oxota Posted December 22, 2014 at 11:36 AM Share Posted December 22, 2014 at 11:36 AM http://www.rp-online.de/nrw/staedte/moers/ueberfall-in-moers-juwelier-erschiesst-mutmasslichen-taeter-aid-1.4756726 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted December 22, 2014 at 11:48 AM Share Posted December 22, 2014 at 11:48 AM Der begeht schon mal keine Raubüberfälle mehr! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted December 22, 2014 at 12:12 PM Share Posted December 22, 2014 at 12:12 PM Well done. mein Beileid dem Juwelier. Link to comment Share on other sites More sharing options...
gbadmin Posted December 22, 2014 at 05:00 PM Share Posted December 22, 2014 at 05:00 PM NRW - Juwelier erschießt Räuber bei Überfall - Polizei jagt Komplizen Weiterlesen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tatunca Posted December 22, 2014 at 05:01 PM Share Posted December 22, 2014 at 05:01 PM http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/raubueberfall/juwelier-erschiesst-raeuber-39074468.bild.html Der Juwelier hatte wohl eine Waffenbesitzkarte, aber keinen Waffenschein zum Führen der Waffe Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted December 22, 2014 at 05:06 PM Share Posted December 22, 2014 at 05:06 PM In seinen eigenen Geschäftsräumen darf er seine Waffe führen. Auch ohne Waffenschein. Genauso wie in seiner Wohnung. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tatunca Posted December 22, 2014 at 05:08 PM Share Posted December 22, 2014 at 05:08 PM dann wird wohl aus anderen Gründen gegen ihn ermittelt. Oder ist das von Amts wegen bei einer Tötung so? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted December 22, 2014 at 05:12 PM Share Posted December 22, 2014 at 05:12 PM Was mich bei diesem Drecksblatt"bericht" ankotzt, ist die Bezeichnung "Todesschütze" für das Opfer eines Raubüberfalls. Damit soll gleich eine ganz bestimmte Stimmung gegen den Mann erzeugt werden. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tatunca Posted December 22, 2014 at 05:16 PM Share Posted December 22, 2014 at 05:16 PM ja das ist ein Dr...blatt. wohl mit dem Völk...... Beob...... gleichzusetzen: http://www.stupidedia.org/images/thumb/2/22/Voelkischerbeobachter.jpg/600px-Voelkischerbeobachter.jpg?filetimestamp=20110829104446 http://blog.bissantz.de/images/2012-11-23_Wir_sind_Papst.jpg Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted December 22, 2014 at 05:17 PM Share Posted December 22, 2014 at 05:17 PM In seinen eigenen Geschäftsräumen darf er seine Waffe führen. Auch ohne Waffenschein. Genauso wie in seiner Wohnung. GRUß Genaugenommen führt er die Waffe dort nicht, sondern er hat damit lediglich Umgang. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted December 22, 2014 at 05:25 PM Share Posted December 22, 2014 at 05:25 PM Richtig. Inwieweit der Umgang dann rechtmäßig war (vom seinem Bedürfnis umfassten Zweck) ist dann zu prüfen. Grundsätzlich gelten die Aufbewahrungspflichten. Verschiedene Formen des Umgangs sind erlaubt, andere nicht. Einschlägig wäre das erläuterte Beispiel des Bedürfniswechsels der Sportschützenwaffe für Türstehertätigkeiten. Wir erinnern uns sicher an das Urteil zur geladen bereitgehaltenen Schusswaffe oder die Jagdkurzwaffe die bereits daheim geladen wurde. Sollte er Anzeichen einer konkreten Gefahr bemerkt haben, sind seine Chance wieder besser. Dann deckt die Notwehr den Verstoß gegen das WaffG ab. Dazu gibts das Urteil zum Kauf und der Nutzung einer illegalen Waffe wegen akuter und konkreter Lebensgefahr. @ Holowpoint Die Bezeichnung Todesschütze für das Opfer des Raubüberfalls ist sachlich jedoch korrekt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted December 22, 2014 at 05:31 PM Share Posted December 22, 2014 at 05:31 PM Richtig. Inwieweit der Umgang dann rechtmäßig war (vom seinem Bedürfnis umfassten Zweck) ist dann zu prüfen. Grundsätzlich gelten die Aufbewahrungspflichten. Verschiedene Formen des Umgangs sind erlaubt, andere nicht. Wir erinnern uns sicher an das Urteil zur geladen bereitgehaltenen Schusswaffe oder die Jagdkurzwaffe die bereits daheim geladen wurde. Sollte er Anzeichen einer konkreten Gefahr bemerkt haben, sind seine Chance wieder besser. Dann deckt die Notwehr den Verstoß gegen das WaffG ab. Dazu gibts das Urteil zum Kauf und der Nutzung einer illegalen Waffe wegen akuter und konkreter Lebensgefahr. @ Holowpoint Die Bezeichnung Todesschütze für das Opfer des Raubüberfalls ist sachlich jedoch korrekt Ja....objektiv gesehen ist die Bezeichnung richtig. Aber trotzdem unangemessen. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tatunca Posted December 22, 2014 at 05:33 PM Share Posted December 22, 2014 at 05:33 PM Gegen den Juwelier wird routinemäßig wegen eines Tötungsdeliktes ermittelt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 22, 2014 at 05:42 PM Share Posted December 22, 2014 at 05:42 PM Genaugenommen führt er die Waffe dort nicht, sondern er hat damit lediglich Umgang. Au contraire, Monsieur! (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt; Umgang ist die Aufsummierung sämtlicher Begriffe wie führen, erwerben, etc. Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted December 22, 2014 at 05:50 PM Share Posted December 22, 2014 at 05:50 PM Aus Anlage 1 zum WaffG: Abschnitt 2: Waffenrechtliche Begriffe Im Sinne dieses Gesetzes ... 4. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt, Bei dem §12 (3) ist das "eines anderen" gegenüber des "eigenen" in der Anlage 1, Abschnitt 2, Ziffer 4 entscheident. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 22, 2014 at 06:08 PM Share Posted December 22, 2014 at 06:08 PM Ich denke eher, die Begriffsbestimmungen sind konkludent, da sie das erlaubnisfreie Führen umschreiben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted December 22, 2014 at 06:22 PM Share Posted December 22, 2014 at 06:22 PM Es bedeutet lediglich, dass der Führbegriff nicht angewandt werden kann. Man kann schlicht und ergreifend zu Hause keine Waffe führen. Das geht nur außerhalb. Das genau sagen auch beide Quellen aus. Die Eine verlegt das "nach draussen" . Die andere besagt, dass dieses Führen bei jemand anderem erlaubnisfrei ist, solange bestimmte Bedingungen eingehalten werden (s. Bedürfnis) Nur weil man zu Hause nicht unter den Führbegriff fällt, bedeutet dies jedoch nicht, man dürfte dort führen (was ja auch gar nicht geht). Es kommen die Aufbewahrungspflichten ins Spiel und der Umgang ist wieder auf den vom Bedürfnis umfassten Zweck beschränkt (Waffenreinigen, Trocktraining etc.) Man wird also wegen eines anderen § abgestraft. Die Zuverlässigkeit ist natürlich futsch. Das ist ja heute schon fast überall inklusive. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted December 22, 2014 at 06:30 PM Share Posted December 22, 2014 at 06:30 PM Der Begriff Todesschuetze mag reisserisch sein, obschon man konzidieren muss, dass der Juwelier geschossen hat (es scheint eine Einlassung seinerseits zu geben) und der Beschossene ziemlich tot ist. Ansonsten journalistisch eher Bodensatz, da die Umstaende, welche durchaus rechtfertigend sein koennten, aber auch belastend, entweder unterschlagen werden oder unbekannt sind. So wie ich das sehe, hat der Journalist eine fahrlaessige Toetung begangen: Die Recherche wird morgen beerdigt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted December 22, 2014 at 10:06 PM Share Posted December 22, 2014 at 10:06 PM Man wird also wegen eines anderen § abgestraft. Die Zuverlässigkeit ist natürlich futsch. Das ist ja heute schon fast überall inklusive. Nicht ganz. Man braucht dann allerdings einen ausgesprochen guten und im Waffen- und Notwehrrecht versierten Anwalt (Sehr selten! Ich würde eventuell Carcano wählen) und ausreichend Geld und vor allem Kraft, sich ggf. bis in die letzte Instanz durchzuklagen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted December 22, 2014 at 10:15 PM Share Posted December 22, 2014 at 10:15 PM Und ganz wichtig: Klappe halten. ist manchmal besser Angeklagter als (erstmal) nur Zeuge zu sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted December 22, 2014 at 10:23 PM Share Posted December 22, 2014 at 10:23 PM So ist es. Schweigen ist Gold. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted December 22, 2014 at 10:23 PM Share Posted December 22, 2014 at 10:23 PM Nicht ganz. Man braucht dann allerdings einen ausgesprochen guten und im Waffen- und Notwehrrecht versierten Anwalt (Sehr selten! Ich würde eventuell Carcano wählen) und ausreichend Geld und vor allem Kraft, sich ggf. bis in die letzte Instanz durchzuklagen. Ich bin jetzt nicht beim Fall, sondern bei der Rechtslage des Führens daheim. Bei der Wahl meiner Anwälte achte ich allerdings auch darauf, keine bspw. Ökojünger oder andere meiner Grundhaltung widerstreitende Ansichten zu bezahlen. Jede Übereinstimmung mit einem genannten Anwaltspseudonym wäre rein zufällig und nicht beabsichtigt. Bei Anwälten muss man sich ja immer bewusst vorsichtig ausdrücken. Sonst beziehen die das am Ende noch fälschlicherweise auf sich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted December 22, 2014 at 10:31 PM Share Posted December 22, 2014 at 10:31 PM ;) ein Schelm Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dostarms Posted December 23, 2014 at 08:19 AM Share Posted December 23, 2014 at 08:19 AM Nicht ganz. Man braucht dann allerdings einen ausgesprochen guten und im Waffen- und Notwehrrecht versierten Anwalt (Sehr selten! Ich würde eventuell Carcano wählen) und ausreichend Geld und vor allem Kraft, sich ggf. bis in die letzte Instanz durchzuklagen. waffenanwalt@freenet.de Hier Herr Fatscher ist ein versierter Anwalt. Könnt ihr dem Juwelier evtl weiterleiten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted December 23, 2014 at 10:41 AM Share Posted December 23, 2014 at 10:41 AM Aber was haben wir mit dem Juwelier zu tun? So ist das natürlich geschickt platzierte Werbung Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now