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Unterschiede im deutschen und österreichischem Waffenrecht


siegesmund1

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Wenn man bedenkt das es bei Euch gar nicht so leicht ist an eine Sammelkarte zu kommen , ist diese Anzahl schon sehr beachtlich . Wir haben einen ca. 80. jährigen im Verein , der hat noch die alte WBK . 500 KW auf seiner Karte und der andere hat 300 KW auf seiner Karte . Im anderen Verein hat einer eine unbegrenze WBK . So eine habe ich aber erst einmal gesehen . Ich selbst muss mich mit 10 KW auf meiner WBK abfinden . Sachbearbeiter hat aber gesagt , dass es kein Problem wäre eine Sammelkarte zu machen . Erst mal auf 300 Stk. Nur brauche ich dann einen extra Raum mit Anlage und das BKA kommt dann nachsehen ob alles in Ordnung ausgeführt wurde . Dafür habe ich aber keinen Platz . Vielleicht wenn die Kinder einmal aus dem Haus sind . :-)

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Wenn man bedenkt das es bei Euch gar nicht so leicht ist an eine Sammelkarte zu kommen , ist diese Anzahl schon sehr beachtlich.

Sammler mit vierstelliger Waffenanzahl sind nicht selten. Da kommt es allerdings auf das Sammelthema an. Und einfach ist relativ. Bis 1945 ein in sich geschlossenes Thema genehmigt zu bekommen, ist recht einfach. Auch nach 1945 dann etwas schwieriger, aber auch machbar, wieder je nach Thema.

Das Schönste ist aber, dass die Sammel-WBK mengenmäßig nicht begrenzt ist. Das ist wohl ein erheblicher Vorteil zu Austria.

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Ja, hier ist eine WBK eine WBK unabhaengig vom Verwendungszweck. Nachteil: Du musst die gleichen Auflagen wie jeder andere erfuellen. Vorteil: Hoerst Du einmal auf zu sammeln, behaeltst Du die Plaetze.Weiterer Nachteil: Bei einigen ausstellenden Behoerden in Oe haben Sammler nicht den Status wie Sportler oder Jaeger.

BTW in egun wird gerade ein PP Holster "Niedersachsen" angeboten.

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Ich habe einen guten Bekannten in Deutschland . Mit dem habe ich heute über diese Thema gesprochen . Ja es ist leicht bei Euch eine Sammler Karte zu bekommen . Mann muss sich nur einer Kommision stellen und dort eine art Prüfung ablegen mit viel Fachwissen über das gewünschte Sammelobjekt . Man darf sich nichts zu Schulden kommen lassen . Sprich jetzt nicht etwas mit Waffen anstellen , sondern betrunken Autofahren , oder zu schnell fahren.... Ehrlich auf so eine Überwachung sch.... ich . Bitte nicht falsch verstehen , aber das ist ja wie in einer Diktatur . Um bei Euch eine WBK zu bekommen muss man ein Jahr in einem Verein mit Luftgewehr und Luftpistole schiessen . Das zweite Jahr mit KK Gewehr und Pistole . Nach einer Prüfung über das Waffengesetz kann man dann eine WBK beantragen , der nicht immer stattgegeben werden muss . Und dann darf ich mir nicht einmal das kaufen was ich will !!! Weil wenn es in diesem Verein keine Disziplin für einen 357 mag Revolver gibt , dann bekomme ich den auch nicht . Da ist mir unser System schon beim A... lieber . Ich habe die Karte beantragt für Heimverteidigung . Nach 3 Wochen (so lange hat der Leumund ) gedauert , habe ich mir gleich einmal 2 KW gekauft . Glock und S&W 686 . Ein paar Jahre später auf 7 Stk. erweitert , ein Jahr später auf 10 Stk. Gewehre habe ich mehr als ich Finger an den Händen habe . Ich musste nur bei der BH bekannt geben , dass ich in einem Haushalt mehr als 20 Waffen aufbewahre .

Ihr könnt euch keine S&W mit 2" Lauf kaufen , weil man mit der keine Disziplin schiesst . Keine Leuchtpistole . Alle Schrotgewehre und Repetierer frei ab 18 . Gelobt sei Österreich .

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Er darf seine Kw zur Selbstverteidigung geladen neben dem Bett liegen haben. Und ne Coach Gun oder Saiga (gibt es auch auf Kat B für Home Defense) ist fast genauso gut wie ne Pumpe. Und für ihn gibt es kein Erwerbsstreckungsgebot. Und anderen solchen Quark.

Beide Waffengesetze haben ihre Eigenheiten. Das österreichische ist mir sympathischer (und ja, ich kenne beide).

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Erwerbsstreckung haben nur Sportschützen. Kennen Jäger und vor allem Sammler nicht. Die geladene Waffe neben dem Bett ist mir nicht so wichtig. Bin trotzdem nicht waffen- und wehrlos. Der Waffenpaß ist in Ö inzwischen fast genauso schwer zu bekommen wie in D. Auch da gibt es kaum noch Vorteile. Kaliberbeschränkungen kennen wir in Deutschland auch nicht (.50 BMG). Das Allerletzte ist aber die Mengenbeschränkung. Die fängt beim Sportschützen in Deutschland bei Langwaffen erst bei etwa 140 Stück an. Gerichtlich festgestellt, nicht gesetzlich! Jäger und Sammler unbegrenzt.

