Jump to content

Ich liebe die Schweiz


Katja Triebel

Recommended Posts

Am Ende ist mir persönlich die Vielfalt des deutschen Waffenrechts das mir wichtigere.

Mit dem könnte man tatsächlich nicht schlecht leben,

wenn es zwei Korrekturen gäbe :

Man müßte endlich mal staatlicherseits dazu stehen und nicht nach jedem Problemfall daran herumspielen,

so was nennt sich Verläßlichkeit und Bestandsschutz

und

der Kreativität mancher Waffenbehörden i.S. Erschwerung müßten Zügel angelegt werden.

Mit dem Rest könnte man dann schon klarkommen.

GP

Link to comment
Share on other sites

Am Ende ist mir persönlich die Vielfalt des deutschen Waffenrechts das mir wichtigere.

Mal ein kleines Beispiel. Diese Waffe http://www.waffen-joray.ch/pistolen/walther-ppq-navy-sd-detail.html würde mich noch stark interessieren. Wenn ich sie kaufen wollte, würde ich den Zentralstrafregisterauszug für 20 Franken beantragen und nach Erhalt für 50 Franken den WES beantragen. Kommt der WES, kann ich beim Büma meines Vertrauens diese Pistole kaufen, einfach so weil mir bsp. gerade danach ist! In Deutschland, weil diese Pistole keine typische Sportschützenwaffe bzw. IPSC-Waffe wäre, müsste ich zuerst einen Verein/Verband haben oder finden, der mir eine solche Pistole genehmigt. Habe ich aber bsp. auf grüner WBK schon 2-3 Pistolen in 9 mm Para, wird es für die 3. oder 4. Pistole in 9 mm Para sehr umständlich ein Bedürfnis dafür zu kriegen. Da habe ich es lieber so, wenn ich dafür im Gegenzug zuerst bei der Waffenauswahl doch sehr strenge Auflagen/Bedürfnisse nachweisen muss und dies trotz vielen Diszplinen/Schiessmöglichkeiten.

Link to comment
Share on other sites

In Deutschland lasse ich mir das Bedürfnis vom Verband zusenden und beantrage den Voreintrag für diese Waffe.

Dann kaufe ich sie beim Händler. Ich kann sie auch gleich kaufen und darf sie mitnehmen, wenn mein Voreintrag da ist.

Anschließend wird die WBK zum Eintrag der Waffe und Eintrag Munerwerb eingeschickt.

Alles also einfacher als du annimmst un etwa gleich teuer wie in der Schweiz.

Dafür kann ich aber damit dann auch ausgiebig schießen gehen. Was soll oich auch mit einer Waffe, die nur im Schrank rumliegt? Das kann sie dann genausogut beim Händler tun. Ich kauf mir ja auch kein Auto um es auf den Hof zu stellen.

Link to comment
Share on other sites

Schön. Erklär mal dein Bedürfnis dafür:

http://m.dorotheum.com/en/auctions/current-auctions/list-lots-detail/auktion/10999-sporting-and-vintage-guns/lotID/80/lot/1833913-repetierbuchse-steyr.html?offset=3

Ich kauf das mit dem Führerschein.

Und welcher Verband bestätigt dir ein Bedürfnis für Lot 304 und Lot 439? Warum soll ich zu irgendwem kriechen gehen, oder eine obskure Disziplin suchen, die zu einer Waffe passt? Ich bin auch kein Jäger, aber wenn ich lustig bin nehme ich noch die Bockflinte von CZ mit. Aber 304 interesdiert mich sowieso nicht wirklich. Aber eine PPK wollte ich eigentlich auch schon immer haben. Ist ja noch Zeit zum Nachdenken.

Link to comment
Share on other sites

In Deutschland lasse ich mir das Bedürfnis vom Verband zusenden und beantrage den Voreintrag für diese Waffe.

Ich kauf mir ja auch kein Auto um es auf den Hof zu stellen.

