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Aufsicht beim Schießen - wie würdet Ihr entscheiden ?


DirtyHarriett

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Moin auch,

ich hatte heute beim Aufsichtführen (DSB-Verein) einen kleinen Zwischenfall. Ich kenne die ganzen DSB-Regeln nicht, aber wenn ich Aufsicht bin und jemand mit der Waffe den Stand verläßt, will ich das Patronenlager sehen. Will sagen: keiner geht mit einer geladenen Waffe weg.

Darauf angesprochen habe ich eine Schützin gefragt (sie hatte die Piffe schon weggepackt), ob ich noch einen kurzen Blick aufs Patronenlager werfen dürfte. Sie packte die Waffe anstandslos wieder aus, ich hab geschaut, alles gut.

Heute blafft mich ihr Mann an, das sei nur Schikane, was mir einfiele.

Wie seht Ihr das ?

Übertreib ich, weil ich das Patronenlager sehen will, bevor die Leute gehen, oder lieg ich dabei völlig falsch ?

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Wie seht Ihr das ?

Übertreib ich, weil ich das Patronenlager sehen will, bevor die Leute gehen, oder lieg ich dabei völlig falsch ?

Nach meiner Erfahrung nach liegst Du da absolut richtig. Als Standaufsicht/Schießleitung bist Du verantwortlich für die Sicherheit auf dem Stand. Einer Waffenkontrolle zur Sicherheit muß im Schützenhaus zugestimmt werden. Zum Zweiten hast Du als Standaufsicht/Schießleitung vom jeweiligen Verein eingeräumtes uneingeschränktes Hausrecht. Bei einer Verweigerung kannst Du der Lady Stand- und Hausverbot erteilen und als Mitglied des Landesverbandes dieses sogar für andere Vereine, wenn von einer Uneinsichtigkeit eine generelle Gefahr ausgeht. Das erfordert im Ernstfall sogar eine Mitteilung an das zuständige Ordnungsamt, da von einem Fehlen der Zuverlässigkeit bei so einer Person ausgegangen werden muss.

Ich habe so etwas schon einmal mit einem Polizisten gemacht, der bei uns im Verein als Gast vorsätzlich beinahe einen Unfall verursacht hat.

Aber ich bin natürlich auf die Meinungen der altgedienten Mods gespannt.

Grüße

Gunfire:shootout:

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Wie seht Ihr das ?

Übertreib ich, weil ich das Patronenlager sehen will, bevor die Leute gehen, oder lieg ich dabei völlig falsch ?

Ja, beim "Waffe wegpacken" hat der Schütze die Waffe zu entladen und wegzupacken. Eine Kontrolle des Patronenlagers ist beim DSB nicht vorgesehen. Bedeutet nicht, dass es nicht ggf. nötig wäre. Aaaber als Standaufsicht bist du die oberste Instanz und wenn du es anordnest, dann hat es gemacht zu werden. Ungewöhnlich wird es aber bleiben.

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Bei einer WBK Inhaberin halte ich eine nachträgliche Kontrolle für übertrieben. Der Waffenbesitzer ist selbst verantwortlich.

Johann

Ich bin jetzt 38 Jahre im Sv und ich kann Dir sagen, es werden Fehler gemacht, die Du nicht für möglich hältst. Den geladenen Puffer einpacken ist leider schon zu oft vorgekommen. Wenn Du Standaufsicht hast, stehst Du immer mit einem Bein im Gefängnis. Das musst Du Dir immer klar machen, wenn Du zu so etwas eingeteilt wirst. Bei Gastschützen ist es mir egal, ob der eine WBK hat oder nicht. Bevor er/sie den Puffer einpackt, will ich ihn sehen. Basta.

Bei Vereinsmitgliedern, die ich kenne, kann ich auf eine Kontrolle verzichten.

Und ich für meinen Teil ziehe bei meinen Waffen(Revolver ausgenommen) eine rote Signalschnur durch den Lauf und verschnüre diese seitlich. So kann jeder, aber auch wirklich jeder sehen, daß keine Patrone im Lager ist. Dann wird man auch als Gastschütze nicht mehr kontrolliert. Wie lautet das Grundgesetz auf Schießständen? Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Denkt mal drüber nach.

