Jägermeister Posted January 7, 2015 at 05:50 PM Share Posted January 7, 2015 at 05:50 PM Was ist dabei zu beachten, außer wahrscheinlich der erst "ab 18 Jahren"- Regel? Es handelt sich dabei um eine Vorderladerpistole, die hier in D frei ab 18 ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
sammler51 Posted January 7, 2015 at 06:12 PM Share Posted January 7, 2015 at 06:12 PM Was ist dabei zu beachten, außer wahrscheinlich der erst "ab 18 Jahren"- Regel? Es handelt sich dabei um eine Vorderladerpistole, die hier in D frei ab 18 ist. Wichtig ist das österreichische Waffenrecht, d.h. die Antwort auf die Frage, ob der Erwerb einer VL-Kurzwaffe in Österreich auch frei ist oder ob der Erwerber irgendwelche Genehmigungen vorweisen muss. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 7, 2015 at 06:14 PM Author Share Posted January 7, 2015 at 06:14 PM Danke, das ist mir soweit klar. Die Anfrage habe ich über eGun erhalten, wo mich ein Österreicher mit Hinweis auf die frei-ab-18-Jahre-Grundlage darauf hingewiesen hat, ob ich auch nach A liefern würde. Das würde ich aber gerne vorher bestätigt wissen, bevor ich dem Kollegen etwas Falsches antworte oder noch schlimmer, rechtswidrig ausliefere. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted January 7, 2015 at 06:23 PM Share Posted January 7, 2015 at 06:23 PM Verbringungserlaubnis nicht vergessen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 7, 2015 at 06:31 PM Author Share Posted January 7, 2015 at 06:31 PM Für eine freie Waffe? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted January 7, 2015 at 06:44 PM Share Posted January 7, 2015 at 06:44 PM Frage: Perkussion, also Zuendhuetchen? AFAIK In dem Fall ja, weil zwar nicht bewilligungs- aber registrierungspflichtig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted January 7, 2015 at 06:49 PM Share Posted January 7, 2015 at 06:49 PM Sorry, hatte EINSCHUESSIG uebersehen. Ja, die sind ok. Schau trotzdem auf der IWOeSeite nach. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 7, 2015 at 06:54 PM Author Share Posted January 7, 2015 at 06:54 PM Bisher gefunden: Erleichterung bei der Stückzahl Zumindest eine Kleinigkeit: Im § 23 (2a) wird bestimmt, daß Schußwaffen der Kat. B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, nicht in die Stückzahl der genehmigten B-Waffen einzurechnen sind. Da kann man also beliebig viele solcher Waffen erwerben. Bisher in der Stückzahl geführte Waffen dieser Art machen daher Stückzahlen frei. Besitzt jemand also etwa 4 solcher Waffen auf seiner WBK hat er auf einmal 4 freie Plätze und kann diese mit „normalen“ Kat. B-Waffen belegen. Aber schon beginnen die Schwierigkeiten: Manche Behörden weigern sich, das zu Kenntnis zu nehmen und verweigern die Eintragung. Hier sofort eine Beschwerde an das BMI machen. Andere Behörden verlangen Gutachten über das Modelljahr, manche begnügen sich mit einer Bestätigung des Waffenfachhändlers. Das letztere ist hinzunehmen, das mit dem Gutachten nicht. Hier offenbart sich eine besondere Schwäche unserer Waffenbehörden: Viele Waffenreferenten sind völlig ahnungslos und bei waffentechnischen Fragen heillos überfordert. Natürlich gibt es rühmliche Ausnahmen. Eigentlich ein Skandal. Das ist so, als hätte ein Führerscheinprüfer selber keinen Führerschein. Ein Fachbeamter soll von der Materie, die er zu behandeln hat, etwas verstehen. Fehlt das, ist der Beamte entsprechend auszubilden. Das wäre die Pflicht der Oberbehörde. Anscheinend ist das aber den Großkopferten egal. und: Ausnahme für bestimmte Waffen Die ausgenommenen Waffen sind jetzt erweitert worden: Luntenschloß, Radschloß, Steinschloß gab es schon, jetzt kommen einschüssige Schußwaffen mit Perkussionszündung dazu. Wenig, aber manche können sich freuen. An der Grenze 1871 wurde natürlich nichts geändert. Dabei gibt es das schon mehr als 50 Jahre. Im BMI ist die Zeit aber stehengeblieben. Was ist mit der Ausnahme gemeint? Keine WBK-Pflicht mehr? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted January 7, 2015 at 07:31 PM Share Posted January 7, 2015 at 07:31 PM Das ist der Para 45: Eigentlich heisst es Herausnahme. Die o.g. Waffen wurden aus den Kategorien herausgenomen und den sog, mindergefaehrlichen Waffen, ergo frei ab 18 zugeordnet. Zb Lupi. Bin heute etwas neben der Spur, muede und so. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 9, 2015 at 06:21 PM Author Share Posted January 9, 2015 at 06:21 PM Konnte jemand etwas herausfinden? Ich bin da weiterhin etwas unsicher und würde im Zweifel dem Interessenten lieber absagen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted January 9, 2015 at 06:30 PM Share Posted January 9, 2015 at 06:30 PM Was ist das für ein Modell? Gib mal Die EgunNr der Auktion. Link to comment Share on other sites More sharing options...
reini Posted January 9, 2015 at 06:41 PM Share Posted January 9, 2015 at 06:41 PM Bei CSP anfragen, der hat ein Geschäft in Deutschland und Österreich. Ist vielleicht sogar günstiger als ein grenzüberschreitender Direktversand und rechtssicher. Den Preis soll der Bieter zahlen. Ansonsten lieber zurücktreten und von eGun Gebührenrückerstattung beantragen. www.csp-prien.de Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 9, 2015 at 06:45 PM Author Share Posted January 9, 2015 at 06:45 PM Was ist das für ein Modell? Ist eine Zouave- Pistole im Kaliber .58. Bei CSP anfragen, der hat ein Geschäft in Deutschland und Österreich. Danke, super Idee! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 10, 2015 at 06:32 PM Author Share Posted January 10, 2015 at 06:32 PM Bei CSP habe ich angefragt. Mal gucken, was die meinen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 12, 2015 at 09:59 AM Author Share Posted January 12, 2015 at 09:59 AM Antwort: Sehr geehrter Herr Jägermeister, in Östereich ist nahezu jede Kurzwaffe egal welche Zündung als Kat. B anzusehen, d.H. wir müssen eine Verbringungsgenehmingung einholen. Kosten für ihren kunden wenn wir das übernehmen sollen 70 euro. In Österreich könne wir dann ihrem Kunden ein Schreiben ausstellen das die Replika einem Orginal vvor 1871 entspricht Und ihm dadurch kein Platz auf der WBK belegt . Mit freundlichen Grüßen Chiemsee Shooting Products Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted January 12, 2015 at 04:13 PM Share Posted January 12, 2015 at 04:13 PM Interessant, da wäre ich falsch gelegen. Das will ich jetzt genau wissen. Falls was anderes rauskommt, poste ich hier darüber. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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