Jump to content

BVerwG zu Waffenbesitz bei Rockervereinen: Rocker in Sippenhaft


gbadmin

Recommended Posts

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Revision von Mitgliedern des Bandidos MC zurückgewiesen, die sich gegen den Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse allein wegen ihrer Mitgliedschaft in der Rockervereinigung gewandt hatten. Florian Albrecht meint, dass die Jubelrufe aus den Innenministerien fehl am Platz sind.

Weiterlesen...

Link to comment
Share on other sites

Richtig so ! Bandidos und Hell's Angels sollten obendrein komplett verboten werden !

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Revision von Mitgliedern des Bandidos MC zurückgewiesen, die sich gegen den Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse allein wegen ihrer Mitgliedschaft in der Rockervereinigung gewandt hatten. Florian Albrecht meint, dass die Jubelrufe aus den Innenministerien fehl am Platz sind.

Weiterlesen...

Link to comment
Share on other sites

Da bin ich nicht Deiner Meinung, denn dann müssten auch alle andere Vereine Verboten werden, ganze Bankvorstände oder andere Geschäftsmänner, sowie Landtags-und Bundestagsabgeordnete in den Knast, weil überall schwarze Schafe sind.

Ich kenn genug von den 4 großen MCs persönlich, um Dir sagen zu können, das 80% der Mitglieder völlig normale Mitbürger sind. Die MCs haben es schon selbst mitbekommen, das die Aufnahme bestimmter Kulturkreise in den 90gern ein Fehler war.

Mittlerweile wird bei einigen gut ausgemistet...

Link to comment
Share on other sites

Also der Vergleich hinkt hier ganz gewaltig. Der Anteil an Gewaltverbrechern bei Bandidos und Hells Angels ist im Vergleich zu anderen Ländern sehr hoch. Es wurden auch schon zahlreiche lokale Clubs verboten. Dazu kommt noch, dass selbst "normale" Mitglieder mit ihren peinlichen Jäckchen die Leute auf der Strasse einschüchtern. Niemand der nur in einem MC Club sein will, muss Mitglied bei Bandidos oder Hells Angels sein.

Da bin ich nicht Deiner Meinung, denn dann müssten auch alle andere Vereine Verboten werden, ganze Bankvorstände oder andere Geschäftsmänner, sowie Landtags-und Bundestagsabgeordnete in den Knast, weil überall schwarze Schafe sind.

Ich kenn genug von den 4 großen MCs persönlich, um Dir sagen zu können, das 80% der Mitglieder völlig normale Mitbürger sind. Die MCs haben es schon selbst mitbekommen, das die Aufnahme bestimmter Kulturkreise in den 90gern ein Fehler war.

Mittlerweile wird bei einigen gut ausgemistet...

Link to comment
Share on other sites

Da diese die ganz normalen Vereine ja ausgelöscht haben, hat man wenig Wahlmöglichkeit ist dann aber eben im Milieu organisierter Kriminalität. Allein dadurch stärkt er die zweifelsohne innewohnende OK.

Hab ich so wenig Mitleid wie bei anderen Gangmitläufern.

Das Urteil hat für mich dennoch Gschmäckle, da ich Anhänger der individuellen Schuld bin. Der Verdacht liegt sehr nache, dass die Führungscrew kriminell ist oder unterstützt. Das ist das Wesen genau dieser Klubs und das weltweit.

Aber der Einzelne ist nur für seine eigenen Taten verantwortlich und die müssen ihm bewiesen werden.

Ich denke das geht vors BVerfG.

Link to comment
Share on other sites

Ich nehme mal mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an, daß die Herren weder einen Waffenschein hatten noch wirklich Sprengstoffe besitzen durften. Ob diese falschen Zungenschläge nun die absolute Unfähigkeit und Ahnungslosigkeit der Journalisten dokumentieren sollten, oder Absicht sind, kann man sich dann selbst überlegen. Ich verstehe nicht ganz was an den Worten Waffenbesitzkarte und Treibladungspulver oder Schießpulver so kompliziert ist, daß man sie nicht benutzen kann.

Über den Sinn des Urteils kann man auch trefflich streiten. Es trifft sicher nicht den Buchstaben des Gesetzes, aber vielleicht den Sinn?! Ich weiß auch nicht so recht.