Grüße

Gunfire:shootout:

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Nein - ist er nicht bzw. nicht nur. Passiert etwas, weil der Stand mit einer geladenen Waffe velassen wurde, dürfte die Aufsicht "ein kleines Problem" haben.

Sehe ich nicht so.

Oder ist die Aufsicht auch verantwortlich wenn die Waffe dann nicht vorschriftsmäßig verschlossen wird?

Also Aufsicht habe ich den Schießbetrieb zu überwachen. Mehr nicht.

Als nächstes soll ich noch die Patronen auf korrekte Ladung kontrollieren?

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AWaffV

[h=1]§ 11 Aufsicht[/h](1) Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben das Schießen in der Schießstätte ständig zu beaufsichtigen, insbesondere dafür zu sorgen, dass die in der Schießstätte Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen, und zu beachten, dass die Bestimmungen des § 27 Abs. 3 oder 6 des Waffengesetzes eingehalten werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen oder den Aufenthalt in der Schießstätte zu untersagen.

(2) Die Benutzer der Schießstätten haben die Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtspersonen nach Absatz 1 zu befolgen.

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Nein - ist er nicht bzw. nicht nur. Passiert etwas, weil der Stand mit einer geladenen Waffe velassen wurde, dürfte die Aufsicht "ein kleines Problem" haben.

Hätte die Standaufsicht "damals" das Patronenlager kontrolliert, hätte die junge Gewehrschützin nicht beim Auspacken ihrer Puffe ihre Mutter getötet und im DSB würde es immer noch nicht diese dusseligen "Safety flags" geben.

Bei jedem DSB-Wettkampf darf die Waffe erst weggepackt werden, nachdem die Aufsicht die Sicherheit - also auch, ob das Patronenlager frei ist - überprüft hat oder haben konnte.

Wie Gatopardo schon sehr treffend knapp formuliert hat. :boese040:

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Leute, da quirlt ihr wieder einiges durcheinander.

A)

  1. DSB-Standaufsichtsrichtlinien gelten nur wenn der DSB Veranstalter ist. Da ich nicht annehme dass unsere DH auf einer DSB-Veranstaltung Aufsicht geführt hat, interessieren die Bestimmungen des DSB höchstens am Rande.

B)

  1. Da sie wohl gänzlich an gar keinen Meisterschaften irgendeines Verbandes Aufsicht hatte, war wohl der Standeigentümer der Ausrichter des Trainings.

    1. Schlimmstenfalls weist der Ausrichter die Aufsichten an nach den Regeln bzw. nach der Sportordnung des DSB / Ausschreibung der DM Aufsicht zu führen, dann war es richtig. (Dann hätte sogar diese rote Fahne rein gemusst.)
    2. Bestenfalls weist der Ausrichter die Aufsichten an nach dem WaffG Aufsicht zu führen. Dann war es Ermessenssache der Aufsicht.

C)

  1. Meine persönliche Meinung dazu:

  2. Ich finde es gut wenn DH eine Kontrolle durchführt.
  3. Ich finde es gut wenn meine Aufsichten im Verein wenigstens eine Sichtkontrolle tätigen.
  4. Ich selbst tue es als Aufsicht (leider) nicht, ich frage nur beim Schützen nach (als Erinnerung). Ich bin wohl zu faul…

(An der Formatierung der Aufzählung übe ich noch...)

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Leute, da quirlt ihr wieder einiges durcheinander.

  1. DSB-Standaufsichtsrichtlinien gelten nur wenn der DSB Veranstalter ist. Da ich nicht annehme dass unsere DH auf einer DSB-Veranstaltung Aufsicht geführt hat, interessieren die Bestimmungen des DSB höchstens am Rande.

  1. Da sie wohl gänzlich an gar keinen Meisterschaften irgendeines Verbandes Aufsicht hatte, war wohl der Standeigentümer der Ausrichter des Trainings.

    1. Schlimmstenfalls weist der Ausrichter die Aufsichten an nach den Regeln bzw. nach der Sportordnung des DSB / Ausschreibung der DM Aufsicht zu führen, dann war es richtig. (Dann hätte sogar diese rote Fahne rein gemusst.)
    2. Bestenfalls weist der Ausrichter die Aufsichten an nach dem WaffG Aufsicht zu führen. Dann war es Ermessenssache der Aufsicht.