Das ist der optimale Fall sofern du das Bedürfnis befürwortet bekommst. Was ist mit den Fällen von Antragsstellern, wo der Verband und/oder Verbandspräsident das Bedürfnis dir verweigert, aus welchen Gründen auch immer? Dann hast du den Salat und das Theater. Was ist mit Waffen, für die es (fast) kein Bedürfnis (mehr) gibt ohne rote WBK? Ich besitze bsp. eine Beretta Jetfire in 25 ACP, die ich auch gerne mal zwischendurch schiesse. In Deutschland könnte ich sowas ohne rote WBK und/oder Jäger wahrscheinlich nicht erwerben wegen fehlendem Bedürfnis. Der Vergleich mit dem Auto hinkt etwas. Bei uns gibt es doch etliche Waffensammler bzw. Waffenbesitzer, die Waffen ausschliesslich kaufen, um sie gleich danach in die Vitrine zu legen oder an die Wand hängen. Dies mit der Absicht sie niemals zu schiessen. Solche Waffenbesitzer und Sammler habe ich schon persönlich kennengelernt.

Link to comment
Share on other sites

Schön. Erklär mal dein Bedürfnis dafür:

http://m.dorotheum.com/en/auctions/current-auctions/list-lots-detail/auktion/10999-sporting-and-vintage-guns/lotID/80/lot/1833913-repetierbuchse-steyr.html?offset=3

Ich kauf das mit dem Führerschein.

Und welcher Verband bestätigt dir ein Bedürfnis für Lot 304 und Lot 439? Warum soll ich zu irgendwem kriechen gehen, oder eine obskure Disziplin suchen, die zu einer Waffe passt? Ich bin auch kein Jäger, aber wenn ich lustig bin nehme ich noch die Bockflinte von CZ mit. Aber 304 interesdiert mich sowieso nicht wirklich. Aber eine PPK wollte ich eigentlich auch schon immer haben. Ist ja noch Zeit zum Nachdenken.

Geh ich in den Laden und kaufe es einfach so. Danach schicke ich meine WBK zum Eintrag. ;)

Wieviele Waffen soll ich nun als Gegenargument aufzählen, die du in AUT nicht bekommst?

Ich denke wir kriegen hier deutlich mehr. Das meiste kauf ich sogar ohne Führerschein ;)

Wie siehts bei euch nochmal mit Halbautomaten aus? Das ist meine umfänglichste Waffenart. Kauf ich einfach im Laden. Muss ich niemanden für fragen.

Link to comment
Share on other sites

Das ist der optimale Fall sofern du das Bedürfnis befürwortet bekommst. Was ist mit den Fällen von Antragsstellern, wo der Verband und/oder Verbandspräsident das Bedürfnis dir verweigert, aus welchen Gründen auch immer? Dann hast du den Salat und das Theater. Was ist mit Waffen, für die es (fast) kein Bedürfnis (mehr) gibt ohne rote WBK? Ich besitze bsp. eine Beretta Jetfire in 25 ACP, die ich auch gerne mal zwischendurch schiesse. In Deutschland könnte ich sowas ohne rote WBK und/oder Jäger wahrscheinlich nicht erwerben wegen fehlendem Bedürfnis. Der Vergleich mit dem Auto hinkt etwas. Bei uns gibt es doch etliche Waffensammler bzw. Waffenbesitzer, die Waffen ausschliesslich kaufen, um sie gleich danach in die Vitrine zu legen oder an die Wand hängen. Dies mit der Absicht sie niemals zu schiessen. Solche Waffenbesitzer und Sammler habe ich schon persönlich kennengelernt.

Schau in die Sportordnung des BDS und sag mir, was ich da nicht als Bedürfnis bekomme?

Waffensammler haben wir hier auch (Autosammler natürlich auch noch). Wenn du die rote WBK dafür hast, kaufst du auch einfach nur noch ein. Ich will keine Waffen sammeln. Ich will Waffen schießen.

Was glaubst du was hier los ist? Waffengestapo? Es ist ein allg. recht unaufgeregter Vorgang.

Ich glaub du hast zuviel WO gelesen.

Link to comment
Share on other sites

Nein Mūhli, hier ist die Beretta ein verbotener Gegenstand, der bis zu 5 Jahre Knast einbringt.

Das ginge Mühli ja nicht anders, wenn er eine in der Schweiz illegale Tat vollbringen würde ;)

Nebenbei scheints recht "scharfe Regeln" zu geben

https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/erwerb_und_handel.html

Meldepflichtige Waffen

Handrepetierer für die Jagd, einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre, Handrepetierer (Sportgewehre),

Ordonnanzrepetiergewehre wie Karabiner 11, 31, Langgewehr 11.