Viele Grüße,

Antonius

Link to comment
Share on other sites

In diesem Fall muss man den Staat ausdrücklich loben. Mitglieder radikaler oder (halb)krimineller Organisationen sollen kein Anrecht auf legalen Waffenbesitz haben. Im Umkehrschluss müsste man sonst auch befürworten dass Islamisten, Autonome oder Neonazis legal Waffen bekommen können ...

Nach unerwünschten Pateien nun weitere missliebige Organisationen.

Wieder ein Stück der Salami wech.

Link to comment
Share on other sites

Leipzig (dpa) - Mitgliedern krimineller Rockerbanden darf die Waffenerlaubnis grundsätzlich wegen Unzuverlässigkeit entzogen werden. Dabei sei es unerheblich, ob sie bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten seien, entschied das Bundesverwaltungsgericht.

http://web.de/magazine/panorama/gericht-entscheidet-waffenbesitz-rocker-funktionaeren-30402932

Link to comment
Share on other sites

Sehr gute Einschätzung des Rechtsanwalts.

Hier die markanten Teile hervorgehoben:

--------------

Die für eine solche Feststellung gesetzlich geforderte Tatsachenbasis schöpft das Gericht aus Wikipediaeinträgen und Behördeninformationen, insbesondere dem Verfassungsschutzbericht des Freistaates Bayern. Anstatt selbst zu prüfen, folgt es unkritisch den Angaben der Exekutive.

Indem das Gericht hinsichtlich sämtlicher Vereine der genannten Rockergruppierungen eine Zuordnung zum Politschlagwort Organisierte Kriminalität vornimmt und entgegenstehende Erkenntnisse der Wissenschaft völlig ausblendet, folgt es der politisch initiierten, diskriminierenden und stigmatisierenden polizeilichen Praxis, die sich nicht zuletzt auch der Beherrschung des in den Medien und der Öffentlichkeit gezeigten Bildes von Rockergruppierungen verschrieben hat.

Wer sich in einem sehr weit zu definierenden Milieu oder sozialen Umfeld bewegt, in dem Überzeugungen und Grundhaltungen geteilt werden, die nicht dem Mainstream entsprechen, gilt dem Gericht bereits als "unzuverlässig". Mitglieder von Rockergruppierungen werden durch Zuschreibungen von Verfassungsschutz und Polizei aus der Gesellschaft exkludiert und als Feind definiert. Der Anschluss der Verwaltungspraxis an die Mitgliedschaft in einer zuvor von staatlichen Stellen näher definierten Gruppe ist mit der durch das Grundgesetz geforderten individuellen Betrachtungsweise schwerlich vereinbar.

--------------------

Ich habe mir letztes Jahr die Mühe gemacht, die Informationen der SOCTA durchzulesen. Das ist die wissenschaftliche Begleitung der EUROPOL.

Dabei stieß mir auf, dass die Polizei die Gefahr der OK (organisierte Kriminalität) hochputscht und die Wissenschaftler sie wieder runterstuft auf tatsächliche Vorfälle.

Waffenhandel findet bei den 3600 OK-Gruppen nur bei 39 Gruppen statt, meist nur für die eigenen Leute und immer nur als "Beipack" zu bereits vorhandenen Menschenhandel- und Drogenrouten und fast alle OK-Waffenhandelsgruppen stammen aus den ehemaligen Ostblockländern, insbesondere Balkan.

Auch wird von den meisten OK Gruppen kaum Gewalt ausgeübt, weil sie kontraproduktiv ist.

SOCTA 2013:

The weapons and OCGs involved in weapons trafficking primarily originate from the Western

Balkans and the former Soviet Union. Outlaw Motorcycle Gangs are also involved in the

trafficking of weapons and have opened chapters in the Western Balkans. OCGs use existing

criminal routes to traffic weapons.

Fassen wir zusammen:

Es gibt OK, es gibt Outlaw Motorrad Gangs, die zur OK gehören.

Daraus folgt aber nicht, dass jeder MC-Vorsitzender ein Krimineller ist.

Wir werden mit solchen Urteilen bzgl. Sippenhaft immer mehr zum Präventions-/Polizeistaat ala DDR.

Das ist übrigens auch meine Meinung, wenn es um NPD-Mitglieder und Salafisten geht. Auch von deren Mitgliedern geht i.d.R. keine erheblich höhere Gefahr aus als vom normalen Volk. Was anderes ist, wenn solche Leute bei Gewaltdelikten oder Hasspredigten oder Vorbereitungen auf Anschläge ertappt werden. Dann sind sie eine erheblich höhere Gefahr und dann können WBKs eingezogen werden.

