 05:51 PM Die waren bestimmt sauer, erst kommen sie nicht in die Disco, dann 8 gegen 2 inkl. 1 Messer, und dann nur Verletztein in den eigenen Reihen zu beklagen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted December 21, 2014 at 05:55 PM Share Posted December 21, 2014 at 05:55 PM KV ist Offizialdelikt, muss also. Wenn zwei Verletzte, heisst das fast automatisch, dass gegenseitige KV angenommen wird. Wie ich schon drei oder viermal erlaeutert habe, ist es durchaus von Vorteil Beschuldigter im Verfahren zu sein. An solchen Orten befinden sich uebrigens meist Kameras. Darauf sollte die Koerpersprache abgestimmt sein. (Offen gezeigte Handflaechen etc. Ton gibt es ja keinen:teufel:) Allerdings war ich in fast eineinhalb Jahrzehnten immer nur als Zeuge vor Gericht. In meiner alten Heimat ist es enorm hilfreich die erste Aussage, protokollfaehig, in Fachsprache in den Block zu diktieren. Also nicht Handschellen anlegen, sondern Schliessmittel anwenden, usw. Es gibt gute, ausgebildete Tuersteher. Es gibt auch schlicht und ergreifend kriminelle Elemente. Deshalb waere ich da als Polsens auch erst mal ergebnisoffen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
johann Posted December 21, 2014 at 06:38 PM Share Posted December 21, 2014 at 06:38 PM In meiner alten Heimat ist es enorm hilfreich die erste Aussage, protokollfaehig, in Fachsprache in den Block zu diktieren. Also nicht Handschellen anlegen, sondern Schliessmittel anwenden, usw. Nach dem Motto: Herr Inspektor mit mir können sie normal reden, ich verstehe Amtsdeutsch. In diesem Sinne frohes Amtshandeln! Johann Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted December 21, 2014 at 07:20 PM Share Posted December 21, 2014 at 07:20 PM Nach dem Motto: Herr Inspektor mit mir können sie normal reden, ich verstehe Amtsdeutsch. Johann Gar nicht falsch. Du wirst (bewusst oder unbewusst) auch ein besseres Gefuehl bei einem Informationsaustausch haben, wenn sich dein Gegenueber in deiner Fachsprache artikuliert. Es geht besser runter, als wenn jemand den gleichen Sachverhalt laienhaft und vieleicht noch emotionalisiert rueberbringt. So sind wir nun mal verdrahtet. Lies einmal: "...........hatte ich die betreffende Person schon in der Warteschlange als laut und aggresiv in Sprache und Gestik wahrgenommen. An der Eingangskontrolle bestaetigte sich der Verdacht auf Substanzbeeinflussung durch den von ihm ausgehenden Alkoholgeruch. Bezugnehmend auf die Hausordnung wurde daraufhin der Zutritt zum Konsularbereich verwehrt. Der folgende Versuch des gewaltsamen Eindringens, also Besitzstoerung, musste durch Einsatz einfacher Koerperkraft unterbunden werden. Der muendlichen Aufforderung die Oertlichkeit zu verlassen, wurde trotz Hinweis auf das Hausrecht nicht Folge geleistet. Bei dadurch erforderlichen Abdraengen kam die Person zu Sturz. Anschliessend wurden von ihm mehrfache Drohungen gegen die Oertlichkeit und das Personal ausgestossen, spezifisch auch die Androhung des Einsatzes von Explosivstoffen. Danach wurde, da die Person das Nationale verweigerte eine Anhaltung ausgesprochen werden. Durch den fortgesetzten gewslttaetigen Widerstand, wurde der Einsatz von Schliessmitteln zur ........." Oder: ".............zuerst lassen einen diese A....... ewig warten, dann behaupten sie man waere besoffen. Die haben mich einfach nicht reingelassen und dann noch ueber die Treppe geschmissen. Wie ich mich dann ueber miesen G........ aufgeregt habe, wollten sie ploetzlich meine Daten, was bilden die sich ein! Wer sind, dass die da bewaffnet rumrennen, diese D...? Und dann haben die mich einfach an die Wand geschmissen und wie einen Verbrecher....." Wer glaubst Du fand sich vor dem Richter wieder und hat jetzt eine Vorstrafe? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 21, 2014 at 07:27 PM Author Share Posted December 21, 2014 at 07:27 PM Hat wohl weniger mit der Ausdrucksweise als mit den Taten zu tun. Link to comment Share on other sites More sharing options...
johann Posted December 21, 2014 at 07:45 PM Share Posted December 21, 2014 at 07:45 PM "...........hatte ich die betreffende Person schon in der Warteschlange als laut und aggresiv in Sprache und Gestik wahrgenommen. An der Eingangskontrolle bestaetigte sich der Verdacht auf Substanzbeeinflussung durch den von ihm ausgehenden Alkoholgeruch. Bezugnehmend auf die Hausordnung wurde daraufhin der Zutritt zum Konsularbereich verwehrt. Der folgende Versuch des gewaltsamen Eindringens, also Besitzstoerung, musste durch Einsatz einfacher Koerperkraft unterbunden werden. Der muendlichen Aufforderung die Oertlichkeit zu verlassen, wurde trotz Hinweis auf das Hausrecht nicht Folge geleistet. Bei dadurch erforderlichen Abdraengen kam die Person zu Sturz. Anschliessend wurden von ihm mehrfache Drohungen gegen die Oertlichkeit und das Personal ausgestossen, spezifisch auch die Androhung des Einsatzes von Explosivstoffen. Danach wurde, da die Person das Nationale verweigerte eine Anhaltung ausgesprochen werden. Durch den fortgesetzten gewslttaetigen Widerstand, wurde der Einsatz von Schliessmitteln zur ........." Noch schlechter als die Beispiele in den Broschüren des Ministeriums für eine verständliche Ausdrucksweise. Beim Schließmittel wüste ich jetzt noch zwei gebräuchliche erlaubte Alternativen zu den Handschellen. Gelegentlich trennt uns halt noch die gemeinsame Sprache. Johann Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now