Kaninchentöter (einschüssig);

Soft-Air-Waffen;

Alarm-, Schreckschusspistolen;

Imitationswaffen;

Paintball-Waffen;

Nachbildungen von einschüssigen Vorderladern;

Druckluft- und CO2-Waffen.

Link to comment
Share on other sites

In der Schweiz gilt für den simplen Hammer, die Fahrradkette, die Schere und den Schraubendreher etwa das selbe wie für Einhandmesser bei uns. Mitführen nur mit glaubhaft gemachter Rechtfertigung. Ansonsten werden "missbräuchlich getragene Gegenstände" beschlagnahmt.

Da rege sich noch einer über deutsche Verhältnisse auf ;)

https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/sicherheit/waffen/Brosch%C3%BCre/waffenbroschuere-d.pdf

Link to comment
Share on other sites

Schaahaatz? Dass eine 6,35 Beretta in D verboten ist wäre mir neu. Lass dich nicht durch den Namen der Waffe täuschen. Mit dem Bedürfnis wird es für jene ohne Rot halt hapern.

Mutter, Du bist grandios im Vorbeireden. Sag mir wie sich ein Nichtjäger in D einen fünfschüssigen Repetierer, mit Klappschaft, so einfach kauft, ganz ohne waffenrechtliches Dokument.

Bei den Halbautomaten muss ich dir recht geben. Da wärst Du auf 3 AR15 Modelle und einige HA Versionen von SIG, Browning und Steyr beschränkt wenn es Täcktikel sein soll. Alles andere ist jagdlich wie Merkel, Benelli et al.

Es wird sich zeigen, was da geht.

Du wärst ev. auch erstaunt was in Ö alles als Waffe klassifiziert ist. Der Witz ist, wer "sauber" ist, darf vieles davon trotzdem tragen. Wer nicht sauber ist, hat sowieso schon bewiesen, dass er es nicht so mit der Rechtstreue hat.

Nochmal zum Mitlesen: Schweizern und Österreichern muss niemand bestätigen eine bestimmte Waffe zu brauchen. Schön wenn Du mit eurem Waffenrecht zufrieden bist. Ich finde das öesterreichische, vorsichtig gesagt, stark verbesserungswürdig und das deutsche, unter aller Sau, weil es den Bürger zum Bittsteller degradiert.

Link to comment
Share on other sites

Mutter, Du bist grandios im Vorbeireden. Sag mir wie sich ein Nichtjäger in D einen fünfschüssigen Repetierer, mit Klappschaft, so einfach kauft, ganz ohne waffenrechtliches Dokument.

Nochmal zum Mitlesen: Schweizern und Österreichern muss niemand bestätigen eine bestimmte Waffe zu brauchen. Schön wenn Du mit eurem Waffenrecht zufrieden bist. Ich finde das öesterreichische, vorsichtig gesagt, stark verbesserungswürdig und das deutsche, unter aller Sau, weil es den Bürger zum Bittsteller degradiert.

Also: Sind Jäger irgendwas Aussetziges, dass man diese beim Waffenrecht nicht nennen darf?

Ich werde auch nirgendwo zum Bittsteller. Ich lasse den Besitz vermerken. Bei anderen Sachen wird dafür ein Voreintrag fällig. Auch das ist nichts weiter als Papier hin und herschicken. Auch hier muss niemand gebeten werden.

3 meiner 4 AR15 sind reinrassige Sportgeräte. Keines meiner Sportgeräte darf ich auch nur als Bittstellung in AUT einreichen.

Meine Sportausübung in IPSC Open in Rifle und Shotgun wäre mir in AUT mit meinem Material verwehrt. Nicht einmal durchfahren in freiheitlichere Länder darf man (ohne das ein seltener Sonderdeal ausgehandelt wurde).

Was werde ich also besser finden? Für keine dieser Waffen muss ich in D allerdings überhaupt einen Antrag schreiben. Ich sende lediglich meine WBK zum Eintrag an die Behörde. Das ist weniger, als der Schweizer tun muss.

Bei den Sportschützen auf Gelb gilt das praktisch betrachtet genauso. Schätzungweise 90% aller Waffe liegen in dieser Kategorie. Einfach Einkaufen und registrieren lassen. Da sind keine Halbautomaten bei, also alles fast wie in AUT. Der Ösi muss aber zum Psychotest um sich selbst vom behördlichen Verdacht der Störung zu entlasten. Diesen Grundverdacht kennt man in D nicht. Allenfalls die geistige Reife wird bei "Jugendlichen" geprüft.

