Jägermeister Posted January 28, 2015 at 02:57 PM Share Posted January 28, 2015 at 02:57 PM BAD SÄCKINGEN. Der Verstoß gegen das Waffengesetz endete für einen 57-jährigen Angeklagten mit einer Einstellung des Verfahrens. Der selbständige Kurierdienstleister war im März vergangenen Jahres am Zoll in Bad Säckingen mit einer Schreckschusspistole in seinem Auto erwischt worden – griffbereit im Fußraum der Fahrerseite. Die passende Munition gleich mit dabei.http://www.badische-zeitung.de/bad-saeckingen/justiz-kassiert-die-waffe--99605003.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted January 28, 2015 at 03:23 PM Share Posted January 28, 2015 at 03:23 PM http://www.badische-zeitung.de/bad-saeckingen/justiz-kassiert-die-waffe--99605003.html Wie - nur 500 Eu + Pistole weg für etwas, was ihm mittlerweile erlaubt wurde ? 3 Jahre Kopf ab wäre einem anständigen Staatsanwalt würdig gewesen, so bleibt ihm doch nur der Weicheipreis. Mit Korinthenkacker-Bonus. Da gibt es viel besseres - z.B. 2000 DM Strafe wegen "Fahren ohne Führerschein" (nicht gemeint ist: Fahren ohne Fahrerlaubnis) für jemanden, der die vergangenen 30 Jahre ununterbrochen einen gültigen Führerschein hat. Wie sagte schon mein allererster Verteidiger, den ich beuaftragen musste - man bekommt vor Gericht ein Urteil, darf aber nicht erwarten, dass das mit Recht oder richtig was zu tun hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted January 28, 2015 at 03:48 PM Share Posted January 28, 2015 at 03:48 PM Ich meine, der gute Staatsanwalt hat sich hier selber mehrfach strafbar gemacht. Amtsmissbrauch, Nötigung, Erpressung, Diebstahl. Ein sehr guter Anwalt könnte den sogar für einige Zeit aus dem Verkehr ziehen. Aber ist nur meine Meinung. Grüße Gunfire:shootout: PS Ein Juraprofessor in Tübingen hat einmal zu mir gesagt, ich hätte ein besseres Rechtswissen als seine vielen Studenten! Link to comment Share on other sites More sharing options...
johann Posted January 28, 2015 at 04:10 PM Share Posted January 28, 2015 at 04:10 PM Ich meine, der gute Staatsanwalt hat sich hier selber mehrfach strafbar gemacht. Amtsmissbrauch, Nötigung, Erpressung, Diebstahl. Ein sehr guter Anwalt könnte den sogar für einige Zeit aus dem Verkehr ziehen. Aber ist nur meine Meinung. von was träumst Du dann nachts??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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