Bzgl. möglicher Prävention durch Inhaftierung sagte der BDK-Chef:

„Eine vorsorgliche Internierung von Gefährdern kann nicht in unserem Sinne sein. Auch für diese muss die Unschuldsvermutung gelten, auch wenn es noch so schwer fällt“ , sagte der BDK-Vorsitzende André Schulz dem Handelsblatt (Online-Ausgabe). Es gebe keinen hundertprozentigen Schutz vor Anschlägen. Sicherheit könne staatlicherseits aber immer nur bis zu einem gewissen Grad garantiert werden.

„Würden wir von unseren rechtsstaatlichen Prinzipien abweichen, wären wir nicht besser als andere Unrechtsstaaten“, warnte Schulz. „Es darf niemals ein deutsches Abu Ghraib oder Guantanamo geben.“

Handelblatt vom 12. Januar 2015

http://german-rifle-association.de/soft-targets-bedrohung-und-schutz/

Ich persönlich finde, dass dieser Ausspruch auch für WBKs gelten muss.

Attachment-EU.pdf

Link to comment
Share on other sites

Es geht hier nicht allgemein um MCs sondern konkret um Hells Angels und Bandidos, welche fortlaufend durch Straftaten auffallen. Du solltest vielleicht einmal ein paar Bücher lesen von Leuten welche bei diesem Pack jahrelang dabei waren und ausgestiegen sind ...

Und ja, von Mitgliedern bei richtigen Nazis (a la NSU), Salafisten, Autonomen geht eine konkrete Gefahr für die Bevölkerung aus. Sie wollen diesen Staat zerstören und ein Terroregime a la IS, 3. Reich, Stalinistisches System errichten. Solche Leute sollten erstens keine Waffen haben und zweitens präventiv inhaftiert werden wenn hinreichende Beweise vorliegen. In Syrien wurden zehntausende Menschen abgeschlachtet, weil Europa das Terroristen Erholungsgebiet ist ! In Ägypten hat die Armee sehr erfolgreich gezeigt wie man einen Terrorstaat verhindert ...

Übrigens gab es doch mal das tolle Buch "Biedermann und die Brandstifter". Der Kleinbürger redete sich ständig ein, dass die beiden sich gefährlich verhaltenden Typen nicht gefährlich wären und stellte ihnen sogar das Benzin zur Verfügung mit welchem sie dann alles anzündeten ...

Sehr gute Einschätzung des Rechtsanwalts.

Es gibt OK, es gibt Outlaw Motorrad Gangs, die zur OK gehören.

Daraus folgt aber nicht, dass jeder MC-Vorsitzender ein Krimineller ist.

Wir werden mit solchen Urteilen bzgl. Sippenhaft immer mehr zum Präventions-/Polizeistaat ala DDR.

Das ist übrigens auch meine Meinung, wenn es um NPD-Mitglieder und Salafisten geht. Auch von deren Mitgliedern geht i.d.R. keine erheblich höhere Gefahr aus als vom normalen Volk. Was anderes ist, wenn solche Leute bei Gewaltdelikten oder Hasspredigten oder Vorbereitungen auf Anschläge ertappt werden. Dann sind sie eine erheblich höhere Gefahr und dann können WBKs eingezogen werden.

Link to comment
Share on other sites

Es geht hier nicht allgemein um MCs sondern konkret um Hells Angels und Bandidos, welche fortlaufend durch Straftaten auffallen. Du solltest vielleicht einmal ein paar Bücher lesen von Leuten welche bei diesem Pack jahrelang dabei waren und ausgestiegen sind ...

Äh :eusa_naughty: doch, ebendarum gehts.

Diesem genügt die Mitgliedschaft in einem Motorradclub, der seitens der Polizeibehörden als "Outlaw Motorcycle Gang" stigmatisiert wird, um einen Unzuverlässigkeitsgrund gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a und c Waffengesetz (WaffG) zu erkennen.
Link to comment
Share on other sites

Diese Bücher der Aussteiger sind zu 90% Mist, Du darfst die Verhältnisse in Amerika, Kanada und Australien nicht auf uns übertragen. Ich kenne genug Angels, welche Motorradshops, Tattoostudios... haben. Allerdings wurden auch Charter, wie die ehemaligen Motoclan aus Düsseldorf aufgenommen, welche sich fast komplett aus Zuhälter zusammensetzten, was ja auch zu den bekannten Schwierigkeiten a la Hanebut führte.