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Erwerbsstreckung haben nur Sportschützen. Kennen Jäger und vor allem Sammler nicht. Die geladene Waffe neben dem Bett ist mir nicht so wichtig. Bin trotzdem nicht waffen- und wehrlos. Der Waffenpaß ist in Ö inzwischen fast genauso schwer zu bekommen wie in D. Auch da gibt es kaum noch Vorteile. Kaliberbeschränkungen kennen wir in Deutschland auch nicht (.50 BMG). Das Allerletzte ist aber die Mengenbeschränkung. Die fängt beim Sportschützen in Deutschland bei Langwaffen erst bei etwa 140 Stück an. Gerichtlich festgestellt, nicht gesetzlich! Jäger und Sammler unbegrenzt.

Aber wir dürfen egal welches Kal. auch kaufen . Ihr nur die , für die Ihr auch eine Waffe habt . Also wenn ich mir eine Waffe ausleihe , dann kann ich auch die Murmeln dafür kaufen . Ihr könnt peng peng peng machen .

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Erwerbsstreckung haben nur Sportschützen. Kennen Jäger und vor allem Sammler nicht. Die geladene Waffe neben dem Bett ist mir nicht so wichtig. Bin trotzdem nicht waffen- und wehrlos. Der Waffenpaß ist in Ö inzwischen fast genauso schwer zu bekommen wie in D. Auch da gibt es kaum noch Vorteile. Kaliberbeschränkungen kennen wir in Deutschland auch nicht (.50 BMG). Das Allerletzte ist aber die Mengenbeschränkung. Die fängt beim Sportschützen in Deutschland bei Langwaffen erst bei etwa 140 Stück an. Gerichtlich festgestellt, nicht gesetzlich! Jäger und Sammler unbegrenzt.

Also ich weiss , dass Ihr auf der normalen WBK nur 2 kurz und 2 Langwaffen haben dürft .

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Also ich weiss , dass Ihr auf der normalen WBK nur 2 kurz und 2 Langwaffen haben dürft .

Stimmt nicht, als Sportschütze ist das Grundkontingent 2 PatronenKW und 3 HalbautoLW auf die grüne WBK, sobald Meisterschaften geschossen werden können zusätzliche Waffen beantragt werden. Das Dumme ist, das die Verbände die nächsten Waffen befürworten müssen.

Auf die gelbe WBK bekomme ich unbegrenzt VL-Revolver, Repetiergewehre wie Karabiner, UHR... Einzellader KW... Flinten mit Ausnahme von VRF

Allerdings nur 2 Waffen pro Halbjahr.

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Aber wir dürfen egal welches Kal. auch kaufen . Ihr nur die , für die Ihr auch eine Waffe habt . Also wenn ich mir eine Waffe ausleihe , dann kann ich auch die Murmeln dafür kaufen . Ihr könnt peng peng peng machen .

Also ich weiss , dass Ihr auf der normalen WBK nur 2 kurz und 2 Langwaffen haben dürft .

Du solltest Dich (und das ist nett gemeint),

  1. einmal wirklich gut informieren, bevor Du
  2. im vollen Brustton der Überzeugung solchen Quark absonderst.
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Hat dieses Topic einen Sinn außer Deutschland-Bashing?

- ich hab nach genau einem Jahr GK-Gewehr meine gelbe WBK bekommen (nix Luftgewehr oder son scheiß)

- was soll ich mit Murmeln ohne passende Waffe?

- für geliehene Waffen darf ich Mun kaufen

- 8 KW als Sportschütze sind drin

- Sammler-WBK ohne Grenzen

- Pumpguns ohne Grenzen

- als Jäger Langwaffen fast aller Art ohne Grenzen

Wie viel Pumpguns kannst Du noch kaufen? Wie viel kriegswaffenähnliche Waffen?

2"-Revolver ist im BDMP möglich oder als Jäger!

Klar ist die 2/6-Regel scheiße in D, dafür ist die Waffenauswahl aber doch größer und angenehmer.

Ich muss mich vorher nur klug machen, was ich möchte und etwas planen.

Dafür bin ich in zwei Verbänden.

Aber vllt. kommt ja auch noch ein Texaner vorbei und erklärt dir mal wie sein Waffenrecht aussieht... ob Du das dann hören willst?

PS.: Wie schnell dürft ihr auf Autobahnen fahren?

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Sportschützen kriegen bei uns mindestens 2 Kurzwaffen, 3 halbautomatische Langwaffen (egal ob mit glattem oder gezogenen Lauf) und auf WBK Gelb unbegrenzt viele Einzellader, Repetiergewehre mit gezogenem Lauf, einschüssige Kurzwaffen und Vorderladerrevolver.

Beim Vorliegen einer Verbandsbescheinigung gibt's dann auch Vorderschaftrepetierer, weitere Halbautomaten und Kurzwaffen.

