Jump to content

Pulver darf weiter verwendet werden nach dem 05.04.2015


Krümelmonster

Recommended Posts

Pulver darf weiter verwendet werden

Ab 5. April 2015 muss jede Dose NC-Treibladungspulver sowie Schwarzpulver zur besseren Rückverfolgung mit einer individuellen Identifikationsnummer gekennzeichnet werden. Händler haben dann die Pflicht, nur noch Gebinde mit der neuen Kennzeichnung zu überlassen.

Strittig war bisher jedoch die Frage, was Privatverbraucher mit jenen Dosen machen, die nach dem Stichtag 5. April 2015 noch nicht aufgebraucht wurden. Bisher wurde von vielen Stellen die Auffassung vertreten, dass diese Pulver dann nicht mehr verwendet werden dürfen. Das Regierungspräsidium Tübingen hat jedoch nun mitgeteilt, dass das bisher übliche Pulver im privaten Bereich ab April 2015 nicht vernichtet oder verbraucht sein muss. Auch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat von Anfang an diese Auffassung vertreten. Für den Privatverbraucher ist diese Auffassung positiv, dennoch gilt es jedoch zu beachten, dass die zuständigen Behörden die Regelung sehr unterschiedlich auslegen und handhaben.

Quelle: http://www.dwj.de/magazin/schiesssport/details/items/pulver-darf-weiter-verwendet-werden.html

Link to comment
Share on other sites

Das wird noch ein lustiges Thema werden.

Wenn ich Ladungen nach der Sportordnung vorbereite, schreib ich doch die blöde Nummer nicht auf jedes Röhrchen. Die große Flasche bleibt daheim im Pulverschrank. Wer bitte will da was wie prüfen?

Lachhaft, das Ganze. Arbeitsbeschaffung für Beamte. Geht aber noch viel einfacher. Man nehme ein Blatt Papier und schreibe auf beide Seiten - BITTE WENDEN. Da haben die sehr viel zu tun.:hysterical:

Grüße

Gunfire:shootout:

Link to comment
Share on other sites

Na, ein Glück!

und

Es wäre ein Drama gewesen, wenn ich meine Pyrotechnik bis dahin hätte abfackeln müssen.

Für den Privatverbraucher ist diese Auffassung positiv, dennoch gilt es jedoch zu beachten, dass die zuständigen Behörden die Regelung sehr unterschiedlich auslegen und handhaben.
Das bitte nicht überlesen. Die Aussage also vor Ort mit den zuständigen Behörden klären.
Link to comment
Share on other sites

Pulver wird nicht gelagert sondern verladen.

Altbestände sind in diesem Bereich der strengen Mengenbegrenzungen nur ein Beispiel für schlechtes Management

und blockieren unnötig Mengen.

Ein konsequentes Ladeprogramm mit wenigen, vielseitig einsetzbaren Pulvern,

für bestimmten Sonderbedarf eine satte Menge der jeweiligen Hülsen

und das Ganze straff organisiert, dann wird kein Pulver "alt".

Ich komme bei NC mit insgesamt 4 Sorten regelmäßig beschafftem VV sowie einer Sondersorte (die dann auf einen Schlag verladen wird)

durchs gesamte Programm.

Das zwingt sicher zu Kompromissen, denn ohne Mengenbeschränkung hätte ich auch x Spezialpulver am Start,

aber die Gesetzeslage ist nun mal wie sie ist :neenee:.

GP

Link to comment
Share on other sites

Nicht kontrollierbar ist aber die Weitergabe von Treibladungspulvern von Privat an Privat.

Denn jeder Inhaber eines 27er-Scheins darf Pulver an ebenso Berechtigte weitergeben.

darf nach dem Stichtag aber nicht mehr überlassen werden......kontrollierbar insofern, als dass jedes Überlassen dokumentationspflichtig ist.

Link to comment
Share on other sites

heute mit Behörde telefoniert. Altbestand fällt unter Bestandsschutz. Bestätigt er mir schriftlich.

@GP: ich kann keinen 2kg NH4CLO4-Raketenmotor mal eben vernichten, ohne daß das einen wirklich großen Heckmeck gibt. Den kann ich auch nicht mal eben verladen, weil es in Europa ganze 3 Händler gibt (keinen davon in Deutschland), wo ich so einen Motor für einen unserer Flugtage herbekomme und ich deswegen auf Vorrat kaufen muß.

Gut, ist zwar jetzt kein Pulver, aber es betrifft ja auch andere Pyrotechnik.

Link to comment
Share on other sites

Sprengstoffrecht ist Ländersache.

In Bayern ist das Gewerbeaufsichtamt zuständig, das untersteht dem Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS)

http://www.stmas.bayern.de/gewerbeaufsicht/

Diese nimmt z.B. auch die Prüfungen zum §27 ab

Infoblatt:

http://www.bestellen.bayern.de/application/stmug_app000021?SID=123515167&ACTIONxSESSxSHOWPIC(BILDxKEY:stmuv_vs_027,BILDxCLASS:Artikel,BILDxTYPE:PDF)

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Innere Sicherheit also wie beim Waffengesetz.

http://www.bmi.bund.de/DE/Ministerium/Struktur-Abteilungen/Aufgaben-Abteilung-KM/aufgaben-abteilung-km_node.html

Referat KM 5

Waffen- und Sprengstoffrecht, Nationales Waffenregister, Besonderes Sicherheitsrecht

MinR Dr. Sturm, Telefon: 030-18 681-45141

MinR'n Kluge, Telefon: 030-18 681-45140

Link to comment
Share on other sites

  • 2 weeks later...

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)