  1. Meine persönliche Meinung dazu:

  2. Ich finde es gut wenn DH eine Kontrolle durchführt.
  3. Ich finde es gut wenn meine Aufsichten im Verein wenigstens eine Sichtkontrolle tätigen.
  4. Ich selbst tue es als Aufsicht (leider) nicht, ich frage nur beim Schützen nach (als Erinnerung). Ich bin wohl zu faul…

(An der Formatierung der Aufzählung übe ich noch...)

Also, DH hat folgendes geschrieben:

Moin auch,

ich hatte heute beim Aufsichtführen (DSB-Verein) einen kleinen Zwischenfall.

Steht doch klar und deutlich DSB oder kann ich als Schwabe plötzlich nicht mehr lesen?

Und Standaufsicht/Schießleitung gibt es bei uns Schwaben immer dann, wenn kein Training nur für Mitglieder ist, also, wenn Gäste kommen können. Das hat mit DSB-Wettkämpfen überhaupt nichts zu tun. Das sind bei uns zumindest die Spielregeln für einen geordneten Schießbetrieb. Wie das bei den Badenzern ist, kann ich nicht sagen. Sag Du's mir.

Grüße

Gunfire:shootout:

Für heute - gute Nacht!

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Vorweg, ich bin primär ung. eigentlich grundsätzlich nur BDS (nix DSB) und wenn als Gast auf einem "fremden" Stand, dann lasse ich mich auch gern leiten und anweisen, jedoch...

?..ich hatte heute beim Aufsichtführen (DSB-Verein) einen kleinen Zwischenfall. Ich kenne die ganzen DSB-Regeln nicht, aber wenn ich Aufsicht bin .....

...empfinde ich diese Satzkombination im Ursprung schon interessant... Was für eine Aufsicht? Schiessleitung nach Sportordnung eines Verbandes, allg. Sicherheit oder wie oder was? ;-)

jemand mit der Waffe den Stand verläßt, will ich das Patronenlager sehen. Will sagen: keiner geht mit einer geladenen Waffe weg.......

Wie seht Ihr das ?

Übertreib ich, weil ich das Patronenlager sehen will, bevor die Leute gehen, oder lieg ich dabei völlig falsch ?

Also 'Stand verlassen' interpretiere ich als geholstert oder freihändig geführt.. Da sehe ich es analog JM, bspw IPSC, da ist die entladene (und ggfs entspannte/abgeschlagene) Waffe in der Sportordnung Standard und absolut Dein Recht, handhabe ich ebenso...

'Leute gehen' liest sich, wie die fahren jetzt heim.... Wenn ich als Schütze alles verpackt habe und jemand möchte nochmal das Patronenlager sehen, würde ich vermutlich ziemlich sparsam schauen.... sicher, der Aufsicht ist zu Folgen, ich öffne nochmal die 13 Schlösser meines rollenden Tresors, aber nur auf der Schiessstätte. Packe ich bereits weg, oder habe weggepackt und dann kommt nochmal der Wunsch auf den Blick auf das Patronenlager, naja, aus meiner Sicht nur mit Hausordnung begründbar. Ab Eingangstür oder besser ab verlassen der direkten Schiessstätte, ist jeder für seinen Transport selbst verantwortlich (nicht schuss- oder zugriffsbereit) und nicht mehr die Aufsicht der Schiessstätte....

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Also, DH hat folgendes geschrieben:

Moin auch,

ich hatte heute beim Aufsichtführen (DSB-Verein) einen kleinen Zwischenfall.

Steht doch klar und deutlich DSB oder kann ich als Schwabe plötzlich nicht mehr lesen?

Oha, da verwechselst du etwas. - nun, das mit dem "DSB-Verein" ist so eine Sache.

Mag sein und sehr wahrscheinlich dass der Verein in einem der vielen Landesverbände des DSB zugehörig ist. Ebenso kann er auch einem der anderen Verbände zugehörig sein - dann ist es eben umgangssprachlich ein "DSB-Verein" oder "BDS-Verein" oder "Jäger-Stand".

Wir sind auch ein "DSB-Verein". Dazu sind wir noch ein "BDS-Verein" – aber der Stand gehört uns. Deswegen sind wir der Veranstalter und wir bestimmen im Rahmen des Gesetzes wie wir Aufsicht machen, wie lange wir schießen, wie viele Schuss wir laden, was wir anziehen, welchen Anschlag wir verwenden, ob wir Musik anhaben oder welche Waffen wir benutzen.

