Krümelmonster Posted January 23, 2015 at 09:49 AM Share Posted January 23, 2015 at 09:49 AM Pulver darf weiter verwendet werden Ab 5. April 2015 muss jede Dose NC-Treibladungspulver sowie Schwarzpulver zur besseren Rückverfolgung mit einer individuellen Identifikationsnummer gekennzeichnet werden. Händler haben dann die Pflicht, nur noch Gebinde mit der neuen Kennzeichnung zu überlassen. Strittig war bisher jedoch die Frage, was Privatverbraucher mit jenen Dosen machen, die nach dem Stichtag 5. April 2015 noch nicht aufgebraucht wurden. Bisher wurde von vielen Stellen die Auffassung vertreten, dass diese Pulver dann nicht mehr verwendet werden dürfen. Das Regierungspräsidium Tübingen hat jedoch nun mitgeteilt, dass das bisher übliche Pulver im privaten Bereich ab April 2015 nicht vernichtet oder verbraucht sein muss. Auch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat von Anfang an diese Auffassung vertreten. Für den Privatverbraucher ist diese Auffassung positiv, dennoch gilt es jedoch zu beachten, dass die zuständigen Behörden die Regelung sehr unterschiedlich auslegen und handhaben. Quelle: http://www.dwj.de/magazin/schiesssport/details/items/pulver-darf-weiter-verwendet-werden.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted January 23, 2015 at 10:31 PM Share Posted January 23, 2015 at 10:31 PM Na, ein Glück! Wollte schon unseren Stand komplett spaß-vernebeln. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted January 23, 2015 at 10:34 PM Share Posted January 23, 2015 at 10:34 PM Es wäre ein Drama gewesen, wenn ich meine Pyrotechnik bis dahin hätte abfackeln müssen. So viele Startgenehmigungen und Höhenfreigaben bekomm ich bis dahin gar nicht. Und ne Rakete im Frankfurt/Main auf 3000 m steigen zu lassen ... da hätte die Flugsicherung wohl das eine oder andere Problem mit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
xhbkx Posted January 23, 2015 at 11:12 PM Share Posted January 23, 2015 at 11:12 PM Ab 5. April 2015 muss jede Dose NC-Treibladungspulver sowie Schwarzpulver zur besseren Rückverfolgung mit einer individuellen Identifikationsnummer gekennzeichnet werden. Händler haben dann die Pflicht, nur noch Gebinde mit der neuen Kennzeichnung zu überlassen. Weiterlesen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
xhbkx Posted January 23, 2015 at 11:14 PM Share Posted January 23, 2015 at 11:14 PM Das wird noch ein lustiges Thema werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted January 23, 2015 at 11:20 PM Share Posted January 23, 2015 at 11:20 PM Das wird noch ein lustiges Thema werden. Wenn ich Ladungen nach der Sportordnung vorbereite, schreib ich doch die blöde Nummer nicht auf jedes Röhrchen. Die große Flasche bleibt daheim im Pulverschrank. Wer bitte will da was wie prüfen? Lachhaft, das Ganze. Arbeitsbeschaffung für Beamte. Geht aber noch viel einfacher. Man nehme ein Blatt Papier und schreibe auf beide Seiten - BITTE WENDEN. Da haben die sehr viel zu tun. Grüße Gunfire:shootout: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted January 23, 2015 at 11:27 PM Share Posted January 23, 2015 at 11:27 PM Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Nicht mal im El-Dorado der Blockwarte und Kleinbürger namens Deutschland. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted January 23, 2015 at 11:27 PM Share Posted January 23, 2015 at 11:27 PM Das fusst ALLES auf dem Bombenattentat auf den Zug in Madrid im Jahr 2004. EU-Mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen. https://legalwaffenbesitzer.wordpress.com/2014/03/28/eu-uberwachung-ruckverfolgung-als-segen-fur-die-it-branche/ Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted January 23, 2015 at 11:31 PM Share Posted January 23, 2015 at 11:31 PM wie sieht denn das mit den legal selbstgemixten Sachen aus ? Ich hab in meiner 27er-Pappe die Herstellung von Fallschirmausstoßladungen und Raketenstufentrennladungen drin stehen. Ohne Mengen- oder Größenbegrenzung. Und ein Kollege hat die Herstellung von Sprengstoffen aller Art drin stehen ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted January 23, 2015 at 11:35 PM Share Posted January 23, 2015 at 11:35 PM wie sieht denn das mit ... aus ? Ich hab ... Wer viel fragt, bekommt viele dumme Antworten. Eine Erkenntnis, die mir durch viele Telefonate mit der Obrigkeit (Ämtern) immer wieder bewußt wurde. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted January 23, 2015 at 11:47 PM Share Posted January 23, 2015 at 11:47 PM Naja, mit 27er-Schein biste verpflichtet, dich über Neuerungen schlau zu machen. Ausgangsstoffe kannste halt nicht kennzeichnen. Und auf Aceton und Nitrozelluloseflocken kann man auch keine BAM-Nummer draufbappen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 24, 2015 at 07:25 AM Share Posted January 24, 2015 at 07:25 AM Na, ein Glück! und Es wäre ein Drama gewesen, wenn ich meine Pyrotechnik bis dahin hätte abfackeln müssen. Für den Privatverbraucher ist diese Auffassung positiv, dennoch gilt es jedoch zu beachten, dass die zuständigen Behörden die Regelung sehr unterschiedlich auslegen und handhaben.Das bitte nicht überlesen. Die Aussage also vor Ort mit den zuständigen Behörden klären. Link to comment Share on other sites More sharing options...