Das hat nichts mit vorbeireden zu tun, sondern allein mit differenzierter Betrachtung. Wenn man nicht überall immer nur nach den dunklen Flecken sucht, merkt man, dass man in der Lebensrealität kaum davon betroffen ist.

Link to comment
Share on other sites

Mutter, der Unterschied ist folgender:

In Deutschland ist der umgang mit Waffen generell verboten. Ausser, Du suchst um eine Erlaubnis an. Dafür muss das Bedürfnis nachgewiesen bzw glaubhaft gemacht werden. Ich sag jetzt nicht, was ich trotz Offshore-Boot für Probleme hab, eine Cal4 Sigpi zu bekommen. Der Jagdschein gilt übrigens als Bedürfnisnachweis. Vergisst du die Verlängerung, können die Kniften eingezogen werden. Hast Du einen Unfall und kannst nicht mehr IPSC Shotgun schiessen, ist das Bedürfnis weg und du musst die Knarren abgeben. Ist mir mit 2 Molots passiert. Mehrere 1000er Verlust, der Behörde ist das egal.

In Õsterreich stehen Dir 2 Kat B und belibige Kat C und D zu, sofern keine Ausschlussgründe vorliegwn.

Das ist der wesentliche Unterschied.

Link to comment
Share on other sites

Ich kenne die Unterschiede. SIe spielen jedoch in der Lebensrealität lediglich eine gefühlte Rolle. Wenn ich kein IPSC mehr schießen kann nimmt mir nebenher auch niemand meine Waffen weg. Für Sonderfälle wurde im Waffenrecht vorgesorgt. Ein Sb einer Behörde kann gern viel Verlangen. Nur muss das nicht immer rechtmäßig sein.

Ich geben auch gerne mal als Beispiel an, dass ich in Deutschland vom Entschluss (keine Mitgliedchaft in irgendeinem Verein) mir meine eigenen Waffen zu kaufen bis zum gefüllten Schrank in meinem Keller nicht ganz 3 Monate vergangen sind. Die Erstausstattung waren ein Weihrauch HW 4, eine CZ75, ein SL-8 und eine Spas 15 als Sofortmaßnahme.

Zwar hat der SB ziemlich getobt und meinte das geht nicht, aber sein Vorgesetzter hat ihm nach Prüfung die Rechtmäßigkeit meines Antrages erklärt. Die Zeit kam nur wegen der Laufzeiten der Formalien zu Stande. Gäbe es diese nicht wäre das sofort möglich.

Ich hatte auch dafür niemanden gebeten. Ich habe alle Bedingungen erfüllt und dann hat die Verwaltung sich ebenfalls daran zu halten.

Wer den Jagdschein macht fragt auch niemanden und geht einfach nach Bedarf einkaufen. Auch da gibts keine Formalien. Seinen Jagdschein lässt man so oder so verlängern, da man jagen gehen möchte. Macht man dies nicht, geschieht auch genau nichts. Schreibt einen irgendwann die Behörde an, man löst einfach einen Jagdschein und schickt in ein. Verfahren beendet.

Felix Austria muss dafür andere Einschränkungen schlucken und in meiner persönlichen Gesamtsituation bietet mir Deutschland einfach mehr. Ich sehe es ganz real in meinem Schrank. Da muss ich nichts theoretsieren.

Link to comment
Share on other sites

Das ist wieder mal die klassisch deutsche Diskussionsmentalität.

Suchen wir doch den Splitter im Auge des Anderen - Hauptsache wir sehen dabei nicht unseren Balken im Auge.

So ganz naiv würde ich mal wieder sagen:

Das Schweizer Waffenrecht ist Sache der Schweizer und ihre Organisation protell wird da schon ein Auge drauf haben

Das Österreichische Waffenrecht ist Sache der Ö-Streicher und deren Organisation IWÖ bemüht sich, die schlimmsten Fehler zu vermeiden.

und letztendlich ist das Deutsche Waffenrecht Sache der Deutschen und deren Problematik muß individuell gelöst werden. Entweder man ist damit zufrieden (soll es geben) oder eben nicht zufrieden (soll es auch geben). Die Probleme zu lösen, darum bemüht sich dann .......................................................................huch :eusa_think::3???::schisser::verwirrt:

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)