Man muß halt ab der dritten Kurzwaffe und ab dem vierten Halbautomaten an Wettkämpfen teilnehmen und Nachweise erbringen, daß diese Waffen auch tatsächlich geschossen werden. Big deal....... :rolleyes:

Und Jagdscheininhaber kriegen sämtliche in D legal erhältliche Langwaffen ohne zahlenmäßige Beschränkung. Hier sind dann halt wieder die Kurzwaffen das Problem. Jäger kriegen nur zwei KW und ggf. zusätzlich eine KK-Waffe für die Fallenjagd.

Deshalb ist die Kombination Jagdschein/Sportschütze eine recht geschickte, um sich die Schränke zu füllen! ;)

GRUß

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Leutln,

Hier nennt der Ofen den Schornstein russig.:whistling:

Die meisten Unterschiede zwischen den Waffengesetzen der beiden Laender sind grundsaetzlicher Natur und tatsaechlich enorn. Ich besitze da, wie dort Waffen und darf da wie dort welche tragen. Um auseinander zu klamuesern, worin die tatsaechlichen Differenzen liegen, braeuchte ich viel Zeit (ich muss in 15 min los zum Dienst) und etwa 25cm Bildschirm.

Das beginnt mit dem Unterschied zwischen Recht auf Besitz und dem temporaeren Ereignis des Besitzes. Das endet mit verfuegbaren Typen. Beide Seiten argumentieren hier mit einer gewissen Unschaerfe. Man MUSS in .de nichtmit der Lupi beginnen und jeder WBK Besitzer in .at, kann sich, wenn er Sinn darin sieht, eine AR 15 mit 10" Lauf kaufen.

So What?

Persoenlich ist mir die oesterr. Loesung lieber, aber chacun a son gout. Ja, ich war zu faul die Sonderzeichen rauszusuchen.

Leider wird das Oe Waffenrecht immer mehr EUisiert und das ist ein Schaden.

Wenn wir schon diese IMHO ausgelutschte Diskussion fuehren, dann sollte es eventuell etwas amikaler geschehen, dann lernen vieleicht alle Beteiligten was.

:2cents:

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Sportschützen kriegen bei uns mindestens 2 Kurzwaffen, 3 halbautomatische Langwaffen (egal ob mit glattem oder gezogenen Lauf) und auf WBK Gelb unbegrenzt viele Einzellader, Repetiergewehre mit gezogenem Lauf, einschüssige Kurzwaffen und Vorderladerrevolver.

Beim Vorliegen einer Verbandsbescheinigung gibt's dann auch Vorderschaftrepetierer, weitere Halbautomaten und Kurzwaffen.

Man muß halt ab der dritten Kurzwaffe und ab dem vierten Halbautomaten an Wettkämpfen teilnehmen und Nachweise erbringen, daß diese Waffen auch tatsächlich geschossen werden. Big deal....... :rolleyes:

Und Jagdscheininhaber kriegen sämtliche in D legal erhältliche Langwaffen ohne zahlenmäßige Beschränkung. Hier sind dann halt wieder die Kurzwaffen das Problem. Jäger kriegen nur zwei KW und ggf. zusätzlich eine KK-Waffe für die Fallenjagd.

Deshalb ist die Kombination Jagdschein/Sportschütze eine recht geschickte, um sich die Schränke zu füllen! ;)

GRUß

Siehst du und genau das ist bei uns der Unterschied . In Österreich braucht niemand von einem Verein od. sonst wem eine Rutsche um sich eine X beliebige KW , LW oder H-Automat zu kaufen . Wenn WBK vorhanden , dann einfach kaufen weil es Spass macht . Man muss hier nicht zwingend in einem Verein sein . Heimverteidigung als Grund genügt . Und wenn 10,20,30... Plätze vorhanden dann könnte ich mir die sogar alle an ein und dem selben Tag voll machen , wenn ich Lust dazu habe . Bei uns gibt es auch nicht diese Unterteilung von verschiedernen Karten mit verschiedernen Rechten dazu . Entweder WBK oder Pass . WBK= Besitz ohne führen . Pass= Besitz mit führen . Jagd mit WBK geht führen der KW auch , aber nur solange ich im Revier bin . Ich kann aber auch ohne WBK 19 Langwaffen ( Repetierer oder Schrotgewehre besitzen ) ab 20 muss ich nur der BH bescheid geben und dann können es 100 od. mehr sein . Sie müssen jetzt nur nach dem neuen Gesetz von einem Büma im ZWR registriert werden .

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Solange die Diskussion auf mangelnder Grundkenntnis erfolgt, scheint mir das wirklich wenig Sinn zu ergeben.

Soll man erstmal die ganzen Falschbehauptungen richtigstellen? Umständlich und häufig nicht erfolgreich.

Daher nur mein Satz: Mir ist das deutsche Waffenrecht lieber ;) Mein Schrank wäre sonst bedeutend leerer.

Einzig den Bedürfnisgrund Heimverteidigung sollte man hinzufügen. Grundsätzlich ist das bei uns möglich. Es wird nur verwaltungsseitig nicht umgesetzt.

Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und

2. die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck

glaubhaft gemacht sind.

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