WAPI Posted January 24, 2015 at 08:08 AM Share Posted January 24, 2015 at 08:08 AM Nicht kontrollierbar ist aber die Weitergabe von Treibladungspulvern von Privat an Privat. Denn jeder Inhaber eines 27er-Scheins darf Pulver an ebenso Berechtigte weitergeben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
xhbkx Posted January 24, 2015 at 08:27 AM Share Posted January 24, 2015 at 08:27 AM bei mir kam ein Schreiben der behörde, dass alles ab April nicht mehr erlaubt ist. D.h. wenn ich noch altbestände hätte müsste ich sie vernichten. Mein Glück ist, dass ich erst seit knapp 4 Jahren Wiederlader bin. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted January 24, 2015 at 01:39 PM Share Posted January 24, 2015 at 01:39 PM Pulver wird nicht gelagert sondern verladen. Altbestände sind in diesem Bereich der strengen Mengenbegrenzungen nur ein Beispiel für schlechtes Management und blockieren unnötig Mengen. Ein konsequentes Ladeprogramm mit wenigen, vielseitig einsetzbaren Pulvern, für bestimmten Sonderbedarf eine satte Menge der jeweiligen Hülsen und das Ganze straff organisiert, dann wird kein Pulver "alt". Ich komme bei NC mit insgesamt 4 Sorten regelmäßig beschafftem VV sowie einer Sondersorte (die dann auf einen Schlag verladen wird) durchs gesamte Programm. Das zwingt sicher zu Kompromissen, denn ohne Mengenbeschränkung hätte ich auch x Spezialpulver am Start, aber die Gesetzeslage ist nun mal wie sie ist . GP Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted January 26, 2015 at 07:22 PM Share Posted January 26, 2015 at 07:22 PM Nicht kontrollierbar ist aber die Weitergabe von Treibladungspulvern von Privat an Privat. Denn jeder Inhaber eines 27er-Scheins darf Pulver an ebenso Berechtigte weitergeben. darf nach dem Stichtag aber nicht mehr überlassen werden......kontrollierbar insofern, als dass jedes Überlassen dokumentationspflichtig ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted January 26, 2015 at 07:33 PM Share Posted January 26, 2015 at 07:33 PM heute mit Behörde telefoniert. Altbestand fällt unter Bestandsschutz. Bestätigt er mir schriftlich. @GP: ich kann keinen 2kg NH4CLO4-Raketenmotor mal eben vernichten, ohne daß das einen wirklich großen Heckmeck gibt. Den kann ich auch nicht mal eben verladen, weil es in Europa ganze 3 Händler gibt (keinen davon in Deutschland), wo ich so einen Motor für einen unserer Flugtage herbekomme und ich deswegen auf Vorrat kaufen muß. Gut, ist zwar jetzt kein Pulver, aber es betrifft ja auch andere Pyrotechnik. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 26, 2015 at 07:38 PM Share Posted January 26, 2015 at 07:38 PM Der Heckmeck wird aber von jeder Behörde anders gehandhabt, das ist ja das Problem. Welches Bundesministerium ist für Sprengstoffe zuständig? Innenministerium? Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted January 26, 2015 at 08:44 PM Share Posted January 26, 2015 at 08:44 PM Sprengstoffrecht ist Ländersache. In Bayern ist das Gewerbeaufsichtamt zuständig, das untersteht dem Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) http://www.stmas.bayern.de/gewerbeaufsicht/ Diese nimmt z.B. auch die Prüfungen zum §27 ab Infoblatt: http://www.bestellen.bayern.de/application/stmug_app000021?SID=123515167&ACTIONxSESSxSHOWPIC(BILDxKEY:stmuv_vs_027,BILDxCLASS:Artikel,BILDxTYPE:PDF) 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 26, 2015 at 09:18 PM Share Posted January 26, 2015 at 09:18 PM Sprengstoffrecht ist nicht Ländersache. Ebenso wenig wie das Waffenrecht. Unter welchen Minister ist das unter gehängt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted January 27, 2015 at 07:25 PM Share Posted January 27, 2015 at 07:25 PM Innere Sicherheit also wie beim Waffengesetz. http://www.bmi.bund.de/DE/Ministerium/Struktur-Abteilungen/Aufgaben-Abteilung-KM/aufgaben-abteilung-km_node.html Referat KM 5 Waffen- und Sprengstoffrecht, Nationales Waffenregister, Besonderes Sicherheitsrecht MinR Dr. Sturm, Telefon: 030-18 681-45141 MinR'n Kluge, Telefon: 030-18 681-45140 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 27, 2015 at 07:33 PM Share Posted January 27, 2015 at 07:33 PM Danke. Kriegt man von denen eine E-Mailadresse raus? Gerne per PN. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted January 28, 2015 at 06:57 PM Share Posted January 28, 2015 at 06:57 PM Auf der Homepage wohl nicht. Anscheinend nur anrufen und nach Emailadresse fragen oder Brief schicken. Es gibt auf der Homepage als Kontakt erst mal nur die Sammeladresse und den Bürgerservice. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted February 8, 2015 at 03:22 PM Share Posted February 8, 2015 at 03:22 PM Bei LHS gefunden. Altpulver Was von BMI oder BAM gehört? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted February 8, 2015 at 05:46 PM Author Share Posted February 8, 2015 at 05:46 PM Kann man mal wieder sehen, die haben keinen Plan in Brüssel und Berlin. 1.4. bis 31.12. nur lagern und vernichten ab dann wieder alles egal. MHD gibt's auch nicht, ergo nach welcher Zeit gilt Pulver als verfallen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now