Wenn "der DSB" unseren Stand mietet (oder der Kreis die Kreismeisterschaft ausrichtet), dann kann der DSB (oder der Kreis) die Regeln bestimmen.

Verstehst du den Unterschied?

Und Standaufsicht/Schießleitung gibt es bei uns Schwaben immer dann, wenn kein Training nur für Mitglieder ist, also, wenn Gäste kommen können. Das hat mit DSB-Wettkämpfen überhaupt nichts zu tun. Das sind bei uns zumindest die Spielregeln für einen geordneten Schießbetrieb. Wie das bei den Badenzern ist, kann ich nicht sagen. Sag Du's mir.

Grüße

Gunfire:shootout:

Für heute - gute Nacht!

Eine Standaufsicht solltet ihr auch einführen, wenn nur Vereinsmitglieder trainieren

Dies hat nichts damit zu tun dass wir Badener euch Schwaben seit 50 Jahren durchfüttern. :bayer:

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Schaut mal in die Sportordnung (egal ob DSB, BDS oder BdMP), da ist es als Pflicht (nicht nur des Schützen, sondern auch die Kontrolle durch die Aufsicht) beschrieben. D.h. knallt es = Pflichtverletzung der Aufsicht.

Wenn Du zum Spiegel wechseln/Schusspflaster kleben vorgehen mußt, geht das nicht ohne Sicherheit herstellen. Dazu gehört die Kontrolle aller Patronenlager.

Aus-/Wegpacken ohne Abstimmung mit der Aufsicht ist auch so ein Thema ............

Wettkämpfe unterliegen doch keinen strengeren Sicherheitsregeln als Training. Im Gegentum, beim Training kenne ich die Anwesenden und deren Verhalten ein Stück besser.

Nebenbei: Mache ich Aufsicht, wird nach meinen Regeln gespielt. Wem das nicht paßt, der kann sich beim Vorstand beschweren oder auch gern die Aufsicht übernehmen.

"Nett und freundlich, aber bestimmt" hinweisen, gern in leisem Ton im 4 Augen-Gespräch, funktioniert meist.

Und bitte nicht den Kerl vorschicken, sondern selber vorsprechen :)

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Die Sportordnung des BDS regelt das n.m.K. nur für dir Trefferaufnahme. Ich würde das nicht verallgemeinern. Wenn ich die Waffe nicht ablegen (da Holster) oder den Stand zur Trefferaufnahme betreten muss, ist das nicht vorgeschrieben.

Ein- und auspacken geschieht bei mir ausschließlich in der Safety Area. Da ist keine Kontrolle vorgeschrieben.

Wenn die Aufsicht eine durchführen will, ist das jedoch ihr gutes Recht.

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Bei solchen Kunden am Stand kann es helfen, auf einen Verstoss gegen 11(2) AWaffV hinzuweisen und die Möglichkeit dies der Behörde zu melden.

wenn unsere SBinne davon so 2-3 Meldungen zu einem Schützen bekommt bekommt der nette Briefe.

als Kunde würde ich argumentieren, das ich das Schießen ja beendet habe und die Aufsicht mir nichts mehr kann.

würde danach aber nicht unbedingt mehr willkommen in dem Verein sein, je nach Vorstand.

wenn die Aufsicht natürlich keine Rückdeckung vom Vorstand bekommt ist blöde, gibt einen Verein da mache ich aus genau diesem Grund keine Aufsicht mehr. Die sollen sich einen anderen Kasper suchen.

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Ein- und auspacken geschieht bei mir ausschließlich in der Safety Area. Da ist keine Kontrolle vorgeschrieben.

Wenn die Aufsicht eine durchführen will, ist das jedoch ihr gutes Recht.

Es gibt Schießstände, die haben so viel Platz, daß das Ein- und Auspacken tatsächlich dort geschieht, wo auch geschossen wird. Und solange der Schütze sich im "Einflußbereich der Aufsicht" aufhält, hat er sich an die "Wünsche" der Aufsicht zu halten.

Man müßte etwas mehr Infos haben - - ich gehe nicht davon aus, daß DirtyHarriett der Schützin "nachgelaufen" ist, um das Patronenlager zu kontrollieren. Dann hätte sie nämlich den Bereich der Schützen verlassen (siehe Beitrag El Marinero)

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