Link to comment
Share on other sites

Ich habe Bücher von Ermittlern und Aussteigern sowohl aus USA als auch Europa gelesen. In USA scheint es sehr viel besser zu sein, was die Kriminellenquote unter Hells Angels angeht (auch Polizisten sind dort Mitglieder). Aber in Europa (insbesondere Deutschland) scheint die Organisationsstruktur bevorzugt dazu benutzt zu werden, Straftaten zu begehen. Wenn jemand in einem MC sein will, warum dann ausgerechnet Hells Angels oder Bandidos ? Würdest du in einen Schützenverein eintreten von dem du weisst, dass 20 Prozent der Mitglieder kriminell sind und die restlichen 80 Prozent im Falle eines Falles auf Seiten der ersten 20 Prozent stünden ?

Diese Bücher der Aussteiger sind zu 90% Mist, Du darfst die Verhältnisse in Amerika, Kanada und Australien nicht auf uns übertragen. Ich kenne genug Angels, welche Motorradshops, Tattoostudios... haben. Allerdings wurden auch Charter, wie die ehemaligen Motoclan aus Düsseldorf aufgenommen, welche sich fast komplett aus Zuhälter zusammensetzten, was ja auch zu den bekannten Schwierigkeiten a la Hanebut führte.
Link to comment
Share on other sites

Das ist wie beim Fussball, die großen vier MCs sind erste Liga, 30 % der restlichen MCs 2. Liga, dann geht es Abwärts über MCs MFs IGs...

Und ich war erste Liga, hab mir allerdings nie was zuschulden kommen lassen, bzw. wurde nie rechtskräftig verurteilt...

Als Security bekommt man oft genug Anzeigen wegen KV, sobald man jemand einer Location verweisen muß.

Link to comment
Share on other sites

Mitgliedern krimineller Rockerbanden darf ...

Ab wann ist ein MC als "kriminell" einzustufen?

Und sind nicht "Kriminelle Vereinigungen" sowieso schon verboten?

Und ist die Mitgliedschaft in einer "Kriminellen Vereinigung" nicht auch an sich verboten? Müßte dann nicht ein entsprechende Strafverfahren erfolgen?

http://dejure.org/gesetze/StGB/129.html

Link to comment
Share on other sites

Nach etwas längerer Beschäftigung mit dem Thema, bin ich zu der Meinung gekommen, daß das Vorgehen der Gerichte genau falsch herum war. Wenn man die entsprechenden Rockerbanden zu kriminellen Vereinigungen erklärt hätte, mit den entsprechenden Beweisen natürlich, dann wären danach automatisch alle WBK´s der Mitglieder hinfällig gewesen. Nur zu behaupten es bestehe die Gefahr von kriminellen oder unzuverlässigen Handlungen reicht meiner Meinung nach nicht. Und dann auch nur geziehlt die WBK´s von den Vorsitzenden zu kassieren geht auch nicht. Ganz oder gar nicht, es gilt entweder für Alle oder Keinen.

Nicht das ich was für Rocker über habe, schon gar nicht für die Kriminellen, aber wer bestimmt welche Vereinigung unzuverlässig ist. Demnächst sind dann alle ADAC Mitglieder unzuverlässig, weil sie ja einem betrügerischen Verein angehören. Hätte ich jetzt nicht so gerne. Genau so wenig, wie alle Moslems nicht automatisch wahnsinnige Attentäter sind, sind alle Rocker automatisch kriminell. Ich möchte nicht in einem Staat leben, in dem Sippenhaft je nach politischer Stimmung für manche Gruppen eingeführt wird und für andere nicht. China 2.0 möchte ich in Deutschland nicht haben. Weist den Jungs was kriminelles nach, dann nehmt ihnen die Knarren ab, alles ok. Wenn nichts nachzuweisen ist, dann hat der seine Waffen, selbst nach dem bekloppten deutschen Waffenrecht, zu recht. Ein Gericht das irgendwie versucht was Kriminelles über hörensagen oder statistischen Zahlen zu erfinden, finde ich alarmierend.

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)