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Verbotene Waffe? SIG 90PE/BWT 90 im Kaliber .223 Remington


Jägermeister

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Ausnahmegenehmigungen für den Altbesitz waren m.E. personenbezogen.

Stimmt!

Verkauf und Erwerb damit nicht so ohne weiteres möglich.

Lief damals nur über das BKA.

Aber das ist ein reines Gedächtnisprotokoll und somit möglicherweise fehlerhaft.

Nö.

Anfrage ans BKA starten, imho wenn da nix dran herum "gebastelt" wurde, verkauf im damalig genehmigten Originalzustand kein Problem.

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Ich denke, das Teil ist eine Kriegswaffe? Dann ist einfach so verkaufen eben nicht möglich.

Nun nehmen wir mal als Bpl.Original M14 verkauft von Frankonia, stammten aus Israel. Diese wurden umgebaut und verkauft. Hat mich damals schwer gewundert, da war der Brenneke bestimmt auf einem längeren Urlaub..:hysterical: Nach imho 8 Wochen war der Spuk vorbei und das ehrlich erworbene Sahnestückchen ein Verbotener Gegenstand. Was Tun? Anmeldung beim BKA, Fotos gemacht und eine Bescheinigung nach §37 Unentgeldlich erhalten Vertisch. Wenn der Spezi aber zu den Eidgenossen gefahren war & sich dort ein orig. ziviles PE90 gekauft hat und der Sachbearbeiter das eingetragen hat,ja dann.....:whistling: Hat Mutter recht. Die ganzen Umbauten in D waren abgesegnet.

@Medi die wurden nicht zurückgezogen die sind obsolet, brauchst Du nix mehr.

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